type | tractate |
booktitle | Marcus Tullius Ciceros Werke, Siebentes Bändchen |
author | Marcus Tullius Cicero |
year | 1828 |
translator | Dr. Georg Heinrich Moser |
publisher | Verlag der J. B. Metzler'schen Buchhandlung |
address | Stuttgart |
title | Von der Weissagung |
pages | 789-979 |
created | 20080518 |
sender | gerd.bouillon@t-online.de |
Navigation:
- Kapitel 18
- Kapitel 1
- Kapitel 2
- Kapitel 3
- Kapitel 4
- Kapitel 5
- Kapitel 6
- Kapitel 7
- Kapitel 8
- Kapitel 9
- Kapitel 10
- Kapitel 11
- Kapitel 12
- Kapitel 13
- Kapitel 14
- Kapitel 15
- Kapitel 16
- Kapitel 17
- Kapitel 18
- Kapitel 19
- Kapitel 20
- Kapitel 21
- Kapitel 22
- Kapitel 23
- Kapitel 24
- Kapitel 25
- Kapitel 26
- Kapitel 27
- Kapitel 28
- Kapitel 29
- Kapitel 30
- Kapitel 31
- Kapitel 32
- Kapitel 33
- Kapitel 34
- Kapitel 35
- Kapitel 36
- Kapitel 37
- Kapitel 38
- Kapitel 39
- Kapitel 40
- Kapitel 41
- Kapitel 42
- Kapitel 43
- Kapitel 44
- Kapitel 45
- Kapitel 46
- Kapitel 47
- Kapitel 48
- Kapitel 49
- Kapitel 50
- Kapitel 51
- Kapitel 52
- Kapitel 53
- Kapitel 54
- Kapitel 55
- Kapitel 56
- Kapitel 57
- Kapitel 58
- Kapitel 59
- Kapitel 60
- Kapitel 61
- Kapitel 62
- Kapitel 63
- Kapitel 64
- Kapitel 65
- Kapitel 66
- Kapitel 67
- Kapitel 68
- Kapitel 69
- Kapitel 70
- Kapitel 71
- Kapitel 72
- Kapitel 73
- Kapitel 74
- Kapitel 75
- Kapitel 76
- Kapitel 77
- Kapitel 78
- Kapitel 79
- Kapitel 80
- Kapitel 81
- Kapitel 82
- Kapitel 83
- Kapitel 84
- Kapitel 85
- Kapitel 86
- Kapitel 87
- Kapitel 88
- Kapitel 89
- Kapitel 90
- Kapitel 91
- Kapitel 92
- Kapitel 93
- Kapitel 94
- Kapitel 95
- Kapitel 96
- Kapitel 97
- Kapitel 98
- Kapitel 99
- Kapitel 100
- Kapitel 101
- Kapitel 102
- Kapitel 103
- Kapitel 104
- Kapitel 105
- Kapitel 106
- Kapitel 107
- Kapitel 108
- Kapitel 109
- Kapitel 110
- Kapitel 111
- Kapitel 112
- Kapitel 113
- Kapitel 114
- Kapitel 115
- Kapitel 116
- Kapitel 117
- Kapitel 118
- Kapitel 119
- Kapitel 120
- Kapitel 121
- Kapitel 122
- Kapitel 123
- Kapitel 124
- Kapitel 125
- Kapitel 126
- Kapitel 127
- Kapitel 128
- Kapitel 129
- Kapitel 130
- Kapitel 131
- Kapitel 132
16. In frühern Zeiten allerdings wurde fast Nichts von Bedeutung, selbst im Privatleben, unternommen, ohne die Auspicien zu befragen. Ein Beweis davon ist, daß man noch heut zu Tage Auspices bei den Hochzeiten hat; die indessen freilich nur noch den Namen haben, da die Sache selbst außer Gebrauch gekommen ist. Denn wie jetzt durch die Eingeweideschau (eine Sache, die auch nicht mehr so üblich ist, wie sonst), so wurden damals durch Vogelflugbeobachtung gewöhnlich bei Dingen von Wichtigkeit günstige Vorzeichen eingeholt. Dadurch nun, daß wir die ungünstigen Momente nicht mehr erforschen, gerathen wir in Unheil und Mißgriffe. So haben z. B. P. Claudius, der Sohn des Appius Cäcus, und sein College L. JuniusIm Jahre Roms 505, im ersten Punischen Kriege. bedeutende Flotten zu Grunde gerichtet, blos weil sie gegen die Warnung der Auspicien abgesegelt waren, ganz wie es dem Agamemnon gegangen, der, als die Archiver anfingen
Laut zu lärmen, Hohn zu sprechen offen aller Seher Kunst,
Schiffte, weil's die Schreier wollten, warnt' auch gleich der Vögel Flug.Nach Stieglitz a. a. O. S. 128. vielleicht auch aus dem Dulorestes des Pacuvius.
816 Doch wozu Beispiele aus alter Zeit? Liegt doch vor Augen, was dem M. Crassus begegnet ist, wie er die feierliche Bedrohung der Auguren nicht achtete. Bei diesem Falle hat dein College Appius, ein guter Augur, wie ich mehrmals von dir gehört habe, eben nicht sehr einsichtsvoll den redlichen Mann und trefflichen Bürger, C. Atejus, als Censor bestraft, indem er [als Grund der Strafe] unterzeichnete, er habe Auspicien erdichtet. Immerhin mag es ihm als Censor zugestanden seyn, wenn er ihn für einen Betrüger hielt [ihn zu strafen]. Aber es stand ihm als Augur schlecht an, daß er beischrieb, das sey die Ursache gewesen, warum das Römische Volk so schweren Verlust erlitten habe. War das wirklich die Ursache des Verlustes, so liegt doch die Schuld nicht an Dem, der gewarnt, sondern an Dem, der die Warnung verschmäht hat. Denn daß die Warnung gegründet war, wie er, Augur und Censor zugleich, angibt, hat der Erfolg bewiesen: wäre sie ungegründet gewesen, so hätte sie keine Veranlassung zu diesem Verluste herbeiführen können. Denn dergleichen feierliche Bedrohungen führen eben so wenig, wie die übrigen Auspicien, die Vorbedeutungen, die Vorzeichen, Ursachen herbei, warum sich Etwas ereignen muß, sondern melden nur, es werde sich ereignen, wenn man sich nicht vorsieht. Es hat also die Warnung des Atejus nicht die Veranlassung zu dem Verluste herbeigeführt, sondern als sich das Vorzeichen darstellte, sagte er dem Crassus warnend, was geschehen würde, wenn er keine Vorsichtsmaßregeln 817 gebrauche. Es hat also entweder diese Warnung Nichts bewirkt; oder wenn sie, wie Appius behauptet, eine Wirkung hatte, so war es die, daß die Verschuldung nicht auf Dem haftet, der sie aussprach, sondern auf Dem, der ihr kein Gehör gab.