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Willibald Alexis: Der Neue Pitaval - Kapitel 7
Quellenangabe
type | fiction |
author | Willibald Alexis |
title | Der Neue Pitaval |
publisher | F.-A. Brockhaus |
series | Neue Serie |
volume | Zweiter Band |
editor | Fortgesetzt von Dr. A. Bollert |
year | 1867 |
firstpub | 1867 |
corrector | hille@abc.de |
sender | www.gaga.net |
created | 20060211 |
projectid | df8434fe |
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- Kapitel 7
Criminalistische Miscellen aus Nürnbergs Vergangenheit.
3.
Specification alles dessen, was der Lochwirth wegen der Malefizpersonen jedesmal die drei letzten GerichtstageDie Hinrichtung erfolgte gewöhnlich drei Tage nach Publication des Todesurtheils, welche den Sonnabend zu geschehen pflegte. In den letzte, drei Tagen wurden die Delinquenten besonders reichlich gepflegt. Ob es geschah, um ihnen noch eine Freude zu bereiten, oder um ihnen den Abschied vom Leben recht schwer zu machen, bleibe dahingestellt. zu berechnen hat und was von andern Uebelthätern ex publico gutgethan wird.
Von einer jeden Malefizperson:
Sonntags. Für einen kälbernen Rücken, 4 Pfd. schwer, sammt dem Einmachen ........................ 28 Kr. 6 Pfd. Schweinsbraten ............................... 36 " Eine Schüssel Salat mit Eiern ....................... 6 " 6 Semmeln à, 1 Kr. .................................. 6 " 1½ Maß Wein à 32 Kr. ................................ 48 "
Montags. 3 gebratene Tauben oder 2 Hühner .......... 30 " 6 Semmeln à 1 Kr. ................................... 6 " 1½ Maß Wein à 32 Kr. ................................ 48 "
Dienstags. Früh vor Eierschmalz, Bratwurst, Weinsuppe und Semmeln zusammen ................................ 45 "
Nota. Diese vorstehenden drei Tage werden für den armen Sünder ohngefähr pro 30-40 Kr. Bier passirt.
Denen zwei Herren Geistlichen: 1 Maß Wein ........... 20 " Vor Citronen ........................................ 26 " Denen Wächtersleuten: Einem Lohnwächter oder Lohnwächterin, solange er oder sie bei einer Malefizperson wachen, alle 24 Stunden an Speis und Trank .......... 15 " und an Lohn für einen jeden Tag ..................... 15 "
Denen Handwerksleuten: aus der Prennt (das Gebäude, in welchem die städtische Baubehörde ihren Sitz hatte): denen Prennt-Zimmerleuten (welche die Schranken, innerhalb deren dem zum Tode Verurtheilten das Urtheil verkündigt wurde, auf dem Rathhaussaal aufrich- teten),wird bezahlt ................................. 38 "