Sorgfalt des Staats für die Sicherheit der Bürger untereinander. Mittel, diesen Endzweck zu erreichen. Veranstaltungen, welche auf die Umformung des Geistes und Charakters der Bürger gerichtet sind. Öffentliche Erziehung.
Sorgfalt des Staats für die Sicherheit durch Bestimmung solcher Handlungen der Bürger, welche sich unmittelbar und geradezu nur auf den Handlenden selbst beziehen (Polizeigesetze).
Sorgfalt des Staats für die Sicherheit durch Bestimmung solcher Handlungen der Bürger, welche sich unmittelbar und geradezu auf andre beziehen (Zivilgesetze).
Sorgfalt des Staats für die Sicherheit durch Bestimmung des Verhältnisses derjenigen Personen, welche nicht im Besitz der natürlichen oder gehörig gereiften menschlichen Kräfte sind (Unmündige und des Verstandes Beraubte). Allgemeine Anmerkung zu diesem und den vier vorhergehenden Abschnitten.