| type | tractate |
| author | Georg Wilhelm Friedrich Hegel |
| title | Wissenschaft der Logik |
| volume | Zweiter Teil |
| publisher | Duncker & Humboldt |
| year | 1841 |
| sender | content |
| created | 20020428 |
| firstpub | 1816 |
Dieser Theil der Logik, der die Lehre vom Begriffe enthält, und den dritten Theil des Ganzen ausmacht, wird auch unter dem besondern Titel: System der subjektiven Logik, zur Bequemlichkeit derjenigen Freunde dieser Wissenschaft ausgegeben, die für die hier abgehandelten, in dem Umfange der gewöhnlich so genannten Logik befaßten Materien ein größeres Interesse zu haben gewöhnt sind, als für die weitern logischen Gegenstände, die in den beiden ersten Theilen abgehandelt worden. – Für diese frühern Theile konnte ich auf die Nachsicht billiger Beurtheiler wegen der wenigen Vorarbeiten Anspruch machen, die mir einen Anhalt, Materialien und einen Faden des Fortgangs hätten gewähren können. Bei dem gegenwärtigen darf ich diese Nachsicht vielmehr aus dem entgegengesetzten Grunde ansprechen; indem sich für die Logik des Begriffs ein völlig fertiges und festgewordenes, man kann sagen, verknöchertes Material vorfindet, und die Aufgabe darin besteht, dasselbe in Flüssigkeit zu bringen, und den lebendigen Begriff in solchem todten Stoffe wieder zu entzünden; wenn es seine Schwierigkeiten hat, in einem öden Lande eine neue Stadt zu erbauen, so findet sich zwar Material genug, aber desto mehr Hindernisse anderer Art, wenn es darum zu thun ist, einer alten, festgebauten, in fortwährendem Besitz und Bewohnung erhaltenen Stadt eine neue Anlage zu geben; man muß sich unter anderem auch entschließen, von vielem sonst Werthgeachtetem des Vorraths gar keinen Gebrauch zu machen. –
Vornehmlich aber darf die Größe des Gegenstandes selbst zur Entschuldigung der unvollkommenen Ausführung angeführt werden. Denn welcher Gegenstand ist erhabener für die Erkenntniß, als die Wahrheit selbst? – Der Zweifel aber, ob nicht dieser Gegenstand es eben sey, der einer Entschuldigung bedürfe, liegt nicht aus dem Wege, wenn man sich des Sinns erinnert, in welchem Pilatus die Frage: was ist Wahrheit? sagte; – nach dem Dichter:
– – – – mit der Miene des Hofmanns,
die kurzsichtig, doch lächelnd des Ernstes Sache verdammet.
Jene Frage schließt dann den Sinn, der als ein Moment der Höflichkeit angesehen werden kann, und die Erinnerung daran in sich, daß das Ziel, die Wahrheit zu erkennen, etwas bekanntlich Aufgegebenes, längst Abgethanes, und die Unerreichbarkeit der Wahrheit auch unter Philosophen und Logikern von Profession etwas Anerkanntes sey? – Wenn aber die Frage der Religion nach dem Werthe der Dinge, der Einsichten und Handlungen, die dem Inhalte nach einen gleichen Sinn hat, in unsern Zeiten ihr Recht sich wieder mehr vindicirt, so muß wohl die Philosophie hoffen, daß es auch nicht mehr so auffallend gefunden werde, wenn sie wieder, zunächst in ihrem unmittelbaren Felde, ihr wahrhaftes Ziel geltend macht, und nachdem sie in die Art und Weise und in die Anspruchslosigkeit anderer Wissenschaften auf Wahrheit herabgefallen, sich wieder zu demselben zu erheben strebt. Wegen dieses Versuchs kann es eigentlich nicht erlaubt seyn, eine Entschuldigung zu machen; aber wegen der Ausführung desselben darf ich für eine solche noch erwähnen, daß meine Amtsverhältnisse und andere persönliche Umstände mir nur eine zerstreute Arbeit in einer Wissenschaft gestatten, welche einer unzerstreuten und ungetheilten Anstrengung bedarf und würdig ist.
Nürnberg, den 21. Jul. 1816.
Was die Natur des Begriffes sey, kann so wenig unmittelbar angegeben werden, als der Begriff irgend eines andern Gegenstandes unmittelbar aufgestellt werden kann. Es könnte etwa scheinen, daß, um den Begriff eines Gegenstandes anzugeben, das Logische vorausgesetzt werde, und dieses somit nicht wieder etwas Anderes zu seinem Voraus haben, noch ein Abgeleitetes seyn könne, wie in der Geometrie logische Sätze, wie sie in Anwendung auf die Größe erscheinen und in dieser Wissenschaft gebraucht werden, in der Form von Axiomen, unabgeleiteten und unableitbaren Erkenntnißbestimmungen vorangeschickt werden. Ob nun wohl der Begriff nicht nur als eine subjektive Voraussetzung, sondern als absolute Grundlage anzusehen ist, so kann er dieß doch nicht seyn, als insofern er sich zur Grundlage gemacht hat. Das abstrakt-Unmittelbare ist wohl ein Erstes; als dieß Abstrakte ist es aber vielmehr ein Vermitteltes, von dem also, wenn es in seiner Wahrheit gefaßt werden soll, seine Grundlage erst zu suchen ist. Diese muß daher zwar ein Unmittelbares seyn, aber so, daß es aus der Aufhebung der Vermittelung sich zum Unmittelbaren gemacht hat.
Der Begriff ist von dieser Seite zunächst überhaupt als das Dritte zum Seyn und Wesen, zum Unmittelbaren und zur Reflexion anzusehen. Seyn und Wesen sind insofern die Momente seines Werdens; er aber ist ihre Grundlage und Wahrheit, als die Identität, in welcher sie untergegangen und enthalten sind. Sie sind in ihm, weil er ihr Resultat ist, enthalten, aber nicht mehr als Seyn und als Wesen; diese Bestimmung haben sie nur, insofern sie noch nicht in diese ihre Einheit zurückgegangen sind.
Die objektive Logik, welche das Seyn und Wesen betrachtet, macht daher eigentlich die genetische Exposition des Begriffes aus. Näher ist die Substanz schon das reale Wesen, oder das Wesen, insofern es mit dem Seyn vereinigt und in Wirklichkeit getreten ist. Der Begriff hat daher die Substanz zu seiner unmittelbaren Voraussetzung, sie ist das an sich, was er als Manifestirtes ist. Die dialektische Bewegung der Substanz durch die Kausalität und Wechselwirkung hindurch ist daher die unmittelbare Genesis des Begriffes, durch welche sein Werden dargestellt wird. Aber sein Werden hat, wie das Werden überall, die Bedeutung, daß es die Reflexion des Uebergehenden in seinen Grund ist, und daß das zunächst anscheinend Andere, in welches das Erstere übergangen, dessen Wahrheit ausmacht. So ist der Begriff die Wahrheit der Substanz, und indem die bestimmte Verhältnißweise der Substanz die Nothwendigkeit ist, zeigt sich die Freiheit als die Wahrheit der Nothwendigkeit, und als die Verhältnißweise des Begriffs.
Die eigene, nothwendige Fortbestimmung der Substanz ist das Setzen dessen, was an und für sich ist; der Begriff nun ist diese absolute Einheit des Seyns und der Reflexion, daß das An- und Fürsichseyn erst dadurch ist, daß es ebenso sehr Reflexion oder Gesetzseyn ist, und daß das Geseztseyn das An- und Fürsichseyn ist. – Dieß abstrakte Resultat erläutert sich durch die Darstellung seiner konkreten Genesis; sie enthält die Natur des Begriffes; sie muß aber dessen Abhandlung vorangegangen seyn. Die Haupt-Momente dieser Exposition (welche im zweiten Buch der objektiven Logik ausführlich abgehandelt worden ist) sind daher hier kürzlich zusammen zu stellen:
Die Substanz ist das Absolute, das an- und für-sich- seyende Wirkliche; – an sich als einfache Identität der Möglichkeit und Wirklichkeit, absolutes, alle Wirklichkeit und Möglichkeit in sich enthaltendes Wesen; für sich, diese Identität als absolute Macht oder schlechthin sich auf sich beziehende Negativität. – Die Bewegung der Substantialität, welche durch diese Momente gesetzt ist, besteht darin,
1. Daß die Substanz, als absolute Macht oder sich auf sich beziehende Negativität, sich zu einem Verhältnisse unterscheidet, worin jene zunächst nur einfache Momente, als Substanzen, und als ursprüngliche Voraussetzungen sind. – Das bestimmte Verhältniß derselben ist das einer passiven Substanz, – der Ursprünglichkeit des einfachen An-sich-seyns, welches machtlos sich nicht selbst setzend, nur ursprüngliches Gesetztseyn ist; – und von aktiver Substanz der sich auf sich beziehenden Negativität, welche als solche sich als Anderes gesetzt hat, und auf dieß Andere bezieht. Dieß Andere ist eben die passive Substanz, welche sie sich in der Ursprünglichkeit ihrer Macht als Bedingung vorausgesetzt hat. – Dieß Voraussetzen ist so zu fassen, daß die Bewegung der Substanz selbst zunächst unter der Form des einen Moments ihres Begriffs, des An-sich-seyns ist, daß die Bestimmtheit der einen der im Verhältniß stehenden Substanzen auch Bestimmtheit dieses Verhältnisses selbst ist.
2. Das andere Moment ist das Fürsichseyn, oder daß die Macht sich als sich auf sich selbst beziehende Negativität setzt, wodurch sie das Vorausgesetzte wieder aufhebt.- Die aktive Substanz ist die Ursache; sie wirkt; das heißt, sie ist nun das Setzen, wie sie vorher das Voraussetzen war, daß a) der Macht auch der Schein der Macht, dem Gesetztseyn auch der Schein des Gesetztseyns gegeben wird. Das, was in der Voraussetzung Ursprüngliches war, wird in der Kausalität durch die Beziehung auf Anderes das, was es an sich ist; die Ursache bringt eine Wirkung, und zwar an einer andern Substanz hervor; sie ist nunmehr Macht in Beziehung auf ein Anderes; erscheint isofern als Ursache, aber ist es erst durch dieß Erscheinen. – An die passive Substanz tritt die Wirkung, wodurch sie als Gesetztseyn nun auch erscheint, aber erst darin passive Substanz ist.
3. Aber es ist noch mehr hierin vorhanden, als nur diese Erscheinung; nämlich a). Die Ursache wirkt auf die passive Substanz; sie verändert deren Bestimmung; aber diese ist das Gesetztseyn, sonst ist nichts an ihr zu verändern; die andere Bestimmung aber, die sie erhält, ist die Ursachlichkeit; die passive Substanz wird also zur Ursache, Macht und Thätigkeit. b) Es wird die Wirkung an ihr gesetzt von der Ursache; das aber von der Ursache Gesetzte ist die im Wirken mit sich identische Ursache selbst; es ist diese, welche sich an die Stelle der passiven Substanzen setzt. – Ebenso in Ansehung der aktiven Substanz ist a) das Wirken das Uebersetzen der Ursache in die Wirkung, in ihr Anderes, das Gesetztseyn, und b) in der Wirkung zeigt sich die Ursache als das, was sie ist, die Wirkung ist identisch mit der Ursache, nicht ein Anderes; die Ursache zeigt also im Wirken das Gesetztseyn als das, was sie wesentlich ist. – Nach beiden Seiten also des identischen sowohl als des negativen Beziehens der andern auf sie, wird jede das Gegentheil ihrer selbst; dieß Gegentheil aber wird jede, daß die andere, also auch jede, identisch mit sich selbst bleibt. – Aber Beides, das identische und das negative Beziehen, ist ein und dasselbe; die Substanz ist nur in ihrem Gegentheil identisch mit sich selbst, und dieß macht die absolute Identität der als zwei gesetzten Substanzen aus. Die aktive Substanz wird durch das Wirken, d. h. indem sie sich als das Gegentheil ihrer selbst setzt, was zugleich das Aufheben ihres vorausgesetzten Anderseyns, der passiven Substanz, ist, als Ursache oder ursprüngliche Substantialität manifestirt. Umgekehrt wird durch das Einwirken das Gesetztseyn als Gesetztseyn, das Negative als Negatives, somit die passive Substanz als sich auf sich beziehende Negativität, manifestirt; und die Ursache geht in diesem Andern ihrer selbst schlechthin nur mit sich zusammen. Durch dieß Setzten wird also die vorausgesetzte oder an sich seyende Ursprünglichkeit für sich; aber dieß An- und Für-sichseyn ist nur dadurch, daß dieß Setzen ebenso sehr ein Aufheben des Vorausgesetzten ist, oder die absolute Substanz nur aus und in ihrem Gesetztseyn zu sich selbst zurückgekommen, und dadurch absolut ist. Diese Wechselwirkung ist hiermit die sich wieder aufhebende Erscheinung; die Offenbarung des Scheins der Kausalität, worin die Ursache als Ursache ist, daß er Schein ist. Diese unendliche Reflexion in sich selbst, daß das An- und Fürsichseyn erst dadurch ist, daß es Gesetztseyn ist, ist die Vollendung der Substanz. Aber diese Vollendung ist nicht mehr die Substanz selbst, sondern ist ein Höheres, der Begriff das Subjekt. Der Uebergang des Substantialitäts-Verhältnisses geschieht durch seine eigene immanente Nothwendigkeit, und ist weiter nichts, als die Manifestation ihrer selbst, daß der Begriff ihre Wahrheit, und die Freiheit die Wahrheit der Nothwendigkeit ist.
Es ist schon früher im zweiten Buch der objektiven Logik S. 194 f. Anm. erinnert worden, daß die Philosophie, welche sich auf den Standpunkt der Substanz stellt und darauf stehen bleibt, das System des Spinoza ist. Es ist daselbst zugleich der Mangel dieses Systems sowohl der Form als Materie nach aufgezeigt worden. Ein Anderes aber ist die Widerlegung desselben. In Rücksicht auf die Widerlegung eines philosphischen Systems ist anderwärts gleichfalls die allgemeine Bemerkung gemacht worden, daß daraus die schiefe Vorstellung zu verbannen ist, als ob das System als durchaus falsch dargestellt werden solle, und als ob das wahre System dagegen dem falschen nur entgegengesetzt sey. Aus dem Zusammenhange, in welchem hier das spinozistische System vorkommt, geht von selbst der wahre Standpunkt desselben und der Frage, ob es wahr oder falsch sey, hervor. Das Substantialitäts-Verhältniß erzeugte sich durch die Natur des Wesens; dieß Verhältniß, so wie seine zu einem Ganzen erweiterte Darstellung in einem Systeme ist daher ein nothwendiger Standpunkt, auf welchen das Absolute sich stellt. Ein solcher Standpunkt ist daher nicht als eine Meinung, eine subjektive, beliebige Vorstellungs- und Denkweise eines Individuums, als eine Verirrung der Spekulation, anzusehen; diese findet sich vielmehr auf ihrem Wege nothwendig darauf versetzt, und insofern ist das System vollkommen wahr. – Aber es ist nicht der höchste Standpunkt. Allein insofern kann das System nicht als falsch, als der Widerlegung bedürftig und fähig angesehen werden; sondern nur dieß daran ist als das Falsche zu betrachten, daß es der höchste Standpunkt sey. Das wahre System kann daher auch nicht das Verhältniß zu ihm haben, ihm nur entgegengesetzt zu seyn; denn so wäre dieß Entgegengesetzte selbst ein Einseitiges. Vielmehr als das Höhere muß es das Untergeordnete in sich enthalten.
Ferner muß die Widerlegung nicht von Außen kommen, d. h. nicht von Annahmen ausgehen, welche außer jenem System liegen, denen es nicht enspricht. Es braucht jene Annahmen nur nicht anzuerkennen; der Mangel ist nur für den ein Mangel, welcher von den auf sie gegründeten Bedürfnissen und Forderungen ausgeht. Insofern ist gesagt worden, daß wer die Freiheit und Selbstständigkeit des selbstbewußten Subjekts nicht für sich als entschieden voraussetze, für den könne keine Widerlegung des Spinozismus Statt finden. Ohnehin ignorirt ein so hoher, und in sich schon so reicher Standpunkt, als das Substantialitäts-Verhältniß, jene Annahmen nicht, sondern enthält sie auch; eins der Attribute der spinozistischen Substanz ist das Denken. Er versteht vielmehr die Bestimmungen, unter welchen diese Annahmen ihm widerstreiten, aufzulösen und in sich zu ziehen, so daß sie in demselben, aber in den ihm angemessenen Modifikationen, erscheinen. Der Nerv des äußerlichen Widerlegens beruht dann allein darauf, die entgegengesetzten Formen jener Annahmen, z. B. das absolute Selbstbestehen des denkenden Individuums gegen die Form des Denkens, wie es in der absoluten Substanz mit der Ausdehnung identisch gesetzt wird, seiner Seits steif und fest zu halten. Die wahrhafte Widerlegung muß in die Kraft des Gegners eingehen und sich in den Umkreis seiner Stärke stellen; ihn außerhalb seiner selbst angreifen und da Recht zu behalten, wo er nicht ist, fördert die Sache nicht. Die einzige Widerlegung des Spinozismus kann daher nur darin bestehen, daß sein Standpunkt zuerst als wesentlich und nothwendig anerkannt werde, daß aber zweitens dieser Standpunkt aus sich selbst auf den höhern gehoben werde. Das Substantialitäts-Verhältniß, ganz nur an und für sich selbst betrachtet, führt sich zu seinem Gegentheil, dem Begriffe, über. Die im letzten Buch enthaltene Exposition der Substanz, welche zum Begriffe überführt, ist daher die einzige und wahrhafte Widerlegung des Spionzismus. Sie ist die Enthüllung der Substanz, und diese ist die Genesis des Begriffs, deren Haupt-Momente oben zusammengestellt worden. – Die Einheit der Substanz ist ihr Verhältniß der Nothwendigkeit; aber so ist sie nur innere Nothwendigkeit; indem sie durch das Moment der absoluten Negativität sich setzt, wird sie manifestirte oder gesetzte Identität, und damit die Freiheit, welche die Identität des Begriffs ist. Dieser, die aus der Wechselwirkung resultirende Totalität, ist die Einheit der beiden Substanzen der Wechselwirkung, so daß sie aber nunmehr der Freiheit angehören, indem sie nicht mehr ihre Identität als ein Blindes, das heißt Innerliches, sondern daß sie wesentlich die Bestimmung haben, als Schein oder Reflexions-Momente zu seyn, wodurch jede mit ihrem Andern oder ihrem Gesetztseyn ebenso unmittelbar zusammengegangen und jede ihr Gesetztseyn in sich selbst enthält, somit in ihrem Andern schlechthin nur als identisch mit sich gesetzt ist.
Im Begriffe hat sich daher das Reich der Freiheit eröffnet. Er ist das freie, weil die an und für sich seyende Identität, welche die Nothwendigkeit der Substanz ausmacht, zugleich als aufgehoben, oder als Gesetztseyn ist, und dieß Gesetztseyn, als sich auf sich selbst beziehend, eben jene Identiät ist. Die Dunkelheit der im Kausal-Verhältnisse stehenden Substanzen für einander ist verschwunden, denn die Ursprünglichkeit ihres Selbstbestehens ist in Gesetztseyn übergegangen, und dadurch zur sich selbst durchsichtigen Klarheit geworden; die ursprüngliche Sache ist dieß indem sie nur die Ursache ihrer selbst ist, und dieß ist die zum Begriffe befreite Substanz.
Es ergiebt sich hieraus für den Begriff sogleich folgende nähere Bestimmung. Weil das An- und Fürsichseyn unmittelbar als Gesetztseyn ist, ist der Begriff in seiner einfachen Beziehung auf sich selbst absolute Bestimmtheit; aber welche ebenso als sich nur auf sich beziehend unmittelbar einfache Identität ist. Aber diese Beziehung der Bestimmtheit auf sich selbst, als das Zusammengehen derselben mit sich, ist ebenso sehr die Negation der Bestimmtheit, und der Begriff ist als diese Gleichheit mit sich selbst das Allgemeine. Aber diese Identität hat so sehr die Bestimmung der Negativität; sie ist die Negation oder Bestimmtheit, welche sich auf sich bezieht, so ist der Begriff Einzelnes. Jedes von ihnen ist die Totalität, jedes enthält die Bestimmung des Andern in sich, und darum sind diese Totalitäten ebenso schlechthin nur Eine, als diese Einheit die Diremition ihre selbst in den freien Schein dieser Zweiheit ist; – einer Zweiheit, welche in dem Unterschied des Einzelnen und Allgemeinen als vollkommener Gegensatz erscheint, der aber so sehr Schein ist, daß, indem das eine begriffen und ausgesprochen wird, darin das Andere unmittelbar begriffen und ausgesprochen ist.
Das so eben Vorgetragene ist als der Begriff des Begriffes zu betrachten. Wenn derselbe von demjenigen abzuweichen scheinen kann, was man sonst unter Begriff verstehe, so könnte verlangt werden, daß aufgezeigt würde, wie dasselbe, was hier als der Begriff sich ergeben hat, in anderen Vorstellungen oder Erklärungen enthalten sey. Einer Seits kann es jedoch nicht um eine durch die Autorität des gewöhnlichen Verstehens begründete Bestätigung zu thun seyn; in der Wissenschaft des Begriffes kann dessen Inhalt und Bestimmung allein durch die immanenten Deduktion bewährt werden, welche seine Genesis enthält, und welche bereits hinter uns liegt. Auf der andern Seite muß wohl an sich in demjenigen, was sonst als der Begriff des Begriffs vorgelegt wird, der hier deducirte zu erkennen seyn. Aber es ist nicht so leicht, das aufzufinden, was andere von der Natur des Begriffes gesagt haben. Denn meistens befassen sie sich mit dieser Aufsuchung gar nicht, und setzen voraus, daß jeder es schon von selbst verstehe, wenn man von dem Begriffe spreche. Neuerlich konnte man sich der Bemühung mit dem Begriffe um so mehr überhoben glauben, da, wie es eine Zeit lang Ton war, der Einbildungskraft, dann dem Gedächtnisse alles mögliche Schlimme nachzusagen, es in der Philosophie seit geraumer Zeit zur Gewohnheit geworden, und zum Theil noch gegenwärtig ist, auf den Begriff alle üble Nachrede zu häufen, ihn, der das Höchste des Denkens ist, verächtlich zu machen und dagegen für den höchsten, sowohl scientifischen als moralischen, Gipfel das Unbegreifliche und das Nichtbegreifen anzusehen.
Ich beschränke mich hier auf eine Bemerkung, die für das Auffassen der hier entwickelten Begriffe dienen kann, und es erleichtern mag, sich darein zu finden. Der Begriff, insofern er zu einer solchen Existenz gediehen ist, welche selbst frei ist, ist nichts Anderes als Ich oder das reine Selbstbewußtseyn. Ich habe wohl Begriffe, das heißt, bestimmt Begriffe; aber Ich ist der reine Begriff selbst, der als Begriff zum Daseyn gekommen ist. Wenn man daher an die Grundbestimmungen, welche die Natur des Ich ausmachen, erinnert, so darf man voraussetzen, daß an etwas Bekanntes, d. i. der Vorstellung Geläufiges, erinnert wird. Ich aber ist diese erstlich reine sich auf sich beziehende Einheit, und dieß nicht unmittelbar, sondern indem es von aller Bestimmtheit und Inhalt abstrahirt, und in die Freiheit der schrankenlosen Gleichheit mit sich selbst zurückgeht. So ist es Allgemeinheit; Einheit, welche nur durch jenes negative Verhalten, welches als das Abstrahiren erscheint, Einheit mit sich ist, und dadurch alles Bestimmtseyn in sich aufgelöst enthält. Zweitens ist Ich ebenso unmittelbar als die sich auf sich selbst beziehende Negativität, Einzelnheit absolutes Bestimmtseyn, welches sich Anderem gegenüberstellt, und es ausschließt; individuelle Persönlichkeit. Jene absolute Allgemeinheit, die ebenso unmittelbar absolute Vereinzelung ist, und ein An- und Fürsichseyn, welches schlechthin Gesetztseyn und nur dieß An- und Fürsichseyn durch die Einheit mit dem Gesetztseyn ist, macht ebenso die Natur des Ich, als des Begriffes aus; von dem einen und dem Andern ist nichts zu begreifen, wenn nicht die angegebenen beiden Momente zugleich in ihrer Abstraktion und zugleich in ihrer vollkommenen Einheit aufgefaßt werden. Wenn nach der gewöhnlichen Weise von dem Verstande, den Ich habe, gesprochen wird, so versteht man darunter ein Vermögen oder Eigenschaft, die in dem Verhältnisse zu Ich stehe, wie die Eigenschaft des Dings zum Dinge selbst, – einem unbestimmten Substrate, welches nicht der wahrhafte Grund und das Bestimmende seiner Eigenschaft sey. Nach dieser Vorstellung habe Ich Begriffe und den Begriff, wie ich auch einen Rock, Farbe und andere äußerliche Eigenschaften habe.
– Kant ist über diese äußerliche Verhältniß des Verstandes als des Vermögens der Begriffe, und der Begriffe selbst, zum Ich, hinausgegangen. Es gehört zu den tiefsten und richtigsten Einsichten, die sich in der Kritik der Vernunft finden, daß die Einheit, die das Wesen des Begriffs ausmacht, als die ursprünglich-synthetische Einheit der Apperception, als Einheit des: Ich denke, oder des Selbstbewußtseyns erkannt wird. – Dieser Satz macht die sogenannte transcendentale Deduktion der Kategorie aus; sie hat aber von jeher für eines der schwersten Stücke der kantischen Philosophie gegolten, – wohl aus keinem andern Grunde, als weil sie fordert, daß über die bloße Vorstellung des Verhältnisses, in welchem Ich und der Verstand oder der die Begriffe zu einem Ding und seinen Eigenschaften oder Accidenzen stehen, zum Gedanken hinausgegangen werden soll. – Objekt, sagt Kant, Kritik der r. V. S. 137, 2. Ausg., ist das, in dessen Begriff das Mannigfaltige einer gegebenen Anschauung vereinigt ist. Alle Vereinigung der Vorstellungen erfordert aber Einheit des Bewußtseyns in der Synthesis derselben. Folglich ist diese Einheit des Bewußtseyns dasjenige, was allein die Beziehung der Vorstellungen auf einen Gegenstand, mithin ihre objektive Gültigkeit, ausmacht, und worauf selbst die Möglichkeit des Verstandes beruht. Kant unterscheidet die subjektive Einheit des Bewußtseyns hiervon, die Einheit der Vorstellung, ob ich mir eines Mannigfaltigen als zugleich oder nach einander bewußt bin, was von empirischen Bedingungen abhänge. Die Principien dagegen der objektiven Bestimmung der Vorstellungen seyen allein aus dem Grundsatze der transcendentalen Einheit der Apperception abzuleiten. Durch die Kategorien, welche diese objektiven Bestimmungen sind, werde das Mannigfaltige gegebener Vorstellungen so bestimmt, daß es zur Einheit des Bewußtseyns gebracht werde. – Nach dieser Darstellung ist die Einheit des Begriffs dasjenige, wodurch etwas nicht bloße Gefühlsbestimmung, Anschauung oder auch bloße Vorstellung, sondern Objekt ist, welche objektive Einheit, die Einheit des Ich mit sich selbst ist. – Das Begreifen eines Gegenstandes besteht in der That in nichts Anderem, als daß Ich denselben sich zu eigen macht, ihn durchdringt, und ihn in seine eigene Form, d. i. in die Allgemeinheit, welche unmittelbar Bestimmtheit, oder Bestimmtheit, welche unmittelbar Allgemeinheit ist, bringt. Der Gegenstand in der Anschauung oder auch in der Vorstellung ist noch ein Aeußerliches, Fremdes. Durch das Begreifen wird das An- und Fürsichseyn, das er im Anschauen und Vorstellen hat, in ein Gesetztseyn verwandelt; Ich durchdringt ihn denkend. Wie er aber im Denken ist, so ist er erst an und für sich; wie er in der Anschauung oder Vorstellung ist, ist er Erscheinung; das Denken hebt seine Unmittelbarkeit, mit der er zunächst vor uns kommt, auf, und macht so ein Gesetztseyn aus ihm; dieß sein Gesetztseyn aber ist sein An- und Fürsichseyn, oder seine Objektivität. Diese Objektivität hat der Gegenstand somit im Begriffe, und dieser ist die Einheit des Selbstbewußtseyns, in die er aufgenommen worden; seine Objektivität oder der Begriff ist daher selbst nichts Anderes, als die Natur des Selbstbewußtseyns; hat keine andere Momente oder Bestimmungen, als das Ich selbst.
Hiernach rechtfertigt es sich durch einen Hauptsatz der kantischen Philosophie, daß, um das zu erkennen, was der Begriff sey, an die Natur des Ich erinnert wird. Umgekehrt aber ist hierzu nothwendig, den Begriff des Ich aufgefaßt zu haben, wie er vorhin angeführt worden. Wenn bei der bloßen Vorstellung des Ich stehen geblieben wird, wie sie unserem gewöhnlichen Bewußtseyn vorgeschwebt, so ist Ich nur das einfache Ding, welches auch Seele genannt wird, dem der Begriff als ein Besitz oder Eigenschaft inhärirt. Diese Vorstellung, welche sich nicht damit einläßt, weder Ich noch den Begriff zu begreifen, kann nicht dazu dienen, das Begreifen des Begriffs zu erleichtern oder näher zu bringen.
Die angeführte kantische Darstellung enthält noch zwei Seiten, die den Begriff betreffen, und einige weitere Bemerkungen nothwendig machen. Vor's Erste sind der Stufe des Verstandes die Stufen des Gefühls und der Anschauung vorausgeschickt; und es ist ein wesentlicher Satz der kantischen Transcendentalphilosophie, daß die Begriffe ohne Anschauung leer sind, und allein als Beziehung des durch die Anschauung gegebenen Mannigfaltigen Gültigkeit haben. Zweitens ist der Begriff als das Objektive der Erkenntniß angegeben worden, somit als die Wahrheit. Aber auf der andern Seite wird derselbe als etwas bloß Subjektives genommen, aus dem sich die Realität, unter welcher, da sie der Subjektivität gegenübergestellt wird, die Objektivität zu verstehen ist, nicht herausklauben lasse; und überhaupt wird der Begriff und das Logische für etwas nur Formelles erklärt, das, weil es von dem Inhalt abstrahire, die Wahrheit nicht enthalte.
Was nun erstens jenes Verhältniß des Verstandes oder Begriffs zu den ihm vorausgesetzten Stufen betrifft, so kommt es darauf an, welches die Wissenschaft ist, die abgehandelt wird, um die Form jener Stufen zu bestimmen. In unserer Wissenschaft, als der reinen Logik, sind diese Stufen Seyn und Wesen. In der Psychologie sind es das Gefühl und die Anschauung, und dann die Vorstellung überhaupt, welche dem Verstande vorausgeschickt werden. In der Phänomenologie des Geistes, als der Lehre vom Bewußtseyn, wurde durch die Stufen des sinnlichen Bewußtseyns und dann des Wahrnehmens zum Verstande aufgestiegen. Kant schickt ihm nur Gefühl und Anschauung voraus. Wie unvollständig zunächst diese Stufenleiter ist, giebt er schon selbst dadurch zu erkennen, daß er als Anhang zu der transcendentalen Logik oder Verstandeslehre noch eine Abhandlung über die Reflexions-Begriffe hinzufügt; – eine Sphäre, welche zwischen der Anschauung und dem Verstande, oder dem Seyn und Begriffe liegt. Ueber die Sache selbst ist vor's Erste zu bemerken, daß jene Gestalten von Anschauung, Vorstellung und dergleichen dem selbstbewußten Geiste angehören, der als solcher nicht in der logischen Wissenschaft betrachtet wird. Die reinen Bestimmungen von Seyn, Wesen und Begriff machen zwar auch die Grundlage und das innere einfache Gerüste der Formen des Geistes aus; der Geist als anschauend, ebenso als sinnliches Bewußtseyn, ist in der Bestimmtheit des unmittelbaren Seyns, so wie der Geist als vorstellend, wie auch als wahrnehmendes Bewußtseyn sich vom Seyn auf die Stufe des Wesens oder der Reflexion erhoben hat. Allein diese konkreten Gestalten gehen die logische Wissenschaft so wenig an, als die konkreten Formen, welche die logischen Bestimmungen in der Natur annehmen, und welche Raum und Zeit, alsdann der sich erfüllende Raum und Zeit, als unorganische Natur, und die organische Natur seyn würde. Ebenso ist hier auch der Begriff, nicht als Aktus des selbstbewußten Verstandes, nicht der subjektive Verstand zu betrachten, sondern der Begriff an und für sich, welcher ebenso wohl eine Stufe der Natur, als des Geistes ausmacht. Das Leben oder die organische Natur ist diese Stufe der Natur, auf welcher der Begriff hervortritt; aber als blinder, sich selbst nicht fassender, d. h. nicht denkender Begriff; als solcher kommt er nur dem Geiste zu. Von jener ungeistigen aber sowohl, als von dieser geistigen Gestalt des Begriffes ist seine logische Form unabhängig, es ist hierüber schon in der Einleitung die nöthige Vorerinnerung gemacht worden; es ist dieß eine Bedeutung, welche nicht erst innerhalb der Logik zu rechtfertigen ist, sondern mit der man vor derselben im Reinen seyn muß. Wie nun aber auch die Formen gestaltet seyn möchten, welche dem Begriffe vorangehen, so kommt es zweitens auf das Verhältniß an, in welchem der Begriff zu denselben gedacht wird. Dieß Verhältniß wird sowohl in der gewöhnlichen psychologischen Vorstellung, als auch in der kantischen Transcendentalphilosophie so angenommen, daß der empirische Stoff, das Mannigfaltige der Anschauung und Vorstellung zuerst für sich da ist, und daß dann der Verstand dazu hintrete, Einheit in denselben bringe, und ihn durch Abstraktion in die Form der Allgemeinheit erhebe. Der Verstand ist auf diese Weise eine für sich leere Form, welche Theils nur durch jenen gegebenen Inhalt Realität erhält, Theils von ihm abstrahirt, nämlich ihn als etwas, aber nur für den Begriff Unbrauchbares wegläßt. Der Begriff ist in dem einen und dem andern Thun nicht das Unabhängige, nicht das Wesentliche und Wahre jenes vorausgehenden Stoffes, welches vielmehr die Realität an und für sich ist, die sich aus dem Begriffe nicht herausklauben läßt.
Es muß nun allerdings zugegeben werden, daß der Begriff als solcher noch nicht vollständig ist, sondern in die Idee sich erheben muß, welche erst die Einheit des Begriffs und der Realität ist; wie sich in dem Verfolge durch die Natur des Begriffes selbst ergeben muß. Denn die Realität, die er sich giebt, darf nicht als ein Aeußerliches aufgenommen, sondern muß nach wissenschaftlicher Forderung aus ihm selbst abgeleitet werden. Aber es ist wahrhaftig nicht jener durch die Anschauung und die Vorstellung gegebene Stoff, welcher gegen den Begriff als das Reale geltend gemacht werden darf. "Es ist nur ein Begriff", pflegt man zu sagen, indem man nicht nur die Idee, sondern das sinnliche, räumliche und zeitliche handgreifliche Daseyn als etwas gegenüberstellt, das vortrefflicher sey, als der Begriff. Das Abstrakte hält man dann darum für geringer, als das Konkrete, weil aus jenem so viel dergleichen Stoff weggelassen worden sey. Das Abstrahiren hat in dieser Meinung die Bedeutung, daß aus dem Konkreten nur zu unserem subjektiven Behuf ein oder das andere Merkmal so herausgenommen werden, daß mit dem Weglassen so vieler anderer Eigenschaften und Beschaffenheiten des Gegenstandes denselben an ihrem Werthe und ihrer Würde nichts benommen seyn solle; sondern sie als das Reelle, nur auf der andern Seite drüben, noch immer als völlig Geltendes gelassen werden; so daß es nur das Unvermögen des Verstandes sey, solchen Reichthum nicht aufzunehmen, und sich mit der dürftigen Abstraktion begnügen zu müssen. Wenn nun der gegebene Stoff der Anschauung und das Mannigfaltige der Vorstellung als das Reelle gegen das Gedachte und den Begriff genommen wird, so ist dieß eine Ansicht, welche abgelegt zu haben nicht nur Bedingung des Philosophirens ist, sondern schon von der Religion vorausgesetzt wird; wie ist ein Bedürfniß und der Sinn derselben möglich, wenn die flüchtige und oberflächliche Erscheinung des Sinnlichen und Einzelnen noch für das Wahre gehalten wird? Die Philosophie aber giebt die begriffene Einsicht, was es mit der Realität des sinnlichen Seyns für eine Bewandniß habe, und schickt jene Stufen des Gefühls und der Anschauung, des sinnlichen Bewußtseyns u. s. f. insofern dem Verstande voraus, als sie in dessen Werden seine Bedingungen, aber nur so sind, daß der Begriff aus ihrer Dialektik und Richtigkeit als ihr Grund hervorgeht, nicht aber, daß er durch ihre Realität bedingt wäre. Das abstrahirende Denken ist daher nicht als bloßes Auf-die-Seite-stellen des sinnlichen Stoffes zu betrachten, welcher dadurch in seiner Realität keinen Eintrag leide, sondern es ist vielmehr das Aufheben und die Reduktion desselben als bloßer Erscheinung auf das Wesentliche, welches nur im Begriff sich manifestirt.
Wenn das freilich nur als ein Merkmal oder Zeichen dienen soll, was von der konkreten Erscheinung in den Begriff aufzunehmen sey, so darf es allerdings auch irgend eine nur sinnliche einzelne Bestimmung des Gegenstandes seyn, die wegen irgend eines äußerlichen Interesses aus den anderen herausgewählt wird, und von gleicher Art und Natur, wie die übrigen, ist.
Ein hauptsächlicher Mißverstand, welcher hierbei obwaltet, ist, als ob das natürliche Princip, oder der Anfang, von dem in der natürlichen Entwickelung oder in der Geschichte des sich bildenden Individuums ausgegangen wird, das Wahre und im Begriffe Erste sey. Anschauung oder Seyn sind wohl der Natur nach das Erste oder die Bedingung für den Begriff, aber sie sind darum nicht das an und für sich Unbedingte, im Begriffe hebt sich vielmehr ihre Realität und damit zugleich der Schein auf, den sie als das bedingende Reelle hatten. Wenn es nicht um die Wahrheit, sondern nur um die Historie zu thun ist, wie es im Vorstellen und dem erscheinenden Denken zugehe, so kann man allerdings bei der Erzählung stehen bleiben, daß wir mit Gefühlen und Anschauungen anfangen, und der Verstand aus dem Mannigfaltigen derselben eine Allgemeinheit oder ein Abstraktes herausziehe, und begreiflich jene Grundlage dazu nöthig habe, welche bei diesem Abstrahiren noch in der ganzen Realität, mit welcher sie sich zuerst zeigte, dem Vorstellen stehen bleibe. Aber die Philosophie soll keine Erzählung dessen seyn, was geschieht, sondern eine Erkenntniß dessen, was wahr darin ist, und aus dem Wahren soll sie ferner das begreifen, was in der Erzählung als ein bloßes Geschehen erscheint.
Wenn in der oberflächlichen Vorstellung von dem, was der Begriff ist, alle Mannigfaltigkeit außer dem Begriffe steht, und diesem nur die Form der abstrakten Allgemeinheit oder der leeren Reflexionsidentität zukommt, so kann schon zunächst daran erinnert werden, daß auch sonst für die Angaben eines Begriffs oder die Definition, zu der Gattung, welche selbst schon eigentlich nicht rein abstrakte Allgemeinheit ist, ausdrücklich auch die specifische Bestimmtheit gefordert wird. Wenn nur mit etwas denkender Betrachtung darauf reflektirt würde, was dieß sagen will, so würde sich ergeben, daß damit das Unterscheiden als ein ebenso wesentliches Moment des Begriffes angesehen wird. Kant hat diese Betrachtung durch den höchst wichtigen Gedanken eingeleitet, daß es synthetische Urtheile a priori
gebe. Diese ursprüngliche Synthesis der Apperception ist eines der tiefsten Principien für die spekulative Entwickelung; sie enthält den Anfang zum wahrhaften Auffassen der Natur des Begriffs, und ist jener leeren Identität oder abstrakten Allgemeinheit, welche keine Synthesis in sich ist, vollkommen entgegengesetzt. – Diesem Anfange entspricht jedoch die weitere Ausführung wenig. Schon der Ausdruck: Synthesis leitet leicht wieder zur Vorstellung einer äußerlichen Einheit, und bloßen Verbindung von solchen, die an und für sich getrennt sind. Alsdann ist die kantische Philosophie nur bei dem psychologischen Reflexe des Begriffs stehen geblieben, und ist wieder zur Behauptung der bleibenden Bedingtheit des Begriffs durch ein Mannigfaltiges der Anschauung zurück gegangen. Sie hat die Verstandeserkenntnisse und die Erfahrung nicht darum als einen erscheinenden Inhalt ausgesprochen, weil die Kategorien selbst nur endliche sind, sondern aus dem Grunde eines psychologischen Idealismus, weil sie nur Bestimmungen seyen, die vom Selbstbewußtseyn herkommen. Auch gehört hierher, daß der Begriff wieder ohne das Mannigfaltige der Anschauung inhaltslos und leer seyn soll, ungeachtet er a priori
eine Synthesis sey; indem er dieß ist, hat er ja die Bestimmtheit und den Unterschied in sich selbst, Indem sie die Bestimmtheit des Begriffs, damit die absolute Bestimmtheit, die Einzelnheit, ist, ist der Begriff Grund und Quelle aller endlichen Bestimmtheit und Mannigfaltigkeit. Die formelle Stellung, welche er als Verstand behält, wird in der kantischen Darstellung dessen, was Vernunft sey, vollendet. In der Vernunft, der höchsten Stufe des Denkens, sollte man erwarten, der Begriff werde die Bedingtheit, in welcher er auf der Stufe des Verstandes noch erscheint, verlieren, und zur vollendeten Wahrheit kommen. Diese Erwartung wird aber getäuscht. Dadurch, daß Kant das Verhalten der Vernunft zu den Kategorien als nur dialektisch bestimmt, und zwar das Resultat dieser Dialektik schlechthin nur als das unendliche Nichts auffaßt, so verliert die unendliche Einheit der Vernunft auch noch die Synthesis und damit jenen Anfang eines spekulativen, wahrhaft unendlichen Begriffs, sie wird zu der bekannten ganz formellen, bloß regulativen Einheit des systematischen Verstandesgebrauchs. Es wird für einen Mißbrauch erklärt, daß die Logik, die bloß ein Kanon der Beurtheilung seyn solle, als ein Organon zur Hervorbringung objektiver Einsichten angesehen werde. Die Vernunftbegriffe, in denen man eine höhere Kraft und tiefern Inhalt ahnen mußte, haben nichts Konstitutives mehr, wie noch die Kategorien; sie sind bloße Ideen; es soll ganz wohl erlaubt seyn, sie zu gebrauchen, aber mit diesen intelligibeln Wesen, in denen sich alle Wahrheit ganz aufschließen sollte, soll weiter nichts gemeint seyn, als Hypothesen, denen eine Wahrheit an und für sich zuzuschreiben, eine völlige Willkür und Tollkühnheit seyn würde, da sie – in keiner Erfahrung vorkommen können. – Hätte man es je denken sollen, daß die Philosophie den intelligibeln Wesen darum die Wahrheit absprechen würde, weil sie des räumlichen und zeitlichen Stoffes der Sinnlichkeit entbehren?
Es hängt hiermit unmittelbar der Gesichtspunkt zusammen, in Rücksicht auf welchen der Begriff und die Bestimmung der Logik überhaupt zu betrachten ist, und der in der kantischen Philosophie auf die gleiche Weise, wie insgemein genommen wird; das Verhältniß nämlich des Begriffs und seiner Wissenschaft zur Wahrheit selbst. Es ist vorhin aus der kantischen Deduktion der Kategorien angeführt worden, daß nach derselben das Objekt, als in welchem das Mannigfaltige der Anschauung vereinigt ist, nur diese Einheit ist durch die Einheit des Selbstbewußtseyns. Die Objektivität des Denkens ist also hier bestimmt ausgesprochen, eine Identität des Begriffs und des Dinges, welche die Wahrheit ist. Auf gleiche Weise wird auch insgemein zugegeben, daß, indem das Denken einen gegebenen Gegenstand sich aneignet, dieser dadurch eine Veränderung erleidet, und aus einem sinnlichen zu einem gedachten gemacht werde; daß aber diese Veränderung nicht nur nichts an seiner Wesentlichkeit ändere, sondern daß er vielmehr erst in seinem Begriffe in seiner Wahrheit; in der Unmittelbarkeit, in welcher er gegeben ist, aber nur Erscheinung und Zufälligkeit, daß die Erkenntniß des Gegenstandes, welche ihn begreift, die Erkenntniß desselben, wie er an und für sich ist, und der Begriff seine Objektivität selbst sey. Auf der andern Seite wird aber ebenso wieder behauptet, wir können die Dinge doch nicht erkennen, wie sie an und für sich seyen, und die Wahrheit sey für die erkennende Vernunft unzugänglich; jene Wahrheit, welche in der Einheit des Objekts und des Begriffs besteht, sey doch nur Erscheinung; und zwar nun wieder aus dem Grunde, weil der Inhalt nur das Mannigfaltige der Anschauung sey. Es ist hierüber schon daran erinnert worden, daß eben im Begriffe vielmehr diese Mannigfaltigkeit, insofern sie der Anschauung im Gegensatze gegen den Begriff angehört, aufgehoben werde, und der Gegenstand durch den Begriff in seine nicht zufällig Wesenheit zurückgeführt sey; diese tritt in die Erscheinung, darum eben ist die Erscheinung nicht bloß ein Wesenloses, sondern Manifestation des Wesens. Die aber ganz frei gewordene Manifestation desselben ist der Begriff. – Diese Sätze, an welche hier erinnert wird, sind darum keine dogmatische Assertionen, weil sich aus der ganzen Entwickelung des Wesens durch sich selbst hervorgegangene Resultate sind. Der jetzige Standpunkt, auf welchen diese Entwickelung geführt hat, ist, daß die Form des Absoluten, welche höher als Seyn und Wesen der Begriff ist. Indem er nach dieser Seite, Seyn und Wesen, wozu auch bei anderen Ausgangspunkten Gefühl und Anschauung und Vorstellung gehören, und welche als seine vorangehenden Bedingungen erschienen, sich unterworfen und sich als ihren unbedingten Grund erwiesen hat, so ist nun noch die zweite Seite übrig, deren Abhandlung dieses dritte Buch der Logik gewidmet ist, die Darstellung nämlich, wie er die Realität, welche in ihm verschwunden, in und aus sich bildet. Es ist daher allerdings zugegeben worden, daß die Erkenntniß, welche nur bei dem Begriff rein als solchem steht, noch unvollständig ist und nur erst zur abstrakten Wahrheit gekommen ist. Aber ihre Unvollständigkeit liegt nicht darin, daß sie jener vermeintlichen Realität, die im Gefühl und Anschauung gegeben sey, entbehre; sondern daß der Begriff noch nicht seine eigene aus ihm selbst erzeugte Realität sich gegeben hat. Darin besteht die gegen und an dem empirischen Stoff und genauer an seinen Kategorien und Reflexions-Bestimmungen erwiesene Absolutheit des Begriffes, daß derselbe nicht, wie er außer und vor dem Begriffe erscheint, Wahrheit habe, sondern allein in seiner Idealität, oder Identität mit dem Begriffe. Die Herleitung des Reellen aus ihm, wenn man es Herleitung nennen will, besteht zunächst wesentlich darin, daß der Begriff in seiner formellen Abstraktion sich als unvollendet zeigt, und durch die in ihm selbst gegründete Dialektik zur Realität so übergeht, daß er sie aus sich erzeugt, aber nicht, daß er zu einer fertigen, ihm gegenüber gefundenen Realität wieder zurückfällt, und zu etwas, das sich als das Unwesentliche der Erscheinung kund gethan, seine Zuflucht nimmt, weil er, nachdem er sich um ein Besseres umgesehen, doch dergleichen nicht gefunden habe. – Es wird immer als etwas Verwundernswürdiges ausgezeichnet werden, wie die kantische Philosophie dasjenige Verhältniß des Denkens zum sinnlichen Daseyn, bei dem sie stehen blieb, für ein nur relatives Verhältniß der bloßen Erscheinung erkannte, und eine höhere Einheit beider in der Idee überhaupt, und z. B. in der Idee eines anschauenden Verstandes sehr wohl anerkannte und aussprach, doch bei jenem relativen Verhältnisse und bei der Behauptung stehen geblieben ist, daß der Begriff schlechthin von der Realität getrennt sey und bleibe, – somit als die Wahrheit dasjenige behauptete, was sie als endliche Erkenntniß aussprach, und das für überschwenglich, unerlaubt und für Gedankendinge erklärte, was sie als Wahrheit erkannte, und wovon sie den bestimmten Begriff aufstellte.
Indem es zunächst hier die Logik, die Wissenschaft überhaupt ist, von derem Verhältnisse zur Wahrheit die Rede ist, so muß ferner noch zugegeben werden, daß jene als die formelle Wissenschaft nicht auch diejenige Realität enthalten können und solle, welche der Inhalt weiterer Theile der Philosophie, der Wissenschaften der Natur und des Geistes, ist. Diese konkreten Wissenschaften treten allerdings zu einer reellern Form der Idee heraus als die Logik, aber zugleich nicht so, daß sie zu jener Realität sich wieder umwendeten, welche das über seine Erscheinung zu Wissenschaft erhobene Bewußtseyn aufgegeben, oder auch zum Gebrauch von Formen, wie die Kategorien und Reflexions-Bestimmungen sind, deren Endlichkeit und Unwahrheit sich in der Logik dargestellt hat, wieder zurückkehrten. Vielmehr zeigt die Logik die Erhebung der Idee zu der Stufe, von daraus sie die Schöpferin der Natur wird und zur Form einer konkreten Unmittelbarkeit überschreitet, deren Begriff aber auch diese Gestalt wieder zerbricht, um zu sich selbst, als konkreter Geist, zu werden. Gegen diese konkreten Wissenschaften, welche aber das Logische oder den Begriff zum innern Bildner haben und behalten, wie sie es zum Vorbildner hatten, ist die Logik selbst allerdings die formelle Wissenschaft, aber die Wissenschaft der absoluten Form, welche in sich Totalität ist, und die reine Idee der Wahrheit selbst enthält. Diese absolute Form hat an ihr selbst ihren Inhalt oder Realität; der Begriff, indem er nicht die triviale, leere Identität ist, hat in dem Momente seiner Negativität oder des absoluten Bestimmens die unterschiedenen Bestimmungen; der Inhalt ist überhaupt nichts Anderes als solche Bestimmungen der absoluten Form; der durch sie selbst gesetzte, und daher auch ihr angemessene Inhalt. – Diese Form ist darum auch von ganz anderer Natur, als gewöhnlich die logische Form genommen wird. Sie ist schon für sich selbst die Wahrheit, indem dieser Inhalt seiner Form, oder diese Realität ihrem Begriffe angemessen ist, und die reine Wahrheit, weil dessen Bestimmungen noch nicht die Form eines absoluten Andersseyns oder der absoluten Unmittelbarkeit haben. – Kant, indem er Kr. der r. Vern. S. 83 in Beziehung auf die Logik, auf die alte und berühmte Frage: Was die Wahrheit sey? zu reden kommt, schenkt vor's Erste als etwas Triviales die Namenerklärung, daß sie die Uebereinstimmung der Erkenntniß mit ihrem Gegenstande sey; – eine Definition, die von großem, ja von dem höchsten Werthe ist. Wenn man sich derselben bei der Grundbehauptung des transcendentalen Idealismus erinnert, daß die Vernunfterkenntniß die Dinge an sich zu erfassen nicht vermögend sey, daß die Realität schlechthin außer dem Begriffe liege, so zeigt sich sogleich, daß eine solche Vernunft, die sich mit ihrem Gegenstande, den Dingen an sich, nicht in Uebereinstimmung zu stezen vermag, und die Dinge an sich, die nicht mit dem Vernunftbegriffe, der Begriff, der nicht mit der Realität, eine Realität, die nicht mit dem Begriffe in Uebereinstimmung ist, unwahre Vorstellungen sind. Wenn Kant die Idee eines anschauenden Verstandes an jene Definition der Wahrheit gehalten hätte, so würde er diese Idee, welche die geforderte Uebereinstimmung ausdrückt, nicht als ein Gedankending, sondern vielmehr als Wahrheit behandelt haben.
"Das, was man zu wissen verlange, giebt Kant ferner an, sey ein allgemeines und sicheres Kriterium der Wahrheit einer jeden Erkenntniß; es würde ein solches seyn, welches von allen Erkenntnissen, ohne Unterschied ihrer Gegenstände, gültig wäre; da man aber bei demselben von allem Inhalt der Erkenntniß ( Beziehung auf ihr Objekt) abstrahiert, und Wahrheit gerade diesen Inhalt angeht, so würde es ganz unmöglich und ungereimt seyn, nach einem Merkmal der Wahrheit dieses Inhaltes der Erkenntnisse zu fragen." – Es ist hier die gewöhnliche Vorstellung von der formellen Funktion der Logik sehr bestimmt ausgedrückt, und das angeführte Raisonnement scheint sehr einleuchtend zu seyn. Vor's Erste aber ist zu bemerken, daß es solchem formellen Raisonnement gewöhnlich so geht, in seinem Reden die Sache zu vergessen, die es zur Grundlage gemacht und von der es spricht. Es würde ungereimt seyn, heißt es, nach einem Kriterium der Wahrheit des Inhalts der Erkenntniß zu fragen; – aber nach der Definition macht nicht der Inhalt die Wahrheit aus, sondern die Uebereinstimmung desselben mit dem Begriffe. Ein Inhalt, wie von ihm hier gesprochen wird, ohne den Begriff, ist ein Begriffloses, somit Wesenloses; nach dem Kriterium der Wahrheit eines solchen kann freilich nicht gefragt werden, aber aus dem entgegengesetzten Grunde; darum nämlich nicht, weil er um seiner Begrifflosigkeit willen nicht die geforderte Uebereinstimmung ist, sondern weiter nichts als ein der wahrheitslosen Meinung Angehöriges seyn kann. – Lassen wir die Erwähnung des Inhalts bei Seite, der hier die Verwirrung verursacht, in welche aber der Formalismus jedesmal verfällt, und die ihn das Gegentheil dessen sagen läßt, was er vorbringen will, so oft er sich auf Erläuterung einläßt, und bleiben bei der abstrakten Ansicht stehen, daß das Logische nur formell sey, und von allem Inhalt vielmehr abstrahire; – so haben wir eine einseitige Erkenntniß, welche keinen Gegenstand enthalten soll, eine leere, bestimmungslose Form, die also ebenso wenig eine Uebereinstimmung, da zur Uebereinstimmung wesentlich Zwei gehören, – ebenso wenig Wahrheit ist. – An der a priorischen Synthesis des Begriffs hatte Kant ein höheres Princip, worin die Zweiheit in der Einheit, somit dasjenige erkannt werden konnte, was zur Wahrheit gefordert wird; aber der sinnliche Stoff, das Mannigfaltige der Anschauung war ihm zu mächtig, um davon weg zur Betrachtung des Begriffs und der Kategorien an und für sich, und zu einem spekulativen Philosophiren kommen zu können.
Indem die Logik Wissenschaft der absoluten Form ist, so muß dieß Formelle, damit es ein Wahres seye, an ihm selbst einen Inhalt haben, welcher seiner Form gemäß sey, und um so mehr, da das logische Formelle die reine Form, also das logische Wahre, die reine Wahrheit selbst seyn muß. Dieses Formelle muß daher in sich viel reicher an Bestimmungen und Inhalt, so wie auch von unendlich größerer Wirksamkeit auf das Konkrete gedacht werden, als es gewöhnlich genommen wird. Die logischen Gesetze für sich (das ohnehin Heterogene, die angewandte Logik und übrige psychologische und anthropologische Material weggerechnet) werden gewöhnlich außer dem Satze des Widerspruchs auf einige dürftige Sätze, die Umkehrung der Urtheile, und die Formen der Schlüsse betreffend, beschränkt. Die selbst hierbei vorkommenden Formen, so wie weitere Bestimmungen derselben werden nur gleichsam historisch aufgenommen, nicht der Kritik, ob sie an und für sich ein Wahres sehen, unterworfen. So gilt z. B. die Form des positiven Urtheils für etwas an sich völlig Richtiges, wobei es ganz allein auf den Inhalt ankomme, ob ein solches Urtheil wahr sey. Ob diese Form an und für sich eine Form der Wahrheit, ob der Satz, den sie ausspricht, das Einzelne ist ein Allgemeines, nicht in sich dialektisch sey, an diese Untersuchung wird nicht gedacht. Es wird geradezu dafür gehalten, daß dieß Urtheil für sich fähig, Wahrheit zu enthalten, und jener Satz, den jedes positive Urtheil ausspricht, ein wahrer sey; obschon unmittelbar erhellt, daß ihn dasjenige fehlt, was die Definition der Wahrheit fordert, nämlich die Uebereinstimmung des Begriffs und seines Gegenstandes; das Prädikat, welches hier das Allgemeine ist, als den Begriff, das Subjekt, welches das Einzelne ist, als den Gegenstand genommen, so stimmt das eine mit dem andern nicht überein. Wenn aber das abstrakte Allgemeine, welches das Prädikat ist, noch nicht einen Begriff ausmacht, als zu welchem allerdings mehr gehört; – so wie auch solches Subjekt noch nicht viel weiter als ein grammatisches ist, wie sollte das Urtheil Wahrheit enthalten können, da sein Begriff und Gegenstand nicht übereinstimmen, oder ihm der Begriff, wohl auch der Gegenstand, gar fehlt? – Dieß ist daher vielmehr das Unmögliche und Ungereimte, in dergleichen Formen, wie ein positives Urtheil und wie das Urtheil überhaupt ist, die Wahrheit fassen zu wollen. So wie die kantische Philosophie die Kategorien nicht an und für sich betrachtete, sondern sie nur aus dem schiefen Grunde, weil sie subjektive Formen des Selbstbewußtseyns seyen, für endliche Bestimmungen, die das Wahre zu enthalten unfähig seyen, erklärte, so hat sie noch weniger die Formen des Begriffs, welche der Inhalt der gewöhnlichen Logik sind, der Kritik unterworfen; sie hat vielmehr einen Theil derselben, nämlich die Funktionen der Urtheile für die Bestimmung der Kategorie aufgenommen, und sie als gültige Voraussetzungen gelten lassen. Soll in den logischen Formen auch weiter nichts gesehen werden, als formelle Funktionen des Denkens, so wären sie schon darum der Untersuchung, in wiefern sie für sich der Wahrheit entsprechen, würdig. Eine Logik, welche dieß nicht leistet, kann höchstens auf den Werth einer naturhistorischen Beschreibung der Erscheinungen des Denkens, wie sie sich vorfinden, Anspruch machen. Es ist ein unendliches Verdienst des Aristoteles, welches uns mit der höchsten Bewunderung für die Stärke dieses Geistes erfüllen muß, diese Beschreibung zuerst unternommen zu haben. Aber es ist nöthig, daß weiter gegangen, und Theils der systematische Zusammenhang, Theils aber der Werth der Formen erkannt werde.
Der Begriff zeigt sich obenhin betrachtet als die Einheit des Seyns und Wesens. Das Wesen ist die erste Negation des Seyns, das dadurch zum Schein geworden ist, der Begriff ist die zweite, oder die Negation dieser Negation; also das wiederhergestellte Seyn, aber als die unendliche Vermittlung und Negativität desselben in sich selbst. – Seyn und Wesen haben daher im Begriffe nicht mehr die Bestimmung, in welcher sie als Seyn und Wesen sind, noch sind sie nur in solcher Einheit, daß jedes in dem andern scheine. Der Begriff unterscheidet sich daher nicht in diese Bestimmungen. Er ist die Wahrheit des substantiellen Verhältnisses, in welchem Seyn und Wesen ihre erfüllte Selbstständigkeit und Bestimmung durch einander erreichen. Als die Wahrheit der Substantialität erwies sich die substantielle Identität, welche ebenso sehr und nur als das Gesetztseyn ist. Das Gesetztseyn ist das Daseyn und Unterscheiden; das An- und Fürsichseyn hat daher im Begriffe ein sich gemäßes und wahres Daseyn erreicht, denn jenes Gesetztseyn ist das An- und Fürsichseyn selbst. Dieß Gesetztseyn macht den Unterschied des Begriffes in ihm selbst aus, seine Unterschiede, weil sie unmittelbar das An- und Fürsichseyn ist, sind selbst der ganze Begriff; in ihrer Bestimmtheit allgemeine, und identisch mit ihrer Negation.
Dieß ist nun der Begriff selbst des Begriffes. Aber es ist nur erst sein Begriff; – oder er ist selbst auch nur der Begriff. Weil er das An- und Fürsichseyn ist, insofern es Gesetztseyn ist, oder die absolute Substanz, insofern sie die Nothwendigkeit unterschiedener Substanzen als Identität offenbart, so muß diese Identität das, was sie ist, selbstsetzen. Die Momente der Bewegung des Substantialitäts-Verhältnisses, wodurch der Begriff geworden ist, und die dadurch dargestellte Realität ist erst im Uebergange zum Begriffe; sie ist noch nicht als seine eigene, aus ihm hervorgegangene Bestimmung; sie fiel in die Sphäre der Nothwendigkeit, die seinige kann nur seine freie Bestimmung, ein Daseyn seyn, in welchem er als identisch mit sich dessen Momente Begriffe und durch ihn selbst gesetzte sind.
Zuerst ist also der Begriff nur an sich die Wahrheit; weil er nur ein Inneres ist, so ist er ebenso sehr nur ein Aeußeres. Er ist zuerst überhaupt ein Unmittelbares, und in dieser Gestalt haben seine Momente die Form von unmittelbaren, festen Bestimmungen. Er erscheint als der bestimmte Begriff, als die Sphäre des bloßen Verstandes. – Weil diese Form der Unmittelbarkeit ein seiner Natur noch nicht angemessenes Daseyn ist, da er das sich nur auf sich selbst beziehende Freie ist, so ist sie eine äußerliche Form, in der der Begriff nicht als An- und Fürsichseyendes, sondern als nur Gesetztes oder ein Subjektives gelten kann. – Die Gestalt des unmittelbaren Begriffes macht den Standpunkt aus, nach welchem der Begriff ein subjektives Denken, eine der Sache äußerliche Reflexion ist. Diese Stufe macht daher die Subjektivität oder den formellen Begriff aus.
Die Aeußerlichkeit desselben erscheint in dem festen Seyn seiner Bestimmungen, wodurch jede für sich als ein Isolirtes, Qualitatives auftritt, das nur in äußerer Beziehung auf sein Anderes ist. Die Identität des Begriffes aber, die eben das innere oder subjektive Wesen derselben ist, setzt sie in dialektische Bewegung, durch welche sich ihre Vereinzelung und damit die Trennung des Begriffs von der Sache aufhebt und als ihre Wahrheit die Totalität hervorgeht, welche der objektive Begriff ist.
Zweitens. Der Begriff in seiner Objektivität ist die an- und fürsichseyende Sache selbst. Durch seine nothwendige Fortbestimmung macht der formelle Begriff sich selbst zur Sache, und verliert dadurch das Verhältniß der Subjektivität der aus seiner Innerlichkeit hervorgetretene und in das Daseyn übergangene reale Begriff. – In dieser Identität mit der Sache hat er somit eigenes und freies Daseyn. Aber er ist dieß noch eine unmittelbare, noch nicht negative Freiheit. Eins mit der Sache ist er in sie versenkt; seine Unterschiede sind objektive Existenzen, in denen er selbst wieder das Innere ist. Als die Seele des objektiven Daseyns muß er sich die Form der Subjektivität geben, die er als formeller Begriff unmittelbar hatte; so tritt er in der Form des Freien, die er in der Objektivität noch nicht hatte, ihr gegenüber, und macht darin die Identität mit ihr, die er an und für sich als objektiver Begriff mit ihr hat, zu einer auch gesetzten.
In dieser Vollendung, worin er in seiner Objektivität ebenso die Form der Freiheit hat, ist der adäquate Begriff die Idee. Die Vernunft, welche die Sphäre der Idee ist, ist die sich selbst enthüllte Wahrheit, worin der Begriff die schlechthin ihm angemessene Realisation hat, und insofern frei ist, als er diese seine objektive Welt in seiner Subjektivität, und diese in jener erkennt.
Der Begriff ist zuerst der formelle, der Begriff im Anfang oder der als unmittelbarer ist. – In der unmittelbaren Einheit ist sein Unterschied oder Gesetztseyn zuerst zunächst selbst einfach und nur ein Schein, so daß die Momente des Unterschiedes unmittelbar die Totalität des Begriffes sind, und nur der Begriff als solcher sind.
Zweitens aber, weil er die absolute Negativität ist, so dirimirt er sich, und setzt sich als das Negative oder als das Andere seiner selbst; und zwar, weil er erst der unmittelbare ist, hat dieß Setzen oder Unterscheiden die Bestimmung, daß die Momente gleichgültig gegeneinander und jedes für sich wird; seine Einheit ist in dieser Theilung nur noch äußere Beziehung. So als Beziehung seiner als selbstständig und gleichgültig gesetzten Momente ist er das Urtheil.
Drittens das Urtheil enthält wohl die Einheit des in seine selbstständigen Momente verlorenen Begriffs, aber sie ist nicht gesetzt. Sie wird dieß durch die dialektische Bewegung des Urtheils, das hierdurch der Schluß geworden ist, zum vollständig gesetzten Begriff; indem im Schluß ebenso wohl die Momente desselben als selbstständige Extreme, wie auch deren vermittelnde Einheit gesetzt ist.
Indem aber unmittelbar diese Einheit selbst als die vereinigende Mitte, und die Momente als selbstständige Extreme zunächst einander gegenüber stehen, so hebt dieß widersprechende Verhältniß, das im formalen Schlusse Statt findet, sich auf, und die Vollständigkeit des Begriffs geht in die Einheit der Totalität über, die Subjektivität des Begriffes in seine Objektivität.
Durch den Verstand pflegt das Vermögen der Begriffe überhaupt ausgedrückt zu werden, er wird insofern von der Urtheilskraft und dem Vermögen der Schlüsse, als der formellen Vernunft, unterschieden. Vornehmlich aber wird er der Vernunft entgegengesetzt; insofern aber bedeutet er nicht das Vermögen des Begriffs überhaupt, sondern der bestimmten Begriffe, wobei die Vorstellung herrscht, als ob der Begriff nur ein Bestimmtes sey. Wenn der Verstand in dieser Bedeutung von der formellen Urtheilskraft und der formellen Vernunft unterschieden wird, so ist er als Vermögen des einzelnen bestimmten Begriffs zu nehmen. Denn das Urtheil und der Schluß oder die Vernunft sind selbst, als Formales, nur ein Verständiges, indem sie unter der Form der abstrakten Begriffsbestimmtheit stehen. Der Begriff gilt aber hier überhaupt nicht als bloß abstrakt-Bestimmtes; der Verstand ist daher von der Vernunft nur so zu unterscheiden, daß jener nur das Vermögen des Begriffes überhaupt sey.
Dieser allgemeine Begriff, der nun hier zu betrachten ist, enthält die drei Momente: Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelheit. Der Unterschied und die Bestimmungen, die er sich in dem Unterscheiden giebt, machen die Seite aus, welche vorhin Gesetztseyn genannt wurde. Da dieses in dem Begriffe identisch mit dem An- und Fürsichseyn ist, so ist jedes jener Momente so sehr ganzer Begriff, als bestimmter Begriff, und als eine Bestimmung des Begriffs.
Zuerst ist er reiner Begriff, oder die Bestimmung der Allgemeinheit. Der reine oder allgemeine Begriff ist aber auch nur ein bestimmter, oder besonderer Begriff, der sich auf die Seite neben die anderen stellt. Weil der Begriff die Totalität ist, also in seiner Allgemeinheit oder rein identischen Beziehung auf sich selbst, wesentlich das Bestimmen und Unterscheiden ist, so hat er in ihm selbst den Maaßstab, wodurch diese Form seiner Identität mit sich, indem sie alle Momente durchdringt und in sich faßt, ebenso unmittelbar sich bestimmt, nur das Allgemeine gegen die Unterschiedenheit der Momente zu seyn.
Zweitens ist der Begriff dadurch als dieser besondere oder als bestimmte Begriff, welcher als gegen andere unterschieden gesetzt ist.
Drittens die Einzelheit ist der aus dem Unterschiede in die absolute Negativität sich reflektirende Begriff. Dieß ist zugleich das Moment, worin er aus seiner Identität in sein Andersseyn übergetreten ist, und zum Urtheil wird.
Der reine Begriff ist das absolut Unendliche, Unbedingte und Freie. Es ist hier, wo die Abhandlung, welche den Begriff zu ihrem Inhalte hat, beginnt, noch einmal nach seiner Genesis zurückzusehen. Das Wesen ist aus dem Seyn, und der Begriff aus dem Wesen, somit auch aus dem Seyn geworden. Dieß Werden hat aber die Bedeutung des Gegenstoßes seiner selbst, so daß das Gewordene vielmehr das Unbedingte und Ursprüngliche ist. Das Seyn ist in seinem Uebergange zum Wesen zu einem Schein oder Gesetztseyn, und das Werden oder das Uebergehen in Anderes zu einem Setzen geworden, und umgekehrt hat das Setzen oder die Reflexion des Wesens sich aufgehoben und sich zu einem Nichtgesetzten, einem ursprünglichen Seyn hergestellt. Der Begriff ist die Durchdringung dieser Momente, daß das Qualitative, und ursprünglich-Seyende nur als Setzen und nur als Rückkehr-in-sich ist, und diese reine Reflexion-in-sich schlechthin das Anderswerden oder die Bestimmtheit ist, welche ebenso daher unendliche, sich auf sich beziehende Bestimmtheit ist.
Der Begriff ist daher zuerst so die absolute Identität mit sich, daß sie dieß nur ist, als die Negation der Negation, oder als die unendliche Einheit der Negativität mit sich selbst. Diese reine Beziehung des Begriffs auf sich, welche dadurch diese Beziehung ist, als durch die Negativität sich setzend, ist die Allgemeinheit des Begriffs.
Die Allgemeinheit, das sie die höchst einfache Bestimmung ist, scheint keiner Erklärung fähig zu seyn; denn eine Erklärung muß sich auf Bestimmungen und Unterscheidungen einlassen, und von ihrem Gegenstand prädiciren, das Einfache aber wird hierdurch vielmehr verändert, als erklärt. Es ist aber gerade die Natur des Allgemeinen, ein solches Einfaches zu seyn, welches durch die absolute Negativität den höchsten Unterschied und Bestimmtheit in sich enthält. Das Seyn ist einfaches, als unmittelbares; deswegen ist es ein nur Gemeintes, und kann man von ihm nicht sagen, was es ist; es ist daher unmittelbar eins mit seinem Andern, dem Nichtseyn. Eben dieß ist sein Begriff, ein solches Einfaches zu seyn, das in seinem Gegentheil unmittelbar verschwindet; er ist das Werden. Das Allgemeine dagegen ist das Einfache, welches ebenso sehr das Reichste in sich selbst ist; weil es der Begriff ist.
Es ist daher erstens die einfach Beziehung auf sich selbst; es ist nur in sich. Aber diese Identität ist zweitens in sich absolute Vermittelung; nicht aber ein Vermitteltes. Vom Allgemeine, welches ein vermitteltes, nämlich das abstrakte, dem Besondern und Einzelnen entgegengesetzte Allgemeine ist, ist erst bei dem bestimmten Begriffe zu reden. – Aber auch schon das Abstrakte enthält dieß, daß, um es zu erhalten, erfordert werde, andere Bestimmungen des Konkreten wegzulassen. Diese Bestimmungen sind als Determinationen überhaupt Negationen; ebenso ist ferner das Weglassen derselben ein Negiren. Es kommt also beim Abstrakten gleichfalls die Negation der Negation vor. Diese gedoppelte Negation aber wird vorgestellt, als ob sie demselben äußerlich sey, und sowohl die weggelassenen weiteren Eigenschaften des Konkreten von der beibehaltenen, welche der Inhalt des Abstrakten ist, verschieden seyen, als auch diese Operation des Weglassens der übrigen und des Beibehaltens der einen, außer derselben vorgehe. Zu solcher Aeußerlichkeit hat sich das Allgemeine gegen jene Bewegung noch nicht bestimmt; es ist noch selbst in sich jene absolute Vermittelung, welche eben die Negation der Negation oder absolute Negativität ist.
Nach dieser ursprünglichen Einheit ist vor's Erste das erste Negative oder die Bestimmung keine Schranke für das Allgemeine, sondern es erhält sich darin, und ist positiv mit sich identisch. Die Kategorien des Seyns waren, als Begriffe, wesentlich diese Identitäten der Bestimmungen mit sich selbst, in ihrer Schranke oder ihrem Andersseyn; diese Identität war aber nur an sich der Begriff; sie war noch nicht manifestirt. Daher die qualitative Bestimmung als solche in ihrer andern unterging und eine von ihr verschiedene Bestimmung zu ihrer Wahrheit hatte. Das Allgemeine hingegen, wenn es sich auch in eine Bestimmung setzt, bleibt es darin, was es ist. Es ist die Seele des Konkreten, dem es inwohnt, ungehindert und sich selbst gleich in dessen Mannigfaltigkeit und Verschiedenheit. Es wird nicht mit in das Werden gerissen, sonder kontinuirt sich ungetrübt durch dasselbe, und hat die Kraft unveränderlicher, unsterblicher Selbsterhaltung.
Ebenso scheint es aber nicht nur in sein Anderes, wie die Reflexions-Bestimmung. Diese als ein Relatives bezieht sich nicht nur auf sich, sondern ist ein Verhalten. Sie giebt sich in ihrem Andern kund; aber scheint nur erst an ihm, und das Scheinen eines jeden an dem Andern oder ihr gegenseitiges Bestimmen hat bei ihrer Selbstständigkeit die Form eines äußerlichen Thuns. – Das Allgemeine dagegen ist gesetzt als das Wesen seiner Bestimmung, die eigene positive Natur derselben. Denn die Bestimmung, die sein Negatives ausmacht, ist im Begriffe schlechthin nur als ein Gesetztseyn, oder wesentlich nur zugleich als das Negative des Negativen, und sie ist nur als diese Identität des Negativen mit sich, welche das Allgemeine ist. Dieses ist insofern auch die Substanz seiner Bestimmungen; aber so, daß das, was für die Substanz als solche ein Zufälliges war, die eigene Vermittelung des Begriffes mit sich selbst, seine eigene immanente Reflexion ist. Diese Vermittelung, welche das Zufällige zunächst zur Nothwendigkeit erhebt, ist aber die manifestirte Beziehung; der Begriff ist nicht der Abgrund der formlosen Substanz, oder die Nothwendigkeit, als die innere Identität von einander verschiedener und sich beschränkender Dinge oder Zustände, sondern als absolute Negativität das Formirende und Erschaffende, und weil die Bestimmung nicht als Schranke, sondern schlechthin so sehr als aufgehobene, als Gesetztseyn ist, so ist der Schein die Erscheinung als des Identischen.
Das Allgemeine ist daher die freie Macht; es ist es selbst und greift über sein Anderes über; aber nicht als ein Gewaltsames, sondern das vielmehr in demselben ruhig und bei sich selbst ist. Wie es die freie Macht genannt worden, so könnte es auch die freie Liebe und schrankenlose Seligkeit genannt werden, denn es ist ein Verhalten seiner zu dem Unterschiedenen nur als zu sich selbst, in demselben ist es zu sich selbst zurückgekehrt.
Es ist so eben der Bestimmtheit erwähnt worden, obgleich der Begriff nur erst als das Allgemeine und nur mit sich Identische noch nicht dazu fortgegangen ist. Es kann aber von dem Allgemeinen nicht ohne die Bestimmtheit, welche näher die Besonderheit und Einzelnheit ist, gesprochen werden; denn es enthält sie in seiner absoluten Negativität an und für sich; die Bestimmtheit wird also nicht von Außen dazu genommen, wenn beim Allgemeinen von ihr gesprochen wird. Als Negativität überhaupt, oder nach der ersten, unmittelbaren Negation hat es die Bestimmtheit überhaupt als Besonderheit an ihm; als Zweites, als Negation der Negation ist es absolute Bestimmtheit, oder Einzelnheit und Konkretion. – Das Allgemeine ist somit die Totalität des Begriffes, es ist Konkretes, ist nicht ein Leeres, sondern hat vielmehr durch seinen Begriff Inhalt; – einen Inhalt, in dem es sich nicht nur erhält, sondern der ihm eigen und immanent ist. Es kann von dem Inhalte wohl abstrahirt werden; so erhält man aber nicht das Allgemeine des Begriffs, sondern das Abstrakte, welches ein isolirtes, unvollkommenes Moment des Begriffes ist, und keine Wahrheit hat.
Näher ergiebt sich das Allgemeine so als diese Totalität. Insofern es die Bestimmtheit in sich hat, ist sie nicht nur die erste Negation, sondern auch die Reflexion derselben in sich. Mit jener ersten Negation für sich genommen, ist es Besonders, wie es sogleich wird betrachtet werden; aber es ist in dieser Bestimmtheit wesentlich noch Allgemeines; diese Seite muß hier noch aufgefaßt werden. – Diese Bestimmtheit ist nämlich als im Begriffe die totale Reflexion, der Doppelschein, einmal der Schein nach Außen, die Reflexion in Anderes; das andere Mal der Schein nach Innen, die Reflexion in sich. Jenes äußerliche Scheinen macht einen Unterschied gegen Anderes; das Allgemeine hat hiernach eine Besonderheit, welche ihre Auflösung in einem höhern Allgemeinen hat. Insofern es nun auch nur ein relativ-Allgemeines ist, verliert es seinen Charakter des Allgemeinen nicht; es erhält sich in seiner Bestimmtheit, nicht nur so, daß es in der Verbindung mit ihr nur gleichgültig gegen sie bliebe, – so wäre es nur mit ihr zusammengesetzt, – sondern daß es das ist, was so eben das Scheinen nach Innen genannt wurde. Die Bestimmtheit ist als bestimmter Begriff aus der Aeußerlichkeit in sich zurückgebogen; sie ist der eigene, immanente Charakter, der dadurch ein Wesentliches ist, daß er in die Allgemeinheit aufgenommen und von ihr durchdrungen, von gleichem Umfange, identisch mit ihr sie ebenso durchdringt; es ist der Charakter, welcher der Gattung angehört, als die von dem Allgemeinen ungetrennte Bestimmtheit. Er ist insofern nicht eine nach Außen gehende Schranke, sondern positiv, indem er durch die Allgemeinheit in der freien Beziehung auf sich selbst steht. Auch der bestimmte Begriff bleibt so in sich unendlich freier Begriff.
In Ansehung der andern Seite aber, nach welcher die Gattung durch ihren bestimmten Charakter begrenzt ist, ist bemerkt worden, daß sie als niedrigere Gattung in einem höhern Allgemeinen ihre Auflösung habe. Dieses kann auch wieder als Gattung, aber als eine abstraktere aufgefaßt werden, gehört aber immer wieder nur der Seite des bestimmten Begriffes an, die nach Außen geht. Das wahrhaft höhere Allgemeine ist, worin diese nach Außen gehende Seite nach Innen zurückgenommen ist, die zweite Negation, in welcher die Bestimmtheit schlechthin nur als Gesetztes, oder als Schein ist. Leben, Ich, Geist, absoluter Begriff, sind nicht Allgemeine nur als höhere Gattungen, sondern Konkrete, deren Bestimmtheiten auch nicht nur Arten oder niedrige Gattungen sind, sondern die in ihrer Realität schlechthin nur in sich und davon erfüllt sind. Insofern Leben, Ich, endlicher Geist, wohl auch nur bestimmte Begriffe sind, so ist ihre absolute Auflösung in demjenigen Allgemeinen, welches als wahrhaft absoluter Begriff, als Idee des unendlichen Geistes zu fassen ist, dessen Gesetztseyn die unendliche, durchsichtige Realität ist, worin er seine Schöpfung, und in ihr sich selbst anschaut.
Das wahrhafte, unendliche Allgemeine, welches unmittelbar ebenso sehr Besonderheit als Einzelnheit in sich ist, ist nun zunächst näher als Besonderheit zu betrachten. Es bestimmt sich frei; seine Verendlichung ist kein Uebergehen, das nur in der Sphäre des Seyns Statt hat; es ist schöpferische Macht, als die absolute Negativität, die sich auf sich selbst bezieht. Es ist als solche das Unterscheiden in sich, und dieses ist Bestimmen, dadurch, daß das Unterscheiden mit der Allgemeinheit eins ist. Somit ist es ein Setzen der Unterschiede selbst als allgemeiner, sich auf sich beziehender. Hierdurch werden sie fixirte, isolirte Unterschiede. Das isolirte Bestehen des Endlichen, das sich früher als sein Fürsichseyn, auch als Dingheit, als Substanz bestimmte, ist in seiner Wahrheit die Allgemeinheit, mit welcher Form der unendliche Begriff seine Unterschiede bekleidet, – eine Form, die eben einer seiner Unterschiede selbst ist. Hierin besteht das Schaffen des Begriffs, das nur in diesem Innersten desselben selbst zu begreifen ist.
Die Bestimmtheit als solche gehört dem Seyn und dem Qualitativen an; als Bestimmtheit des Begriffs ist sie Besonderheit. Sie ist keine Grenze, so daß sie sich zu einem Andern als einem Jenseits ihrer verhielte, vielmehr, wie sich so eben zeigte, das eigene immanentes Moment des Allgemeinen; dieses ist daher in der Besonderheit nicht bei einem Andern, sondern schlechthin bei sich selbst.
Das Besondere enthält die Allgemeinheit, welche dessen Substanz ausmacht; die Gattung ist unverändert in ihren Arten; die Arten sind nicht von dem Allgemeinen, sondern nur gegen einander verschieden. Das Besondere hat mit den anderen Besonderen, zu denen es sich verhält, eine und dieselbe Allgemeinheit. Zugleich ist die Verschiedenheit derselben, um ihrer Identität mit dem Allgemeinen willen, als solche allgemein; sie ist Totalität. – Das Besondere enthält also nicht nur das Allgemeine, sondern stellt dasselbe auch durch seine Bestimmtheit dar; dieses macht insofern eine Sphäre aus, welche das Besondere erschöpfen muß. Diese Totalität erscheint, insofern die Bestimmtheit des Besondern als bloße Verschiedenheit genommen wird, als Vollständigkeit. Vollständig sind in dieser Rücksicht die Arten, insofern es deren eben nicht mehrere giebt. Es ist für sie kein innerer Maaßstab, oder Princip vorhanden, weil die Verschiedenheit eben der einheitslose Unterschied ist, an welchem die Allgemeinheit, die für sich absolute Einheit ist, bloß äußerlicher Reflex, und eine unbeschränkte, zufällige Vollständigkeit ist. Die Verschiedenheit aber geht in Entgegensetzung, in eine immanente Beziehung der Verschiedenen über. Die Besonderheit aber ist als Allgemeinheit an und für sich selbst, nicht durch Uebergehen solche immanente Beziehung; sie ist Totalität an ihr selbst, und einfache Bestimmtheit, wesentlich Princip. Sie hat keine andere Bestimmtheit, als welche durch das Allgemeine selbst gesetzt ist, und sich aus demselben folgendermaßen ergiebt.
Das Besondere ist das Allgemeine selbst, aber es ist dessen Unterschied oder Beziehung auf ein Anderes, sein Scheinen nach Außen; es ist aber kein Anderes vorhanden, wovon das Besondere unterschieden wäre, als das Allgemeine selbst. – Das Allgemeine bestimmt sich, so ist es selbst das Besondere; die Bestimmtheit ist sein Unterschied; es ist nur von sich selbst unterschieden. Seine Arten sind daher nur a) das Allgemeine selbst und b) das Besondere. Das Allgemeine als der Begriff ist es selbst und sein Gegentheil, was wieder es selbst als seine gesetzte Bestimmtheit ist; es greift über dasselbe über, und ist in ihm bei sich. So ist es die Totalität und Princip seiner Verschiedenheit, die ganz nur durch es selbst bestimmt ist.
Es giebt daher keine andere wahrhafte Eintheilung, als daß der Begriff sich selbst auf die Seite stellt, als die unmittelbare, unbestimmte Allgemeinheit; eben dieß Unbestimmte macht seine Bestimmtheit, oder daß er ein Besonderes ist. Beides ist das Besondere, und ist daher koordinirt. Beides ist auch als Besonderes das Bestimmte gegen das Allgemeine; es heißt demselben insofern subordinirt. Aber eben dieß Allgemeine, gegen welches das Besondere bestimmt ist, ist damit vielmehr selbst auch nur eines der Gegenüberstehenden. Wenn wir von zwei Gegenüberstehenden sprechen, so müssen wir also auch wieder sagen, daß sie beide das Besondere ausmachen, nicht nur zusammen, daß sie nur für die äußere Reflexion darin gleich wären, Besondere zu seyn, sondern ihre Bestimmtheit gegeneinander ist wesentlich zugleich nur Eine Bestimmtheit, die Negativität, welche im Allgemeinen einfach ist.
Wie sich der Unterschied hier zeigt, ist er in seinem Begriffe, und damit in seiner Wahrheit. Aller frühere Unterschied hat diese Einheit im Begriffe. Wie er unmittelbarer Unterschied im Seyn ist, ist er als die Grenze eines Andern; wie er in der Reflexion ist, ist er relativer, gesetzt als sich auf sein Anderes wesentlich beziehend; hier beginnt somit die Einheit des Begriffs gesetzt zu werden; aber zunächst ist sie nur der Schein an einem Andern. – Das Uebergehen und die Auflösung dieser Bestimmungen hat nur diesen wahren Sinn, daß sie ihren Begriff, ihre Wahrheit erreichen; Seyn, Daseyn, Etwas oder Ganzes und Theile u. s. f., Substanz und Accidenzen, Ursache und Wirkung sind für sich Gedankenbestimmungen; als bestimmte Begriffe werden sie aufgefaßt, insofern jede in der Einheit mit ihrer andern oder entgegengesetzten erkannt wird. – Das Ganze und die Theile, Ursache und Wirkung z. B. u. s. f. sind noch nicht verschiedene, die als Besondere gegeneinander bestimmt wären, weil sie an sich zwar Einen Begriff ausmachen, aber ihre Einheit noch nicht die Form der Allgemeinheit erreicht hat; so hat auch der Unterschied, der in diesen Verhältnissen ist, noch nicht die Form, daß er Eine Bestimmtheit ist. Ursache und Wirkung z. B. sind nicht zwei verschiedene Begriffe, sondern nur Ein bestimmter Begriff, und die Kausalität ist, wie jeder Begriff, ein einfacher.
In Absicht auf Vollständigkeit hat sich ergeben, daß das Bestimmte der Besonderheit vollständig in dem Unterschiede des Allgemeinen und Besondern ist, und daß nur diese beide die besonderen Arten ausmachen. In der Natur finden sich freilich in einer Gattung mehr als zwei Arten, so wie diese vielen Arten auch nicht das aufgezeigte Verhältniß zu einander haben können. Es ist dieß die Ohnmacht der Natur, die Strenge des Begriffs nicht festhalten und darstellen zu können, und in diese begrifflose blinde Mannigfaltigkeit sich zu verlaufen. Wir können die Natur in der Mannigfaltigkeit ihrer Gattungen und Arten, und der unendlichen Verschiedenheit ihrer Gestaltungen bewundern, denn die Bewunderung ist ohne Begriff, und ihr Gegenstand ist das Vernunftlose. Der Natur, weil sie das Außersichseyn des Begriffes ist, ist es freigegeben, in dieser Verschiedenheit sich zu ergehen, wie der Geist, ob er gleich den Begriff in der Gestalt des Begriffes hat, auch auf's Vorstellen sich einläßt, und in einer unendlichen Mannigfaltigkeit desselben sich herumtreibt. Die vielfachen Naturgattungen oder Arten müssen für nichts Höheres geachtet werden, als die willkürlichen Einfälle des Geistes in seinen Vorstellungen. Beide zeigen wohl allenthalben Spuren und Ahnungen des Begriffs, aber stellen ihn nicht in treuem Abbild dar, weil sie die Seite seines freien Außersichseyns sind; er ist die absolute Macht gerade darum, daß er seinen Unterschied frei zur Gestalt selbstständiger Verschiedenheit, äußerlicher Nothwendigkeit, Zufälligkeit, Willkür, Meinung entlassen kann, welche aber für nicht mehr als die abstrakte Seite der Nichtigkeit genommen werden muß.
Die Bestimmtheit des Besondern ist einfach als Princip, wie wir gesehen haben, aber sie ist es auch als Moment der Totalität, als Bestimmtheit gegen die andere Bestimmtheit. Der Begriff, insofern er sich bestimmt oder unterscheidet, ist er negativ auf seine Einheit gerichtet, und giebt sich die Form eines seiner ideellen Momente des Seyns; als bestimmter Begriff hat er ein Daseyn überhaupt. Dieß Seyn hat aber nicht mehr den Sinn der bloßen Unmittelbarkeit, sondern der Allgemeinheit, der durch die absolute Vermittelung sich selbst gleichen Unmittelbarkeit, die ebenso sehr auch das andere Moment, das Wesen oder die Reflexion in sich enthält. Diese Allgemeinheit, mit welcher das Bestimmte bekleidet ist, ist die abstrakte. Das Besondere hat die Allgemeinheit in ihm selbst als sein Wesen; insofern aber die Bestimmtheit des Unterschieds gesetzt ist, und dadurch Seyn hat, ist sie Form an demselben, und die Bestimmtheit als solche ist der Inhalt. Zur Form wird die Allgemeinheit, insofern der Unterschied als das Wesentliche ist, wie er im Gegentheil im rein Allgemeinen nur als absolute Negativität, nicht als Unterschied ist, der als solcher gesetzt ist.
Die Bestimmtheit ist nun zwar das Abstrakte gegen die andere Bestimmtheit; die andere ist aber nur die Allgemeinheit selbst, diese ist insofern auch die abstrakte; und die Bestimmtheit des Begriffs, oder die Besonderheit ist wieder weiter nichts als die bestimmte Allgemeinheit. Der Begriff ist in ihr außer sich; insofern er es ist, der darin außer sich ist, so enthält das abstrakt-Allgemeine alle Momente des Begriffs; es ist [alpha]) Allgemeinheit, [beta]) Bestimmtheit, [gamma]) die einfache Einheit von beiden; aber diese Einheit ist unmittelbare, und die Besonderheit ist darum nicht als die Totalität. An sich ist sie auch diese Totalität und Vermittelung; sie ist wesentlich ausschließende Beziehung auf Anderes, oder Aufhebung der Negation, nämlich der andern Bestimmtheit, – der andern, die aber nur als Meinung vorschwebt, denn unmittelbar verschwindet sie, und zeigt sich als dasselbe, was die ihr andere seyn sollte. Dieß macht also diese Allgemeinheit zur abstrakten, daß die Vermittelung nur Bedingung ist, oder nicht an ihr selbst gesetzt ist. Weil sie nicht gesetzt ist, hat die Einheit des Abstrakten die Form der Unmittelbarkeit, und der Inhalt die Form der Gleichgültigkeit gegen seine Allgemeinheit, weil er nicht als diese Totalität ist, welche die Allgemeinheit der absoluten Negativität ist. Das abstrakt-Allgemeine ist somit zwar der Begriff, aber als Begriffloses, als Begriff, der nicht als solcher gesetzt ist.
Wenn vom bestimmten Begriffe die Rede ist, so ist es gewöhnlich rein nur ein solches abstrakt-Allgemeines, was gemeint ist. Auch unter dem Begriffe überhaupt wird meist nur dieser begrifflose Begriff verstanden, und der Verstand bezeichnet das Vermögen solcher Begriffe. Die Demonstration gehört diesem Verstande an, insofern sie an Begriffen fortgehe, das heißt nur an Bestimmungen. Solches Fortgehen an Begriffen kommt daher nicht über die Endlichkeit und Nothwendigkeit hinaus; ihr Höchstes ist das negative Unendliche, die Abstraktion des höchsten Wesens, welches selbst die Bestimmtheit der Unbestimmtheit ist. Auch die absolute Substanz ist zwar nicht diese leere Abstraktion, dem Inhalte nach vielmehr die Totalität, aber sie ist darum abstrakt, weil sie ohne die absolute Form ist, ihre innerste Wahrheit macht nicht der Begriff aus; ob sie zwar die Identität der Allgemeinheit und Besonderheit, oder des Denkens und des Außereinander ist, so ist diese Identität nicht die Bestimmtheit des Begriffes; außer ihr ist vielmehr ein, und zwar eben weil er außer ihr ist, ein zufälliger Verstand, in und für welchen sie in verschiedenen Attributen und Modis ist.
Leer ist übrigens die Abstraktion nicht, wie sie gewöhnlich genannt wird; sie ist der bestimmte Begriff; sie hat irgend eine Bestimmtheit zum Inhalt; auch das höchste Wesen, die reine Abstraktion hat, wie erinnert, die Bestimmtheit der Unbestimmtheit; eine Bestimmtheit aber ist die Unbestimmtheit, weil sie dem Bestimmten gegenüber stehen soll. Indem man aber ausspricht, was sie ist, hebt sich dieß selbst auf, was sie seyn soll; sie wird als eins mit der Bestimmtheit ausgesprochen, und auf diese Weise aus der Abstraktion der Begriff und ihre Wahrheit hergestellt. – Insofern aber ist jeder bestimmte Begriff allerdings leer, als er nicht die Totalität, sondern nur eine einseitige Bestimmtheit enthält. Wenn er auch sonst konkreten Inhalt hat, z. B. Mensch, Staat, Thier u. s. f., so bleibt er ein leerer Begriff, insofern seine Bestimmtheit nicht das Princip seiner Unterschiede ist; das Princip enthält den Anfang und das Wesen seiner Entwickelung und Realisation; irgend eine andere Bestimmtheit des Begriffs aber ist unfruchtbar. Wenn der Begriff daher überhaupt als leer gescholten ist, so wird jene absolute Bestimmtheit desselben verkannt, welche der Begriffsunterschied und der einzig wahre Inhalt in seinem Element ist.
Hierher gehört der Umstand, um dessen willen der Verstand in neueren Zeiten gering geachtet und gegen die Vernunft so sehr zurückgesetzt wird; es ist die Festigkeit, welche er den Bestimmtheiten und somit den Endlichkeiten ertheilt. Dieß Fixe besteht in der betrachteten Form der abstrakten Allgemeinheit; durch sie werden sie unveränderlich. Denn die qualitative Bestimmtheit, so wie die Reflexions-Bestimmung, sind wesentlich als begrenzte, und haben durch ihre Schranke eine Beziehung auf ihr Anderes, somit die Nothwendigkeit des Uebergehens und Vergehens. Die Allgemeinheit aber, welche sie im Verstande haben, giebt ihnen die Form der Reflexion in sich, wodurch sie der Beziehung auf Anderes entnommen, und unvergänglich geworden sind. Wenn nun am reinen Begriffe diese Ewigkeit zu seiner Natur gehört, so wären seine abstrakten Bestimmungen nur ihrer Form nach ewige Wesenheiten; aber ihr Inhalt ist dieser Form nicht angemessen; sie sind daher nicht Wahrheit und Unvergänglichkeit. Ihr Inhalt ist der Form nicht angemessen, weil er nicht die Bestimmtheit selbst als allgemein, d. i. nicht als Totalität des Begriffsunterschieds oder nicht selbst die ganze Form ist; die Form des beschränkten Verstandes ist darum aber selbst die unvollkommene, nämlich abstrakte Allgemeinheit. – Es ist aber ferner als die unendliche Kraft des Verstandes zu achten, das Konkrete in die abstrakten Bestimmtheiten zu trennen, und die Tiefe des Unterschieds zu fassen, welche allein zugleich die Macht ist, die ihren Uebergang bewirkt. Das Konkrete der Anschauung ist Totalität, aber die sinnliche, – ein realer Stoff, der in Raum und Zeit gleichgültig außereinander besteht; diese Einheitslosigkeit des Mannigfaltigen, in der es der Inhalt der Anschauung ist, sollte ihm doch wohl nicht als Verdienst und Vorzug vor dem Verständigen angerechnet werden. Die Veränderlichkeit, die es in der Anschauung zeigt, deutet schon auf das Allgemeine hin; was davon zur Anschauung kommt, ist nur ein anderes ebenso Veränderliches, also nur das Nämliche; es ist nicht das Allgemeine, das an dessen Stelle träte und erschiene. Am wenigsten aber sollte der Wissenschaft, z. B. der Geometrie und Arithmetik, das Anschauliche, das ihr Stoff mit sich bringt, zu einem Verdienste angerechnet, und ihre Sätze, als hierdurch begründet, vorgestellt werden. Vielmehr ist der Stoff solcher Wissenschaften darum von niedrigerer Natur; das Anschauen der Figuren oder Zahlen verhilft nicht zur Wissenschaft derselben; nur das Denken darüber vermag eine solche hervorzubringen. – Insofern aber unter Anschauung nicht bloß das Sinnliche, sondern die objektive Totalität verstanden wird, so ist sie eine intellektuelle, d. i. sie hat das Daseyn nicht in seiner äußerlichen Existenz zum Gegenstande, sondern das, was in ihm unvergängliche Realität und Wahrheit ist, – die Realität, nur insofern sie wesentlich im Begriffe und durch ihn bestimmt ist, die Idee, deren nähere Natur sich später zu ergeben hat. Was die Anschauung als solche vor dem Begriffe voraushaben soll, ist die äußerliche Realität, das Begrifflose, das erst einen Werth durch ihn erhält.
Indem daher der Verstand die unendliche Kraft darstellt, welche das Allgemeine bestimmt, oder umgekehrt, dem an und für sich Haltungslosen der Bestimmtheit durch die Form der Allgemeinheit das fixe Bestehen ertheilt, so ist es nun nicht Schuld des Verstandes, wenn nicht weiter gegangen wird. Es ist eine subjektive Ohnmacht der Vernunft, welche diese Bestimmtheiten so gelten läßt und sie nicht durch die jener abstrakten Allgemeinheit entgegensetzte dialektische Kraft, d. h. durch die eigenthümliche Natur, nämlich durch den Begriff jener Bestimmtheiten, zur Einheit zurückzuführen vermag. Der Verstand giebt ihnen zwar durch die Form der abstrakten Allgemeinheit, so zu sagen, eine solche Härte des Seyns, als sie in der qualitativen Sphäre und in der Sphäre der Reflexion nicht haben; aber durch diese Vereinfachung begeistet er sie zugleich, und schärft sie so zu, daß sie eben nur auf dieser Spitze die Fähigkeit erhalten, sich aufzulösen und in ihr Entgegengesetztes überzugehen. Die höchste Reife und Stufe, die irgend Etwas erreichen kann, ist diejenige, in welcher sein Untergang beginnt, Das Feste der Bestimmtheiten, in welche sich der Verstand einzurennen scheint, die Form des Unvergänglichen ist die der sich auf sich beziehenden Allgemeinheit. Aber sie gehört dem Begriffe zu eigen an; und daher liegt in ihr selbst die Auflösung des Endlichen ausgedrückt, und in unendlicher Nähe. Diese Allgemeinheit arguirt unmittelbar die Bestimmtheit des Endlichen, und drückt seine Unangemessenheit zu ihr aus. – Oder vielmehr ist seine Angemessenheit schon vorhanden; das abstrakte Bestimmte ist als eins mit der Allgemeinheit gesetzt; eben darum als nicht für sich, insofern es nur Bestimmtes wäre, sondern nur als Einheit seiner und des Allgemeinen, d. i. als Begriff. Es ist daher in jeder Rücksicht zu verwerfen, Verstand und die Vernunft so, wie gewöhnlich geschieht, zu trennen. Wenn der Begriff als vernunftlos betrachtet wird, so muß es vielmehr als eine Unfähigkeit der Vernunft betrachtet werden, sich in ihm zu erkennen. Der bestimmte und abstrakte Begriff ist die Bedingung, oder vielmehr wesentliches Moment der Vernunft; er ist begeistete Form, in welcher das Endliche durch die Allgemeinheit, in der es sich auf sich bezieht, sich in sich entzündet, als dialektisch gesetzt und hiermit der Anfang selbst der Erscheinung der Vernunft ist.
Indem der bestimmte Begriff in dem Bisherigen in seiner Wahrheit dargestellt ist, so ist nur noch übrig, anzuzeigen, als was er hiermit schon gesetzt ist. – Der Unterschied, welcher wesentliches Moment des Begriffs, aber im rein Allgemeinen noch nicht als solcher gesetzt ist, erhält im bestimmten Begriffe sein Recht. Die Bestimmtheit in der Form der Allgemeinheit ist zum Einfachen mit derselben verbunden; dieß bestimmte Allgemeine ist die sich auf sich selbst beziehende Bestimmtheit; die bestimmte Bestimmtheit oder absolute Negativität für sich gesetzt. Die sich auf sich selbst beziehende Bestimmtheit aber ist die Einzelnheit. So unmittelbar die Allgemeinheit schon an und für sich selbst Besonderheit ist, so unmittelbar an und für sich ist die Besonderheit auch Einzelnheit, welche zunächst als drittes Moment des Begriffes, insofern sie gegen die beiden desselben in sich, und zugleich als der gesetzte Verlust seiner selbst zu betrachten ist.
Anmerkung. Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelnheit sind nach dem Bisherigen die drei bestimmten Begriffe, wenn man sie nämlich zählen will. Es ist schon früher gezeigt worden, daß die Zahl eine unpassende Form ist, um Begriffsbestimmungen darein zu fassen, aber am unpassendsten vollends für Bestimmungen des Begriffs selbst; die Zahl, da sie das Eins zum Princip hat, macht die gezählten zu ganz abgesonderten und einander ganz gleichgültigen. Es hat sich im Bisherigen ergeben, daß die verschiedenen bestimmten Begriffe schlechthin vielmehr nur Einer und derselbe Begriff sind, als daß sie in die Zahl aus einander fallen.
In der sonst gewöhnlichen Abhandlung der Logik kommen mancherlei Eintheilungen und Arten von Begriffen vor. Es fällt sogleich die Inkonsequenz daran in die Augen, daß die Arten so eingeführt werden: Es giebt der Quantität, Qualität u. s. f. nach folgende Begriffe. Es giebt, drückt keine andere Berechtigung aus, als die, daß man solche Arten vorfindet und sie sich nach der Erfahrung zeigen. Man erhält auf diese Weise eine empirische Logik, – eine sonderbare Wissenschaft, eine irrationelle Erkenntniß des Rationellen. Die Logik giebt hierdurch ein sehr übles Beispiel der Befolgung ihrer eigenen Lehren; sie erlaubt sich für sich selbst das Gegentheil dessen zu thun, was sie als Regel vorschreibt, daß die Begriffe abgeleitet und die wissenschaftlichen Sätze (also auch der Satz: es giebt so und so vielerlei Arten von Begriffen) bewiesen werden sollen. – Die kantische Philosophie begeht hierin eine weitere Inkonsequenz, sie entlehnt für die transcendentale Logik die Kategorien als sogenannte Stammbegriffe aus der subjektiven Logik, in welcher sie empirisch aufgenommen werden. Da sie Letzteres zugiebt, so ist nicht abzusehen, warum die transcendentale Logik sich zum Entlehnen aus solcher Wissenschaft entschließt, und nicht gleich selbst empirisch zugreift.
Um Einiges hiervon anzuführen, so werden die Begriffe vornehmlich nach ihrer Klarheit eingetheilt, und zwar in klare und dunkle, deutliche und undeutliche, in adäquate und nicht-adäquate. Auch können hierher die vollständigen, überfließenden und andere dergleichen Ueberflüssigkeiten genommen werden. – Was jene Eintheilung nach der Klarheit betrifft, so zeigt sich bald, daß dieser Gesichtspunkt und die sich auf ihn beziehenden Unterschiede aus psychologischen, nicht aus logischen Bestimmungen genommen sind. Der sogenannte klare Begriff soll hinreichen, einen Gegenstand von einem andern zu unterscheiden ein solches ist noch kein Begriff zu nennen, es ist weiter nichts als die subjektive Vorstellung. Was ein dunkler Begriff sey, muß auf sich beruhen bleiben, denn sonst wäre er kein dunkler, er würde ein deutlicher Begriff. – Der deutliche Begriff soll ein solcher seyn, von welchem man die Merkmale angeben könne. Sonach ist er eigentlich der bestimmte Begriff. Das Merkmal, wenn nämlich das, was darin Richtiges liegt, aufgefaßt wird, ist nichts Anderes als die Bestimmtheit oder der einfache Inhalt des Begriffs, insofern er von der Form der Allgemeinheit unterschieden wird. Aber das Merkmal hat zunächst nicht gerade diese genauere Bedeutung, sondern ist überhaupt nur eine Bestimmung, wodurch ein Dritter sich einen Gegenstand oder den Begriff merkt; es kann daher ein sehr zufälliger Umstand seyn. Ueberhaupt drücke es nicht sowohl die Immanenz und Wesentlichkeit der Bestimmung aus, sondern deren Beziehung auf einen äußern Verstand. Ist dieser wirklich ein Verstand, so hat er den Begriff vor sich, und merkt sich denselben durch nichts Anderes, als durch das, was im Begriffe ist. Soll es aber hiervon unterschieden seyn, so ist es ein Zeichen oder sonst eine Bestimmung, welche zur Vorstellung der Sache, nicht zu ihrem Begriffe gehört. – Was der undeutliche Begriff sey, kann als überflüssig übergangen werden.
Der adäquate Begriff aber ist ein Höheres; es schwebt dabei eigentlich die Uebereinstimmung des Begriffes mit der Realität vor, was nicht der Begriff als solcher, sondern die Idee ist. Wenn das Merkmal des deutlichen Begriffs wirklich die Begriffsbestimmung selbst seyn sollte, so würde die Logik mit den einfachen Begriffen in Verlegenheit kommen, welche nach einer andern Eintheilung den zusammengesetzen gegenübergestellt werden. Denn wenn vom einfachen Begriff ein wahres, d. i. ein immanentes Merkmal angegeben werden sollte, so würde man ihn nicht als einen einfachen ansehen wollen; insofern aber keines von ihm angegeben würde, wäre er kein deutlicher Begriff. Da hilft aber nun der klare Begriff aus. Einheit, Realität und dergleichen Bestimmungen sollen einfach Begriffe seyn, wohl nur aus dem Grunde, daß die Logiker nicht damit zu Stande kamen, die Bestimmung derselben aufzufinden, sich daher begnügten, einen bloß klaren Begriff, d. h. gar keinen davon zu haben. Zur Definition, d. i. zur Angabe des Begriffs wird allgemein die Angabe der Gattung und der specifischen Differenz gefordert. Sie giebt also den Begriff nicht als etwas Einfaches, sondern in zwei zählbaren Bestandstücken. Aber darum wird solcher Begriff doch wohl nicht ein Zusammengesetztes seyn sollen. – Es scheint beim einfachen Begriffe die abstrakte Einfachheit vorzuschweben, eine Einheit, welche den Unterschied und die Bestimmtheit nicht in sich enthält, welche daher auch nicht diejenige ist, die dem Begriffe zukommt. Sofern ein Gegenstand in der Vorstellung, insbesondere im Gedächtnisse ist, oder auch die abstrakte Gedankenbestimmung ist, kann er ganz einfach seyn. Selbst der in sich reichste Gegenstand: z. B. Geist, Natur, Welt, auch Gott ganz begrifflos in die einfache Vorstellung des ebenso einfachen Ausdruckes: Geist, Natur, Welt, Gott, gefaßt, ist wohl etwas Einfaches, bei dem das Bewußtseyn stehen bleiben kann, ohne sich die eigenthümliche Bestimmung oder ein Merkmal weiter herauszuheben; aber die Gegenstände des Bewußtseyns sollen nicht diese einfache, nicht Vorstellungen oder abstrakte Gedankenbestimmungen bleiben, sondern begriffen werden, d. h. ihre Einfachheit soll mit ihrem innern Unterschied bestimmt seyn. – Der zusammengesetzte Begriff aber ist wohl nicht mehr als ein hölzernes Eisen. Von etwas Zusammengesetztem kann man wohl einen Begriff haben; aber ein zusammengesetzter Begriff wäre etwas schlimmeres als der Materialismus, welcher nur die Substanz der Seele als ein Zusammengesetztes annimmt, aber das Denken doch als einfach auffaßt. Die ungebildete Reflexion verfällt zunächst auf die Zusammensetzung als die ganz äußerliche Beziehung, die schlechteste Form, in der die Dinge betrachtet werden können; auch die niedrigsten Naturen müssen eine innere Einheit seyn. Daß vollends die Form des unwahrsten Daseyns auf Ich, auf den Begriff übergetragen wird, ist mehr, als zu erwarten war, ist als unschicklich und barbarisch zu betrachten.
Die Begriffe werden ferner vornehmlich in konträre und kontradiktorische eingetheilt. – Wenn es bei der Abhandlung des Begriffs darum zu thun wäre, anzugeben, was es für bestimmte Begriffe gebe, so wären alle möglichen Bestimmungen anzuführen, – denn alle Bestimmungen sind Begriffe, somit bestimmte Begriffe, – und alle Kategorien des Seyns, wie alle Bestimmungen des Wesens, wären unter den Arten der Begriffe aufzuführen. Wie denn auch in den Logiken, in der einen nach Belieben mehr, in der andern weniger, erzählt wird, daß es bejahende, verneinende, identische, bedingte, nothwendige u. s. f. Begriffe gebe. Da solche Bestimmungen der Natur des Begriffes selbst schon im Rücken liegen, und daher, wenn sie bei demselben aufgeführt werden, nicht in ihrer eigenthümlichen Stelle vorkommen, so lassen sie nur oberflächliche Worterklärungen zu, und erscheinen hier ohne alles Interesse. – Den konträren und kontradiktorischen Begriffen, – ein Unterschied, der hier vornehmlich beachtet wird, liegt die Reflexions-Bestimmung der Verschiedenheit und Entgegensetzung zu Grunde. Sie werden als zwei besondere Arten angesehen, d. h. jeder als fest für sich und gleichgültig gegen den andern, ohne allen Gedanken der Dialektik und der innern Nichtigkeit dieser Unterschiede; als ob das, was konträr ist, nicht ebenso sehr als kontradiktorisch bestimmt werden müßte. Die Natur und der wesentliche Uebergang der Reflexions-Formen, die sie ausdrücken, ist an ihrer Stelle betrachtet worden. In dem Begriffe ist die Identität zur Allgemeinheit, der Unterschied zur Besonderheit, die Entgegensetzung, die in den Grund zurückgeht, zur Einzelnheit fortgebildet. In diesen Formen sind jene Reflexions-Bestimmungen, wie sie in ihrem Begriffe sind. Das Allgemeine erwies sich nicht nur als das Identische, sondern zugleich als das Verschiedene oder Konträre gegen das Besondere und Einzelne, ferner auch als ihnen entgegengesetzt, oder kontradiktorisch; in dieser Entgegensetzung aber ist es identisch mit ihnen, und ihr wahrhafter Grund, in welchem sie aufgehoben sind. Ein Gleiches gilt von der Besonderheit und Einzelnheit, welche ebenso die Totalität der Reflexions-Bestimmungen sind. Weiter werden die Begriffe in subordinirte und koordinirte eingetheilt; – ein Unterschied, der die Begriffsbestimmung näher angeht, nämlich das Verhältniß von Allgemeinheit und Besonderheit, wo diese Ausdrücke auch beiläufig erwähnt worden sind. Nur pflegen sie gewöhnlich gleichfalls als ganz feste Verhältnisse betrachtet, und hiernach mehrfache unfruchtbare Sätze von denselben aufgestellt zu werden. Die weitläufigste Verhandlung darüber betrifft wieder die Beziehung der Kontrarietät und Kontradiktorietät auf die Sub- und Koordination. Indem das Urtheil die Beziehung der bestimmten Begriffe ist, so hat sich erst bei demselben das wahre Verhältniß zu ergeben. Jene Manier, diese Bestimmungen zu vergleichen ohne Gedanken an ihre Dialektik und um die fortgehende Aenderung ihrer Bestimmung, oder vielmehr an die in ihnen vorhandene Verknüpfung entgegengesetzter Bestimmungen, macht die ganze Betrachtung, was in ihnen einstimmig sey oder nicht, gleichsam als ob diese Einstimmigkeit oder Nichteinstimmigkeit etwas Gesondertes und Bleibendes sey, zu etwas nur Unfruchtbarem und Gehaltlosem. – Der große, in dem Auffassen und Kombiniren der tieferen Verhältnisse der algebraischen Größen unendlich fruchtbare und scharfsinnige Euler, besonders der trocken verständige Lambert und Andere haben für diese Art von Verhältnissen der Begriffsbestimmungen eine Bezeichnung durch Linien, Figuren und dergleichen versucht; man beabsichtigte überhaupt, die logischen Beziehungsweisen zu einem Calcul zu erheben; – oder vielmehr in der That herabzusetzen. Schon der Versuch der Bezeichnung stellt sich sogleich als an und für sich nichtig dar, wenn man die Natur des Zeichens und dessen, was bezeichnet werden soll, mit einander vergleicht. Die Begriffsbestimmungen, Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelnheit sind allerdings verschieden, wie Linien oder die Buchstaben der Allgebra; – sie sind ferner auch entgegengesetzt, und ließen insofern auch die Zeichen von plus und minus zu. Aber sie selbst und vollends deren Beziehungen, – wenn auch nur bei der Subsumtion und Inhärenz stehen geblieben wird, sind von ganz anderer wesentlicher Natur, als die Buchstaben und Linien und deren Beziehungen, die Gleichheit oder Verschiedenheit der Größe, das plus und minus, oder eine Stellung der Linien übereinander oder ihre Verbindung zu Winkeln und die Stellungen von Räumen, die sie einschließen. Dergleichen Gegenstände haben gegen sie das Eigenthümliche, daß sie einander äußerlich sind, eine fixe Bestimmung haben. Wenn Begriffe nun in der Weise genommen worden, daß sie solchen Zeichen entsprechen, so hören sie auf, Begriffe zu seyn. Ihre Bestimmungen sind nicht so ein Todtliegendes, wie Zahlen und Linien, denen ihre Beziehung nicht selbst angehört; sie sind lebendige Bewegungen; die unterschiedene Bestimmtheit der einen Seite ist unmittelbar auch der andern innerlich; was bei Zahlen und Linien ein vollkommener Widerspruch wäre, ist der Natur des Begriffes wesentlich. – Die höhere Mathematik, welche auch zum Unendlichen fortgeht, und sich Widersprüche erlaubt, kann für die Darstellung solcher Bestimmungen ihre sonstigen Zeichen nicht mehr gebrauchen für Bezeichnung der noch sehr begrifflosen Vorstellung der unendlichen Annäherung zweier Ordinaten, oder wenn sie einen Bogen einer unendlichen Anzahl von unendlich kleinen geraden Linien gleichsetzt, thut sie weiter nichts, als die zwei geraden Linien außereinander zu zeichnen, und in einen Bogen gerade Linien, aber als verschieden von ihm ziehen; für das Unendliche, worauf es dabei ankommt, verweist sie an das Vorstellen.
Was zu jenem Versuche zunächst verleitet hat, ist vornehmlich das quantitative Verhältniß, in welchem Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelnheit zu einander stehen sollen; das Allgemeine heißt weiter als das Besondere und Einzelne, und das Besondere weiter als das Einzelne. Der Begriff ist das Konkrete und Reichste, weil er der Grund und die Totalität der früheren Bestimmungen, der Kategorien des Seyns und der Reflexions-Bestimmungen ist; dieselben kommen daher wohl auch an ihm hervor. Aber seine Natur wird gänzlich verkannt, wenn sie an ihm noch in jener Abstraktion festgehalten werden; wenn der weitere Umfang des Allgemeinen so genommen wird, daß es ein Mehreres oder ein größeres Quantum sey, als das Besondere und Einzelne. Als absoluter Grund ist er die Möglichkeit der Quantität, aber ebenso sehr der Qualität, d. h. seine Bestimmungen sind ebenso wohl qualitativ unterschieden; sie werden daher dann schon gegen ihre Wahrheit betrachtet, wenn sie unter der Form der Quantität allein gesetzt werden. So ist ferner die Reflexions Bestimmungen ein Relatives, in der ihr Gegentheil scheint; sie ist nicht im äußerlichen Verhältnisse, wie ein Quantum. Aber der Begriff ist mehr als alles dieses; seine Bestimmungen sind bestimmte Begriffe, wesentlich selbst die Totalität aller Bestimmungen. Es ist daher völlig unpasssend, um solche innige Totalität zu fassen, Zahlen- und Raumverhältnisse anwenden zu wollen, in welchen alle Bestimmungen auseinander fallen; sie sind vielmehr das letzte und schlechteste Medium, welches gebraucht werden könnte. Naturverhältnisse, wie z. B. Magnetismus, Farbenverhältnisse, würden unendlich höhere und wahrere Symbole dafür seyn. Da der Mensch die Sprache hat, als das der Vernunft eigenthümliche Bezeichnungsmittel, so ist es ein müßiger Einfall, sich nach einer unvollkommnern Darstellungsweise umsehen und damit quälen zu wollen. Der Begriff kann als solcher wesentlich nur mit dem Geiste aufgefaßt werden, dessen Eigenthum nicht nur, sondern dessen reines Selbst er ist. Es ist vergeblich, ihn durch Raumfiguren und algebraische Zeichen zum Behufe des äußerlichen Auges und eine begrifflosen, mechanischen Behandlungsweise, eines Calculs, festhalten zu wollen. Auch jedes Andere, was als Symbol dienen sollte, kann höchstens, wie Symbole für die Natur Gottes, Ahnungen und Anklänge des Begriffes erregen; aber wenn es Ernst seyn sollte, den Begriff dadurch auszudrücken und zu erkennen, so ist die äußerliche Natur aller Symbole unangemessen dazu und vielmehr ist das Verhältniß umgekehrt, daß, was in den Symbolen Anklang einer höhern Bestimmung ist, erst durch den Begriff erkannt, und allein durch die Absonderung jenes sinnlichen Beiwesens, das ihn auszudrücken bestimmt ist, ihm genähert werden sollte.
Die Einzelnheit ist, wie sich ergeben, schon durch die Besonderheit gesetzt; diese ist die bestimmte Allgemeinheit; also die sich auf sich beziehende Bestimmtheit, das bestimmte Bestimmte.
1. Zunächst erscheint daher die Einzelnheit als die Reflexion des Begriffs aus seiner Bestimmtheit in sich selbst. Sie ist die Vermittelung desselben durch sich, insofern sein Andersseyn sich wieder zu einem Andern gemacht, wodurch der Begriff als sich selbst Gleiches hergestellt, aber in der Bestimmung der absoluten Negativität ist. – Das Negative am Allgemeinen, wodurch dieses ein Besonderes ist, wurde vorhin als der Doppelschein bestimmt; insofern es Scheinen nach Innen ist, bleibt das Besondere ein Allgemeines; durch das Scheinen nach Außen ist es Bestimmtes; die Rückkehr dieser Seite in das Allgemeine ist die gedoppelte, entweder durch die Abstraktion, welche dasselbe wegläßt, und zur höhern und höchsten Gattung aufsteigt, oder aber durch die Einzelnheit, zu welcher das Allgemeine in der Bestimmtheit selbst heruntersteigt. – Hier geht der Abweg ab, auf welchem die Abstraktion vom Wege des Begriffs abkommt, und die Wahrheit verläßt. Ihr höheres und höchstes Allgemeine, zu dem sie sich erhebt, ist nur die immer inhaltsloser werdende Oberfläche; die von ihr verschmähte Einzelnheit ist die Tiefe, in der der Begriff sich selbst erfaßt, und als Begriff gesetzt ist. Die Allgemeinheit und die Besonderheit erschienen einer Seits als die Momente des Werdens der Einzelnheit. Aber es ist schon gezeigt worden, daß sie an ihnen selbst der totale Begriff sind, somit in der Einzelnheit nicht in ein Anderes übergehen, sondern daß darin nur gesetzt ist, was sie an und für sich sind. Das Allgemeine ist für sich, weil es an ihm selbst die absolute Vermittelung, Beziehung auf sich nur als absolute Negativität ist. Es ist abstraktes Allgemeines, insofern dieß Aufheben ein äußerliches Thun, und hierdurch ein Weglassen der Bestimmtheit ist. Diese Negativität ist daher wohl an dem Abstrakten, aber sie bleibt außerhalb, als eine bloße Bedingung desselben; sie ist die Abstraktion selbst, welche ihr Allgemeines sich gegenüber hält, das daher die Einzelnheit nicht in sich selbst hat, und begrifflos bleibt. – Leben, Geist, Gott, – so wie den reinen Begriff, vermag die Abstraktion deswegen nicht zu fassen, weil sie von ihren Erzeugnissen, die Einzelnheit, das Princip der Individualität und Persönlichkeit, abhält, und so zu nichts, als leb- und geistlosen, farb- und gehaltlosen Allgemeinheiten kommt.
Aber die Einheit des Begriffs ist so untrennbar, daß auch diese Produkte der Abstraktion, indem sie die Einzelnheit weglassen sollen, selbst vielmehr einzelne sind. Indem sie das Konkrete in die Allgemeinheit erhebt, das Allgemeine aber nur als bestimmte Allgemeinheit faßt, so ist eben dieß die Einzelnheit, welche sich als die sich auf sich beziehende Bestimmtheit ergeben hat. Die Abstraktion ist daher eine Trennung des Konkreten, und eine Vereinzelung seiner Bestimmungen; durch sie werden nur einzelne Eigenschaften oder Momente aufgefaßt; denn ihr Produkt muß das enthalten, was sie selbst ist. Der Unterschied aber dieser Einzelnheit ihrer Produkte, und der Einzelnheit des Begriffs, ist, daß in jenen das Einzelne als Inhalt, und das Allgemeine als Form von einander verschieden sind; – weil eben jener nicht als die absolute Form, als der Begriff selbst, oder diese nicht als die Totalität der Form ist. – Diese nähere Betrachtung aber zeigt das Abstrakte selbst als Einheit des einzelnen Inhalts und der abstrakten Allgemeinheit, somit als Konkretes, als das Gegentheil dessen, was es seyn will.
Das Besondere ist aus demselben Grunde, weil es nur das bestimmte Allgemeine ist, auch Einzelnes, und umgekehrt, weil das Einzelne das bestimmte Allgemeine ist, ist es ebenso sehr ein Besonderes. Wenn an dieser abstrakten Bestimmtheit fest gehalten wird, so hat der Begriff die drei besonderen Bestimmungen, das Allgemeine, Besondere und Einzelne; nachdem vorhin nur das Allgemeine und Besondere als die Arten des Besondern angegeben wurden. Indem die Einzelnheit als die Rückkehr des Begriffs als des Negativen in sich ist, so kann diese Rückkehr selbst von der Abstraktion, die darin eigentlich aufgehoben ist, als ein gleichgültiges Moment neben die andern gestellt und gezählte werden.
Wenn die Einzelnheit als eine der besonderen Begriffsbestimmungen aufgeführt wird, so ist die Besonderheit die Totalität, welche alle in sich begreift; als diese Totalität eben ist sie das Konkrete derselben, oder die Einzelnheit selbst. Sie ist das Konkrete aber auch nach der vorhin bemerkten Seite als bestimmte Allgemeinheit; so ist sie als die unmittelbare Einheit, in welcher keines dieser Momente als unterschieden oder als das Bestimmende gesetzt ist, und in dieser Form wird sie die Mitte des formalen Schlusses ausmachen.
Es fällt von selbst auf, daß jede Bestimmung, die in der bisherigen Exposition des Begriffs gemacht worden, sich unmittelbar aufgelöst und in ihre andere verloren hat. Jede Unterscheidung konfondirt sich in der Betrachtung, welche sich isoliren und festhalten soll. Nur die bloße Vorstellung, für welche sie das Abstrahiren isolirt hat, vermag sich das Allgemeine, Besondere und Einzelne fest auseinander zu halten; so sind sie zählbar, und für einen weiteren Unterschied hält sie sich an den völlig äußerlichen des Seyns, die Quantität, die nirgend weniger, als hierher gehört. – In der Einzelnheit ist jenes wahre Verhältniß, die Untrennbarkeit der Begriffsbestimmungen, gesetzt; denn als Negation der Negation enthält sie den Gegensatz derselben und ihn zugleich in seinem Grunde oder Einheit; das Zusammengegangenseyn einer jeden mit ihrer andern Weil in dieser Reflexion an und für sich die Allgemeinheit ist, ist sie wesentlich die Negativität der Begriffsbestimmungen nicht nur so, daß sie nur ein drittes Verschiedenes gegen sie wäre, sondern es ist dieß nunmehr gesetzt, daß das Gesetztseyn das An- und Fürsichseyn ist; d. h. daß die dem Unterschiede angehörigen Bestimmungen selbst jede die Totalität ist. Die Rückkehr des bestimmten Begriffes in sich ist, daß er die Bestimmung hat, in seiner Bestimmtheit der ganze Begriff zu seyn.
2. Die Einzelnheit ist aber nicht nur die Rückkehr des Begriffes in sich selbst, sondern unmittelbar sein Verlust. Durch die Einzelnheit, wie er darin in sich ist, wird er außer sich, und tritt in Wirklichkeit. Die Abstraktion, welche als die Seele der Einzelnheit die Beziehung des Negativen auf das Negative ist, ist, wie sich gezeigt, dem Allgemeinen und Besondern nichts Aeußerliches, sondern immanent, und sie sind durch sie Konkretes, Inhalt, Einzelnes. Die Einzelnheit aber ist als diese Negativität die bestimmte Bestimmtheit, das Unterscheiden als solches; durch diese Reflexion des Unterschiedes in sich wird er ein fester; das Bestimmen des Besondern ist erst durch die Einzelnheit; denn sie ist jene Abstraktion, die nunmehr eben als Einzelnheit, gesetzte Abstraktion ist.
Das Einzelne also ist als sich auf sich beziehende Negativität unmittelbare Identität des Negativen mit sich; es ist Fürsich-seyendes. Oder es ist die Abstraktion, welche den Begriff nach seinem ideellen Momente des Seyns als ein Unmittelbares bestimmt. – So ist das Einzelne ein qualitatives Eins oder Dieses. Nach dieser Qualität ist es erstlich Repulsion seiner von sich selbst, wodurch die vielen andern Eins vorausgesetzt werden; zweitens ist es nun gegen diese vorausgesetzten Anderen negative Beziehung, und das Einzelne insofern ausschließend. Die Allgemeinheit auf diese Einzelnen als gleichgültige Eins bezogen, – und bezogen muß sie darauf werden, weil sie Moment des Begriffes der Einzelnheit ist, – ist sie nur das Gemeinsame derselben. Wenn unter dem Allgemeinen das verstanden wird, was mehreren Einzelnen gemeinschaftlich ist, so wird von dem gleichgültigen Bestehen derselben ausgegangen, und in die Begriffsbestimmung die Unmittelbarkeit des Seyns eingemischt. Die niedrigste Vorstellung, welche man vom Allgemeinen haben kann, wie es in der Beziehung auf das Einzelne ist, ist dieß äußerliche Verhältniß desselben, als eines bloß Gemeinschaftlichen.
Das Einzelne, welches in der Reflexionssphäre der Existenz als Dieses ist, hat nicht die ausschließende Beziehung auf anderes Eins, welche dem qualitativen Fürsichseyn zukommt. Dieses ist als das in sich reflektirte Eins für sich ohne Repulsion; oder die Repulsion ist in dieser Reflexion mit der Abstraktion in eins, und ist die reflektirende Vermittelung, welche so an ihm ist, daß dasselbe eine gesetzte, von einem Aeußerlichen gezeigte Unmittelbarkeit ist. Dieses ist; es ist unmittelbar; es ist aber nur Dieses, insofern es monstrirt wird. Das Monstriren ist die reflektirende Bewegung, welche sich in sich zusammennimmt und die Unmittelbarkeit setzt, aber als ein sich Aeußerliches. – Das Einzelne nun ist wohl auch Dieses, als das aus der Vermittelung hergestellte Unmittelbare; es hat sie aber nicht außer ihm, es ist selbst repellirende Abscheidung, die gesetzte Abstraktion, aber in seiner Abscheidung selbst positive Beziehung.
Dieses Abstrahiren des Einzelnen ist als die Reflexion des Unterschiedes in sich erstlich ein Setzen der Unterschiedenen als selbstständiger, in sich reflektirter. Sie sind unmittelbar; aber ferner ist dieses Trennen Reflexion überhaupt, das Scheinen des einen im Andern; so stehen sie in wesentlicher Beziehung. Sie sind ferner nicht bloß seyende Einzelne gegen einander; solche Vielheit gehört dem Seyn an; die sich als bestimmt setzende Einzelnheit setzt sich nicht in einem äußerlichen, sondern im Begriffsunterschiede; sie schließt also das Allgemeine von sich aus, aber da dieses Moment ihrer selbst ist, so bezieht sich ebenso wesentlich auf sie.
Der Begriff als diese Beziehung seiner selbstständigen Bestimmungen hat sich verloren; denn so ist er nicht mehr die gesetzte Einheit derselben, und sie nicht mehr als Momente, als der Schein desselben, sondern als an und für sich bestehende. – Als Einzelnheit kehrt er in der Bestimmtheit in sich zurück; damit ist das Bestimmte selbst Totalität geworden. Seine Rückkehr in sich ist daher die absolute, ursprüngliche Theilung seiner, oder als Einzelnheit ist er als Urtheil gesetzt.
Das Urtheil ist die am Begriffe selbst gesetzte Bestimmtheit desselben. Die Begriffsbestimmungen, oder was, wie sich gezeigt hat, dasselbe ist, die bestimmten Begriffe sind schon für sich betrachtet worden; aber diese Betrachtung war mehr eine subjektive Reflexion, oder subjektive Abstraktion. Der Begriff ist aber selbst dieses Abstrahiren, das Gegeneinanderstellen seiner Bestimmungen ist sein eigenes Bestimmen. Das Urtheil ist dieß Setzen der bestimmten Begriffe durch den Begriff selbst. Das Urtheilen ist insofern eine andere Funktion als das Begreifen, oder vielmehr die andere Funktion des Begriffes, als es das Bestimmen des Begriffes durch sich selbst ist, und der weitere Fortgang des Urtheils die Verschiedenheit der Urtheile ist diese Fortbestimmung des Begriffes. Was es für bestimmte Begriffe giebt, und wie sich diese Bestimmungen desselben nothwendig ergeben, dieß hat sich im Urtheil zu zeigen.
Das Urtheil kann daher die nächste Realisirung des Begriffs genannt werden, insofern die Realität das Treten ins Daseyn als bestimmtes Seyn überhaupt bezeichnet. Näher hat sich die Natur dieser Realisirung so ergeben, daß vor's Erste die Momente des Begriffs durch seine Reflexion-in-sich oder seine Einzelnheit selbstständige Totalitäten sind; vor's Andere aber die Einheit des Begriffes als deren Beziehung ist. Die in sich reflektirten Bestimmungen sind bestimmte Totalitäten, ebenso wesentlich in gleichgültigem beziehungslosem Bestehen, als durch die gegenseitige Vermittelung mit einander. Das Bestimmen selbst ist nur die Totalität, indem es diese Totalitäten und deren Beziehung enthält. Diese Totalität ist das Urtheil. – Es enthält erstlich also die beiden Selbstständigen, welche Subjekt und Prädikat heißen. Was jedes ist, kann eigentlich noch nicht gesagt werden; sie sind noch unbestimmt, denn erst durch das Urtheil sollen sie bestimmt werden. Indem es der Begriff als bestimmter ist, so ist nur der allgemeine Unterschied gegen einander vorhanden, daß das Urtheil den bestimmten Begriff gegen den noch unbestimmten enthält. Das Subjekt kann also zunächst gegen das Prädikat als das Einzelne gegen das Allgemeine, oder auch als das Besondere gegen das Allgemeine, oder als das Einzelne gegen das Besondere genommen werden; insofern sie nur überhaupt als das Bestimmtere und das Allgemeinere einander gegenüberstehen.
Es ist daher passend und Bedürfniß, für die Urtheilsbestimmungen diese Namen, Subjekt und Prädikat, zu haben; als Namen sind sie etwas Unbestimmtes, das erst noch seine Bestimmungen erhalten soll; und mehr als Namen sind sie daher nicht. Begriffsbestimmungen selbst könnten für die zwei Seiten des Urtheils Theils aus diesem Grunde nicht gebraucht werden; Theils aber noch mehr darum nicht, weil die Natur der Begriffsbestimmung sich hervorthut, nicht ein Abstraktes und Festes zu seyn, sondern ihre entgegengesetzte in sich zu haben, und an sich zu setzen; indem die Seiten des Urtheils selbst Begriffe, also die Totalität seiner Bestimmungen sind, so müssen sie dieselben alle durchlaufen und an sich zeigen; es sey in abstrakter oder konkreter Form. Um nun doch bei dieser Veränderung ihrer Bestimmung die Seiten des Urtheils doch auf eine allgemeine Weise festzuhalten, sind Namen am dienlichsten, die sich darin gleich bleiben. – Der Name aber steht der Sache oder dem Begriffe gegenüber; diese Unterscheidung kommt an dem Urtheile als solchem selbst vor; indem das Subjekt überhaupt das Bestimmte, und daher mehr das unmittelbar Seyende, das Prädikat aber das Allgemeine, das Wesen oder den Begriff ausdrückt, so ist das Subjekt als solches zunächst nur eine Art von Name; denn was es ist, drückt erst das Prädikat aus, welches das Seyn im Sinne des Begriffs enthält. Was ist dieß, oder was ist dieß für eine Pflanze u. s. f.? unter dem Seyn, nach welchem gefragt wird, wird oft bloß der Name verstanden, und wenn man denselben erfahren, ist man befriedigt und weiß nun, was die Sache ist. Dieß ist das Seyn im Sinne des Subjekts. Aber der Begriff, oder wenigstens das Wesen und das Allgemeine überhaupt giebt erst das Prädikat, und nach diesem wird im Sinne des Urtheils gefragt. – Gott, Geist, Natur oder was es sey, ist daher als das Subjekt eines Urtheils nur erst der Name; was ein solches Subjekt ist, dem Begriffe nach, ist erst im Prädikate vorhanden. Wenn gesucht wird, was solchem Subjekte für ein Prädikat zukomme, so müßte für die Beurtheilung schon ein Begriff zu Grunde liegen; aber diesen spricht erst das Prädikat selbst aus. Es ist deswegen eigentlich die bloße Vorstellung, welche die vorausgesetzte Bedeutung des Subjekts ausmacht, und die zu einer Namenerklärung führt, wobei es zufällig und ein historisches Faktum ist, was unter einem Namen verstanden werde oder nicht. So viele Streitigkeiten, ob einem gewissen Subjekte ein Prädikat zukomme oder nicht, sind darum nichts mehr als Wortstreitigkeiten, weil sie von jener Form ausgehen; das zu Grunde Liegende ( subjectum
, ...
) ist noch nichts weiter als der Name.
Es ist nun näher zu betrachten, wie zweitens die Beziehung des Subjekts und Prädikats im Urtheile, und wie sie selbst eben dadurch zunächst bestimmt sind. Das Urtheil hat zu seinen Seiten überhaupt Totalitäten, welche zunächst als wesentlich selbstständig sind. Die Einheit des Begriffes ist daher nur erst eine Beziehung von Selbstständigen; noch nicht die konkrete aus dieser Realität in sich zurückgekehrte, erfüllte Einheit, sondern außer der sie, als nicht in ihr aufgehobene Extreme bestehen. – Es kann nun die Betrachtung des Urtheils von der ursprünglichen Einheit des Begriffes oder von der Selbstständigkeit der Extreme ausgehen. Das Urtheil ist die Diremtion des Begriffs durch sich selbst; diese Einheit ist daher der Grund, von welchem aus es nach seiner wahrhaften Objektivität betrachtet wird. Es ist insofern die ursprüngliche Theilung des ursprünglich Einen; das Wort: Urtheil bezieht sich hiermit auf das, was es an und für sich ist. Daß aber der Begriff im Urtheil als Erscheinung ist, indem seine Momente darin Selbstständigkeit erlangt haben, – an diese Seite der Aeußerlichkeit hält sich mehr die Vorstellung.
Nach dieser subjektiven Betrachtung werden daher Subjekt und Prädikat, jedes als außer dem andern für sich fertig, betrachtet; das Subjekt als ein Gegenstand, der auch wäre, wenn er dieses Prädikat nicht hätte; das Prädikat als eine allgemeine Bestimmung, die auch wäre, wenn sie diesem Subjekte nicht zukäme. Mit dem Urtheilen ist hernach die Reflexion verbunden, ob dieses oder jenes Prädikat, das im Kopfe ist, dem Gegenstande, der draußen für sich ist, beigelegt werden könne und solle; das Urtheilen selbst besteht darin, daß erst durch dasselbe ein Prädikat mit dem Subjekte verbunden wird, so daß, wenn diese Verbindung nicht Statt fände, Subjekt und Prädikat, jedes für sich doch bliebe, was es ist, jenes ein existirender Gegenstand, dieses eine Vorstellung im Kopfe. – Das Prädikat, welches dem Subjekte beigelegt wird, soll ihm aber auch zukommen, das heißt, an und für sich identisch mit demselben seyn. Durch diese Bedeutung des Beilegens wird der subjektive Sinn des Urtheilens und das gleichgültige äußerliche Bestehen des Subjekts und Prädikats wieder aufgehoben: diese Handlung ist gut; die Copula zeigt an, daß das Prädikat zum Seyn des Subjekts gehört, und nicht bloß äußerlich damit verbunden wird. Im grammatischen Sinne hat jenes subjektive Verhältniß, in welchem von der gleichgültigen Aeußerlichkeit des Subjekts und Prädikats ausgegangen wird, sein vollständiges Gelten; denn es sind Worte, die hier äußerlich verbunden werden. – Bei dieser Gelegenheit kann auch angeführt werden, daß ein Satz zwar im grammatischen Sinne ein Subjekt und Prädikat hat, aber darum noch kein Urtheil ist. Zu Letzterem gehört, daß das Prädikat sich zum Subjekt nach dem Verhältniß von Begriffsbestimmungen, also als ein Allgemeines zu einem Besondern oder Einzelnen verhalte. Drückt das, was vom einzelnen Subjekte gesagt wird, selbst nur etwas Einzelnes aus, so ist dieß ein bloßer Satz. Z. B. Aristoteles ist im 73. Jahre seines Alters, in dem 4. Jahr der 115. Olympiade gestorben, – ist ein bloßer Satz, kein Urtheil. Es wäre von Letzterem nur dann etwas darin, wenn einer der Umstände, die Zeit des Todes oder das Alter jenes Philosophen in Zweifel gestellt gewesen, aus irgend einem Grunde aber die angegebenen Zahlen behauptet würden. Denn in diesem Falle würden dieselben als etwas Allgemeines, auch ohne jenen bestimmtem Inhalt des Todes des Aristoteles bestehende, mit Anderem erfüllte oder auch leere Zeit genommen.
So ist die Nachricht: mein Freund N. ist gestorben, ein Satz; und wäre nur dann ein Urtheil, wenn die Frage wäre, ob er wirklich todt, oder nur scheintodt wäre.
Wenn das Urtheil gewöhnlich so erklärt wird, daß es die Verbindung zweier Begriffe sey, so kann man für die äußerliche Copula wohl den unbestimmten Ausdruck: Verbindung gelten lassen, ferner daß die Verbundenen wenigstens Begriffe seyn sollen. Sonst aber ist diese Erklärung wohl höchst oberflächlich nicht nur daß z. B. im disjunktiven Urtheile mehr als zwei sogenannte Begriffe verbunden sind, sondern daß vielmehr die Erklärung viel besser ist, als die Sache; denn es sind überhaupt keine Begriffe, die gemeint sind, kaum Begriffs-, eigentlich nur Vorstellungsbestimmungen; beim Begriffe überhaupt, und beim bestimmten Begriff ist bemerkt worden, daß das, was man so zu benennen pflegt, keineswegs den Namen von Begriffen verdient; wo sollten nun beim Urtheile Begriffe herkommen? – Vornehmlich ist in jener Erklärung das Wesentliche des Urtheils, nämlich der Unterschied seiner Bestimmungen übergangen; noch weniger das Verhältniß des Urtheils zum Begriff berücksichtigt. Was die weitere Bestimmung des Subjekts und Prädikats betrifft, so ist erinnert worden, daß sie im Urtheil eigentlich erst ihre Bestimmung zu erhalten haben. Insofern dasselbe aber die gesetzte Bestimmtheit des Begriffs ist, so hat sie die angegebenen Unterschiede unmittelbar und abstrakt, als Einzelnheit und Allgemeinheit. – Insofern es aber überhaupt das Daseyn oder das Andersseyn des Begriffs, welcher sich noch nicht zu der Einheit, wodurch er als Begriff ist, wieder hergestellt hat, so tritt auch die Bestimmtheit hervor, welche begrifflos ist; der Gegensatz des Seyns und der Reflexion oder des Ansichseyns. Indem aber der Begriff den wesentlichen Grund des Urtheils ausmacht, so sind jene Bestimmungen wenigstens so gleichgültig, daß jede, indem die eine dem Subjekte, die andere dem Prädikate zukommt, dieß Verhältniß umgekehrt ebenso sehr Statt hat. Das Subjekt als das Einzelne erscheint zunächst als das Seyenden oder Fürsichseyende nach der bestimmten Bestimmtheit des Einzelnen – als ein wirklicher Gegenstand, wenn er auch nur Gegenstand in der Vorstellung ist, – wie z. B. die Tapferkeit, das Recht, Uebereinstimmung u. s. f. – über welchen geurtheilt wird; – das Prädikat dagegen als das Allgemeine erscheint als diese Reflexion über ihn, oder auch vielmehr als dessen Reflexion in-sich-selbst, welche über jene Unmittelbarkeit hinausgeht und die Bestimmtheiten als bloß seyende aufhebt, – als sein Ansichseyn. – Insofern wird vom Einzelnen, als dem Ersten, Unmittelbaren ausgegangen, und dasselbe durch das Urtheil in die Allgemeinheit erhoben, so wie umgekehrt das nur an sich seyende Allgemeine im Einzelnen ins Daseyn heruntersteigt oder ein Für-sich-seyendes wird.
Diese Bedeutung des Urtheils ist als der objektive Sinn desselben, und zugleich als die wahre der früheren Formen des Uebergangs zu nehmen. Das Seyende wird und verändert sich, das Endliche geht im Unendlichen unter; das Existierende geht aus seinem Grunde hervor in die Erscheinung, und geht zu Grunde; die Accidenz manifestirt den Reichthum der Substanz, so wie deren Macht; im Seyn ist Uebergang in Anderes, im Wesen Scheinen an einem Andern, wodurch die nothwendige Beziehung sich offenbart. Dieß Uebergehen und Scheinen ist nun in das ursprüngliche Theilen des Begriffes übergegangen, welcher, indem er das Einzelne in das Ansichseyn seiner Allgemeinheit zurückführt, ebenso sehr das Allgemeine als Wirkliches bestimmt. Dieß Beides ist ein und dasselbe, daß die Einzelnheit in ihre Reflexion-in-sich, und das Allgemeine als Bestimmtes gesetzt wird.
Zu dieser objektiven Bedeutung gehört nun aber ebenso wohl, daß die angegebenen Unterschiede, indem sie in der Bestimmtheit des Begriffes wieder hervortreten, zugleich nur als Erscheinende gesetzt seyen, das heißt, daß sie nichts Fixes sind, sondern der einen Begriffsbestimmung ebenso gut zukommen als der andern. Das Subjekt ist daher ebenso wohl als das Ansichseyn, das Prädikat dagegen als das Daseyn zu nehmen. Das Subjekt ohne Prädikat ist, was in der Erscheinung das Ding ohne Eigenschaften, das Ding-an-sich ist, ein leerer unbestimmter Grund; es ist so der Begriff in sich selbst, welcher erst am Prädikate eine Unterscheidung und Bestimmtheit erhält; dieses macht hiermit die Seite des Daseyns des Subjekts aus. Durch diese bestimmte Allgemeinheit steht das Subjekt in Beziehung auf Aeußerliches, ist für den Einfluß anderer Dinge offen, und tritt dadurch in Thätigkeit gegen sie. Was da ist, tritt aus seinem In-sich-seyn in das allgemeine Element des Zusammenhanges und der Verhältnisse, in die negativen Beziehungen und das Wechselspiel der Wirklichkeit, was eine Kontinuation des Einzelnen in andere, und daher Allgemeinheit ist.
Die so eben aufgezeigte Identität, daß die Bestimmung des Subjekts ebenso wohl auch dem Prädikat zukommt und umgekehrt, fällt jedoch nicht nur in unsere Betrachtung; sie ist nicht nur an sich, sondern ist auch im Urtheile gesetzt; denn das Urtheil ist die Beziehung beider; die Kopula drückt aus, daß das Subjekt das Prädikat ist. Das Subjekt ist die bestimmte Bestimmtheit, und das Prädikat ist diese gesetzte Bestimmtheit desselben; das Subjekt ist nur in seinem Prädikat bestimmt, oder nur in demselben ist es Subjekt, es ist im Prädikat in sich zurückgekehrt, und ist darin das Allgemeine. – Insofern nun aber das Subjekt das selbstständige ist, so hat jene Identität das Verhältniß, daß das Prädikat nicht ein selbstständiges Bestehen für sich, sondern sein Bestehen nur in dem Subjekte hat; es inhärirt diesem. Insofern hiernach das Prädikat vom Subjekte unterschieden wird, so ist es nur eine vereinzelte Bestimmtheit desselben, nur Eine seiner Eigenschaften; das Subjekt selbst aber ist das Konkrete, die Totalität von mannigfaltigen Bestimmtheiten, wie das Prädikat Eine enthält; es ist das Allgemeine. – Aber anderer Seits ist auch das Prädikat selbstständige Allgemeinheit, und das Subjekt umgekehrt nur eine Bestimmung desselben. Das Prädikat subsumirt insofern das Subjekt; die Einzelnheit und Besonderheit ist nicht für sich, sondern hat ihr Wesen und ihre Substanz im Allgemeinen. Das Prädikat drückt das Subjekt in seinem Begriffe aus; das Einzelne und Besondere sind zufällige Bestimmungen an demselben; es ist deren absolute Möglichkeit. Wenn beim Subsumiren an eine äußerliche Beziehung des Subjekts und Prädikats gedacht und das Subjekt als ein Selbstständiges vorgestellt wird, so bezieht sich das Subsumiren auf das oben erwähnte subjektive Urtheilen, worin von der Selbstständigkeit beider ausgegangen wird. Die Subsumtion ist hiernach nur die Anwendung des Allgemeinen auf ein Besonderes oder Einzelnes, das unter dasselbe nach einer unbestimmten Vorstellung, als von minderer Quantität gesetzt wird.
Wenn die Identität des Subjekts und Prädikats so betrachtet worden; daß das eine Mal jenem die eine Begriffsbestimmung zukommt, und diesem die andere, aber das andere Mal ebenso sehr unmgekehrt, so ist die Identität hiermit immer noch erst eine an sich seyende; um der selbstständigen Verschiedenheit der beiden Seiten das Urtheils willen hat ihre gesetzte Beziehung auch diese Seiten, zunächst als verschiedene. Aber die unterschiedslose Identität macht eigentlich die wahre Beziehung des Subjekts auf das Prädikat aus. Die Begriffsbestimmung ist wesentlich selbst Beziehung, denn sie ist ein Allgemeines; dieselben Bestimmungen also, welche das Subjekt und Prädikat hat, hat damit auch ihre Beziehung selbst. Sie ist allgemein, denn sie ist die positive Identität beider, des Subjekts und Prädikats; sie ist aber auch bestimmte, denn die Bestimmtheit des Prädikats ist die des Subjekts; sie ist ferner auch einzelne, denn in ihr sind die selbstständigen Extreme als in ihrer negativen Einheit aufgehoben. – Im Urtheile aber ist diese Identität noch nicht gesetzt; die Kopula ist als die noch unbestimmte Beziehung des Seyns überhaupt: A ist B; denn die Selbstständigkeit der Bestimmtheiten des Begriffs oder Extreme ist im Urtheile die Realität, welche der Begriff in ihm hat. Wäre das Ist der Kopula schon gesetzt als jene bestimmte und erfüllte Einheit des Subjekts und Prädikats, als ihr Begriff, so wäre es bereits der Schluß.
Diese Identität des Begriffs wieder herzustellen oder vielmehr zu setzen, ist das Ziel der Bewegung des Urtheils. Was im Urtheil schon vorhanden ist, ist Theils die Selbstständigkeit, aber auch die Bestimmtheit des Subjekts und Prädikats gegen einander, Theils aber ihre jedoch abstrakte Beziehung. Das Subjekt ist das Prädikat, ist zunächst das, was das Urtheil aussagt; aber da das Prädikat nicht das seyn soll, was das Subjekt ist, so ist ein Widerspruch vorhanden, der sich auflösen, in ein Resultat übergehen muß. Vielmehr aber, da an und für sich Subjekt und Prädikat die Totalität des Begriffes sind, und das Urtheil die Realität des Begriffes ist, so ist seine Fortbewegung nur Entwickelung; es ist in ihm dasjenige schon vorhanden, was in ihm hervortritt, und die Demonstration ist insofern nur eine Monstration, eine Reflexion als Setzen desjenigen, was in den Extremen des Urtheils schon vorhanden ist; aber auch dieß Setzen selbst ist schon vorhanden; es ist die Beziehung der Extreme. Das Urtheil, wie es unmittelbar ist, ist es zunächst das Urtheil des Daseyns; unmittelbar ist sein Subjekt ein abstraktes, seyendes Einzelnes; das Prädikat eine unmittelbare Bestimmtheit oder Eigenschaft desselben, ein abstrakt Allgemeines.
Indem sich dieß Qualitative des Subjekts und Prädikats aufhebt, scheint zunächst die Bestimmung des einen an dem andern; das Urtheil ist nun zweitens Urtheil der Reflexion.
Dieses mehr äußerliche Zusammenfassen aber geht in die wesentliche Identität eines substantiellen, nothwendigen Zusammenhangs über; so ist es drittens das Urtheil der Nothwendigkeit.
Viertens, indem in dieser wesentlichen Identität der Unterschied des Subjekts und Prädikats zu einer Form geworden, so wird das Urtheil subjektiv; es enthält den Gegensatz des Begriffes und seiner Realität, und die Vergleichung beider; es ist das Urtheil des Begriffs.
Dieses Hervortreten des Begriffs begründet den Uebergang des Urtheils in den Schluß.
Im subjektiven Urtheil will man einen und denselben Gegenstand doppelt sehen, das eine Mal in seiner einzelnen Wirklichkeit, das andere Mal in seiner wesentlichen Identität oder in seinem Begriffe; das Einzelne in seine Allgemeinheit erhoben, oder, was dasselbe ist, das Allgemeine in seine Wirklichkeit vereinzelt. Das Urtheil ist in dieser Weise Wahrheit; denn es ist die Uebereinstimmung des Begriffs und der Realität. So aber ist zuerst das Urtheil nicht beschaffen; denn zuerst ist es unmittelbar, indem sich an ihm noch keine Reflexion und Bewegung der Bestimmungen ergeben hat. Diese Unmittelbarkeit macht das erste Urtheil zu einem Urtheile des Daseyns, das auch das qualitative genannt werden kann, jedoch nur insofern, als die Qualität nicht nur der Bestimmtheit des Seyns zukommt, sondern auch die abstrakte Allgemeinheit darin begriffen ist, die um ihrer Einfachheit willen gleichfalls die Form der Unmittelbarkeit hat.
Das Urtheil des Daseyns ist auch das Urtheil der Inhärenz; weil die Unmittelbarkeit seine Bestimmung, im Unterschiede des Subjekts und Prädikats aber jenes das Unmittelbare, hierdurch das Erste und Wesentliche in diesem Urtheile ist, so hat das Prädikat die Form eines Unselbstständigen, das am Subjekte seine Grundlage hat.
1. Das Subjekt und Prädikat sind, wie erinnert worden, zunächst Namen, deren wirkliche Bestimmung erst durch den Verlauf des Urtheils erhalten wird. Als Seiten des Urtheil aber, welches der gesetzte bestimmte Begriff ist, haben sie die Bestimmung der Momente desselben, aber um der Unmittelbarkeit willen, die noch ganz einfache, Theils nicht durch Vermittelung bereicherte, Theils zunächst nach dem abstrakten Gegensatze, als abstrakte Einzelnheit und Allgemeinheit. – Das Prädikat, um von diesem zuerst zu sprechen, ist das abstrakte Allgemeine; da das Abstrakte aber durch die Vermittelung des Aufhebens des Einzelnen oder Besondern bedingt ist, so ist sie insofern nur eine Voraussetzung. In der Sphäre des Begriffs kann es keine andere Unmittelbarkeit geben, als eine solche, die an und für sich die Vermittelung enthält, und nur durch deren Aufheben entstanden ist, d. i. die allgemeine. So ist auch das qualitative Seyn selbst in seinem Begriffe ein Allgemeines; als Seyn aber ist die Unmittelbarkeit noch nicht so gesetzt; erst als Allgemeinheit ist sie die Begriffsbestimmung, an welcher gesetzt ist, daß ihr die Negativität wesentlich angehört. Diese Beziehung ist im Urtheil vorhanden, worin sie Prädikat eines Subjekts ist. – Ebenso ist das Subjekt ein abstrakt Einzelnes; oder das Unmittelbare, das als solches seyn soll; es soll daher das Einzelne als ein Etwas überhaupt seyn. Das Subjekt macht insofern die abstrakte Seite am Urtheil aus, nach welcher in ihm der Begriff in die Aeußerlichkeit übergegangen ist. – Wie die beiden Begriffsbestimmungen bestimmt sind, so ist es auch ihre Beziehung, das: ist, Kopula; sie kann ebenso nur die Bedeutung eines unmittelbaren, abstrakten Seyns haben. Von der Beziehung, welche noch keine Vermittelung oder Negation enthält, wird dieß Urtheil das Positive genannt.
2. Der nächste reine Ausdruck des positiven Urtheils ist daher der Satz:
Das Einzelne ist allgemein.
Dieser Ausdruck muß nicht gefaßt werden: A ist B; denn A und B sind gänzlich formlose und daher bedeutungslose Namen; das Urtheil überhaupt aber, und daher selbst schon das Urtheil des Daseyns, hat Begriffsbestimmungen zu seinen Extremen. A ist B, kann ebenso gut jeden bloßen Satz vorstellen, als ein Urtheil. In jedem auch dem in seiner Form reicher Bestimmten Urtheile aber wird der Satz von diesem bestimmten Inhalt behauptet: das Einzelne ist allgemein; insofern nämlich jedes Urtheil auch abstraktes Urtheil überhaupt ist. Von dem negativen Urtheil, inwiefern es unter diesen Ausdruck gleichfalls gehöre, wird sogleich die Rede seyn. – Wenn sonst eben nicht daran gedacht wird, daß mit jedem zunächst wenigstens positiven Urtheile die Behauptung gemacht werde, daß das Einzelne ein Allgemeines sey, so geschieht dieß, weil Theils die bestimmte Form, wodurch sich Subjekt und Prädikat unterscheiden, übersehen wird, – indem das Urtheil nichts als die Beziehung zweier Begriffe seyn soll, – Theils etwa auch, weil der sonstige Inhalt des Urtheils: Cajus ist gelehrt, oder die Rose ist roth, dem Bewußtseyn vorschwebt, das mit der Vorstellung des Cajus u. s. f. beschäftigt, auf die Form nicht reflektirt, – obgleich wenigstens solcher Inhalt, wie der logische Cajus, der gewöhnlich zum Beispiel herhalten muß, ein sehr wenig interessanter Inhalt ist, und vielmehr gerade so uninteressant gewählt wird, um nicht die Aufmerksamkeit von der Form ab, auf sich zu ziehen.
Nach der objektiven Bedeutung bezeichnet der Satz: daß das Einzelne allgemein ist, wie vorhin gelegentlich erinnert, Theils die Vergänglichkeit der einzelnen Dinge, Theils ihr positives Bestehen in dem Begriffe überhaupt. Der Begriff selbst ist unsterblich, aber das in seiner Theilung aus ihm Heraustretende ist der Veränderung und dem Rückgange in seine allgemeine Natur unterworfen. Aber umgekehrt giebt sich das Allgemeine ein Daseyn. Wie das Wesen zum Schein in seinen Bestimmungen, der Grund in die Erscheinung der Existenz, die Substanz in die Offenbarung, in ihre Accidenzen herausgeht, so entschließt sich das Allgemeine zum Einzelnen; das Urtheil ist dieser sein Aufschluß, die Entwickelung der Negativität, die es an sich schon ist. – Das Letzere drückt der umgekehrte Satz aus: das Allgemeine ist einzeln, der ebenso wohl im positiven Urtheile ausgesprochen ist. Das Subjekt, zunächst das unmittelbar Einzelne, ist im Urtheile selbst auf sein Anderes, nämlich das Allgemeine, bezogen; es ist somit als das Konkrete gesetzt; nach dem Seyn als ein Etwas von vielen Qualitäten; – oder als das Konkrete der Reflexion, ein Ding von mannigfaltigen Eigenschaften, ein Wirkliches von mannigfaltigen Möglichkeiten, eine Substanz von eben solchen Accidenzen. Weil diese Mannigfaltigen hier dem Subjekte des Urtheils angehören, so ist das Etwas oder das Ding u. s. f. in seinen Qualitäten, Eigenschaften oder Accidenzen in sich reflektirt, oder sich durch dieselben hindurch kontinuirend; sich in ihnen, und sie ebenso in sich erhaltend. Das Gesetztseyn oder die Bestimmtheit gehört zum An- und Fürsichseyn. Das Subjekt ist daher an ihm selbst das Allgemeine. – Das Prädikat dagegen, als diese nicht reale oder konkrete, sondern abstrakte Allgemeinheit, ist gegen jenes die Bestimmtheit, und enthält nur Ein Moment der Totalität desselben, mit Ausschluß der andern. Um dieser Negativität willen, welche zugleich als Extrem des Urtheils sich auf sich bezieht, ist das Prädikat ein abstrakt-Einzelnes. – Es drückt z. B. in dem Satze: die Rose ist wohlriechend, nur Eine der vielen Eigenschaften der Rose aus; es vereinzelt sie, die im Subjekte mit den andern zusammengewachsen ist, wie in der Auflösung des Dings die mannigfaltigen Eigenschaften, die ihm inhäriren, indem sie sich zu Materien verselbstständigen, vereinzelt werden. Der Satz des Urtheils lautet daher nach dieser Seite so: das Allgemeine ist einzeln.
Indem wir diese Wechselbestimmung des Subjekts und Prädikats im Urtheile zusammenstellen, so ergiebt sich also das Gedoppelte: 1) daß das Subjekt zwar unmittelbar als das Seyende oder Einzelne, das Prädikat aber das Allgemeine ist. Weil aber das Urtheil die Beziehung beider, und das Subjekt durch das Prädikat als Allgemeines bestimmt ist, so ist das Subjekt das Allgemeine; 2) ist das Prädikat im Subjekte bestimmt; denn es ist nicht eine Bestimmung überhaupt, sondern des Subjekts; die Rose ist wohlriechend; dieser Wohlgeruch ist nicht irgend ein unbestimmter Wohlgeruch, sondern der der Rose; das Prädikat ist also ein Einzelnes. – Weil nun Subjekt und Prädikat im Verhältnisse des Urtheils stehen, sollen sie nach den Begriffsbestimmungen entgegengesetzt bleiben; wie in der Wechselwirkung der Kausalität, ehe sie ihre Wahrheit erreicht, die beiden Seiten gegen die Gleichheit ihrer Bestimmung noch selbstständige und entgegengesetzte bleiben sollen. Wenn daher das Subjekt als Allgemeines bestimmt ist, so ist vom Prädikate nicht auch seine Bestimmung der Allgemeinheit aufzunehmen, sonst wäre kein Urtheil vorhanden; sondern nur seine Bestimmung der Einzelnheit; so wie insofern das Subjekt als Einzelnes bestimmt ist, das Prädikat als Allgemeines zu nehmen ist. – Wenn auf jene bloße Identität reflektirt wird, so stellen sich die zwei identischen Sätze dar:
Das Einzelne ist Einzelnes,
Das Allgemeine ist Allgemeines, worin die Urtheilsbestimmungen ganz auseinander gefallen, nur ihre Beziehung auf sich ausgedrückt, die Beziehung derselben auf einander aber aufgelöst, und das Urtheil somit aufgehoben wäre. – Von jenen beiden Sätzen drückt der eine: das Allgemeine ist einzeln, das Urtheil seinem Inhalte nach aus, der im Prädikate eine vereinzelnte Bestimmung, im Subjekte aber die Totalität derselben ist; der andere: das Einzelne ist allgemein, die Form, die durch ihn selbst unmittelbar angegeben ist. – Im unmittelbaren positiven Urtheile sind die Extreme noch einfach: Form und Inhalt sind daher noch vereinigt. Oder es besteht nicht aus zwei Sätzen; die gedoppelte Beziehung, welche sich in ihm ergab, macht unmittelbar das eine positive Urtheil aus. Denn seine Extreme sind a) als die selbstständigen, abstrakten Urtheilsbestimmungen, b) ist jede Seite durch die andere bestimmt, vermöge der sie beziehenden Kopula. An sich aber ist deswegen der Form- und Inhaltsunterschied in ihm vorhanden, wie sich ergeben hat; und zwar gehört das, was der erste Satz: das Einzelne ist allgemein, enthält, zur Form, weil er die unmittelbare Bestimmtheit des Urtheils ausdrückt. Das Verhältniß dagegen, das der andere Satz ausdrückt: das Allgemeine ist einzeln, oder daß das Subjekt als Allgemeines, das Prädikat dagegen als Besonderes oder Einzelnes bestimmt, betrifft den Inhalt, weil sich seine Bestimmungen erst durch die Reflexion-in-sich erheben, wodurch die unmittelbaren Bestimmtheiten aufgehoben werden, und hiermit die Form sich zu einer in sich gegangen Identität, die gegen den Formunterschied besteht, zum Inhalte macht.
3. Wenn nun die beiden Sätze der Form und des Inhalts:
(Subjekt) (Prädikat)
Das Einzelne ist allgemein
Das Allgemeine ist einzeln
darum, weil sie in dem einen positiven Urtheile enthalten sind, vereinigt würden, so daß somit beide, sowohl das Subjekt als Prädikat, als Einheit der Einzelnheit und Allgemeinheit bestimmt wären, so wären beide das Besondere; was an sich als ihr innere Bestimmung anzuerkennen ist. Allein Theils wäre diese Verbindung nur durch eine äußere Reflexion zu Stande gekommen, Theils wäre der Satz: das Besondere ist das Besondere, der daraus resultirte, kein Urtheil mehr, sondern ein leerer identischer Satz, wie die bereits darin gefundenen Sätze: das Einzelne ist einzeln, und das Allgemeine ist allgemein, waren. – Einzelnheit und Allgemeinheit können noch nicht in die Besonderheit vereinigt werden, weil sie im positiven Urtheile noch als unmittelbare gesetzt sind. – Oder es muß das Urtheil seiner Form und seinem Inhalte nach noch unterschieden werden, weil eben Subjekt und Prädikat noch als Unmittelbarkeit und Vermitteltes unterschieden sind, oder weil das Urtheil nach seiner Beziehung beides ist; Selbstständigkeit der Bezogenen, und ihre Wechselbestimmung, oder Vermittelung.
Das Urtheil also erstens noch seiner Form betrachtet, heißt es:
Das Einzelne ist allgemein. Vielmehr aber ist ein solches unmittelbares Einzelnes nicht allgemein; sein Prädikat ist von weitrem Umfang, es entspricht ihm also nicht. Das Subjekt ist ein unmittelbar für sich seyendes, und daher das Gegentheil jener Abstraktion, der durch Vermittelung gesetzten Allgemeinheit, die von ihm ausgesagt werden sollte.
Zweitens das Urtheil nach seinem Inhalt betrachtet oder als der Satz: Das Allgemeine ist einzeln, so ist das Subjekt ein Allgemeines von Qualitäten, ein Konkretes, das unendlich bestimmt ist, und indem seine Bestimmtheiten nur erst Qualitäten, Eigenschaften oder Accidenzen sind, so ist seine Totalität die schlecht unendliche Vielheit derselben. Ein solches Subjekt ist daher vielmehr nicht eine einzelne solche Eigenschaft, als sein Prädikat aussagt. Beide Sätze müssen daher verneint werden, und das positive Urtheil vielmehr als negatives gesetzt werden.
1. Es ist schon oben von der gewöhnlichen Vorstellung die Rede gewesen, daß es nur vom Inhalte des Urtheils abhänge, ob es wahr sey oder nicht, indem die logische Wahrheit nichts als die Form betreffe und nichts fordere, als daß jener Inhalt sich nicht widerspreche. Zur Form des Urtheils selbst wird nichts gerechnet, als daß es die Beziehung zweier Begriffe sey. Es hat sich aber ergeben, daß diese beiden Begriffe nicht bloß die verhältnißlose Bestimmung einer Anzahl haben, sondern als Einzelnes und Allgemeines sich verhalten. Diese Bestimmungen machen den wahrhaft logischen Inhalt, und zwar in dieser Abstraktion den Inhalt des positiven Urtheils aus; was für anderer Inhalt (die Sonne ist rund, Cicero war ein großer Redner in Rom, jetzt ist's Tag u. s.f.) in einem Urtheil vorkommt, geht das Urtheil als solches nichts an; es spricht nur dieß aus: Das Subjekt ist Prädikat, oder, da dieß nur Namen sind, bestimmter: das Einzelne ist allgemein und umgekehrt. – um dieses rein logischen Inhalts willen ist das positive Urtheil nicht wahr, sondern hat seine Wahrheit im negativen Urtheil. – Der Inhalt, fordert man, soll sich im Urtheile nur nicht widersprechen; er widerspricht sich aber in jenem Urtheile, wie sich gezeigt hat. – Es ist jedoch völlig gleichgültig, jenen logischen Inhalt auch Form zu nennen, und unter Inhalt nur die sonstige empirische Erfüllung zu verstehen, so enthält die Form nicht bloß die leere Identität, außer welcher die Inhaltsbestimmung läge. Das positive Urtheil hat alsdann durch seine Form als positives Urtheil keine Wahrheit; wer die Richtigkeit einer Anschauung oder Wahrnehmung, die Uebereinstimmung der Vorstellung mit dem Gegenstand Wahrheit nennte, hat wenigstens keinen Ausdruck mehr für für dasjenige, was Gegenstand und Zweck der Philosophie ist. Man müßte den letztern wenigstens Vernunftwahrheit nennen, und man wird wohl zugeben, daß solche Urtheile, daß Cicero ein großer Redner gewesen, daß es jetzt Tag ist u. s. f. keine Vernunftwahrheiten sind. Aber sie sind dieß nicht, nicht weil sie gleichsam zufällig einen empirischen Inhalt haben, sondern weil sie nur positive Urtheile sind, die keinen andern Inhalt als ein unmittelbar Einzelnes und eine abstrakte Bestimmtheit zum Inhalte haben können und sollen.
Das positive Urtheil hat seine Wahrheit zunächst in dem negativen: Das Einzelne ist nicht abstrakt allgemein – sondern das Prädikat des Einzelnen ist darum, weil es solches Prädikat oder für sich ohne die Beziehung auf das Subjekt betrachtet, weil es abstrakt–Allgemeines ist, selbst ein Bestimmtes; das Einzelne ist daher zunächst ein Besonderes. Ferner nach dem andern Satze, der im positiven Urtheile enthalten ist, heißt das negative Urtheil, das Allgemeine ist nicht abstrakt einzeln, sondern dieß Prädikat, schon weil es Prädikat ist, oder weil es in Beziehung auf ein allgemeines Subjekt steht, ist ein Weiteres als bloße Einzelnheit, und das Allgemeine ist daher gleichfalls zunächst ein Besonderes. – Indem dieß Allgemeine, als Subjekt, selbst in der Urtheilsbestimmung der Einzelnheit ist, so reduciren sich beide Sätze auf den einen: Das Einzelne ist ein Besonderes.
Es kann bemerkt werden, a) daß sich hier die Besonderheit für das Prädikat ergiebt, von der vorhin schon die Rede war; allein hier ist sie nicht durch äußerliche Reflexion gesetzt, sondern vermittelst der am Urtheil aufgezeigten negativen Beziehung entstanden. b) Diese Bestimmung ergiebt sich hier nur für das Prädikat. Im unmittelbaren Urtheile, dem Urtheile des Daseyns, ist das Subjekt das zum Grunde Liegende; die Bestimmung schient sich daher zunächst am Prädikate zu verlaufen. In der That aber kann diese erste Negation noch keine Bestimmung, oder eigentlich noch kein Setzen des Einzelnen seyn, da es erst das Zweite, das Negative des Negativen ist.
Das Einzelne ist ein Besonderes, ist der positive Ausdruck des negativen Urtheils. Dieser Ausdruck ist insofern nicht positives Urtheil selbst, als diese um seiner Unmittelbarkeit willen nur das abstrakte zu seinen Extremen hat, das Besondere aber eben durch das Setzen der Beziehung des Urtheils sich als die erste vermittelte Bestimmung ergiebt. – Diese Bestimmung ist aber nicht nur als Moment des Extrems zu nehmen, sondern auch, wie sie eigentlich zunächst ist, als Bestimmung der Beziehung; oder das Urtheil ist auch als negatives zu betrachten. Dieser Uebergang gründet sich auf das Verhältniß der Extreme und ihrer Beziehung im Urtheile überhaupt. Das positive Urtheil ist die Beziehung des unmittelbar Einzelnen und Allgemeinen, also solcher, deren das eine zugleich nicht ist, was das andere; die Beziehung ist daher ebenso wesentlich Trennung oder negativ; daher das positive Urtheil als negatives zu setzen war. Es war daher von Logikern kein solches Aufheben darüber zu machen, daß das nicht des negativen Urtheil zur Kopula gezogen worden sey. Was im Urtheile Bestimmung des Extrems ist, ist ebenso sehr bestimmte Beziehung. Die Urtheilsbestimmung oder das Extrem ist nicht die rein qualitative des unmittelbaren Seyns, welche nur einem Andern außer ihm entgegenstehen soll. Noch ist sie Bestimmung der Reflexion, die sich nach ihrer allgemeinen Form als positiv und negativ verhält, deren jedes als ausschließend gesetzt, und nur an sich identisch mit der andern ist. Die Urtheils- als Begriffsbestimmung ist an ihr selbst ein Allgemeines, gesetzt als sich in ihre andere Kontinuirendes. Umgekehrt ist die Beziehung des Urtheils dieselbe Bestimmung, als die Extreme haben; denn sie ist eben diese Allgemeinheit und Kontinuation derselben in einander; insofern diese unterschieden sind, hat sie auch die Negativität an ihr.
Der oben angegebene Uebergang von der Form der Beziehung zur Form der Bestimmung macht die unmittelbare Konsequenz aus, daß das nicht der Kopula ebenso sehr zum Prädikate geschlagen, und dasselbe als das Nicht-allgemeine bestimmt werden muß. Das Nichtallgemeine aber ist durch eine ebenso unmittelbare Konsequenz das Besondere. – Wird das Negative nach der ganz abstrakten Bestimmung des unmittelbaren Nichtseyns festgehalten, so ist das Prädikat nur das ganz unbestimmte Nichtallgemeine. Von dieser Bestimmung wird sonst in der Logik bei den kontradiktorischen Begriffen gehandelt, und als etwas Wichtiges eingeschärft, daß beim Negativen eines Begriffs nur am Negativen festgehalten, und es als der bloß unbestimmte Umfang des Andern des positiven Begriffs genommen werden soll. So wäre das bloße Nicht-weiße ebenso wohl das Rothe, Gelbe, Blaue u. als das Schwarze. Das Weiße aber als solches ist die begrifflose Bestimmung der Anschauung; das Nicht des Weißen ist dann das ebenso begrifflose Nichtseyn, welche Abstraktion ganz zu Anfang der Logik betrachtet, und als deren nächste Wahrheit das Werden erkannt worden ist. Wenn bei Betrachtung der Urtheilsbestimmungen solcher begrifflose Inhalt aus der Anschauung und Vorstellung als Beispiel gebraucht, und die Bestimmungen des Seyns und die der Reflexion für Urtheilsbestimmungen genommen werden, so ist dieß dasselbe unkritische Verfahren, als wenn nach Kant die Verstandesbegriffe auf die unendliche Vernunftidee oder das sogenannte Ding-an-sich angewendet werden; der Begriff, wozu auch das von ihm ausgehende Urtheil gehört, ist das wahrhafte Ding-an-sich oder das Vernünftige, jene Bestimmungen aber gehören dem Seyn oder Wesen an, und sind noch nicht zu der Art und Weise fortgebildete Formen, wie sie in ihrer Wahrheit, im Begriffe sind. – Wenn bei dem Weißen, Rothen, als sinnlichen Vorstellungen, stehen geblieben wird, so wird, wie gewöhnlich, etwas Begriff genannt, was nur Vorstellungsbestimmung ist, und dann ist freilich das Nicht-weiße, Nicht-rothe kein Positives, so wie vollends das nicht Dreieckigte ein ganz Unbestimmtes ist, denn die auf der Zahl und dem Quantum überhaupt beruhende Bestimmung ist die wesentlich gleichgültige, begrifflose. Aber wie das Nichtseyn selbst, so soll auch solcher sinnlicher Inhalt begriffen werden, und jene Gleichgültigkeit und abstrakte Unmittelbarkeit verlieren, die er in der blinden bewegungslosen Vorstellung hat. Schon im Daseyn wird das gedankenlose Nichts zur Grenze, wodurch Etwas sich doch auf ein Anderes außer ihm bezieht. In der Reflexion aber ist es das Negative, das sich wesentlich auf ein Positives bezieht, und somit bestimmt ist; ein Negatives ist schon nicht mehr jenes unbestimmte Nichtseyn, es ist gesetzt, nur zu seyn, indem ihm das Positive entgegen steht, das Dritte ist ihr Grund; das Negative ist somit in einer umschlossenen Sphäre gehalten, worin das, was das eine nicht ist, etwas Bestimmtes ist. – Noch mehr aber ist in der absolut flüssigen Kontinuität des Begriffs und seiner Bestimmungen das Nicht unmittelbar ein Positives, und die Negation nicht nur Bestimmtheit, sondern in die Allgemeinheit aufgenommen und mit ihr identisch gesetzt. Das Nichtallgemeine ist daher sogleich das Besondere.
2. Indem die Negation die Beziehung des Urtheils angeht, und das negative Urtheil noch als solches betrachtet wird, so ist es vor's Erste noch ein Urtheil; es ist somit das Verhältniß von Subjekt und Prädikat, oder von Einzelnheit und Allgemeinheit vorhanden, und die Beziehung derselben; die Form des Urtheils. Das Subjekt als das zu Grunde liegende Unmittelbare bleibt unberührt von der Negation, es behält also seine Bestimmung, ein Prädikat zu haben, oder seine Beziehung auf die Allgemeinheit. Was daher negirt wird, ist nicht die Allgemeinheit überhaupt im Prädikate, sondern die Abstraktion oder die Bestimmtheit desselben, welche gegen jene Allgemeinheit als Inhalt erschien. – Das negative Urtheil ist also nicht die totale Negation; die allgemeine Sphäre, welche das Prädikat enthält, bleibt noch bestehen; die Beziehung des Subjekts auf das Prädikat ist daher wesentlich noch positiv; die noch gebliebene Bestimmung des Prädikats ist ebenso sehr Beziehung. – Wenn z. B. gesagt wird, die Rose ist nicht roth, so wird damit nur die Bestimmtheit des Prädikats negirt, und von der Allgemeinheit, die ihm gleichfalls zukommt, abgetrennt; die allgemeine Sphäre, die Farbe, ist erhalten; wenn die Rose nicht roth ist, so wird dabei angenommen, daß sie eine Farbe und eine andere Farbe habe; nach dieser allgemeinen Sphäre ist das Urtheil noch positiv.
Das Einzelne ist ein Besonderes, – diese positive Form des negativen Urtheils drückt dieß unmittelbar aus; das Besondere enthält die Allgemeinheit. Es drückt überdem auch aus, daß das Prädikat nicht nur ein Allgemeines sey, sondern auch noch ein Bestimmtes. Die negative Form enthält dasselbe; denn indem z. B. die Rose zwar nicht roth ist, so soll sie nicht nur die allgemeine Sphäre der Farbe zum Prädikate behalten, sondern auch irgend eine andere bestimmte Farbe haben; die einzelne Bestimmtheit des Rothen ist also nur aufgehoben, und es ist nicht nur die allgemeine Sphäre gelassen, sondern auch die Bestimmtheit erhalten, aber zu einer unbestimmten, zu einer allgemeinen Bestimmtheit gemacht; somit zur Besonderheit.
3. Die Besonderheit, welche sich als die positive Bestimmung des negativen Urtheils ergeben, ist das Vermittelnde zwischen der Einzelnheit und Allgemeinheit; so ist das negative Urtheil nun überhaupt das Vermittelnde, zum dritten Schritte, der Reflexion des Urtheils des Daseyns in sich selbst. Es ist nach seiner objektiven Bedeutung nur das Moment der Veränderung der Accidenzen, oder im Daseyn der vereinzelnten Eigenschaften des Konkreten. Durch diese Veränderung tritt die vollständige Bestimmtheit des Prädikats oder das Konkrete als gesetzt hervor.
Das Einzelne ist Besonderes, nach dem positiven Ausdrucke des negativen Urtheils. Aber das Einzelne ist auch nicht Besonderes; denn die Besonderheit ist von weiterm Umfange als die Einzelnheit; sie ist also ein Prädikat, das dem Subjekt nicht entspricht, in dem es also seine Wahrheit noch nicht hat. Das Einzelne ist nur Einzelnes, die sich nicht auf Anderes, sey es positiv oder negativ, sondern nur sich auf sich selbst beziehende Negativität. – Die Rose ist nicht irgend ein Farbiges, sondern sie hat nur die bestimmte Farbe, welche Rosenfarbe ist. Das Einzelne ist nicht ein unbestimmt Bestimmtes, sondern das bestimmte Bestimmte.
Von dieser positiven Form des negativen Urtheils ausgegangen, erscheint diese Negation desselben nur wieder als eine erste Negation. Aber sie ist dieß nicht. Vielmehr ist schon das negative Urtheil an und für sich die zweite, oder Negation der Negation, und dieß, was es an und für sich ist, ist zu setzen. Nämlich es negirt die Bestimmtheit des Prädikats des positiven Urtheils, dessen abstrakte Allgemeinheit, oder als Inhalt betrachtet die einzelne Qualität, die es vom Subjekt enthält. Die Negation der Bestimmtheit ist aber schon die zweite, also die unendliche Rückkehr der Einzelnheit in sich selbst. Hiermit ist also die Herstellung der konkreten Totalität des Subjekts geschehen, oder vielmehr ist es jetzt erst als Einzelnes gesetzt, indem es durch die Negation und das Aufheben derselben mit sich vermittelt worden. Das Prädikat seiner Seits ist damit aus der ersten Allgemeinheit zur absoluten Bestimmtheit übergegangen, und hat sich mit dem Subjekte ansgeglichen. Das Urtheil heißt insofern: Das Einzelne ist einzeln. – Von der andern Seite, indem das Subjekt ebenso sehr als allgemeines anzunehmen war, und insofern im negativen Urtheile sich das Einzelne ist, zur Besonderheit erweiterte, und indem nun ferner die Negation dieser Bestimmtheit ebenso sehr die Reinigung der Allgemeinheit ist, welche es enthält, so lautet dieß Urtheil auch so: Das Allgemeine ist das Allgemeine.
In diesen beiden Urtheilen, die sich vorhin durch äußere Reflexion ergeben hatten, ist das Prädikat schon in seiner Positivität ausgedrückt. Zunächst muß aber die Negation des negativen Urtheils selbst in Form eines negativen Urtheils erscheinen. Es hatte sich gezeigt, daß in ihm noch eine positive Beziehung des Subjekts auf das Prädikat, und die allgemeine Sphäre des letztern geblieben war. Es enthielt somit von dieser Seite eine von der Beschränktheit gereinigtere Allgemeinheit, als das positive Urtheil, und ist daher um so mehr von dem Subjekt als Einzelnem zu negiren. Auf diese Weise ist der ganze Umfang des Prädikats negirt, und keine positive Beziehung mehr zwischen ihm und dem Subjekte. Dieß ist das unendliche Urtheil.
Das negative Urtheil ist so wenig ein wahres Urtheil, als das positive. Das unendliche Urtheil aber, das seine Wahrheit seyn soll, ist nach seinem negativen Ausdrucke das Negativ-Unendliche; ein Urtheil, worin auch die Form des Urtheils aufgehoben ist. – Dieß aber ist ein widersinniges Urtheil. Es soll ein Urtheil seyn, somit eine Beziehung von Subjekt und Prädikat enthalten; aber eine solche soll zugleich nicht darin seyn. – Der Name des unendlichen Urtheils pflegt in den gewöhnlichen Logiken zwar aufgeführt zu werden, aber ohne daß es eben deutlich würde, was es mit demselben für eine Bewandtniß habe. – Beispiele von negativ-unendlichen Urtheilen sind leicht zu haben, indem Bestimmungen zu Subjekt und Prädikat negativ verbunden werden, deren eine nicht nur die Bestimmtheit der andern nicht, sondern auch ihre allgemeine Sphäre nicht enthält; also z. B. der Geist nicht roth, gelb u. s. f., nicht sauer, nicht kalisch u. s. f., die Rose ist keine Elephant, der Verstand ist kein Tisch und dergleichen. – Diese Urtheile sind richtig oder wahr, wie man es nennt, aber einer solchen Wahrheit ungeachtet widersinnig und abgeschmackt. – Oder vielmehr sie sind keine Urtheile. – Ein reelleres Beispiel des unendlichen Urtheils ist die böse Handlung. Im bürgerlichen Rechtsstreit wird Etwas nur als das Eigenthum der andern Parthei negirt; so daß aber eingeräumt wird, es sollte das Ihrige seyn, wenn sie das Recht dazu hätte, und es wird nur unter dem Titel des Rechtes in Anspruch genommen; die allgemeine Sphäre, das Recht, wird also in jenem negativen Urtheile anerkannt und erhalten. Das Verbrechen aber ist das unendliche Urtheil, welches nicht nur das besondere Recht sondern die allgemeine Sphäre zugleich negirt, das Recht als Recht negirt. Es hat zwar die Richtigkeit damit, daß es eine wirkliche Handlung ist, aber weil sie sich auf die Sittlichkeit, welche ihre allgemeine Sphäre ausmacht, durchaus negativ bezieht, ist sie widersinnig.
Das Positive des unendlichen Urtheils, der Negation der Negation, ist die Reflexion der Einzelnheit in sich selbst, wodurch sie erst als die bestimmte Bestimmtheit gesetzt ist. Das Einzelne ist einzeln, war der Ausdruck desselben nach jener Reflexion. Das Subjekt ist im Urtheile des Daseyns als unmittelbares Einzelnes, insofern mehr nur als Etwas überhaupt. Durch die Vermittelung des negativen und unendlichen Urtheils ist es erst als Einzelnes gesetzt.
Das Einzelne ist hiermit gesetzt als sich, in sein Prädikat, das mit ihm identisch ist, kontinuirend; somit ist auch die Allgemeinheit ebenso sehr nicht mehr als die unmittelbare, sondern als ein Zusammenfassen von Unterschiedenen. Das positiv-unendliche Urtheil lautet ebenso wohl: Das Allgemeine ist allgemein, so ist es ebenso wohl als die Rückkehr in sich selbst gesetzt.
Durch diese Reflexion der Urtheilsbestimmungen in sich hat nun sich das Urtheil aufgehoben; im negativ-unendlichen Urtheil ist der Unterschied, so zu sagen, zu groß als daß es noch ein Urtheil bliebe; Subjekt und Prädikat haben gar keine positive Beziehung auf einander; im Gegentheil ist im Positiv-Unendlichen nur die Identität vorhanden, und es ist wegen des ganz ermangelnden Unterschiedes kein Urtheil mehr.
Näher ist es das Urtheil des Daseyns; welches sich aufgehoben hat; es ist damit das gesetzt, was die Kopula des Urtheils enthält, daß die qualitativen Extreme in dieser ihrer Identität aufgehoben sind. Indem aber diese Einheit der Begriff ist, so ist sie unmittelbar ebenso wieder in ihre Extreme dirimirt, und ist als Urtheil, dessen Bestimmungen aber nicht mehr unmittelbare, sondern in sich reflektirte sind. Das Urtheil des Daseyns ist in das Urtheil der Reflexion übergegangen.
Das Subjekt ist in dem nunmehr entstandenen Urtheil ein Einzelnes als solches; ingleichen das Allgemeine nicht mehr abstrakte Allgemeinheit, oder einzelne Eigenschaft, sondern gesetzt als Allgemeines, das sich durch die Beziehung Unterschiedener als in eins zusammengefaßt hat, oder nach dem Inhalt verschiedener Bestimmungen überhaupt betrachtet, das sich das Zusammennehmen mannigfaltiger Eigenschaften und Existenzen. – Wenn Beispiele von Prädikaten der Reflexions-Urtheile gegeben werden sollen, so müssen sie von anderer Art seyn, als für Urtheile das Daseyns. Im Reflexions-Urtheil ist eigentlich erst ein bestimmter Inhalt, d. h. ein Inhalt überhaupt vorhanden; denn er ist die in die Identität reflektirte Formbestimmung, als von der Form, insofern sie unterschiedene Bestimmtheit ist, – wie sie es noch als Urtheil ist, unterschieden. Im Urtheil des Daseyns ist der Inhalt nur ein unmittelbarer, oder abstrakter, unbestimmter. – Als Beispiele von Reflexions-Urtheilen können daher dienen: Der Mensch ist sterblich, die Dinge sind vergänglich, dieß Ding ist nützlich, schädlich; Härte, Elasticität der Körper, die Glückseligkeit u. s. f. sind solche eigenthümliche Prädikate. Sie drücken eine Wesentlichkeit, welche aber eine Bestimmung im Verhältnisse, oder eine zusammenfassende Allgemeinheit ist. Diese Allgemeinheit, die sich in der Bewegung des Reflexions-Urtheils weiter bestimmen wird, ist noch von der Allgemeinheit des Begriffes als solcher unterschieden; sie ist zwar nicht mehr die abstrakte des qualitativen Urtheils, aber hat noch die Beziehung auf das Unmittelbare, woraus sie herkommt, und hat dasselbe für ihre Negativität zu Grunde liegen. – Der Begriff bestimmt das Daseyn zunächst zu Verhältnißbestimmungen, zu Kontinuitäten ihrer selbst in der verschiedenen Mannigfaltigkeit der Existenz, – so daß wohl das wahrhaft Allgemeine ihr inneres Wesen aber in der Erscheinung, und diese relative Natur, oder auch ihr Merkmal, noch nicht das An- und Fürsichseyende derselben ist.
Dem Reflexions-Urtheile kann es als nahe liegend erscheinen, als Urtheil der Quantität bestimmt zu werden, wie das Urtheil des Daseyns auch als qualitatives Urtheil bestimmt wurde. Aber wie die Unmittelbarkeit in diesem nicht nur die seyende, sondern wesentlich auch die vermittelte und abstrakte war, so ist auch hier jene aufgehobene Unmittelbarkeit nicht bloß die aufgehobene Qualität, also nicht bloß Quantität; diese ist vielmehr, wie die Qualität die äußerlichste Unmittelbarkeit, auf dieselbe Weise die äußerlichste der Vermittelung angehörige Bestimmung.
Noch ist über die Bestimmung, wie sie im Reflexions-Urtheile in ihrer Bewegung erscheint, die Bemerkung zu machen, daß im Urtheile des Daseyns die Bewegung derselben sich am Prädikate zeigte, weil dieses Urtheil in der Bestimmung der Unmittelbarkeit war, das Subjekt daher als das zu Grunde Liegende erschien. Aus gleichem Grunde verläuft sich im Reflexions-Urtheile die Fortbewegung des Bestimmens am Subjekte, weil dieses Urtheil das reflektirte Ansichseyn zu seiner Bestimmung hat. Das Wesentliche ist daher hier das Allgemeine oder das Prädikat; es macht daher das zu Grunde Liegende aus, an welchem das Subjekt zu messen, und ihm entsprechend zu bestimmen ist. – Jedoch erhält auch das Prädikat durch die weitere Fortbildung der Form des Subjekts eine weitere Bestimmung, jedoch indirekt, jene dagegen zeigt sich auf dem angegebenen Grunde als direkte Fortbestimmung.
Was die objektive Bedeutung des Urtheils betrifft, so tritt das Einzelne durch seine Allgemeinheit in das Daseyn, aber als in einer wesentlichen Verhältnißbestimmung, einer durch die Mannigfaltigkeit der Erscheinung hindurch sich erhaltenden Wesentlichkeit; das Subjekt soll das an und für sich Bestimmte seyn; diese Bestimmtheit hat es in seinem Prädikate. Das Einzelne ist anderer Seits in dieß sein Prädikat reflektirt, welches dessen allgemeines Wesen; das Subjekt ist insofern das Existirende und Erscheinende. Das Prädikat inhärirt in diesem Urtheile nicht mehr dem Subjekte; es ist vielmehr das Ansichseyende, unter welches jenes Einzelne als ein Accidentelles subsumirt ist. Wenn die Urtheile des Daseyns auch als Urtheil der Inhärenz bestimmt werden können, so sind die Urtheile der Reflexion vielmehr Urtheile der Subsumtion.
Das unmittelbare Reflexions-Urtheil ist nun wieder: Das Einzelne ist allgemein; aber Subjekt und Prädikat in der angegebenen Bedeutung; es kann daher näher so ausgedrückt werden: Dieses ist ein wesentlich Allgemeines. Jenes seiner allgemeinen Form nach positive Urtheil überhaupt muß negativ genommen werden. Aber indem das Urtheil der Reflexion nicht bloß ein Positives ist, so geht die Negation nicht direkt das Prädikat an, das nicht inhärirt, sondern das Ansichseyende ist. Das Subjekt ist vielmehr das Veränderliche und zu Bestimmende. Das negative Urtheil ist hier daher so zu fassen: Nicht ein Dieses ist ein Allgemeines der Reflexion; ein solches Ansich hat eine allgemeinere Existenz als nur in einem Diesen. Das singuläre Urtheil hat hiermit seine nächste Wahrheit im partikularen.
Die Nichteinzelnheit des Subjekts, welche statt seiner Singularität im ersten Reflexions-Urtheile gesetzt werden muß, ist die Besonderheit. Aber die Einzelnheit ist im Reflexions-Urtheile als wesentliche Einzelnheit bestimmt; die Besonderheit kann daher nicht einfache, abstrakte Bestimmung seyn, in welcher das Einzelne aufgehoben, das Existirende zu Grunde gegangen wäre, sondern nur als eine Erweiterung desselben in äußerer Reflexion; das Subjekt ist daher: Einige Diese, oder eine besondere Menge von Einzelnen.
Dieß Urtheil: Einige Einzelne sind ein Allgemeines der Reflexion, erscheint zunächst als positives Urtheil, aber ist ebenso wohl auch negativ; denn Einiges enthält die Allgemeinheit; nach dieser kann es als komprehensiv betrachtet werden; aber insofern es Besonderheit ist, ist es ihr ebenso sehr nicht angemessen. Die negative Bestimmung, welche das Subjekt durch den Uebergang des singularen Urtheils erhalten hat, ist, wie oben gezeigt, auch Bestimmung der Beziehung, der Kopula. – In dem Urtheile, einige Menschen sind glückselig, liegt die unmittelbare Konsequenz: einige Menschen sind nicht glückselig. Wenn einige Dinge nützlich sind, so sind eben deswegen einige Dinge nicht nützlich. Das positive und negative Urtheil fallen nicht mehr außereinander, sondern das partikulare enthält unmittelbar beide zugleich, eben weil es ein Reflexions-Urtheil ist. – Aber das partikulare Urtheil ist darum unbestimmt.
Betrachten wir weiter in dem Beispiele eines solchen Urtheils das Subjekt, einige Menschen, Thiere u. s. f, so enthält es außer der partikularen Formbestimmung. Einige, auch noch die Inhaltsbestimmung: Mensch u. s. f. Das Subjekt des singularen Urtheils konnte heißen: Dieser Mensch, eine Singularität, die eigentlich dem äußerlichen Monstriren angehört; es soll daher vielmehr lauten, etwa Cajus. Aber das Subjekt des partikularen Urtheils kann nicht mehr seyn: Einige Caji; denn Cajus soll ein Einzelner als solcher seyn. Dem Einigen wird daher ein allgemeinerer Inhalt beigegeben, etwa Menschen, Thieren u. s. f.. Dieß ist nicht bloß ein empirischer, sondern durch die Form des Urtheils bestimmter Inhalt; er ist nämlich ein Allgemeines, weil Einige die Allgemeinheit enthält, und sie zugleich von den Einzelnen, da die reflektirte Einzelnheit zu Grunde liegt, getrennt seyn muß. Näher ist sie auch die allgemeine Natur, oder die Gattung Mensch, Thier; – diejenige Allgemeinheit, welche das Resultat des Reflexions-Urtheils ist, anticipirt; wie auch das positive Urtheil, indem es das Einzelne zum Subjekt hat, die Bestimmung anticipirte, welche Resultat des Urtheils des Daseyns ist.
Das Subjekt, das die Einzelnen, deren Beziehung zur Besonderheit, und die allgemeine Natur enthält, ist insofern schon gesetzt als die Totalität der Begriffsbestimmungen. Aber diese Betrachtung ist eigentlich eine äußerliche. Was im Subjekte schon in Beziehung auf einander durch seiner Form zunächst gesetzt ist, ist die Erweiterung des Diesen zur Besonderheit; allein diese Verallgemeinerung ist ihm nicht angemessen; Dieses ist ein vollkommen Bestimmtes, einiges Dieses aber ist unbestimmt. Die Erweiterung soll dem Diesen zukommen, also ihm entsprechend, vollkommen bestimmt seyn; eine solche ist die Totalität, oder zunächst Allgemeinheit überhaupt.
Diese Allgemeinheit hat das Dieses zu Grunde liegen, denn das Einzelne ist hier das in sich Reflektirte; seine weiteren Bestimmungen verlaufen sich daher äußerlich an ihm, und wie die Besonderheit sich deswegen als Einige bestimmte, so ist die Allgemeinheit, die das Subjekt erlangt hat, Allheit, und das partikulare Urtheil ist in das universelle übergegangen.
Die Allgemeinheit, wie sie am Subjekte des universellen Urtheils ist, ist die äußere Reflexions-Allgemeinheit, Allheit; Alle sind alle Einzelne; das Einzelne ist unverändert darin. Diese Allgemeinheit ist daher nur ein Zusammenfassen der für sich bestehenden Einzelnen; sie ist eine Gemeinschaftlichkeit, welche ihnen nur in der Vergleichung zukommt. – Diese Gemeinschaftlichkeit pflegt dem subjektiven Vorstellen zunächst einzufallen, wenn von Allgemeinheit die Rede ist. Als der zunächst liegende Grund, warum eine Bestimmung als eine allgemeine angesehen werden soll, wird angegeben, weil sie Mehreren zukomme. In der Analysis schwebt vornehmlich auch dieser Begriff von Allgemeinheit vor, indem z. B. die Entwickelung einer Funktion an einem Polynomium für das Allgemeinere gilt, als die Entwickelung derselben an einem Binomium; weil das Polynomium mehrere Einzelnheiten darstellt, als das Binomium. Die Forderung, daß die Funktion in ihrer Allgemeinheit dargestellt würde, verlangt eigentlich ein Pantonomium, die erschöpfte Unendlichkeit; aber hier stellt sich von selbst die Schranke jener Forderung ein, und die Darstellung der unendlichen Menge muß sich mit dem Sollen derselben, und daher auch mit einem Polynomium begnügen. In der That aber ist in den Fällen des Binomium schon das Pantonomium, in denen die Methode oder Regel nur die Abhängigkeit Eines Gliedes von Einem andern betrifft, und die Abhängigkeit Mehrerer Glieder von ihren vorhergehenden sich nicht partikularisirt, sondern eine und dieselbe Funktion zu Grunde liegen bleibt. Die Methode oder Regel ist als das wahrhaft Allgemeine anzusehen; in der Fortsetzung der Entwickelung, oder in der Entwickelung eines Polynomiums wird sie nur wiederholt; sie gewinnt somit durch die vergrößerte Mehrheit der Glieder nichts an Allgemeinheit. Es ist von der schlechten Unendlichkeit und deren Täuschung schon früher die Rede gewesen; die Allgemeinheit des Begriffs ist das erreichte Jenseits; jene Unendlichkeit aber bleibt mit dem Jenseits als einem Unerreichbaren behaftet, insofern sie der bloße Progreß ins Unendliche bleibt. Wenn bei der Allgemeinheit nur die Allheit vorschwebt, eine Allgemeinheit, welche in den Einzelnen als Einzelnen erschöpft werden soll, so ist dieß ein Rückfall in jene schlechte Unendlichkeit; oder aber es wird auch nur die Vielheit für Allheit genommen. Die Vielheit jedoch, so groß sie auch sey, bleibt schlechthin nur Partikularität, und ist nicht Allheit. – Es schwebt aber dabei die an und für sich seyende Allgemeinheit des Begriffs dunkel vor; er ist es, der gewaltsam über die beharrliche Einzelnheit, woran sich die Vorstellung hält, und über das Aeußerliche ihrer Reflexion hinaustreibt, und die Allheit als Totalität, oder vielmehr das kategorische An- und Fürsichseyn unterscheidet.
Dieß zeigt sich auch sonst an der Allheit, welche überhaupt die empirische Allgemeinheit ist. Insofern das Einzelne als ein Unmittelbares vorausgesetzt ist, daher vorgefunden und äußerlich aufgenommen wird, ist ihm die Reflexion, welche es zur Allheit zusammenfaßt, ebenso äußerlich. Weil aber das einzelne als Dieses schlechthin gleichgültig gegen diese Reflexion ist, so können sich die Allgemeinheit und solches Einzelnes nicht zu einer Einheit vereinigen. Die empirische Allheit bleibt darum eine Aufgabe; ein Sollen, welches so nicht als Seyn dargestellt werden kann. Ein empirisch-allgemeiner Satz, denn es werden deren doch aufgestellt, beruht nun auf der stillschweigenden Uebereinkunft, daß wenn nur keine Instanz des Gegentheils angeführt werden könne, die Mehrheit von Fällen für Allheit gelten solle; oder daß die subjektive Allheit, nämlich die der zur Kenntniß gekommenen Fälle, für eine objektive Allheit genommen werden dürfe.
Näher nun das universelle Urtheil, bei dem wir stehen, betrachtet, so hat das Subjekt, das, wie vorhin bemerkt worden, die an- und fürsichseyende Allgemeinheit als vorausgesetzt enthält, dieselbe nun auch als gesetzte an ihm. Alle Menschen drückt erstlich die Gattung Mensch aus, zweitens diese Gattung in ihrer Vereinzelung, aber so, daß die Einzelnen zugleich zur Allgemeinheit der Gattung erweitert sind; umgekehrt ist die Allgemeinheit durch diese Verknüpfung mit der Einzelnheit ebenso vollkommen bestimmt, als die Einzelnheit; hierdurch ist die gesetzte Allgemeinheit der vorausgesetzten gleich geworden.
Eigentlich aber ist nicht auf das Vorausgesetzte zum Voraus Rücksicht zu nehmen, sondern das Resultat an der Formbestimmung für sich zu betrachten. – Die Einzelnheit, indem sie sich zur Allheit erweitert hat, ist gesetzt als Negativität, welche identische Beziehung auf sich ist. Sie ist damit nicht jene erste Einzelnheit geblieben, wie z. B. die eines Cajus, sondern ist die mit der Allgemeinheit identische Bestimmung, oder das absolute Bestimmtseyn des Allgemeinen. – Jene erste Einzelnheit des singularen Urtheils war nicht die unmittelbare des positiven Urtheils des Daseyns überhaupt entstanden; sie war schon bestimmt, die negative Identität der Bestimmungen jenes Urtheils zu seyn. Dieß ist die wahrhafte Voraussetzung im Reflexions-Urtheil; gegen das an diesem sich verlaufende Setzen war jene erste Bestimmtheit der Einzelnheit das Ansich derselben; was sie somit ansich ist, ist nun durch die Bewegung des Reflexions-Urtheils gesetzt, nämlich die Einzelnheit als identische Beziehung des Bestimmten auf sich selbst. Dadurch ist jene Reflexion, welche die Einzelnheit zur Allheit erweitert, eine ihr nicht äußerliche; sondern es wird dadurch nur für sich, was sie schon an sich ist. – Das Resultat ist somit in Wahrheit die objektive Allgemeinheit. Das Subjekt hat insofern die Formbestimmung des Reflexions-Urtheils, welche vom Diesen durch Einiges zur Allheit hindurchging abgestreift; statt Alle Menschen ist nunmehr zu sagen: der Mensch.
Die Allgemeinheit, welche hierdurch entstanden ist, ist die Gattung; die Allgemeinheit, welche an ihr selbst Konkretes ist. Die Gattung inhärirt dem Subjekte nicht, oder ist nicht eine einzelne Eigenschaft, überhaupt nicht eine Eigenschaft desselben; sie enthält alle vereinzelnte Bestimmtheit in ihrer substantiellen Gediegenheit aufgelöst. – Sie ist darum, weil sie als diese negative Identität mit sich gesetzt ist, wesentlich Subjekt; aber ist ihrem Prädikate nicht mehr subsumirt. Hiermit verändert sich nun überhaupt die Natur des Reflexions-Urtheils.
Dasselbe war wesentlich Urtheil der Subsumtion. Das Prädikat war als das ansichseyende Allgemeiner gegen sein Subjekt bestimmt; seinem Inhalte nach konnte es als wesentliche Verhältnißbestimmung oder auch als Merkmal genommen werden; – eine Bestimmung, nach welcher das Subjekt nur eine wesentliche Erscheinung ist. Aber zur objektiven Allgemeinheit bestimmt, hört es auf, unter solche Verhältnißbestimmung, oder zusammenfassende Reflexion subsumirt zu seyn; solches Prädikat ist gegen dies Allgemeinheit vielmehr ein Besonderes. Das Verhältniß von Subjekt und Prädikat hat sich somit umgekehrt, und das Urtheil sich insofern zunächst aufgehoben.
Diese Aufhebung des Urtheils fällt mit dem zusammen, was die Bestimmung der Kopula wird, die wir noch zu betrachten haben; die Aufhebung der Urtheilsbestimmungen und ihr Uebergang in die Kopula ist dasselbe. – Insofern nämlich das Subjekt sich in die Allgemeinheit erhoben hat, ist es in dieser Bestimmung dem Prädikate gleich geworden, welches als die reflektirte Allgemeinheit auch die Besonderheit in sich begreift; Subjekt und Prädikat sind daher identisch, d. i. sie sind in die Kopula zusammengegangen. Diese Identität ist die Gattung, oder an und für sich seyende Natur eines Dings. Insofern dieselbe also sich wieder in ein Urtheil dirimirt, ist es die innere Natur, wodurch sich Subjekt und Prädikat auf einander beziehen: – eine Beziehung der Nothwendigkeit, worin jene Urtheilsbestimmungen nur unwesentliche Unterschiede sind. Was allen Einzelnen einer Gattung zukommt, kommt durch ihre Natur der Gattung zu, – ist eine unmittelbare Konsequenz, und der Ausdruck dessen, was sich vorhin ergab, daß das Subjekt z. B. alle Menschen, seine Formbestimmung abstreift, und der Mensch dafür zu sagen ist. – Dieser an und für sich seyende Zusammenhang macht die Grundlage eines neuen Urtheils aus; – des Urtheils der Nothwendigkeit.
Die Bestimmung, zu der sich die Allgemeinheit fortgebildet hat, ist, wie sich ergeben, die an- und fürsichseyende oder objektive Allgemeinheit, der in der Sphäre des Wesens die Substantialität entspricht. Sie unterscheidet sich von dieser dadurch, daß sie dem Begriffe angehört, und dadurch nicht nur die innere, sondern auch die gesetzte Nothwendigkeit ihrer Bestimmungen, oder daß der Unterschied ihr immanent ist, wogegen die Substanz den ihrigen nur in ihren Accidenzen, nicht aber als Princip in sich selbst hat.
Im Urtheil ist nun diese objektive Allgemeinheit gesetzt; somit erstlich mit dieser ihrer wesentlichen Bestimmtheit, als ihr immanent, zweitens als von ihr als Besonderheit verschieden, von der jene Allgemeinheit die substantielle Grundlage ausmacht. Sie ist auf diese Weise als Gattung und Art bestimmte.
Die Gattung theilt sich, oder stößt sich wesentlich in Arten ab; sie ist Gattung, nur insofern sie Arten unter sich begreift; die Art ist Art nur, insofern sie einer Seits in Einzelnen existirt, anderer Seits in der Gattung eine höhere Allgemeinheit ist. – Das kategorische Urtheil hat nun eine solche Allgemeinheit zum Prädikate, an dem das Subjekt seine immanente Natur hat. Es ist aber selbst das erste oder unmittelbare Urtheil der Nothwendigkeit; daher die Bestimmtheit des Subjekts, wodurch es gegen die Gattung oder Art ein Besonderes oder Einzelnes ist, insofern der Unmittelbarkeit äußerlicher Existenz angehört. – Die objektive Allgemeinheit aber hat ebenso hier nur erst ihre unmittelbare Partikularisation; einer Seits ist sie darum selbst eine bestimmte, gegen welche es höhere Gattungen giebt; – anderer Seits ist sie nicht gerade die nächste, d. h. deren Bestimmtheit nicht gerade das Princip der specifischen Besonderheit des Subjekts ist. Was aber daran nothwendig ist, ist die substantielle Identität des Subjekts und Prädikates, gegen welche das Eigene, wodurch sich jenes von diesem unterscheidet, nur als ein unwesentliches Gesetztseyn, – oder auch nur ein Namen ist; das Subjekt ist in seinem Prädikate in sein An- und Fürsichseyn reflektirt. – Ein solches Prädikat sollte mit den Prädikaten der bisherigen Urtheile nicht zusammengestellt werden; wenn z. B. die Urtheile:
die Rose ist roth,
die Rose ist eine Pflanze,
oder: dieser Ring ist gelb,
er ist Gold,
in Eine Klasse zusammengeworfen, und eine so äußerliche Eigenschaft, wie die Farbe einer Blume als ein gleiches Prädikat mit ihrer vegetabilischen Natur genommen wird, so wird ein Unterschied übersehen, der dem gemeinsten Auffassen auffallen muß. – Das kategorische Urtheil ist daher bestimmt von dem positiven und negativen Urtheile zu unterscheiden; in diesen ist das, was vom Subjekt ausgesagt wird, ein einzelner zufälliger Inhalt, in jenem ist er die Totalität der in sich reflektirten Form. Die Kopula hat daher in ihm die Bedeutung der Nothwendigkeit, in jenen nur des abstrakten, unmittelbaren Seyns.
Die Bestimmtheit des Subjekts, wodurch es ein Besonderes gegen das Prädikat ist, ist zunächst noch ein Zufälliges; Subjekt und Prädikat sind nicht durch die Form oder Bestimmtheit als nothwendige bezogen; die Nothwendigkeit ist daher noch als innere. – Das Subjekt aber ist Subjekt nur als Besonderes, und insofern es objektive Allgemeinheit hat, soll es sie wesentlich nach jener erst unmittelbaren Bestimmtheit haben. Das Objektiv-Allgemeine, indem es sich bestimmt, d. i. sich ins Urtheil setzt, ist wesentlich in identischer Beziehung mit dieser aus ihm abgestoßenen Bestimmtheit als solcher, d. i. sie ist wesentlich, nicht als bloß Zufälliges zu setzen. Das kategorische Urtheil entspricht erst durch diese Nothwendigkeit seines unmittelbaren Seyns seiner objektiven Allgemeinheit, und ist auf diese Weise in das hypothetische Urtheil übergegangen.
Wenn A ist, so ist B; oder das Seyn des A ist nicht sein eigenes Seyn, sondern das Seyn eines Andern, des B. – Was in diesem Urtheil gesetzt ist, ist der nothwendige Zusammenhang von unmittelbaren Bestimmtheiten, welcher im kategorischen Urtheile noch nicht gesetzt ist. – Es sind hier zwei unmittelbare Existenzen, oder äußerlich zufällige, deren im kategorischen Urtheile zunächst nur eine, das Subjekt, ist; indem aber das eine äußerlich gegen das andere ist, so ist unmittelbar dieß andere auch äußerlich gegen das erste. – Nach dieser Unmittelbarkeit ist der Inhalt beider Seiten noch ein gleichgültiger gegen einander; dieß Urtheil ist daher zunächst ein Satz der leeren Form. Nun ist die Unmittelbarkeit erstlich zwar als solche ein selbstständiges, konkretes Seyn; aber zweitens ist die Beziehung desselben das wesentliche; jenes Seyn ist daher ebenso sehr als bloße Möglichkeit; das hypothetische Urtheil enthält nicht, daß A ist, oder daß B ist, sondern nur wenn eines ist, so ist das andere; nur der Zusammenhang der Extreme ist gesetzt als seyend, nicht sie selbst. Vielmehr ist in dieser Nothwendigkeit jedes gesetzt, als ebenso sehr das Seyn eines Andern. – Der Satz der Identität sagt aus: A ist nur A, nicht B; und B ist nur B, nicht A; im hypothetischen Urtheil ist dagegen das Seyn der endlichen Dinge nach ihrer formellen Wahrheit durch den Begriff gesetzt, daß nämlich das Endliche sein eigenes Seyn, aber ebenso sehr nicht das seinige, sondern das Seyn eines Andern ist. In der Sphäre des Seyns verändert sich das Endliche, es wird zu einem Andern; in der Sphäre des Wesens ist es Erscheinung und gesetzt, daß sein Seyn darin besteht, daß ein Anderes an ihm scheint, und die Nothwendigkeit ist die innere, noch nicht als solche gesetzte, Beziehung. Der Begriff aber ist dieß, daß diese Identität gesetzt ist, und daß das Seyende nicht die abstrakte Identität mit sich, sondern die konkrete ist, und unmittelbar an ihm selbst das Seyn eines Andern.
Das hypothetische Urtheil kann durch die Reflexions-Verhältnisse in näherer Bestimmtheit genommen werden, als Verhältniß von Grund und Folge, Bedingung und Bedingtem, Kausalität u. s. f. Wie im kategorischen Urtheile die Substantialität, so ist im hypothetischen der Zusammenhang der Kausalität in seiner Begriffsform. Dieses und die andern Verhältnisse stehen sämmtlich unter ihm, sind aber hier nicht mehr als Verhältnisse von selbstständigen Seiten, sondern diese sind wesentlich nur als Momente Einer und derselben Identität. – Jedoch sind sie in ihm noch nicht nach den Begriffsbestimmungen als Einzelnes oder Besonderes und Allgemeines entgegengesetzt, sondern nur erst als Momente überhaupt. Das hypothetische Urtheil hat insofern mehr die Gestalt eines Satzes; wie das partikulare Urtheil von unbestimmtem Inhalte ist, so ist das hypothetische von unbestimmter Form, indem sein Inhalt sich nicht in der Bestimmung von Subjekt und Prädikat verhält. – Doch an sich ist das Seyn, da es das Seyn des Andern ist, eben dadurch Einheit seiner selbst und des Andern, und hiermit Allgemeinheit; es ist damit zugleich eigentlich nur ein Besonderes, da es Bestimmtes, und in seiner Bestimmtheit sich nicht bloß auf sich Beziehendes ist. Es ist aber nicht die einfache abstrakte Besonderheit gesetzt, sondern durch die Unmittelbarkeit, welche die Bestimmtheiten haben, sind die Momente derselben als unterschiedene; zugleich durch die Einheit derselben, die ihre Beziehung ausmacht, ist die Besonderheit auch als die Totalität derselben. – Was in Wahrheit daher in diesem Urtheile gesetzt ist, ist die Allgemeinheit, als die konkrete Identität des Begriffs, dessen Bestimmungen kein Bestehen für sich haben, sondern nur in ihr gesetzte Besonderheiten sind. So ist es das disjunktive Urtheil.
Im kategorischen Urtheil ist der Begriff als objektive Allgemeinheit, und eine äußerliche Einzelnheit. Im hypothetischen tritt an dieser Aeußerlichkeit der Begriff in seiner negativen Identität hervor; durch diese erhalten sie die nun im disjunktiven Urtheile gesetzte Bestimmtheit, welche sie im ersten unmittelbar haben. Das disjunktive Urtheil ist daher die objektive Allgemeinheit zugleich in der Vereinigung mit der Form gesetzt. Es enthält also erstens die konkrete Allgemeinheit oder die Gattung, in einfacher Form, als das Subjekt; zweitens dieselbe aber als Totalität ihrer unterschiedenen Bestimmungen. A ist entweder B oder C. Dieß ist die Nothwendigkeit des Begriffs, worin erstens die Dieselbigkeit beider Extreme einerlei Umfang, Inhalt und Allgemeinheit ist; zweitens sind sie nach der Form der Begriffsbestimmungen unterschieden, so daß aber um jener Identität willen diese als bloße Form ist. Drittens erscheint die identische objektive Allgemeinheit deswegen als das in sich Reflektirte gegen die unwesentliche Form, als Inhalt, der aber an ihm selbst die Bestimmtheit der Form hat; das eine Mal als die einfache Bestimmtheit der Gattung; das andere Mal eben diese Bestimmtheit als in ihren Unterschied entwickelt, – auf welche Weise sie die Besonderheit der Arten, und deren Totalität, die Allgemeinheit der Gattung, ist. – Die Besonderheit in ihrer Entwickelung macht das Prädikat aus, weil sie insofern das Allgemeinere ist, als sie die ganze allgemeine Sphäre des Subjekts, aber auch dieselbe in der Auseinandersetzung der Besonderung enthält.
Diese Besonderung näher betrachtet, so macht vor's Erste die Gattung die substantielle Allgemeinheit der Arten aus; das Subjekt ist daher sowohl B als C; dieses sowohl als bezeichnet die positive Identität des Besondern mit dem Allgemeinen; dieß objektive Allgemeine erhält sich vollkommen in seiner Besonderheit. Die Arten zweitens schließen sich gegenseitig aus; A ist entweder B oder C; denn sie sind der bestimmte Unterschied der allgemeinen Sphäre. Dieß Entweder-Oder ist die negative Beziehung derselben. In dieser sind sie aber ebenso identisch als in jener; die Gattung ist ihre Einheit als bestimmter Besonderen. – Wäre die Gattung eine abstrakte Allgemeinheit, wie in den Urtheilen des Daseyns, so wären die Arten auch nur als verschiedene und gegen einander gleichgültige zu nehmen; sie ist aber nicht jene äußere, nur durch Vergleichung und Weglassung entstandene Allgemeinheit, sondern ihre immanente und konkrete. – Ein empirisches disjunktives Urtheil ist ohne Nothwendigkeit; A ist entweder B oder C oder D u. s. f., weil die Arten B, C, D u. s. f. sich vorgefunden haben; es kann eigentlich kein Entweder-Oder dadurch ausgesprochen werden; denn solche Arten machen nur etwa eine subjektive Vollständigkeit aus; die eine Art schließt zwar die andere aus, aber Entweder Oder schließt jede weitere aus, und schließt eine totale Sphäre in sich ab. Diese Totalität hat ihre Nothwendigkeit in der negativen Einheit des Objektiv-Allgemeinen, welches die Einzelnheit in sich aufgelöst, und als einfaches Princip des Unterschieds immanent in sich hat, wodurch die Arten bestimmt und bezogen sind. Die empirischen Arten dagegen haben ihre Unterschiede an irgend einer Zufälligkeit, die ein äußerliches Princip, oder daher nicht ihr Princip, somit auch nicht die immanente Bestimmtheit der Gattung ist; sie sind darum nach ihrer Bestimmtheit auch nicht auf einander bezogen. – Durch die Beziehung ihrer Bestimmtheit machen die Arten aber die Allgemeinheit des Prädikats aus. – Die sogenannten konträren und kontradiktorischen Begriffe sollten hier eigentlich erst ihre Stelle finden; denn im disjunktiven Urtheile ist der wesentliche Begriffsunterschied gesetzt; aber sie haben darin auch zugleich ihre Wahrheit, daß nämlich das Kontradiktorisch unterschieden ist. Konträr sind die Arten, insofern sie nur verschieden sind, nämlich durch die Gattung als ihre objektive Natur haben sie ein an- und fürsichseynendes Bestehen; kontradiktorisch, insofern sie sich ausschließen. Jede dieser Bestimmungen für sich ist aber einseitig und ohne Wahrheit; im Entweder-Oder des disjunktiven Urtheils ist ihre Einheit als ihre Wahrheit gesetzt, nach welcher jenes selbstständiges Bestehen als konkrete Allgemeinheit selbst auch das Princip der negativen Einheit ist, wodurch sie sich gegenseitig ausschließen.
Durch die so eben aufgezeigte Identität des Subjekts und Prädikats nach der negativen Einheit ist die Gattung im disjunktiven Urtheile als die nächste bestimmt. Dieser Ausdruck deutet zunächst auf einen bloßen Quantitäts-Unterschied von Mehr oder Weniger Bestimmungen, die ein Allgemeines gegen eine unter ihm stehende Besonderheit enthalte. Es bleibt hiernach zufällig, was eigentlich die nächste Gattung ist. Insofern aber die Gattung als ein bloß durch Weglassen von Bestimmungen gebildetes Allgemeines genommen wird, kann sie eigentlich kein disjunktives Urtheil bilden; denn es ist zufällig, ob die Bestimmtheit etwa in ihr noch geblieben sey, welche das Princip des Entweder-Oder ausmacht; die Gattung wäre überhaupt nicht nach ihrer Bestimmtheit in den Arten dargestellt, und diese könnten nur eine zufällige Vollständigkeit haben. In dem kategorischen Urtheile ist die Gattung zunächst nur in dieser abstrakten Form gegen das Subjekt, daher nicht nothwendig die ihm nächste Gattung, und insofern äußerlich. Indem aber die Gattung als konkrete wesentlich bestimmte Allgemeinheit ist, so ist sie als die einfache Bestimmtheit die Einheit von den Begriffs-Momenten, welche in jener Einfachheit nur aufgehoben sind, aber ihren realen Unterschied in den Arten haben. Die Gattung ist daher insofern die nächste einer Art, als diese ihre specifische Unterscheidung an der wesentlichen Bestimmtheit jener, und die Arten überhaupt ihre unterschiedene Bestimmung als Princip in der Natur der Gattung haben.
Die so eben betrachtete Seite macht die Identität des Subjekts und Prädikats nach der Seite des Bestimmtseyns überhaupt aus; eine Seite, die durch das hypothetische Urtheil gesetzt worden, dessen Nothwendigkeit eine Identität Unmittelbarer und Verschiedener, daher wesentlich als negative Einheit ist. Diese negative Einheit ist es überhaupt, welche das Subjekt und Prädikat abscheidet, die aber nunmehr selbst als unterschieden gesetzt ist, im Subjekte als einfache Bestimmtheit, im Prädikate als Totalität. Jenes Abscheiden des Subjekts und Prädikats ist der Begriffsunterschied; die Totalität der Arten im Prädikat kann aber eben so kein anderer seyn. – Die Bestimmung der disjunktiven Glieder gegen einander ergiebt sich also hierdurch. Sie reducirt sich auf den Unterschied des Begriffes, denn es ist nur dieser, der sich disjungirt, und in seiner Bestimmung seine negative Einheit offenbart. Uebrigens kommt die Art hier nur in Betracht nach ihrer einfachen Begriffsbestimmtheit, nicht nach der Gestalt, wie sie aus der Idee in weitere selbstständige Realität getreten ist; diese fällt allerdings in dem einfachen Princip der Gattung weg; aber die wesentliche Unterscheidung muß Moment des Begriffs seyn. In dem hier betrachteten Urtheil ist eigentlich durch die eigene Fortbestimmung des Begriffs nunmehr selbst seine Disjunktion gesetzt, dasjenige, was sich beim Begriff als seine an- und fürsichseyende Begriff, als seine Unterscheidung in bestimmte Begriffe ergeben hat. – Weil er nun das Allgemeine, die positive ebenso sehr, wie die negative Totalität der Besondern ist, so ist er selbst eben dadurch auch unmittelbar eines seiner disjunktiven Glieder; das andere aber ist diese Allgemeinheit in ihre Besonderheit aufgelöst, oder die Bestimmtheit des Begriffs, als Bestimmtheit; in welcher eben die Allgemeinheit sich als die Totalität darstellt. – Wenn die Disjunktion einer Gattung in Arten noch nicht diese Form erreicht hat, so ist dieß ein Beweis, daß sie sich nicht zur Bestimmtheit des Begriffes erhoben, und nicht aus ihm hervorgegangen ist. – Die Farbe ist entweder violet, indigoblau, hellblau, grün, gelb, orange, oder roth; – solcher Disjunktion ist ihre auch empirische Vermischung und Unreinheit sogleich anzusehen; sie ist von dieser Seite, für sich betrachtet, schon barbarisch zu nennen. Wenn die Farbe als die konkrete Einheit von Hell und Dunkel begriffen worden, so hat diese Gattung die Bestimmtheit an ihr, welche das Princip ihrer Besonderung in Arten ausmacht. Von diesen aber muß die eine die schlechthin einfache Farbe seyn, welche den Gegensatz gleichschwebend und in ihre Intensität eingeschlossen und negirt enthält; ihr gegenüber muß der Gegensatz des Verhältnisses des Hellen und Dunkeln sich darstellen, wozu, da es ein Natur-Phänomen betrifft, noch die gleichgültige Neutralität des Gegensatzes kommen muß. – Vermischungen, wie Violet und Orange, und Gradunterschiede, wie Indigoblau und Hellblau, für Arten zu halten, kann nur in einem ganz unüberlegten Verfahren seinen Grund haben, das selbst für den Empirismus zu wenig Reflexion zeigt. – Was übrigens die Disjunktion, je nachdem sie im Elemente der Natur oder des Geistes geschieht, für unterschiedene und noch näher bestimmte Formen habe, gehört nicht hierher auszuführen.
Das disjunktive Urtheil hat zunächst in seinem Prädikate die Glieder der Disjunktion; aber ebenso sehr ist es selbst disjungirt; sein Subjekt und Prädikat sind die Glieder der Disjunktion; sie sind die in ihrer Bestimmtheit aber zugleich als identisch gesetzten Begriffs-Momente, als identisch à) in der objektiven Allgemeinheit, welche in dem Subjekte als die einfache Gattung, und in dem Prädikat als die allgemeine Sphäre und als Totalität der Begriffs-Momente ist, und ß) in der negativen Einheit, dem entwickelten Zusammenhange der Nothwendigkeit, nach welchem die einfache Bestimmtheit im Subjekte in den Unterschied der Arten auseinandergegangen, und eben darin deren wesentliche Beziehung und das mit sich selbst Identische ist.
Diese Einheit, die Kopula dieses Urtheils, worin die Extreme durch ihre Identität zusammen gegangen sind, ist somit der Begriff selbst, und zwar als gesetzt; das bloße Urtheil der Nothwendigkeit hat sich damit zum Urtheil des Begriffs erhoben.
Urtheile des Daseyns fällen zu wissen: Die Rose ist roth, der Schnee ist weiß u. s. f., wird schwerlich dafür gelten, daß es große Urtheilskraft zeige. Die Urtheile der Reflexion sind mehr Sätze; in dem Urtheile der Nothwendigkeit ist der Gegenstand zwar in seiner objektiven Allgemeinheit, aber erst im jetzt zu betrachtenden Urtheil ist seine Beziehung auf den Begriff vorhanden. Dieser ist darin zu Grund gelegt, und da er in Beziehung auf den Gegenstand ist als ein Sollen, dem die Realität angemessen seyn kann oder auch nicht. – Solches Urtheil enthält daher erst eine wahrhafte Beurtheilung; die Prädikate gut, schlecht, wahr schön, richtig u. s. f. drücken aus, daß die Sache an ihrem allgemeinen Begriffe, als dem schlechthin vorausgesetzten Sollen gemessen, und in Uebereinstimmung mit demselben ist, oder nicht.
Man hat das Urtheil des Begriffs Urtheil der Modalität genannt, und sieht es dafür an, daß es die Form enthalte, wie die Beziehung des Subjekts und Prädikats sich in einem äußerlichen Verstande verhalte, und daß es den Werth der Kopula nur in Beziehung auf das Denken angehe. Das problematische Urtheil bestehe hiernach darin, wenn man das Bejahen oder Verneinen als beliebig oder als möglich; – das assertorische, wenn man es als wahr, d. h. wirklich, und das apodiktische, wenn man es als nothwendig annehme. – Man sieht leicht, warum es so nahe liegt, bei diesem Urtheil aus dem Urtheile selbst herauszutreten, und seine Bestimmung als etwas bloß Subjektives zu betrachten. Es ist hier nämlich der Begriff, das Subjekte, welches am Urtheil wieder hervortritt, und sich zu einer unmittelbaren Wirklichkeit verhält. Allein dieß Subjektive ist nicht mit der äußerlichen Reflexion zu verwechseln, die freilich auch etwas Subjektives ist, aber in anderem Sinne als der Begriff selbst; dieser, der aus dem disjunktiven Urtheil wieder hervortritt, ist vielmehr das Gegentheil einer bloßen Art und Weise. Die früheren Urtheile sind in diesem Sinne nur ein Subjektes, denn sie beruhen auf einer Abstraktion und Einseitigkeit, in der der Begriff verloren ist. Das Urtheil des Begriffs ist vielmehr das objektive und die Wahrheit gegen sie, eben weil ihm der Begriff, aber nicht in äußerer Reflexion oder in Beziehung auf ein subjektives, d. h. zufälliges Denken, in seiner Bestimmtheit als Begriff zu Grunde liegt.
In disjunktiven Urtheile war der Begriff als Identität der allgemeinen Natur mit ihrer Besonderung gesetzt; hiermit hatte sich das Verhältniß des Urtheils aufgehoben. Dieses Konkrete der Allgemeinheit und der Besonderung ist zunächst einfaches Resultat; es hat sich nun weiter zur Totalität auszubilden, indem die Momente, die es enthält, darin zunächst untergegangen, und noch nicht in bestimmter Selbstständigkeit einander gegenüberstehen. – Der Mangel des Resultats kann bestimmter auch so ausgedrückt werden, daß im disjunktiven Urtheile die objektive Allgemeinheit zwar in ihrer Besonderung vollkommen geworden ist, daß aber die negative Einheit der letztern nur in jene zurückgeht, und noch nicht zum Dritten, zur Einzelnheit, sich bestimmt hat. – Insofern aber das Resultat selbst die negative Einheit ist, so ist es zwar schon diese Einzelnheit; aber so ist es nur diese Eine Bestimmtheit, die nun ihre Negativität zu setzen, sich in die Extreme zu dirimiren, und auf diese Weise vollends zum Schlusse zu entwickeln hat.
Die nächste Diremtion dieser Einheit ist das Urtheil, in welchem sie das eine Mal als Subjekt, als ein unmittelbar Einzelnes, und dann als Prädikat, als bestimmte Beziehung ihrer Momente gesetzt ist.
Das Urtheil des Begriffs ist zuerst unmittelbar; so ist es das assertorische Urtheil. Das Subjekt ist ein konkretes Einzelnes überhaupt, das Prädikat drückt dasselbe als die Beziehung seiner Wirklichkeit, Bestimmtheit oder Beschaffenheit, auf seinen Begriff aus. (Dieß Haus ist schlecht, diese Handlung ist gut.) Näher enthält es also, a) daß das Subjekt etwas seyn soll; seine allgemeine Natur hat sich als der selbstständige Begriff gesetzt; b) die Besonderheit, welche nicht nur um ihrer Unmittelbarkeit, sondern um ihrer ausdrücklichen Unterscheidung willen von ihrer selbstständigen allgemeinen Natur, als Beschaffenheit und äußerliche Existenz ist; diese ist um der Selbstständigkeit des Begriffs willen ihrer Seits auch gleichgültig gegen das Allgemeine, und kann ihm angemessen oder auch nicht seyn. – Diese Beschaffenheit ist die Einzelnheit, welche über die notwendige Bestimmung des Allgemeinen im disjunktiven Urtheil hinausliegt, eine Bestimmung, welche nur als die Besonderung der Art und als negatives Princip der Gattung ist. Insofern ist die konkrete Allgemeinheit, die aus dem disjunktiven Urtheil hervorgegangen ist, in dem assertorischen Urtheil in die Form von Extremen entzweit, denen der Begriff selbst als gesetzte, sie beziehende Einheit noch fehlt.
Das Urtheil ist darum nur erst assertorisch; seine Bewährung ist eine subjektive Versicherung. Daß Etwas gut oder schlecht, richtig, passend oder nicht u. s. f. ist, hat seinen Zusammenhang in einem äußern Dritten. Daß er aber äußerlich gesetzt ist, ist dasselbe, daß er nur erst an sich oder innerlich ist. – Wenn Etwas gut oder schlecht u. s. f. ist, wird daher wohl Niemand meinen, daß es nur im subjektiven Bewußtseyn etwa gut, aber an sich vielleicht schlecht, oder daß gut und schlecht, richtig, passend u. s. f. nicht Prädikate der Gegenstände selbst seyen. Das bloß Subjektive der Assertion dieses Urtheils besteht also darin, daß der an sich seyende Zusammenhang des Subjekts und Prädikats noch nicht gesetzt, oder was dasselbe ist, daß er nur äußerlich ist; die Kopula ist noch ein unmittelbares, abstraktes Seyn.
Der Versicherung des assertorischen Urtheils steht daher mit eben dem Rechte die entgegengesetzte gegenüber. Wenn versichert wird: Diese Handlung ist gut; so hat die entgegengesetzte: Diese Handlung ist schlecht, noch gleiche Berechtigung. – Oder an sich betrachtet, weil das Subjekt des Urtheils unmittelbares Einzelnes ist, hat es in dieser Abstraktion noch die Bestimmtheit nicht an ihm gesetzt, welche seine Beziehung auf den allgemeinen Begriff enthielte; es ist so noch ein Zufälliges, ebenso wohl dem Begriffe zu entsprechen, oder auch nicht. Das Urtheil ist daher wesentlich problematisch.
Das problematische Urtheil ist das assertorische, insofern dieses ebenso wohl positiv als negativ genommen werden muß. – Nach dieser qualitativen Seite ist das partikulare Urtheil gleichfalls ein problematisches; denn es gilt ebenso sehr positiv als negativ; – ingleichen ist am hypothetischen Urtheil das Seyn des Subjekts und Prädikats problematisch; – auch durch sie ist es gesetzt, daß das singulare und das kategorische Urtheil noch etwas bloß Subjektives ist. Im problematischen Urtheile als solchem ist aber dieß Setzen immanenter als in den erwähnten Urtheilen, weil in jenem der Inhalt des Prädikats die Beziehung des Subjekts auf den Begriff ist, hier hiermit die Bestimmung des Unmittelbaren als eines Zufälligen selbst vorhanden ist.
Zunächst erscheint es nur als problematisch, ob das Prädikat mit einem gewissen Subjekte verbunden werden soll oder nicht, und die Unbestimmtheit fällt insofern in die Kopula. Für das Prädikat kann daraus keine Bestimmung hervorgehen, denn es ist schon die objektive, konkrete Allgemeinheit. Das Problematische geht also die Unmittelbarkeit des Subjekts an, welche hierdurch als Zufälligkeit bestimmt wird. – Ferner aber ist darum nicht von der Einzelnheit des Subjekts zu abstrahiren; von dieser überhaupt gereinigt, wäre es nur ein Allgemeines; Das Prädikat enthält eben dieß, daß der Begriff des Subjekts in Beziehung auf seine Einzelnheit gesetzt seyn soll. – Es kann nicht gesagt werden: Das Haus oder ein Haus ist gut, sondern: je nachdem es beschaffen ist. – Das Problematische des Subjekts an ihm selbst macht seine Zufälligkeit als Moment aus; die Subjektivität der Sache, ihrer objektiven Natur oder ihrem Begriffe gegenüber gestellt, die bloße Art und Weise, oder die Beschaffenheit. Somit ist das Subjekt selbst in seine Allgemeinheit oder objektive Natur, sein Sollen, und in die besondere Beschaffenheit des Daseyns unterschieden. Hiermit enthält es den Grund, ob es so ist, wie es seyn soll. Auf diese Weise ist es mit dem Prädikate ausgeglichen. – Die Negativität des Problematischen, insofern sie gegen die Unmittelbarkeit des Subjekts gerichtet ist, heißt hiernach nur diese ursprüngliche Theilung desselben, welches an sich schon als Einheit des Allgemeinen und Besondern ist, in diese seine Momente; – eine Theilung, welche das Urtheil selbst ist.
Es kann noch die Bemerkung gemacht werden, daß jede der beiden Seiten des Subjekts, sein Begriff und seine Beschaffenheit, dessen Subjektivität genannt werden könne. Der Begriff ist das in sich gegangene allgemeine Wesen einer Sache, ihre negative Einheit mit sich selbst; diese macht ihre Subjektivität aus. Aber eine Sache ist auch wesentlich zufällig, und hat eine äußerliche Beschaffenheit; diese heißt ebenso sehr deren bloße Subjektivität, jener Objektivität gegenüber. Die Sache selbst ist eben dieß, daß ihr Begriff als die negative Einheit seiner selbst seine Allgemeinheit negirt, und in die Aeußerlichkeit der Einzelnheit sich heraussetzt. – Als dieses Gedoppelte ist das Subjekt des Urtheils hier gesetzt; jene entgegenstehenden Bedeutungen der Subjektivität sind ihrer Wahrheit nach in einem. – Die Bedeutung des Subjektiven ist dadurch selbst problematisch geworden, daß es die unmittelbare Bestimmtheit, welche es im unmittelbaren Urtheile hatte, und seinen bestimmten Gegensatz gegen das Prädikat verloren hat. – Jene auch in dem Raisonnement der gewöhnlichen Reflexion vorkommende entgegengesetzte Bedeutung des Subjektiven könnte für sich wenigstens darauf aufmerksam machen, daß es in einer derselben keine Wahrheit hat. Die gedoppelte Bedeutung ist die Erscheinung hiervon, daß jede einzeln für sich einseitig ist.
Das Problematische, so als Problematisches der Sache, die Sache mit ihrer Beschaffenheit, gesetzt, so ist das Urtheil selbst nicht mehr problematisch, sondern apodiktisch.
Das Subjekt des apodiktischen Urtheils (das Haus so und so beschaffen ist gut, die die Handlung so und so beschaffen ist recht) hat an ihm erstens das Allgemeine, was es seyn soll, zweitens seine Beschaffenheit; diese enthält den Grund, warum dem ganzen Subjekt ein Prädikat des Begriffurtheils zukommt oder nicht, d. i. ob das Subjekt seinem Begriffe entspricht oder nicht. – Dieses Urtheil ist nun wahrhaft objektiv; oder es ist die Wahrheit des Urtheils überhaupt. Subjekt und Prädikat entsprechen sich, und haben denselben Inhalt, und dieser Inhalt ist selbst die gesetzte konkrete Allgemeinheit; er enthält nämlich die zwei Momente, das objektive Allgemeine oder die Gattung, und das Vereinzelnte. Es ist hier also das Allgemeine, welches es selbst ist, und durch sein Gegentheil sich kontinuirt, und als Einheit mit diesem erst Allgemeines ist. – Ein solches Allgemeines, wie das Prädikat: gut, passend, richtig u. s. w., hat ein Sollen zu Grunde liegen, und enthält das Entsprechen des Daseyns zugleich; nicht jenes Sollen oder die Gattung für sich, sondern dieß Entsprechen ist die Allgemeinheit, welche das Prädikat des apodiktischen Urtheils ausmacht.
Das Subjekt enthält gleichfalls diese beiden Momente in unmittelbarer Einheit als die Sache. Es ist aber die Wahrheit derselben, daß sie in sich gebrochen ist in ihr Sollen und ihr Seyn; dieß ist das absolute Urtheil über alle Wirklichkeit. – Daß diese ursprüngliche Theilung, welche die Allmacht des Begriffes ist, ebenso sehr Rückkehr in seine Einheit und absolute Beziehung des Sollens und Seyns aufeinander ist, macht das Wirkliche zu einer Sache; ihre innere Beziehung, diese konkrete Identität, macht die Seele der Sache aus.
Der Uebergang von der unmittelbaren Einfachheit der Sache zu dem Entsprechen, welches die bestimmte Beziehung ihres Sollens und ihres Seyns ist, – oder die Kopula, zeigt sich nun näher in der besondern Bestimmtheit der Sache zu liegen. Die Gattung ist das an und für sich seyende Allgemeine; Das insofern als das unbezogene erscheint; die Bestimmtheit aber dasjenige, was sich in jener Allgemeinheit in sich, aber sich zugleich in ein Anderes reflektirt. Das Urtheil hat daher an der Beschaffenheit des Subjekts seinen Grund, und ist dadurch apodiktisch. Es ist damit nunmehr die bestimmte und erfüllte Kopula vorhanden, die vorher in dem abstrakten Ist bestand, jetzt aber zum Grunde überhaupt sich weiter gebildet hat. Sie ist zunächst als unmittelbare Bestimmtheit an dem Subjekte, aber ist ebenso sehr die Beziehung auf das Prädikat, welches keinen andern Inhalt hat, als dieß Entsprechen selbst, oder die Beziehung des Subjekts auf die Allgemeinheit.
So ist die Form des Urtheils untergegangen, erstens, weil Subjekt und Prädikat an sich derselbe Inhalt sind; aber zweitens, weil das Subjekt durch seine Bestimmtheit über sich hinausweist, und sich auf das Prädikat bezieht, aber ebenso drittens ist dieß Beziehen in das Prädikat übergegangen, macht nur dessen Inhalt aus, und ist so die gesetzte Beziehung oder das Urtheil selbst. – So ist die konkrete Identität des Begriffs, welche das Resultat des disjunktiven Urtheils war, und welche die innere Grundlage des Begriffsurtheils ausmacht, im Ganzen hergestellt, die zunächst nur im Prädikate gesetzt war.
Das Positive dieses Resultats, das den Uebergang des Urtheils in eine andere Form macht, näher betrachtet, so zeigen sich, wie wir gesehen, Subjekt und Prädikat im apodiktischen Urtheile, jedes als der ganze Begriff. – Die Begriffs einheit ist als die Bestimmtheit, welche die sie beziehende Kopula ausmacht, zugleich von ihnen unterschieden. Zunächst steht sie nur auf der andern Seite des Subjekts als dessen unmittelbare Beschaffenheit. Aber indem sie wesentlich das Beziehende ist, ist sie nicht nur solche unmittelbare Beschaffenheit, sondern das durch Subjekt und Prädikat Hindurchgehende und Allgemeine. – Indem Subjekt und Prädikat denselben Inhalt haben, so ist dagegen durch jene Bestimmtheit die Formbeziehung gesetzt; die Bestimmtheit als ein Allgemeines oder die Besonderheit. – So enthält sie die beiden Formbestimmungen der Extreme in sich; und ist die bestimmte Beziehung des Subjekts und Prädikats; sie ist die erfüllte oder inhaltsvolle Kopula des Urtheils, die aus dem Urtheil, worin sie in die Extreme verloren war, wieder hervorgetretene Einheit des Begriffs. – Durch diese Erfüllung der Kopula ist das Urtheil zum Schlusse geworden.
Der Schluß hat sich als die Wiederherstellung des Begriffes im Urtheile, und somit als die Einheit und Wahrheit beider ergeben. Der Begriff als solcher hält seine Momente in der Einheit aufgehoben; im Urtheil ist diese Einheit ein Innerliches, oder was dasselbe ist, ein Aeußerliches, und die Momente sind zwar bezogen, aber sie sind als selbstständige Extreme gesetzt. Im Schlusse sind die Begriffsbestimmungen wie die Extreme des Urtheils, zugleich ist die bestimmte Einheit derselben gesetzt.
Der Schluß ist somit der vollständig gesetzte Begriff; er ist daher das Vernünftige. – Der Verstand wird als das Vermögen des bestimmten Begriffes genommen, welcher durch die Abstraktion und Form der Allgemeinheit für sich festgehalten wird. In der Vernunft aber sind die bestimmten Begriffe in ihrer Totalität und Einheit gesetzt. Der Schluß ist daher nicht nur vernünftig, sondern alles Vernünftige ist ein Schluß. Das Schließen ist von langer Zeit her der Vernunft zugeschrieben worden; auf der andern Seite aber wird von der Vernunft an und für sich, vernünftigen Grundsätzen und Gesetzen so gesprochen, daß nicht erhellt, wie jene Vernunft, welche schließt, und diese Vernunft, welche die Quelle von Gesetzen und sonstigen ewigen Wahrheiten und absoluten Gedanken ist, mit einander zusammenhängen. Wenn jene nur die formale Vernunft seyn, diese aber Inhalt erzeugen soll, so müßte nach diesem Unterschiede an der letztern gerade die Form der Vernunft, der Schluß, nicht fehlen können. Dessen ungeachtet pflegen beide so auseinander gehalten und bei keiner der andern erwähnt zu werden, daß die Vernunft absoluter Gedanken gleichsam sich der Vernunft des Schlusses zu schämen, und der Schluß fast nur hergebrachtermaßen auch als ein Thun der Vernunft aufgeführt zu werden scheint. Es muß aber, wie so eben bemerkt worden, offenbar die logische Vernunft, wenn sie als die formelle betrachtet wird, wesentlich auch in der Vernunft, die es mit einem Inhalte zu thun hat, zu erkennen seyn; ja vielmehr kann aller Inhalt, nur durch die vernünftige Form, vernünftig seyn. An ein sehr gewöhnliches Gerede von Vernunft kann man sich hierüber nicht wenden, denn dasselbe enthält sich, anzugeben, was denn unter der Vernunft zu verstehen sey; diese vernünftig seyn sollende Erkenntniß ist meist mit ihren Gegenständen so beschäftigt, daß sie vergißt, die Vernunft selbst zu erkennen, und sie nur durch die Gegenstände, die sie habe, unterscheidet und bezeichnet. Wenn die Vernunft das Erkennen seyn soll, welches von Gott, der Freiheit, dem Recht und der Pflicht, dem Unendlichen, Unbedingten, Uebersinnlichen wisse, oder auch nur Vorstellungen und Gefühle davon gebe, so sind Theils diese letzteren nur negative Gegenstände, Theils bleibt überhaupt die erste Frage übrig, was es in allen jenen Gegenständen ist, um dessen willen sie vernünftig sind? – Es ist dieß, daß das Unendliche derselben nicht die leere Abstraktion vom Endlichen und die inhalts- und bestimmungslose Allgemeinheit ist, sondern die erfüllte Allgemeinheit, der Begriff, der bestimmt ist, und seine Bestimmtheit auf diese wahrhafte Weise an ihm hat, daß er sich in sich unterscheidet, und als die Einheit von diesen seinen verständigen und bestimmten Unterschieden ist. Nur so erhebt sich die Vernunft über das Endliche, Bedingte, Sinnliche, oder wie es sonst bestimmt werden mag, und ist in dieser Negativität wesentlich Inhaltsvoll, denn sie ist die Einheit als von bestimmten Extremen; so aber ist das Vernünftige nur der Schluß.
Zunächst ist nun der Schluß wie das Urtheil unmittelbar; so sind die Bestimmungen ( termini
) desselben einfache, abstrakte Bestimmtheiten; es ist so Verstandesschluß. Wenn bei dieser Gestalt desselben festgeblieben wird, so ist freilich die Vernünftigkeit in ihm, ob zwar vorhanden und gesetzt, unscheinbar. Das Wesentliche desselben ist die Einheit der Extreme, die sie vereinigende Mitte und haltende Grund. Die Abstraktion, indem sie die Selbstständigkeit der Extreme festhält, setzt ihnen diese Einheit als eine ebenso feste für sich seyende Bestimmtheit entgegen, und faßt dieselbe auf diese Art vielmehr als Nichteinheit, denn als Einheit. Der Ausdruck: Mitte ( medius terminus
) ist von räumlicher Vorstellung hergenommen, und trägt das seinige dazu bei, daß beim Außereineinander der Bestimmungen stehen geblieben wird. Wenn nun der Schluß darin besteht, daß die Einheit der Extreme in ihm gesetzt ist, wenn diese Einheit aber schlechthin einer Seits als ein Besonderes für sich, anderer Seits als nur äußerliche Beziehung genommen, und zum wesentlichen Verhältnisse des Schlusses die Nichteinheit gemacht wird, so hilft die Vernunft, die er ist, nicht zur Vernünftigkeit.
Der Schluß des Daseyns erstens, in welchem die Bestimmungen so unmittelbar und abstrakt bestimmt sind, zeigt an ihm selbst, weil er, wie das Urtheil, die Beziehung derselben ist, dieß auf, daß sie nicht solche abstrakte Bestimmungen, sondern jede die Beziehung auf die andere, und die Mitte nicht nur die Besonderheit gegen die Bestimmungen der Extreme, sondern diese an ihr gesetzt enthält.
Durch diese seine Dialektik macht er sich zum Schlusse der Reflexion, dem zweiten Schlusse, – mit Bestimmung, als solchen, in welchen wesentlich die andere scheint, oder die als vermittelte gesetzt sind, was sie nach dem Schlusse überhaupt seyn sollen.
Drittens indem dieß Scheinen oder Vermitteltseyn sich in sich selbst reflektirt, so ist der Schluß als Schluß der Nothwendigkeit bestimmt, worin das Vermittlende die objektive Natur der Sache ist. Indem dieser Schluß die Extreme des Begriffs ebenso sehr als Totalitäten bestimmt, so ist der Schluß zum Entsprechen seines Begriffs oder der Mitte, und seines Daseyns oder der extremen Unterschiede, zu seiner Wahrheit gelangt, und ist damit aus der Subjektivität in die Objektivität übergetreten.
1. Der Schluß, wie er unmittelbar ist, hat zu seinen Momenten die Begriffsbestimmungen als unmittelbare. Sie sind somit die abstrakten Bestimmtheiten der Form, welche noch nicht durch Vermittelung zur Konkretion gebildet, sondern nur die einzelnen Bestimmtheiten sind. Der erste Schluß ist daher der eigentlich formelle. Der Formalismus des Schließens besteht darin, bei der Bestimmung dieses ersten Schlusses stehen zu bleiben. Der Begriff, in seine abstrakten Momente dirimirt, hat die Einzelnheit und Allgemeinheit zu seinen Extremen, und er selbst erscheint als die zwischen ihnen stehende Besonderheit. Sie sind um ihrer Unmittelbarkeit willen als sich nur auf sich beziehende Bestimmtheiten, insgesammt ein einzelner Inhalt. Die Besonderheit macht zunächst insofern die Mitte aus, als sie die beiden Momente der Einzelnheit und Allgemeinheit unmittelbar in sich vereinigt. Um ihrer Bestimmtheit willen ist sie einer Seits unter das Allgemeine subsumirt, anderer Seits ist das Einzelne, gegen welches sie Allgemeinheit hat, unter sie subsumirt. Diese Konkretion ist aber zunächst nur eine Zweiseitigkeit; um der Unmittelbarkeit willen, in der der Medius Terminus
in dem unmittelbaren Schlusse ist, ist er als einfache Bestimmtheit, und die Vermittelung, die er ausmacht, noch nicht gesetzt. Die dialektische Bewegung des Schlusses des Daseyns besteht nun darin, daß die Vermittelung, die den Schluß allein ausmacht, an seinen Momenten gesetzt werde.
E-B-A ist das allgemeine Schema des bestimmten Schlusses. Die Einzelnheit schließt sich durch die Besonderheit mit der Allgemeinheit zusammen; das Einzelne ist nicht unmittelbar allgemein, sondern durch die Besonderheit; und umgekehrt ist ebenso das Allgemeine nicht unmittelbar einzeln, sondern es läßt sich durch die Besonderheit dazu herab. – Diese Bestimmungen stehen als Extreme einander gegenüber, und sind in einem verschiedenen Dritten eins. Sie sind beide Bestimmtheit; darin sind sie identisch; diese ihre allgemeine Bestimmtheit ist die Besonderheit. Sie sind aber ebenso Extreme gegen diese, als gegen einander, weil jedes in seiner unmittelbaren Bestimmtheit ist.
Die allgemeine Bedeutung dieses Schlusses ist, daß das Einzelne, das als solches unendliche Beziehung auf sich ist, und somit nur ein inneres wäre, durch die Besonderheit in das Daseyn, als in die Allgemeinheit, heraustritt, worin es nicht mehr nur sich selbst angehört, sondern in äußerem Zusammenhange steht; umgekehrt indem das Einzelne sich in seine Bestimmtheit als Besonderheit abscheidet, so ist es in dieser Trennung ein konkretes, und als Beziehung der Bestimmtheit auf sich selbst ein allgemeines, sich auf sich beziehendes, und somit auch ein wahrhaft einzelnes; es ist in dem Extreme der Allgemeinheit aus der Aeußerlichkeit in sich gegangen. – Die objektive Bedeutung des Schlusses ist in dem ersten Schlusse nur erst oberflächlich vorhanden, indem darin die Bestimmungen noch nicht als die Einheit, welche das Wesen des Schlusses ausmacht, gesetzt sind. Insofern ist er noch ein Subjektives, als die abstrakte Bedeutung, welche seine Termini haben, nicht an und für sich, sondern nur im subjektiven Bewußtseyn, so isolirt ist. – Uebrigens ist das Verhältniß von Einzelnheit, Besonderheit und Allgemeinheit, wie sich ergeben, das nothwendige und wesentliche Formverhältniß der Bestimmungen des Schlusses; der Mangel besteht nicht in dieser Bestimmtheit der Form, sondern daß nicht unter dieser Form jede einzelne Bestimmung zugleich reicher ist. – Aristoteles hat sich mehr an das bloße Verhältniß der Inhärenz gehalten, indem er die Natur des Schlusses so angiebt: Wenn drei Bestimmungen sich so zu einander verhalten, daß das eine Extrem in der ganzen mittleren Bestimmung ist, und diese mittlere Bestimmung in dem ganzen andern Extreme, so sind diese beiden Extreme nothwendig zusammengeschlossen. Es ist hier mehr nur die Wiederholung des gleichen Verhältnisses der Inhärenz des einen Extrems zur Mitte, und dieser wieder zum andern Extrem ausgedrückt, als die Bestimmtheit der drei Terminorum zu einander. – Indem nun auf der angegebenen Bestimmtheit derselben gegen einander der Schluß beruht, so zeigt sich sogleich, daß andere Verhältnisse der Terminorum, welche die anderen Figuren geben, nur insofern eine Gültigkeit als Verstandesschlüsse haben können, als sie sich auf jenes ursprüngliche Verhältniß zurückführen lassen; es sind nicht verschiedene Arten von Figuren, die neben der ersten stehen, sondern einer Seits, insofern sie richtige Schlüsse seyn sollen, beruhen sie nur auf der wesentlichen Form des Schlusses überhaupt, welches die erste Figur ist; anderer Seits aber, insofern sie davon abweichen, sind sie Umformungen, in welche jene erste abstrakte Form nothwendig übergeht, und sich dadurch weiter und zur Totalität bestimmt. Es wird sich sogleich näher ergeben, welche Bewandtniß es damit hat.
E-B-A ist also das allgemeine Schema des Schlusses in seiner Bestimmtheit. Das Einzelne ist unter das Besondere subsumirt, dieses aber unter das Allgemeine; daher ist auch das Einzelne unter das Allgemeine subsumirt. Oder dem Einzelnen inhärirt das Besondere, dem Besondern aber das Allgemeine; daher inhärirt dieses auch dem Einzelnen. Das Besondere ist nach der einen Seite, nämlich gegen das Allgemeine, Subjekt; gegen das Einzelne ist es Prädikat; oder gegen jenes ist es Einzelnes, gegen dieses ist es Allgemeines. Weil in ihm die beiden Bestimmtheiten vereinigt sind, sind die Extreme durch diese ihre Einheit zusammengeschlossen. Das: Daher, erscheint als die im Subjekte vorgegangene Folgerung, welche aus der subjektiven Einsicht in das Verhältniß der beiden unmittelbaren Prämissen abgeleitet werde. Indem die subjektive Reflexion die beiden Beziehungen der Mitte auf die Extreme, als besondere und zwar unmittelbare Urtheile oder Sätze ausspricht, so ist der Schlußsatz, als die vermittelte Beziehung, allerdings auch ein besonderer Satz, und das: Daher oder Also ist der Ausdruck, daß er der vermittelte ist. Dieß Daher ist aber nicht als eine an diesem Satze äußerliche Bestimmung, welche nur ihren Grund und Sitz in der subjektiven Reflexion hätte, zu betrachten, sondern vielmehr als in der Natur der Extreme selbst gegründet, deren Beziehung nur zum Behuf und durch die abstrahirende Reflexion wieder als bloßes Urtheil oder Satz ausgesprochen wird, deren wahrhafte Beziehung aber als der Terminus Medius
gesetzt ist. – Also E ist A, daß dieß ein Urtheil ist, ist ein bloß subjektiver Umstand; der Schluß ist eben dieses, daß dieß nicht bloß ein Urtheil sey, d. h. nicht eine durch die bloße Kopula oder das leere: ist, gemachte Beziehung, sondern durch die bestimmte, inhaltsvolle Mitte. Wenn deswegen der Schluß bloß angesehen wird, als aus drei Urtheilen bestehend, so ist dieß eine formelle Ansicht, welche das Verhältniß der Bestimmungen, worauf es im Schluß einzig ankommt, nicht erwähnt. Es ist überhaupt eine bloß subjektive Reflexion, welche die Beziehung der Terminorum
in abgesonderte Prämissen und einen davon verschiedenen Schlußsatz trennt:
Alle Menschen sind sterblich,
Cajus ist ein Mensch,
Also ist er sterblich.
Man wird sogleich von Langeweile befallen, wenn man einen solchen Schluß heranziehen hört; – dieß rührt von jener unnützen Form her, die einen Schein von Verschiedenheit durch die abgesonderten Sätze giebt, der sich in der Sache selbst sogleich auflöst. Das Schließen erscheint vornehmlich durch diese subjektive Gestaltung als ein subjektiver Nothbehelf, zu dem die Vernunft oder der Verstand da ihre Zuflucht nehme, wo sie nicht unmittelbar erkennen könne. – Die Natur der Dinge, das Vernünftige, geht allerdings nicht so zu Werke, daß sich zuerst ein Obersatz aufstellte, die Beziehung einer Besonderheit auf ein bestehendes Allgemeines, und dann sich zweitens eine abgesonderte Beziehung einer Einzelnheit auf die Besonderheit vorfände, woraus endlich drittens ein neuer Satz zu Tage käme. – Dieß durch abgesonderte Sätze fortschreitende Schließen ist nichts als eine subjektive Form; die Natur der Sache ist, daß die unterschiedenen Begriffsbestimmungen der Sache in der wesentlichen Einheit vereinigt sind. Diese Vernünftigkeit ist nicht ein Nothbehelf, vielmehr ist sie gegen die Unmittelbarkeit der Beziehung, die im Urtheil noch Statt findet, das Objektive, und jene Unmittelbarkeit des Erkennens ist vielmehr das bloß Subjektive, der Schluß dagegen ist die Wahrheit des Urtheils. – Alle Dinge sind der Schluß, ein Allgemeines, das durch die Besonderheit mit der Einzelnheit zusammengeschlossen ist; aber freilich sind sie nicht aus drei Sätzen bestehende Ganzes.
2. In dem unmittelbaren Verstandesschluß haben die Termini
die Form von unmittelbaren Bestimmung; von dieser Seite, nach der sie Inhalt sind, ist er nun zu betrachten. Er kann insofern als der qualitative Schluß angesehen, wie das Urtheil des Daseyns dieselbe Seite von qualitativer Bestimmung hat. Die Termini dieses Schlusses sind, wie die Termini jenes Urtheils, hierdurch einzelne Bestimmtheiten; indem die Bestimmtheit durch ihre Beziehung auf sich, als gleichgültig gegen die Form, somit als Inhalt gesetzt ist. Das Einzelne ist irgend ein unmittelbarer konkreter Gegenstand, die Besonderheit eine einzelne von dessen Bestimmtheiten, Eigenschaften, oder Verhältnissen, die Allgemeinheit wieder eine noch abstrakter, einzelnere Bestimmtheit an dem Besondern. – Da das Subjekt als ein unmittelbar bestimmtes noch nicht in seinem Begriffe gesetzt ist, so ist seine Konkretion nicht auf die wesentlichen Begriffsbestimmungen zurückgeführt; seine sich auf sich beziehende Bestimmtheit ist daher unbestimmte, unendliche Mannigfaltigkeit. Das Einzelne hat in dieser Unmittelbarkeit eine unendliche Menge von Bestimmtheiten, welche zu seiner Besonderheit gehören, deren jede daher einen Medius Terminus
für dasselbe in einem Schlusse ausmachen kann. Durch jeden andern Medius Terminus
aber schließt es sich mit einem andern Allgemeinen zusammen; durch jede seiner Eigenschaften ist es in einer andern Berührung und Zusammenhange des Daseyns. – Ferner ist auch der Medius Terminus
ein Konkretes in Vergleichung gegen das Allgemeine; er enthält selbst mehrere Prädikate, und das Einzelne kann durch denselben Medius Terminus
wieder mit mehreren Allgemeinen zusammengeschlossen werden. Es ist daher überhaupt völlig zufällig und willkürlich, welche der vielen Eigenschaften eines Dinges aufgefaßt, und von der aus es mit einem Prädikate verbunden werde; andere Medii Termini
sind die Uebergänge zu anderen Prädikaten, und selbst derselbe Medius Terminus
mag für sich ein Uebergang zu verschiedenen Prädikaten seyn, da er als Besonderes gegen das Allgemeine mehrere Bestimmungen enthält.
Nicht nur aber ist für ein Subjekt eine unbestimmte Menge von Schlüssen gleich möglich, und ein einzelner Schluß seinem Inhalte nach zufällig, sondern diese Schlüsse, die dasselbe Subjekt betreffen, müssen auch in den Widerspruch übergehen. Denn der Unterschied überhaupt, der zunächst gleichgültige Verschiedenheit ist, ist ebenso wesentlich Entgegensetzung. Das Konkrete ist nicht mehr ein bloß Erscheinendes, sondern es ist konkret durch die Einheit der Entgegengesetzten, welche sich zu Begriffs-Momenten bestimmt haben, im Begriffe. Indem nun nach der qualitativen Natur der Terminorum
, im formellen Schlusse, das Konkrete nach einer einzelnen der Bestimmungen aufgefaßt wird, die ihm zukommt, so theilt ihm der Schluß das diesem Medius Terminus
korrespondirende Prädikat zu; aber indem von einer andern Seite auf die entgegengesetzte Bestimmtheit geschossen wird, so zeigt sich jener Schlußsatz dadurch als falsch, obgleich für sich dessen Prämissen und ebenso dessen Konsequenz ganz richtig sind. – Wenn aus dem Medius Terminus
, daß eine Wand blau angestrichen worden, geschlossen wird, daß sie hiermit blau ist, so ist dieß richtig geschlossen; aber die Wand kann dieses Schlusses unerachtet grün seyn, wenn sie auch mit gelber Farbe überzogen worden, aus welchem letztern Umstande für sich folgen würde, daß sie gelb sey. – Wenn aus dem Medius Terminus
der Sinnlichkeit geschlossen wird, daß der Mensch weder gut noch böse sey, weil vom Sinnlichen weder das eine noch das andere prädicirt werden kann, so ist der Schluß richtig, der Schlußsatz aber falsch; weil vom Menschen, als dem Konkreten, ebenso sehr auch der Medius Terminus
der Geistigkeit gilt. – aus dem Medius Terminus
der Schwere der Planeten, Trabanten und Kometen gegen die Sonne folgt richtig, daß diese Körper in die Sonne fallen; aber sie fallen nicht in sie, da sie ebenso sehr für sich ein eigenes Centrum der Schwere sind, oder, wie man es nennt, von der Centrifugalkraft getrieben werden. So wie aus dem Medius Terminus
der Socialität die Gütergemeinschaft der Bürger gefolgert werden kann; aus dem Medius Terminus
der Individualität aber, wenn er ebenso abstrakt verfolgt wird, die Auflösung des Staates folgt, wie sie z. B. im deutschen Reich erfolgt ist, indem sich an letztern Medius Terminus
gehalten worden. – Es wird billig nichts für so unzureichend gehalten, als ein solcher formeller Schluß, weil er auf dem Zufall oder der Willkür beruht, welcher Medius Terminus
gebraucht wird. Wenn eine solche Deduktion noch so schöne durch Schlüsse sich verlaufen hat, und ihre Richtigkeit völlig zugegeben ist, so führt dieß noch im geringsten zu nichts, indem es immer übrig bleibt, daß noch andere Medii Termini
sich finden, aus denen das gerade Gegentheil ebenso richtig abgeleitet werden kann. – Die kantischen Antinomien
der Vernunft sind nichts Anderes, als daß aus einem Begriffe einmal die eine Bestimmung desselben zu Grunde gelegt wird, das andere Mal aber ebenso nothwendig die andere.
– Diese Unzureichenheit und Zufälligkeit eines Schlusses muß dabei nicht insofern bloß auf den Inhalt geschoben werden, als ob sie von der Form unabhängig sey, und diese allein die Logik angehe. Es liegt vielmehr in der Form des formalen Schlusses, daß der Inhalt eine so einseitige Qualität ist; er ist zu dieser Einseitigkeit durch jene abstrakte Form bestimmt. Er ist nämlich eine einzelne Qualität von den vielen Qualitäten oder Bestimmungen eines konkreten Gegenstandes, oder Begriffs, weil er nach der Form nichts weiter als eine so unmittelbare, einzelne Bestimmtheit seyn soll. Das Extrem der Einzelnheit ist als die abstrakte Einzelnheit das unmittelbare Konkrete, daher das unendlich oder unbestimmbar Mannigfaltige; die Mitte ist die ebenso abstrakte Besonderheit, daher eine einzelne dieser mannigfaltigen Qualitäten, und ebenso das andere Extrem ist das abstrakte Allgemeine. Der formale Schluß ist daher wesentlich um seiner Form willen ein seinem Inhalte nach ganz Zufälliges und zwar nicht insofern, daß es für den Schluß zufällig sey, ob ihm dieser oder ein anderer Gegenstand unterworfen werde; von diesem Inhalte abstrahirt die Logik; sondern insofern ein Subjekt zu Grunde liegt, ist es zufällig, was der Schluß von ihm für Inhaltsbestimmungen folgere.
3. Die Bestimmungen des Schlusses sind nach der Seite Inhaltsbestimmungen, insofern die unmittelbare, abstrakte in sich reflektirte Bestimmungen sind. Das Wesentliche derselben aber ist vielmehr, daß sie nicht solche in sich reflektirte, gegen einander gleichgültige, sondern daß sie Formbestimmungen sind; insofern sind sie Beziehungen. Diese Beziehungen sind erstens die der Extreme auf die Mitte, – Beziehungen, welche unmittelbar sind; die propositiones praemissae
, und zwar Theils die des Besondern auf das Allgemeine, propositio major
; Theils die des Einzelnen auf das Besondere, propositio minor
. Zweitens ist die Beziehung der Extreme auf einander vorhanden, welches die vermittelte ist, conclusio
. Jene unmittelbaren Beziehungen, die Prämissen, sind Sätze oder Urtheile überhaupt, und widersprechen der Natur des Schlusses, nach welcher die unterschiedenen Begriffsbestimmungen nicht unmittelbar bezogen, sondern ebenso deren Einheit gesetzt seyn soll; die Wahrheit des Urtheils ist der Schluß. Unmittelbare Beziehungen können die Prämissen um so weniger bleiben, als ihr Inhalt unmittelbar unterschiedene Bestimmungen, sie also nicht unmittelbar an und für sich identisch sind; außer sie seyen reine identische Sätze, d. i. leere zu nichts führende Tautologien.
Die Forderung an die Prämissen lautet daher gewöhnlich, sie sollen bewiesen, d. h. sie sollen gleichfalls als Schlußsätze dargestellt werden. Die zwei Prämissen geben somit zwei weiter Schlüsse. Aber diese zwei neuen Schlüsse geben wieder zusammen vier Prämissen, welche vier neue Schlüsse erfordern; diese haben acht Prämissen, deren acht Schlüsse wieder für ihre sechzehn Prämissen sechzehn Schlüsse geben, und so fort in einer geometrischen Progression ins Unendliche.
Es thut sich hier also der Progreß ins Unendliche wieder hervor, der in der niedrigern Sphäre des Seyns früher vorkam, und der im Felde des Begriffes, der absoluten Reflexion aus dem Endlichen in sich, im Gebiete der freien Unendlichkeit und Wahrheit, nicht mehr zu erwarten war. Es ist in der Sphäre des Seyns gezeigt worden, daß, wo die schlechte Unendlichkeit, die in den Progreß hinausläuft, sich hervorthut, der Widerspruch eines qualitativen Seyns, und eines darüber hinausgehenden, unmächtigen Sollens vorhanden ist; der Progreß selbst ist die Wiederholung der gegen das Qualitative eingetretenen Forderung der Einheit, und des beständigen Rückfalls in die der Forderung nicht gemäße Schranke. Im formalen Schlusse nun ist die unmittelbare Beziehung oder das qualitative Urtheil die Grundlage, und die Vermittelung des Schlusses, das als die höhere Wahrheit dagegen Gesetzte. Das ins Unendliche fortgehende Beweisen der Prämissen löst jenen Widerspruch nicht, sondern erneuert ihn nur immer, und ist die Wiederholung eines und desselben ursprünglichen Mangels. – Die Wahrheit des unendlichen Progresses ist vielmehr, daß er selbst und die durch ihn schon als mangelhaft bestimmte Form aufgehoben werde. – Diese Form ist die der Vermittelung als E-B-A. Die beiden Beziehungen E-B und B-A sollen vermittelt seyn; geschieht dieß auf dieselbe Weise, so wird nur die mangelhafte Form E-B-A verzweifacht, und so ins Unendliche fort. B hat zu E auch die Formbestimmung eines Allgemeinen, und zu A die Formbestimmung eines Einzelnen, weil diese Beziehungen überhaupt Urtheile sind. Sie bedürfen daher der Vermittelung, durch jene Gestalt derselben tritt aber nur das Verhältniß wieder ein, das aufgehoben werden soll. Die Vermittelung muß daher auf eine andere Weise geschehen. Für die Vermittelung von B-A ist E vorhanden;
es muß daher die Vermittelung die Gestalt
B-E-A
erhalten. E-B zu vermitteln, ist A vorhanden; diese Vermittelung wird daher zum Schlusse:
E-A-B.
Diese Uebergang näher seinem Begriffe nach betrachtet, so ist erstlich die Vermittelung des formalen Schlusses nach seinem Inhalte, wie vorhin gezeigt worden, zufällig. Das unmittelbare Einzelne hat an seinen Bestimmtheiten eine unbestimmbare Menge von Mediis Terminis
, und diese haben wieder ebenso viele Bestimmtheiten überhaupt; so daß es ganz in einer äußerlichen Willkür, oder überhaupt in einem äußerlichen Umstande und zufälligen Bestimmung liegt, mit was für einem Allgemeinen das Subjekt des Schlusses zusammengeschlossen werden soll. Die Vermittelung ist daher dem Inhalte nach nichts Nothwendiges, noch Allgemeines, sie ist nicht im Begriffe der Sache gegründet; der Grund des Schlusses ist vielmehr das an ihr Aeußerliche, d. i. das Unmittelbare; das Unmittelbare aber ist unter den Begriffsbestimmungen das Einzelne.
In Ansehung der Form hat ebenso die Vermittelung zu ihrer Voraussetzung die Unmittelbarkeit der Beziehung; jene ist daher selbst vermittelt, und zwar durch das Unmittelbare, d. i. das Einzelne. – Näher ist durch den Schlußsatz das ersten Schlusses das Einzelne zum Vermittelnden geworden. Der Schlußsatz ist E-A; das Einzelne ist hierdurch als Allgemeines gesetzt. In der einen Prämisse, dem Untersatze E-B ist es schon als Besonderes; es ist somit als das, in welchem diese beiden Bestimmungen vereinigt sind. – Oder der Schlußsatz an und für sich drückt das Einzelne als Allgemeines aus; und zwar nicht auf eine unmittelbare Weise, sondern durch die Vermittelung; also als eine nothwendige Beziehung. Die einfache Besonderheit war Medius Terminus
; im Schlußsatze ist diese Besonderheit entwickelt als die Beziehung des Einzelnen und Allgemeinheit gesetzt. Aber noch ist das Allgemeine eine qualitative Bestimmtheit, Prädikat des Einzelnen; indem das Einzelne als Allgemeines bestimmt ist, ist es gesetzt als die Allgemeinheit der Extreme oder als Mitte; es ist für sich Extrem der Einzelnheit, aber weil es nunmehr als Allgemeines bestimmt ist, ist es zugleich die Einheit beider Extreme.
1. Die Wahrheit des ersten qualitativen Schlusses ist, daß Etwas mit einer qualitativen Bestimmtheit als einer allgemeinen nicht an und für sich zusammengeschlossen ist, sondern durch eine Zufälligkeit, oder in einer Einzelnheit. Das Subjekt des Schlusses ist in solcher Qualität nicht in seinen Begriff zurückgekehrt, sondern nur in seiner Aeußerlichkeit begriffen; die Unmittelbarkeit macht den Grund der Beziehung, somit die Vermittelung aus; insofern ist das Einzelne in Wahrheit die Mitte.
Ferner aber ist die Schlußbeziehung die Aufhebung der Unmittelbarkeit; der Schlußsatz ist nicht eine unmittelbare Beziehung, sondern als durch ein Drittes; er enthält daher eine negative Einheit; die Vermittelung ist daher nunmehr bestimmt, ein negatives Moment in sich zu enthalten.
In diesem zweiten Schlusse sind die Prämissen: B-E, und E-A; nur die erstere dieser Prämissen ist noch eine unmittelbare; die zweite E-A ist schon eine vermittelte, nämlich durch den ersten Schluß; der zweite Schluß setzt daher den ersten voraus; so wie umgekehrt der erste den zweiten voraussetzt. – Die beiden Extreme sind hierin als Besonderes und Allgemeines gegeneinander bestimmt; das letztere hat insofern noch seine Stelle; es ist Prädikat; aber das Besondere hat die seinige vertauscht, es ist Subjekt, oder unter der Bestimmung des Extrems der Einzelnheit gesetzt, so wie das Einzelne mit der Bestimmung der Mitte oder der Besonderheit gesetzt ist. Beide sind daher nicht mehr die abstrakten Unmittelbarkeiten, welche sie im ersten Schlusse waren. Sie sind jedoch noch nicht als Konkrete gesetzt; daß jedes an der Stelle des andern steht, dadurch ist es in seiner eigenen und zugleich, jedoch nur äußerlich, in der andern Bestimmung gesetzt.
Der bestimmte und objektive Sinn dieses Schlusses ist, daß das Allgemeine nicht an und für sich ein bestimmtes Besonderes ist; Denn es ist vielmehr die Totalität seiner Besondern; sondern so eine seiner Arten ist durch die Einzelnheit; die andern seiner Arten sind durch die unmittelbare Aeußerlichkeit von ihm ausgeschlossen. Anderer Seits ist das Besondere ebenso nicht unmittelbar und an und für sich das Allgemeine, sondern die negative Einheit streift ihm die Bestimmtheit ab, und erhebt es dadurch in die Allgemeinheit. – Die Einzelnheit verhält sich insofern zum Besondern negativ, als sie dessen Prädikat seyn soll; es ist nicht Prädikat des Besondern.
2. Zunächst aber sind die Termini
noch unmittelbare Bestimmtheiten; sie haben sich durch sich selbst zu keiner objektiven Bedeutung fortgebildet; die veränderte Stellung, welche zwei derselben erhalten, ist die Form, die nur erst äußerlich an ihnen ist; sie sind daher noch wie im ersten Schlusse überhaupt ein gegeneinander gleichgültiger Inhalt; zwei Qualitäten, die nicht an und für sich selbst, sondern durch eine zufällige Einzelnheit verknüpft sind.
Der Schluß der ersten Figur war der unmittelbare, oder ebenso sehr der Schluß, insofern er in seinem Begriffe als abstrakte Form ist, die sich an ihren Bestimmungen noch nicht realisirt hat. Indem diese reine Form in eine andere Figur übergegangen, ist dieß einer Seits die begonnene Realisation des Begriffs, indem das negative Moment der Vermittelung und dadurch eine weitere Formbestimmtheit an der zunächst unmittelbaren, qualitativen Bestimmtheit der Terminorum
gesetzt wird. – Zugleich ist dieß aber ein Anderswerden der reinen Form des Schlusses; er entspricht ihr nicht mehr vollständig, und die an seinen Terminis gesetzte Bestimmtheit ist verschieden von jener ursprünglichen Formbestimmung. – Insofern er nur als ein subjektiver Schluß betrachtet wird, der in einer äußern Reflexion vor sich geht, so gilt er als eine Art des Schlusses, welche der Gattung, nämlich dem allgemeinen Schema E-B-A entsprechen sollte. Diesem entspricht er aber zunächst nicht; die zwei Prämissen desselben sind B-E, oder E-B und E-A; der Medius Terminus
ist daher beide Mal subsumirt, oder beide Mal Subjekt, dem also die beiden andern Termini inhäriren; also nicht eine Mitte, die das eine Mal subsumirend oder Prädikat, und das andere Mal subsumirt oder Subjekt seyn, oder der der eine Terminus inhäriren, die aber selbst dem andern inhäriren soll. – Daß dieser Schluß nicht der allgemeinen Form des Schlusses entspricht, hat den wahrhaften Sinn, daß diese in ihn übergegangen ist, indem ihre Wahrheit darin besteht, ein subjektives zufälliges Zusammenschließen zu seyn. Wenn der Schlußsatz in der zweiten Figur (nämlich ohne die gleich zu erwähnende Beschränkung, die ihn zu etwas Unbestimmtem macht, zu Hülfe zu nehmen) richtig ist, so ist er es, weil er es für sich ist, nicht weil er Schlußsatz dieses Schlusses ist. Aber dasselbe ist der Fall bei dem Schlußsatze der ersten Figur; diese seine Wahrheit ist es, die durch die zweite Figur gesetzt ist. – In der Ansicht, daß die zweite Figur nur eine Art seyn soll, wird der nothwendige Uebergang der ersten in diese zweite Form übersehen, und bei jener als wahrhafter Form stehen geblieben. Insofern daher in der zweiten Figur (welche aus alter Gewohnheit, ohne weitern Grund, als die dritte aufgeführt wird) gleichfalls ein in diesem subjektiven Sinne richtiger Schluß Statt finden soll, so müßte er dem ersten angemessen seyn, somit da die eine Prämisse E-A das Verhältniß der Subsumtion des Medius Terminus
unter das eine Extrem hat, so müßte die andere Prämisse B-E das entgegengesetzte Verhältniß, das sie hat, erhalten, und B unter E subsumirt werden können. Ein solches Verhältniß aber wäre die Aufhebung des bestimmten Urtheils: E ist B, und könnte nur in einem unbestimmten Urtheile Statt finden, – in einem partikularen; daher der Schlußsatz in dieser Figur nur partikular seyn kann. Das partikulare Urtheil ist aber, wie oben bemerkt, sowohl positiv als negativ; – ein Schlußsatz, dem daher eben kein großer Werth zugeschrieben werden kann. – Insofern auch das Besondere und Allgemeine die Extreme, und unmittelbare, gleichgültige Bestimmtheiten gegen einander sind, so ist ihr Verhältniß selbst gleichgültig; es kann beliebig die eine oder die andere als Terminus Major
oder Minor
, daher auch die eine oder die andere Prämisse als Ober- oder als Untersatz genommen werden.
3. Der Schlußsatz, indem er ebenso sehr positiv als negativ ist, ist somit eine gegen diese Bestimmtheiten gleichgültige, somit allgemeine Beziehung. Näher betrachtet, so war die Vermittelung des ersten Schlusses an sich eine zufällige; in dem zweiten ist diese Zufälligkeit gesetzt. Sie ist somit sich selbst aufhebende Vermittelung; die Vermittelung hat die Bestimmung der Einzelnheit und Unmittelbarkeit; was durch diesen Schluß zusammengeschlossen ist, muß vielmehr an sich und unmittelbar identisch seyn; denn jene Mitte, die unmittelbar Einzelnheit, ist das unendlich mannigfaltige und äußerliche Bestimmtseyn. Es ist in ihr also vielmehr die sich äußerliche Vermittelung gesetzt. Die Aeußerlichkeit der Einzelnheit aber ist die Allgemeinheit; jene Vermittelung durch das unmittelbare Einzelne weist über sich selbst hinaus auf die ihr andere, welche somit durch das Allgemeine geschieht. – Oder was durch den zweiten Schluß vereinigt seyn soll, muß unmittelbar zusammengeschlossen seyn; durch die Unmittelbarkeit, die ihm zu Grunde liegt, kommt ein bestimmtes Zusammenschließen nicht zu Stande. Die Unmittelbarkeit, auf welche er fortweist, ist die andere gegen die seinige, – die aufgehobene erste Unmittelbarkeit des Seyns, – also die in sich reflektirte, oder an sich seyende, das abstrakte Allgemeine.
Der Uebergang dieses Schlusses war nach der betrachteten Seite ein Anderswerden, wie das Uebergehen des Seyns, weil ihm das Qualitative, und zwar die unmittelbare Einzelnheit zu Grunde liegt. Dem Begriffe nach aber schließt die Einzelnheit das Besondere und Allgemeine insofern zusammen, als sie die Bestimmtheit des Besondern aufhebt; was sich als die Zufälligkeit dieses Schlusses darstellt; die Extreme werden nicht durch ihre bestimmte Beziehung, welche sie zum Medius Terminus
haben, zusammengeschlossen; er ist daher nicht ihre bestimmte Einheit, und die positive Einheit, die ihm noch zukommt, ist nur die abstrakte Allgemeinheit. Indem die Mitte in dieser Bestimmung, welche ihre Wahrheit ist, gesetzt wird, ist dieß aber eine andere Form des Schlusses.
1. Dieser dritte Schluß hat keine einzige unmittelbare Prämisse mehr; die Beziehung E-A ist durch den ersten, die Beziehung B-A durch den zweiten Schluß vermittelt worden. Er setzt daher die beiden ersten Schlüsse voraus; aber umgekehrt setzen beide ihn voraus, so wie überhaupt jeder die beiden übrigen voraussetzt. In ihm ist somit überhaupt die Bestimmung des Schlusse vollendet. – Diese gegenseitige Vermittelung enthält eben dieß, daß jeder Schluß, ob zwar für sich die Vermittelung, zugleich nicht an ihm selbst die Totalität derselben ist, sondern eine Unmittelbarkeit an ihm hat, deren Vermittelung sich außer ihm befindet.
Der Schluß E-A-B an ihm selbst betrachtet, ist die Wahrheit des formalen Schlusses, er drückt dieß aus, daß dessen Vermittelung die abstrakt allgemeine ist, und die Extreme nach ihrer wesentlichen Bestimmtheit, nicht in der Mitte, sondern nur nach ihrer Allgemeinheit enthalten, vielmehr also das gerade nicht darin zusammengeschlossen ist, was vermittelt seyn sollte. Es ist also hier das gesetzt, worin der Formalismus des Schlusses besteht, dessen Termini einen umittelbaren gegen die Form gleichgültigen Inhalt haben, oder was dasselbe ist, solche Formbestimmungen sind, die sich noch nicht zu Inhaltsbestimmungen reflektirt haben.
2. Die Mitte dieses Schlusses ist zwar die Einheit der Extreme, aber worin von ihrer Bestimmtheit abstrahirt ist, das unbestimmte Allgemeine. Insofern aber dieß Allgemein zugleich als das Abstrakte von den Extremen als den Bestimmten unterschieden ist, ist es auch selbst noch ein Bestimmtes gegen sie, und das Ganze ein Schluß, dessen Verhältniß zu seinem Begriffe zu betrachten ist. Die Mitte ist als das Allgemeine gegen ihre beiden Extreme subsumirend oder Prädikat, nicht auch das eine Mal subsumirt oder Subjekt. Insofern er daher als eine Art des Schlusses diesem entsprechen soll, so kann dieß nur geschehen, daß, indem die eine Beziehung E-A schon das gehörige Verhältniß hat, auch die andere A-B dasselbe erhalte. Dieß geschieht in einem Urtheil, worin das Verhältniß von Subjekt und Prädikat gleichgültig ist, in einem negativen Urtheil. So wird der Schluß legitim; aber die Konklusion notwendig negativ.
Damit ist es nun auch gleichgültig, welche von den beiden Bestimmungen dieses Satzes als Prädikat oder als Subjekt, und im Schlusse ob als Extrem der Einzelnheit oder als das der Besonderheit, hiermit ob als Terminus Minor
oder als Terminus Major
genommen werde. Indem es hiervon nach dem gewöhnlichen Annahme abhängt, welche von den Prämissen die Major oder Minor seyn soll, so ist dieß hier gleichgültig geworden. – Dieß ist der Grund der gewöhnlichen vierten Figur des Schlusses, die Aristoteles nicht gekannt, und die vollends einen ganz leere, interesselosen Unterschied betrifft. Die unmittelbare Stellung der Terminorum
ist darin die umgekehrte der Stellung der ersten Figur; das Subjekt und Prädikat des negativen Schlußsatzes nach der formalen Betrachtung des Urtheils das bestimmte Verhältniß von Subjekt und Prädikat nicht haben, sondern eines die Stelle des andern einnehmen kann, so ist es gleichgültig, welcher Terminus
als Subjekt, und welcher als Prädikat genommen werden; daher ebenso gleichgültig, welche Prämisse als Major oder Minor genommen wird. – Diese Gleichgültigkeit, zu der auch die Bestimmung der Partikularität (insbesondere insofern bemerkt wird, daß sie im komprehensiven Sinne genommen werden kann) verhilft, macht jene vierte Figur zu etwas ganz Müßigem.
3. Die objektive Bedeutung des Schlusses, worin das Allgemeine die Mitte ist, ist, daß das Vermittelnde als Einheit der Extreme wesentlich Allgemeines ist. Indem die Allgemeinheit aber zunächst nur die qualitative oder abstrakte Allgemeinheit ist, so ist die Bestimmtheit der Extreme darin nicht enthalten; ihr Zusammenschließen, wenn es Statt finden soll, muß ebenso in einer außer diesem Schlusse liegenden Vermittelung ihren Grund haben, und ist in Rücksicht auf diesen ganz so zufällig, als bei den vorhergehenden Formen der Schlüsse. Indem nun aber das Allgemeine als die Mitte bestimmt, und darin die Bestimmtheit der Extreme nicht enthalten ist, so ist diese als eine völlig gleichgültige und äußerliche gesetzt. – Es ist hiermit zunächst nach dieser bloßen Abstraktion allerdings eine vierte Figur des Schlusses entstanden, nämlich die des verhältnißlosen Schlusses: A-A-A, welcher von dem Qualitativen Unterschiede der Terminourm
abstrahirt, und somit die bloß äußerliche Einheit derselben, nämlich die Gleichheit derselben zur Bestimmung hat.
1. Der mathematische Schluß heißt: Wenn zwei Dinge oder Bestimmungen einem Dritten gleich sind, so sind sie unter sich gleich. – Das Verhältniß von Inhärenz oder Subsumtion der Terminorum
ist darin ausgelöscht.
Ein Drittes überhaupt ist das Vermittelnde; aber es hat ganz und gar keine Bestimmung gegen seine Extreme. Jedes der dreien kann daher gleich gut das dritte Vermittelnde seyn. Welches dazu gebraucht, welche der drei Beziehungen daher als die unmittelbaren, und welche als die vermittelte genommen werden soll, hängt von äußern Umständen und sonstigen Bedingungen ab; – nämlich davon, welche zwei derselben die unmittelbar gegebenen sind. Aber diese Bestimmung geht den Schluß selbst nichts an, und ist völlig äußerlich.
2. Der mathematische Schluß gilt als ein Axiom in der Mathematik; – als ein an und für sich einleuchtender, erster Satz, der keines Beweises, d. h. keiner Vermittelung fähig sey, noch bedürfe, nichts Anderes voraussetze, noch daraus hergeleitet werden könne. – Wenn der Vorzug desselben, unmittelbar einleuchtend zu seyn, näher betrachtet wird, so zeigt es sich, daß er in dem Formalismus dieses Schlusses liegt, der von aller qualitativen Verschiedenheit der Bestimmungen abstrahirt, und nur ihre quantitative Gleichheit oder Ungleichheit aufnimmt. Aus eben diesem Grunde ist er aber nicht ohne Voraussetzung oder unvermittelt; die quantitative Bestimmung, die in ihm allein in Rücksicht kommt, ist nur durch die Abstraktion von dem qualitativen Unterschiede und den Begriffsbestimmungen. – Linien, Figuren, die einander gleich gesetzt werden, werden nur nach ihrer Größe verstanden; ein Dreieck wird einem Quadrate gleich gesetzt, aber nicht als Dreieck dem Quadrat, sondern allein der Größe nach u. s. f. Ebenso tritt der Begriff und seine Bestimmungen nicht in dieses Schließen ein; es wird damit überhaupt nicht begriffen; auch hat der Verstand nicht einmal die formalen, abstrakten Begriffsbestimmungen vor sich; das Einleuchtende dieses Schlusses beruht daher nur darauf, daß er an Gedankenbestimmung so dürftig und abstrakt ist.
3. Aber das Resultat des Schlusses des Daseyns ist nicht bloß diese Abstraktion von aller Begriffsbestimmtheit; die Negativität der unmittelbaren, abstrakten Bestimmungen, welche daraus hervorging, hat noch eine andere positive Seite, daß nämlich in die abstrakte Bestimmtheit ihre andere gesetzt, und sie dadurch konkret geworden ist.
Vor's Erste haben die sämmtlichen Schlüsse des Daseyns sich gegenseitig zur Voraussetzung, und die im Schlußsatze zusammengeschlossenen Extreme sind nur insofern wahrhaft und an und für sich zusammengeschlossen, als sie sonst durch eine anderswo gegründete Identität vereinigt sind; der Medius Terminus
, wie er in den betrachteten Schlüssen beschaffen ist, soll ihre Begriffseinheit seyn, aber ist nur eine formale Bestimmtheit, die nicht als ihre konkrete Einheit gesetzt ist. Aber dieß Vorausgesetzte einer jeden jener Vermittelungen ist nicht bloß eine gegebene Unmittelbarkeit überhaupt, wie im mathematischen Schlusse, sondern es ist selbst eine Vermittelung, nämlich für jeden die beiden andern Schlüsse. Was also wahrhaft vorhanden ist, ist nicht die auf eine gegebene Unmittelbarkeit, sondern die auf Vermittelung sich gründende Vermittelung. Dieß ist somit nicht die quantitative, von der Form der Vermittelung abstrahirende, sondern vielmehr die sich auf Vermittelung beziehende Vermittelung, oder die Vermittelung der Reflexion. Der Kreis des gegenseitigen Voraussetzens, den diese Schlüsse mit einander schließen, ist die Rückkehr dieses Voraussetzens in sich selbst, welches darin eine Totalität bildet, und das Andere, worauf jeder einzelne Schluß hinweist, nicht vermöge der Abstraktion außerhalb hat, sondern innerhalb des Kreises befaßt.
Ferner von Seiten der einzelnen Formbestimmungen hat sich gezeigt, daß in diesem ganzen der formalen Schlüsse jede einzelne zur Stelle der Mitte gekommen ist. Unmittelbar war diese als die Besonderheit bestimmt; hierauf bestimmte sie sich durch die dialektische Bewegung als Einzelnheit und Allgemeinheit. Ebenso ging jede dieser Bestimmungen die Stellen der beiden Extreme hindurch. Das bloß negative Resultat ist das Auslöschen der qualitativen Formbestimmungen im bloß quantitativen, mathematischen Schlusse. Aber was wahrhaft vorhanden ist, ist das positive Resultat, daß die Vermittelung nicht durch eine einzelne, qualitative Formbestimmtheit geschieht, sondern durch die konkrete Identität derselben. Der Mangel und Formalismus der drei betrachteten Figuren der Schlüsse besteht eben darin, daß eine solche einzelne Bestimmtheit die Mitte in ihnen ausmachen sollte. – Die Vermittelung hat sich also als die Gleichgültigkeit der unmittelbaren oder abstrakten Formbestimmungen und als positive Reflexion der einen in die andere bestimmt. Der unmittelbare Schluß des Daseyns ist hiermit in den Schluß der Reflexion übergegangen.
Der Verlauf des qualitativen Schlusses hat das Abstrakte der Bestimmungen desselben aufgehoben; der Terminus
hat sich dadurch als eine solche Bestimmtheit gesetzt, in welcher auch die andere scheint. Außer den abstrakten Terminis ist im Schlusse auch die Beziehung derselben vorhanden, und im Schlußsatz ist sie als eine vermittelte und nothwendige gesetzt; daher ist jede Bestimmtheit in Wahrheit nicht als eine einzelne für sich, sondern als Beziehung der andern, als konkrete Bestimmtheit, gesetzt. Die Mitte war die abstrakte Besonderheit, für sich eine einfache Bestimmtheit, und Mitte nur äußerlich und relativ gegen die selbstständigen Extreme. Nunmehr ist sie gesetzt als die Totalität der Bestimmungen; so ist sie die gesetzte Einheit der Extreme; zunächst aber die Einheit der Reflexion, welche sie in sich befaßt; – ein Befassen, welches als erstes Aufheben der Unmittelbarkeit und erstes Beziehen der Bestimmungen noch nicht die absolute Identität des Begriffes ist.
Die Extreme sind die Bestimmungen des Urtheils der Reflexion; eigentliche Einzelnheit und Allgemeinheit als Verhältnißbestimmung, oder eine Mannigfaltiges in sich zusammenfassende Reflexion. Aber das einzelne Subjekt enthält auch, wie beim Urtheile der Reflexion gezeigt worden, außer der bloßen Einzelnheit, die der Form angehört, die Bestimmtheit, als schlechthin in sich reflektirte Allgemeinheit, als vorausgesetze, d. h. hier noch unmittelbar angenommene, Gattung.
Aus dieser Bestimmtheit der Extreme, welche dem Verlauf der Urtheilsbestimmung angehört, ergiebt sich der nähere Inhalt der Mitte, auf die es wesentlich beim Schlusse ankommt, da sie ihn vom Urtheile unterscheidet. Sie enthält 1) die Einzelnheit, 2) aber zur Allgemeinheit erweitert, als Alle, 3) die zum Grunde liegende, Einzelnheit und abstrakte Allgemeinheit schlechthin in sich vereinigende Allgemeinheit, die Gattung. – Der Schluß der Reflexion hat auf diese Weise erst die eigentliche Bestimmtheit der Form, indem die Mitte als die Totalität der Bestimmungen gesetzt ist; der unmittelbare Schluß ist gegen ihn deswegen der unbestimmte, als die Mitte erst noch die abstrakte Besonderheit ist, in welcher die Momente ihres Begriffs noch nicht gesetzt sind. – Dieser erste Schluß der Reflexion kann der Schluß der Allheit genannt werden.
1. Der Schluß der Allheit ist der Verstandesschluß in seiner Vollkommenheit, mehr aber noch nicht. Daß die Mitte in ihm nicht abstrakte Besonderheit, sondern in ihre Momente entwickelt und daher als konkrete ist, ist zwar ein wesentliches Erforderniß für den Begriff, allein die Form der Allheit faßt das Einzelne zunächst nur äußerlich in die Allgemeinheit zusammen, und umgekehrt erhält sie das Einzelne noch als ein unmittelbar für sich bestehendes in der Allgemeinheit. Die Negation der Unmittelbarkeit der Bestimmungen, die das Resultat des Schlusses des Daseyns war, ist nur die erste Negation, noch nicht die Negation der Negation, oder absolute Reflexion in sich. Jener die einzelnen Bestimmungen in sich befassenden Allgemeinheit der Reflexion liegen sie daher noch zu Grunde, – oder die Allheit ist noch nicht die Allgemeinheit des Begriffs, sondern die äußere der Reflexion.
Der Schluß des Daseyns war darum zufällig, weil der Medius Terminus
desselben als eine einzelne Bestimmtheit des konkreten Subjekts eine unbestimmbare Menge anderer solcher Mediorum Terminorum
zuläßt, und damit das Subjekt mit unbestimmbar anderen, und mit entgegengesetzten Prädikaten zusammen geschlossen seyn konnte. Indem die Mitte aber nunmehr die Einzelnheit enthält, und hierdurch selbst konkret ist, so kann durch sie mit dem Subjekt nur ein Prädikat verbunden werden, das ihm als konkreten zukommt. – Wenn z. B. aus dem Medius Terminus
: Grün, geschlossen werden sollte, daß ein Gemälde angenehm sey, weil das Grün dem Auge angenehm ist, oder ein Gedicht, ein Gebäude u. s. f. schön sey, weil er Regelmäßigkeit besitze, so könnte das Gemälde u. s. f. dessen ungeachtet häßlich seyn, um anderer Bestimmungen willen, aus denen auf dieß letztere Prädikat geschlossen werden könnte. Indem hingegen der Medius Terminus
die Bestimmung der Allheit hat, so enthält er das Grüne, die Regelmäßigkeit als ein Konkretes, das eben darum nicht die Abstraktion eines bloß Grünen, Regelmäßigen u. s. f. ist; mit diesem Konkreten können nun nur Prädikate verbunden seyn, die der Totalität des Konkreten gemäß sind. – In dem Urtheil: Das Grüne oder Regelmäßige ist angenehm, ist das Subjekt nur die Abstraktion von Grün, Regelmäßigkeit; in dem Satze: Alles Grüne oder Regelmäßige ist angenehm, ist das Subjekt dagegen: alle wirklichen konkreten Gegenstände, die grün oder regelmäßig sind, die also als konkrete mit allen ihren Eigenschaften, die sie außer dem Grünen oder der Regelmäßigkeit noch haben, genommen werden.
2. Diese Reflexions-Vollkommenheit des Schlusses macht ihn aber eben hiermit zu einem bloßen Blendwerk. Der Medius Terminus
hat die Bestimmtheit: Alle; diesen kommt im Obersatze das Prädikat unmittelbar zu, das mit dem Subjekte zusammen geschlossen wird. Aber Alle sind alle Einzelne; darin hat also das einzelne Subjekt jenes Prädikat schon unmittelbar, und erhält es nicht erst durch den Schluß. – Oder das Subjekt erhält durch den Schlußsatz ein Prädikat als eine Folge; der Obersatz aber enthält in sich schon diesen Schlußsatz; der Obersatz ist also nicht für sich richtig, oder ist nicht ein unmittelbares, vorausgesetztes Urtheil, sondern setzt selbst schon den Schlußsatz voraus, dessen Grund er seyn sollte. – In dem beliebten vollkommenen Schlusse:
Alle Menschen sind sterblich,
Nun ist Cajus ein Mensch,
Ergo ist Cajus sterblich,
ist der Obersatz nur darum und insofern richtig, als der Schlußsatz richtig ist; wäre Cajus zufälligerweise nicht sterblich, so wäre der Obersatz nicht richtig. Der Satz, welcher Schlußsatz seyn sollte, muß schon unmittelbar für sich richtig seyn, weil der Obersatz sonst nicht Alle Einzelne befassen könnte; ehe der Obersatz als richtig gelten kann, ist vorher die Frage, ob nicht jener Schlußsatz selbst eine Instanz gegen ihn sey.
3. Beim Schlusse des Daseyns ergab sich aus dem Begriffe des Schlusses, daß die Prämissen als unmittelbare dem Schlußsatze, nämlich der durch den Begriff des Schlusses geforderten Vermittelung, widersprachen, daß der erste Schluß daher andere, und umgekehrt diese anderen ihn voraussetzen.
Im Schlusse der Reflexion ist dieß an ihm selbst gesetzt, daß der Obersatz seinen Schlußsatz voraussetzt, indem jener die Verbindung des Einzelnen mit einem Prädikate enthält, welche eben erst Schlußsatz seyn soll.
Was also in der That vorhanden ist, kann zunächst so ausgedrückt werden: daß der Reflexions-Schluß nur ein äußerlicher leerer Schein des Schließens ist, – daß somit das Wesen hiermit die Mitte ausmacht, und als solche zu setzen ist; – die Einzelnheit, welche als solche ist, und nur äußerlich die Allgemeinheit an ihr hat. – Oder nach dem nähern Inhalt des Reflxions-Schlusses zeigte sich, daß das Einzelne in unmittelbarer, nicht einer erschlossenen Beziehung auf sein Prädikat steht, und daß der Obersatz, die Verbindung eines Besondern mit einem Allgemeinen, oder näher eines formell Allgemeinen mit einem an sich Allgemeinen, durch die Beziehung der Einzelnheit, die in jenem vorhanden ist, – der Einzelnheit als Allheit, – vermittelt ist. Dieß aber ist der Schluß der Induktion.
1. Der Schluß der Allheit steht unter dem Schema der ersten Figur: E-B-A; der Schluß der Induktion unter dem der zweiten A-E-B, da er wieder die Einzelnheit zur Mitte hat, nicht die abstrakte Einzelnheit, sondern als vollständig, nämlich gesetzt mit der ihr entgegengesetzen Bestimmung, der Allgemeinheit. – Das eine Extrem ist irgend ein Prädikat, das allen diesen Einzelnen gemeinschaftlich ist; die Beziehung desselben auf sie macht die unmittelbaren Prämissen aus, dergleichen eine im vorhergehenden Schlusse Schlußsatz seyn sollte. – Das andere Extrem kann die unmittelbare Gattung seyn, wie sie in der Mitte des vorigen Schlusses, oder im Subjekte des universellen Urtheils vorhanden ist, und welche in den sämmtlichen Einzelnen oder auch Arten der Mitte erschöpft ist. Der Schluß hat hiernach die Gestalt:
e
e
A– – B.
e
e
ins
Unendliche
2. Die zweite Figur des formalen Schlusses A-E-B entsprach dem Schema darum nicht, weil in der einen Prämisse E, das die Mitte ausmacht, nicht subsumirend oder Prädikat war. In der Induktion ist dieser Mangel gehoben; die Mitte ist hier: Alle Einzelne; der Satz: A-E, welcher das objektive Allgemeine oder Gattung als zum Extrem ausgeschieden, als Subjekt enthält, hat ein Prädikat, das mit ihm wenigstens von gleichem Umfange, hiermit für die äußere Reflexion identisch ist. Der Löwe, Elephant u. s. f. machen die Gattung des vierfüßigen Thiers aus; der Unterschied, daß derselbe Inhalt das eine Mal in der Einzelnheit, das andere Mal in der Allgemeinheit gesetzt ist, ist hiermit bloße gleichgültige Formbestimmung, – eine Gleichgültigkeit, welche das im Reflexions-Schlusse gesetzte Resultat des formalen Schlusses, und hierdurch die Gleichheit des Umfangs gesetzt ist.
Die Induktion ist daher nicht der Schluß der bloßen Wahrnehmung oder des zufälligen Daseyns, wie die ihm entsprechende zweite Figur, sondern Schluß der Erfahrung; – des subjektiven Zusammenfassens der Einzelnen in die Gattung, und des Zusammenschließens der Gattung mit einer allgemeinen Bestimmtheit, weil sie in allen Einzelnen angetroffen wird. Er hat auch die objektive Bedeutung, daß die unmittelbare Gattung sich durch die Totalität der Einzelnheit zu einer allgemeinen Eigenschaft bestimmt, in einem allgemeinen Verhältnisse oder Merkmal ihr Daseyn hat. – Allein die objektive Bedeutung dieses, wie der anderen Schlüsse ist nur erst ihr innerer Begriff, und hier noch nicht gesetzt.
3. Die Induktion ist vielmehr noch wesentlich ein subjektiver Schluß. Die Mitte sind die Einzelnen in ihrer Unmittelbarkeit, das Zusammenfassen derselben in die Gattung durch die Allheit ist eine äußerliche Reflexion. Um der bestehenden Unmittelbarkeit der Einzelnen, und um der daraus fließenden Aeußerlichkeit willen ist die Allgemeinheit nur Vollständigkeit, oder bleibt vielmehr eine Aufgabe. – Es kommt an ihr daher wieder der Progreß in die schlechte Unendlichkeit zum Vorschein; die Einzelnheit soll als identisch mit der Allgemeinheit gesetzt werden, aber indem die Einzelnen ebenso sehr als unmittelbare gesetzt sind, so bleibt jene Einheit nur ein perennirendes Sollen; sie ist eine Einheit der Gleichheit; die identisch seyn sollen, sollen es zugleich nicht seyn. Die a, b, c, d, e, nur ins Unendliche fort machen die Gattung aus, und geben die vollendete Erfahrung. Der Schlußsatz der Induktion bleibt insofern problematisch.
Indem sie aber dieß ausdrückt, daß die Wahrnehmung, um zur Erfahrung zu werden, ins Unendliche fortgesetzt werden soll, setzt sie voraus, daß die Gattung mit ihrer Bestimmtheit an und für sich zusammengeschlossen sey. Sie setzt damit eigentlich ihren Schlußsatz vielmehr als ein Unmittelbares voraus, wie der Schluß der Allheit für eine seiner Prämissen den Schlußsatz voraussetzt. – Eine Erfahrung, die auf Induktion beruht, wird als gültig angenommen, obgleich die Wahrnehmung zugestandenermaßen nicht vollendet ist; es kann aber nur angenommen werden, daß sich keine Instanz gegen jene Erfahrung ergeben könne, insofern diese an und für sich wahr sey. Der Schluß durch Induktion gründet sich daher wohl auf eine Unmittelbarkeit, aber nicht auf die, auf die er sich gründen sollte, auf die seyende Unmittelbarkeit der Einzelnheit, sondern auf die an und für sich seyende, auf die allgemeine. –
Die Grundbestimmung der Induktion ist, ein Schluß zu seyn; wenn die Einzelnheit als wesentliche, die Allgemeinheit aber nur als äußerliche Bestimmung der Mitte genommen wird, so fiele die Mitte in zwei unverbundene Theile aus einander, und es wäre kein Schluß vorhanden; diese Aeußerlichkeit gehört vielmehr den Extremen an. Die Einzelnheit kann nur Mitte seyn, als unmittelbar identisch mit der Allgemeinheit; eine solche Allgemeinheit ist eigentlich die objektive, die Gattung. – Dieß kann auch so betrachtet werden: die Allgemeinheit ist an der Bestimmung der Einzelnheit, welche der Mitte der Induktion zu Grunde liegt, äußerlich, aber wesentlich; ein solches Aeußerliche ist so sehr unmittelbar sein Gegentheil, das Innerliche. – Die Wahrheit des Schlusses der Induktion ist daher ein solcher Schluß, der eine Einzelnheit zur Mitte hat, die unmittelbar an sich selbst Allgemeinheit ist; – der Schluß der Analogie.
1. Dieser Schluß hat die dritte Figur des unmittelbaren Schlusses: E-A-B zu seinem abstrakten Schema. Aber seine Mitte ist nicht mehr irgend eine einzelne Qualität, sondern eine Allgemeinheit, welche die Reflexion-in-sich eines Konkreten, somit die Natur desselben ist; – und umgekehrt, weil sie so die Allgemeinheit als eines Konkreten ist, ist sie zugleich an sich selbst dieß Konkrete. – Es ist hier also ein Einzelnes die Mitte, aber nach seiner allgemeinen Natur; ferner ist ein anderes Einzelnes Extrem, welches mit jenem dieselbe allgemeine Natur hat. Z. B.:
Die Erde hat Bewohner,
Der Mond ist eine Erde,
Also hat der Mond Bewohner.
2. Die Analogie ist um so oberflächlicher, je mehr das Allgemeine, in welchem die beiden Einzelnen eins sind, und nach welchem das eine, Prädikat des andern wird, eine bloße Qualität, oder wie die Qualität subjektiv genommen wird, ein oder anderes Merkmal ist, wenn die Identität beider hierin als eine bloße Aehnlichkeit genommen wird. Dergleichen Oberflächlichkeit aber, zu der eine Verstandes- oder Vernunftform dadurch gebracht wird, daß man sie in die Sphäre der bloßen Vorstellung herabsetzt, sollte in der Logik gar nicht angeführt werden. – Auch ist es unpassend, den Obersatz dieses Schlusses so darzustellen, daß er lauten solle: Was einem Objekte in einigen Merkmalen ähnlich ist, das ist ihm auch in andern ähnlich. Auf solche Weise wird die Form des Schlusses in Gestalt eines Inhalts ausgedrückt, und der empirische, eigentlich so zu nennende, Inhalt zusammen in den Untersatz verlegt. So könnte auch die ganze Form z. B. des ersten Schlusses als sein Obersatz ausgedrückt werden: Was unter ein Anderes subsumirt ist, welchem ein Drittes inhärirt, dem inhärirt auch dieß Dritte; Nun aber und so fort. Aber beim Schlusse selbst kommt es nicht auf den empirischen Inhalt an, und seine eigene Form zum Inhalt eines Obersatzes zu machen, ist so gleichgültig, als ob jeder andere empirische Inhalt dafür genommen würde. Insofern es aber beim Schluß der Analogie auf jenen Inhalt, der nichts als die eigenthümliche Form des Schlusses enthält, nicht ankommen sollte, so käme es auch bei dem ersten Schluß ebenso sehr nicht darauf an, d. h. nicht auf das, was den Schluß zum Schlusse macht. – Worauf es ankommt, ist immer die Form des Schlusses, er mag nun diese selbst, oder etwas Anderes zu seinem empirischen Inhalte haben. So ist der Schluß der Analogie eine eigenthümliche Form, und es ist ein ganz leerer Grund, ihn nicht für eine solche ansehen zu wollen, weil seine Form zum Inhalt oder Materie eines Obersatzes gemacht werden könne, die Materie aber das Logische nicht angehe. – Was beim Schlusse der Analogie, etwa auch beim Schlusse der Induktion zu diesem Gedanken verleiten kann, ist daß in ihnen die Mitte und auch die Extreme weiter bestimmt sind, als in dem bloß formalen Schlusse, und daher die Formbestimmung, weil sie nicht mehr einfach und abstrakt ist, auch als Inhaltsbestimmung erscheinen muß. Aber dieß, daß die Form sich so zum Inhalte bestimmt, ist erstlich ein nothwendiges Fortgehen des Formalen, und betrifft daher die Natur des Schlusses wesentlich; daher kann aber zweitens eine solche Inhaltsbestimmung nicht als eine solche wie ein anderer empirischer Inhalt angesehen und davon abstrahirt werden.
Wenn die Form des Schlusses der Analogie in jenem Ausdruck seines Obersatzes betrachtet wird, daß wenn zwei Gegenstände in einer oder auch einigen Eigenschaften übereinkommen, so kommt dem einen auch eine weitere Eigenschaft zu, die der andere hat, so kann es scheinen, daß dieser Schluß vier Bestimmungen, die quaternionem terminorum
enthalte; – ein Umstand, der die Schwierigkeit mit sich führte, die Analogie in die Form eines formalen Schlusses zu bringen. – Es sind zwei Einzelne, drittens eine unmittelbar als gemeinschaftlich angenommene Eigenschaft, und viertens die andere Eigenschaft, die das eine Einzelne unmittelbar hat, die das andere aber erst durch den Schluß erhält. – Dieß rührt daher, daß, wie sich ergeben hat, in dem analogischen Schlusse die Mitte als Einzelnheit, aber unmittelbar auch als deren wahre Allgemeinheit gesetzt ist. – In der Induktion ist außer den beiden Extremen die Mitte eine unbestimmbare Menge von Einzelnen; in diesem Schlusse sollte daher eine unendliche Menge von Terminis gezählt werden. – Im Schlusse der Allheit ist die Allgemeinheit an der Mitte nur erst als die äußerliche Formbestimmung der Allheit; im Schlusse der Analogie dagegen als wesentliche Allgemeinheit. Im obigen Beispiel ist der Medius Terminus
: die Erde, als ein Konkretes genommen, das nach seiner Wahrheit ebenso sehr eine allgemeine Natur oder Gattung, als ein Einzelnes ist.
Nach dieser Seite machte die Quaternio terminorum
die Analogie nicht zu einem unvollkommenen Schluß. Aber er wird es durch sie nach einer andern Seite; denn wenn zwar das eine Subjekt dieselbe allgemeine Natur hat, als das andere, so ist es unbestimmt, ob dem einen Subjekt die Bestimmtheit, die auch für das andere erschlossen wird, vermöge seiner Natur, oder vermöge seiner Besonderheit zukommt, ob z. B. die Erde als Weltkörper überhaupt, oder nur als dieser besondere Weltkörper Bewohner hat. – Die Analogie ist insofern noch ein Schluß der Reflexion, als Einzelnheit und Allgemeinheit in dessen Mitte unmittelbar vereinigt sind. Um dieser Unmittelbarkeit willen ist noch die Aeußerlichkeit der Reflexions-Einheit vorhanden; das Einzelne ist nur an sich die Gattung, es ist nicht in dieser Negativität gesetzt, wodurch seine Bestimmtheit als die eigene Bestimmtheit der Gattung wäre. Darum ist das Prädikat, das dem Einzelnen der Mitte zukommt, nicht auch schon Prädikat des andern Einzelnen, obgleich diese beide einerlei Gattung angehören.
3. E-B (der Mond hat Bewohner) ist der Schlußsatz; aber die eine Prämisse (die Erde hat Bewohner) ist ein eben solches E-B; insofern E-B ein Schlußsatz seyn soll, so liegt darin die Forderung, daß auch jene Prämisse ein solcher sey. Dieser Schluß ist somit in sich selbst die Forderung seiner gegen die Unmittelbarkeit, die er enthält; oder er setzt seinen Schlußsatz voraus. Ein Schluß des Daseyns hat seine Voraussetzung an den andern Schlüssen des Daseyns; bei den so eben betrachteten ist sie in sie hinein gerückt, weil sie Schlüsse der Reflexion sind. Indem also der Schluß der Analogie die Forderung seiner Vermittelung gegen die Unmittelbarkeit ist, mit welcher seine Vermittelung behaftet ist, so ist es das Moment der Einzelnheit, dessen Aufhebung er fordert. So bleibt für die Mitte das objektive Allgemeine, die Gattung gereinigt von der Unmittelbarkeit. – Die Gattung war im Schlusse der Analogie Moment der Mitte nur als unmittelbare Voraussetzung; indem der Schluß selbst die Aufhebung der vorausgesetzten Unmittelbarkeit fordert, so ist die Negation der Einzelnheit, und hiermit das Allgemeine nicht mehr unmittelbar sondern gesetzt. – Der Schluß der Reflexion enthielt erst die erste Negation der Unmittelbarkeit; es ist nunmehr die zweite eingetreten, und damit die äußerliche Reflexions-Allgemeinheit zur an und für sich seyenden bestimmt. – Von der positiven Seite betrachtet, so zeigt sich der Schlußsatz identisch mit der Prämisse, die Vermittelung mit ihrer Voraussetzung zusammengegangen, hiermit eine Identität der Reflexions-Allgemeinheit, wodurch sie höhere Allgemeinheit geworden.
Uebersehen wir den Gang der Schlüsse der Reflexion, so ist die Vermittelung überhaupt die gesetzte, oder konkrete Einheit der Formbestimmungen der Extreme; die Reflexion besteht in diesem Setzen der einen Bestimmung in der andern; das Vermittelnde ist so die Allheit. Als der wesentliche Grund derselben aber zeigt sich die Einzelnheit, und die Allgemeinheit nur als äußerliche Bestimmung an ihr, als Vollständigkeit. Die Allgemeinheit ist aber dem Einzelnen wesentlich, daß es zusammenschließende Mitte sey; es ist daher als an sich seyendes Allgemeines zu nehmen. Es ist aber mit ihr nicht auf diese bloß positive Weise vereinigt, sondern in ihr aufgehoben, und negative Moment; so ist das Allgemeine, das an und für sich Seyende, gesetzte Gattung, und das einzelne als Unmittelbares ist vielmehr die Aeußerlichkeit derselben, oder es ist Extrem. – Der Schluß der Reflexion steht überhaupt genommen unter den Schema B-E-A, das Einzelne ist darin noch als solches wesentliche Bestimmung der Mitte; indem sich seine Unmittelbarkeit aber aufgehoben hat, und die Mitte als an und für sich seyende Allgemeinheit bestimmt hat, so ist der Schluß unter das formelle Schema: E-A-B getreten, und der Schluß der Reflexion in den Schluß der Nothwendigkeit übergegangen.
Das Vermittelnde hat sich nunmehr bestimmt 1) als einfache bestimmte Allgemeinheit, wie die Besonderheit in dem Schlusse des Daseyns ist; aber 2) als objektive Allgemeinheit, das heißt, welche die ganze Bestimmtheit der unterschiedenen Extreme enthält, wie die Allheit des Schlusses der Reflexion; eine erfüllte, aber einfache Allgemeinheit; die allgemeine Natur der Sache, die Gattung.
Dieser Schluß ist inhaltsvoll, weil die abstrakte Mitte des Schlusses des Daseyns sich zum bestimmten Unterschiede gesetzt, wie sie als Mitte des Reflexions-Schlusses ist, aber dieser Unterschied wieder in die einfache Identität sich reflektirt hat. – Dieser Schluß ist daher Schluß der Nothwendigkeit, da seine Mitte kein sonstiger unmittelbarer Inhalt, sondern die Reflexion der Bestimmtheit der Extreme in sich ist. Diese haben an der Mitte ihre innere Identität, deren Inhaltsbestimmungen die Formbestimmungen der Extreme sind. – Damit ist das, wodurch sich die Termini unterscheiden, als äußerliche und unwesentliche Form, und sie sind als Momente eines nothwendigen Daseyns.
Zunächst ist dieser Schluß der unmittelbare, und insofern so formale, daß der Zusammenhang der Terminorum
die wesentliche Natur ist als Inhalt, und dieser an den unterschiedenen Terminis
nur in verschiedener Form, und die Extreme für sich nur als ein unwesentliches Bestehen sind. – Die Realisirung dieses Schlusses hat ihn so zu bestimmen, daß die Extreme gleichfalls als diese Totalität, welche zunächst die Mitte ist, gesetzt werden, und die Nothwendigkeit der Beziehung, welche zunächst nur der substantielle Inhalt ist, eine Beziehung der gesetzten Form sey.
1. Der kategorische Schluß hat das kategorische Urtheil zu einer oder zu seinen beiden Prämissen. – Es wird hier mit diesem Schlusse, wie mit dem Urtheil, die bestimmtere Bedeutung verbunden, daß die Mitte desselben die objektive Allgemeinheit ist. Oberflächlicher Weise wird auch der kategorische Schluß für nicht mehr genommen, als für einen bloßen Schluß der Inhärenz.
Der kategorische Schluß ist nach seiner gehaltvollen Bedeutung der erste Schluß der Nothwendigkeit, worin ein Subjekt mit einem Prädikat durch seine Substanz zusammen geschlossen ist. Die Substanz aber in die Sphäre des Begriffs erhoben, ist das Allgemeine, gesetzt so an und für sich zu seyn, daß sie nicht, wie in ihrem eigenthümlichen Verhältnisse, die Accidentalität, sondern die Begriffsbestimmung zur Form, zur Weise ihres Seyns hat. Ihre Unterschiede sind daher die Extreme des Schlusses, und bestimmt die Allgemeinheit und Einzelnheit. Jene ist gegen die Gattung, wie die Mitte näher bestimmt ist, abstrakte Allgemeinheit oder allgemeine Bestimmtheit; – die Accidentalität der Substanz in die einfache Bestimmtheit, die aber ihr wesentlicher Unterschied, die specifische Differenz ist, zusammengefaßt. – Die Einzelnheit aber ist das Wirkliche, an sich die konkrete Einheit der Gattung und der Bestimmtheit, hier aber als im unmittelbaren Schlusse zunächst unmittelbare Einzelnheit, die in die Form für sich seyenden Bestehens zusammengefaßte Accidentalität. – Die Beziehung dieses Extrems auf die Mitte macht ein kategorisches Urtheil aus; insofern aber auch das andere Extrem nach der angegebenen Bestimmung die specifische Differenz der Gattung, oder ihr bestimmtes Princip ausdrückt, so ist auch diese andere Prämisse kategorisch.
2. Dieser Schluß steht zunächst als erster, somit unmittelbarer Schluß der Nothwendigkeit unter dem Schema des ersten formalen Schlusses E-B-A. – Da aber die Mitte die wesentliche Natur des Einzelnen, nicht irgend eine der Bestimmtheiten oder Eigenschaften desselben ist, und ebenso das Extrem der Allgemeinheit nicht irgend ein abstraktes Allgemeines, auch wieder nur eine einzelne Qualität, sondern die allgemeine Bestimmtheit, das Specifische des Unterschiedes der Gattung ist, so fällt die Zufälligkeit weg, daß das Subjekt nur durch irgend einen Medius Terminus
mit irgend einer Qualität zusammen geschlossen wäre. – Indem somit auch die Beziehungen der Extreme auf die Mitte nicht diejenige äußerliche Unmittelbarkeit haben, wie im Schlusse des Daseyns; so tritt die Forderung des Beweises nicht in dem Sinne ein, der dort Statt fand und zum unendlichen Progresse führte.
Dieser Schluß setzt ferner nicht, wie ein Schluß der Reflexion, für seine Prämissen seinen Schlußsatz voraus. Die Termini
stehen nach dem substantiellen Inhalt in identischer, als an und für sich seyender Beziehung auf einander; es ist ein die drei Terminos
durchlaufendes Wesen vorhanden, an welchem die Bestimmungen der Einzelnheit, Besonderheit und Allgemeinheit nur formelle Momente sind.
Der kategorische Schluß ist daher insofern nicht mehr subjektiv; in jener Identität fängt die Objektivität an; die Mitte ist die inhaltsvolle Identität ihrer Extreme, welche in derselben nach ihrer Selbstständigkeit enthalten sind, denn ihre Selbstständigkeit ist jene substantielle Allgemeinheit, die Gattung. Das Subjektive des Schlusses besteht in dem gleichgültigen Bestehen der Extreme gegen den Begriffe, oder die Mitte.
3. Es ist aber noch an diesem Schlusse dieß subjektiv, daß jene Identität noch als die substantielle oder als Inhalt, noch nicht zugleich als Identität der Form ist. Daher ist die Identität des Begriffes noch inneres Band, somit als Beziehung noch Nothwendigkeit; die Allgemeinheit der Mitte ist gediegene, positive Identität, nicht ebenso sehr als Negativität ihrer Extreme.
Näher ist die Unmittelbarkeit dieses Schlusses, welche noch nicht als das, was sie an sich ist, gesetzt ist, so vorhanden. Das eigentlich Unmittelbare des Schlusses ist das Einzelne. Dieß ist unter seine Gattung als Mitte subsumirt; aber unter derselben stehen noch andere, unbestimmt viele Einzelne; es ist daher zufällig, daß nur dieses Einzelne darunter als subsumirt gesetzt ist. – Diese Zufälligkeit gehört aber ferner nicht bloß der äußeren Reflexion an, die das im Schlusse gesetzte Einzelne, durch die Vergleichung mit andern, zufällig findet; vielmehr darin, daß es selbst auf die Mitte als seine objektive Allgemeinheit bezogen ist, ist es als zufällig, als eine subjektive Wirklichkeit gesetzt. Auf der andern Seite, indem das Subjekt ein unmittelbares Einzelnes ist, enthält es Bestimmungen, welche nicht in der Mitte, als der allgemeinen Natur enthalten sind; es hat somit auch eine dagegen gleichgültige, für sich bestimmte Existenz, die von eigenthümlichen Inhalt ist. Damit hat auch umgekehrt dieser andere Terminus eine gleichgültige Unmittelbarkeit und verschiedenen Existenz von jenem. – Dasselbe Verhältniß findet auch zwischen der Mitte und dem andern Extreme Statt; denn dieß hat gleichfalls die Bestimmung der Unmittelbarkeit, somit eines zufälligen Seyn gegen seine Mitte.
Was hiermit im kategorischen Schlusse gesetzt ist, sind einer Seits Extreme in solchem Verhältniß zur Mitte, daß sie an sich objektive Allgemeinheit oder selbstständige Natur haben und zugleich als Unmittelbare sind, also gegen einander gleichgültige Wirklichkeiten. Anderer Seits aber sind sie ebenso sehr als zufällige, oder ihre Unmittelbarkeit als aufgehoben in ihrer Identität bestimmt. Diese aber ist um jener Selbstständigkeit und Totalität der Wirklichkeit willen nur die formelle, innere; hierdurch hat der Schluß der Nothwendigkeit sich zum hypothetischen bestimmt.
1. Das hypothetische Urtheil enthält nur die nothwendige Beziehung ohne die Unmittelbarkeit der Bezogenen. Wenn A ist, so ist B, oder das Seyn des A ist auch ebenso sehr das Seyn eines Andern, des B; damit ist noch nicht gesagt, weder daß A ist, noch daß B ist. Der hypothetische Schluß fügt diese Unmittelbarkeit des Seyns hinzu:
Wenn A ist, so ist B,
Nun ist A,
Also ist B.
Der Untersatz für sich spricht das unmittelbare Seyn des A aus. Aber es ist nicht bloß dieß zum Urtheil hinzugekommen. Der Schluß enthält die Beziehung des Subjekts und Prädikats nicht als die abstrakte Kopula, sondern als die erfüllte vermittelnde Einheit. Das Seyn des A ist daher nicht als bloße Unmittelbarkeit, sondern wesentlich als Mitte des Schlusses zu nehmen. Dieß ist näher zu betrachten.
2. Zunächst ist die Beziehung des hypothetischen Urtheils die Nothwendigkeit, oder innere substantielle Identität bei äußerlicher Verschiedenheit der Existenz, oder der Gleichgültigkeit des erscheinenden Seyns gegeneinander; – ein identischer Inhalt, der innerlich zu Grunde liegt. Die beiden Seiten des Urtheils sind daher nicht als ein unmittelbares, sondern in der Nothwendigkeit gehaltenes Seyn, also zugleich aufgehobenes, oder nur erscheinendes Seyn. Sie verhalten sich ferner als Seiten des Urtheils, als Allgemeinheit und Einzelnheit; das eine ist daher jener Inhalt als Totalität der Bedingungen, das andere als Wirklichkeit. Es ist jedoch gleichgültig, welche Seite als Allgemeinheit, welche als Einzelnheit genommen werde. Insofern nämlich die Bedingungen noch das Innere, Abstrakte einer Wirklichkeit sind, sind sie das Allgemeine, und es ist das Zusammengefaßtseyn derselben in eine Einzelnheit, wodurch sie in Wirklichkeit getreten sind. Umgekehrt sind die Bedingungen eine vereinzelnte zerstreute Erscheinung, welche erst in der Wirklichkeit Einheit und Bedeutung, und ein allgemeingültiges Daseyn gewinnt.
Das nähere Verhältniß, das hier zwischen den beiden Seiten als Verhältniß von Bedingung zum Bedingten angenommen worden, kann jedoch auch als Ursache und Wirkung, Grund und Folge genommen werden; dieß ist hier gleichgültig; aber das Verhältniß der Bedingung entspricht insofern der in dem hypothetischen Urtheile und Schlusse vorhandenen Beziehung näher, als die Bedingung wesentlich als eine gleichgültige Existenz, Grund und Ursache dagegen durch sich selbst übergehend ist; auch ist die Bedingung eine allgemeinere Bestimmung, indem sie beide Seiten jener Verhältnisse begreift, da die Wirkung, Folge u. s. f. ebenso sehr Bedingung der Ursache, des Grundes ist, als diese von jenen. –
A ist nun das vermittelnde Seyn, insofern es erstens ein unmittelbares Seyn, eine gleichgültige Wirklichkeit, aber zweitens insofern es ebenso sehr als ein an sich selbst zufälliges, sich aufhebendes Seyn ist. Was die Bedingungen in die Wirklichkeit der neuen Gestalt, deren Bedingungen sie sind, übersetzt, ist, daß sie nicht das Seyn als das abstrakte Unmittelbare sind, sondern das Seyn in seinem Begriffe, zunächst das Werden; aber, da der Begriff nicht mehr das Uebergehen ist, bestimmter die Einzelnheit, als sich auf sich beziehende negative Einheit. – Die Bedingungen sind ein zerstreutes, seine Verwendung erwartendes und forderndes Material; diese Negativität ist das Vermittelnde, die freie Einheit des Begriffes. Sie bestimmt sich als Thätigkeit, da diese Mitte der Widerspruch der objektiven Allgemeinheit, oder der Totalität des identischen Inhalts, und der gleichgültigen Unmittelbarkeit ist. – Diese Mitte ist daher nicht mehr bloß innere, sondern seyende Nothwendigkeit; die objektive Allgemeinheit enthält die Beziehung auf sich selbst als einfache Unmittelbarkeit, als Seyn; – im kategorischen Schlusse ist dieß Moment zunächst Bestimmung der Extreme; aber gegen die objektive Allgemeinheit der Mitte bestimmt es sich als Zufälligkeit, damit als ein nur gesetztes, auch aufgehobenes, das ist, in den Begriff oder in die Mitte als Einheit zurückgegangenes, welche selbst nun in ihrer Objektivität auch Seyn ist.
Der Schlußsatz: Also ist B, drückt denselben Widerspruch aus, daß B ein unmittelbar Seyendes, aber ebenso durch ein Anderes oder vermittelt ist. Seiner Form nach ist er daher derselbe Begriff, welcher die Mitte ist; nur als das Nothwendige unterschieden von der Nothwendigkeit, – in der ganz oberflächlichen Form der Einzelnheit gegen die Allgemeinheit. Der absolute Inhalt von A und B ist derselbe; es sind nur zwei verschiedene Namen derselben Grundlage für die Vorstellung, insofern sie die Erscheinung der verschiedenen Gestalt des Daseyns festhält, und vom Nothwendigen seiner Nothwendigkeit unterscheidet; insofern diese aber von B getrennt seyn sollte, so wäre es nicht das Nothwendige. Es ist somit die Identität des Vermittelnden und des Vermittelten darin vorhanden.
3. Der hypothetische Schluß stellt zunächst die nothwendige Beziehung als Zusammenhang durch die Form oder negative Einheit dar, wie der kategorische durch die positive Einheit den gediegenen Inhalt, die objektive Allgemeinheit. Aber die Nothwendigkeit geht in das Nothwendige zusammen; die Formthätigkeit des Uebersetzens der bedingenden Wirklichkeit in die bedingte ist an sich die Einheit, in welcher die vorher zum gleichgültigen Daseyn befreiten Bestimmtheiten des Gegensatzes aufgehoben sind, und der Unterschied des A und B ein leerer Name ist. Sie ist daher in sich reflektirte Einheit, – somit ein identischer Inhalte; und ist dieß nicht nur an sich, sondern es ist durch diesen Schluß auch gesetzt, indem das Seyn des A auch nicht sein eigenes, sondern des B, und umgekehrt überhaupt das Seyn des Einen das Seyn des Andern ist, und im Schlußsatze bestimmt das unmittelbare Seyn oder gleichgültige Bestimmtheit als eine vermittelte ist, – also die Aeußerlichkeit sich aufgehoben, und deren in sich gegangene Einheit gesetzt ist.
Die Vermittelung des Schlusses hat sich hierdurch bestimmt als Einzelnheit, Unmittelbarkeit und als sich auf sich beziehende Negativität, oder unterscheidende und aus diesem Unterschiede sich in sich zusammennehmende Identität, – als absolute Form, und eben dadurch als objektive Allgemeinheit, mit sich identisch seyender Inhalt. Der Schluß ist in dieser Bestimmung der disjunktive Schluß.
Wie der hypothetische Schluß im Allgemeinen unter dem Schema der zweiten Figur A-E-B steht, so steht der disjunktive unter dem Schema der dritten Figur des formalen Schlusses: E-A-B. Die Mitte ist aber die mit der Form erfüllte Allgemeinheit; sie hat sich als die Totalität, als entwickelte objektive Allgemeinheit bestimmt. Der Medius Terminus
ist daher sowohl Allgemeinheit, als Besonderheit und Einzelnheit. Als jene ist er erstlich die substantielle Identität der Gattung, aber zweitens als eine solche, in welche die Besonderheit, aber als ihr gleich, aufgenommen ist, also als allgemeine Sphäre, die ihre totale Besonderung enthält, – die in ihre Arten zerlegte Gattung; A, welches sowohl B als C als D ist. Die Besonderung ist aber als Unterscheidung ebenso sehr das Entweder Oder des B, C und D, negative Einheit, das gegenseitige Ausschließen der Bestimmung. – Dieß Ausschließen ist nun ferner nicht nur ein gegenseitiges und die Bestimmung bloß eine relative, sondern ebenso sehr wesentlich sich auf sich beziehende Bestimmung; das Besondere als Einzelnheit mit Ausschließung der anderen.
A ist entweder B oder C oder D,
A ist aber B;
also ist A nicht C noch D.
Oder auch:
A ist entweder B oder C oder D,
A ist aber nicht C noch D;
also ist es B.
A ist nicht nur in den beiden Prämissen Subjekt, sondern auch im Schlußsatz. In der ersten ist es allgemeines und in seinem Prädikate die in die Totalität ihrer Arten besonderte allgemeine Sphäre; in der zweiten ist es als Bestimmtes, oder als eine Art; im Schlußsatz ist es als die ausschließende, einzelne Bestimmtheit gesetzt. – Oder auch ist es schon im Untersatze als ausschließende Einzelnheit, und im Schlußsatze als das Bestimmte, was es ist, positiv gesetzt.
Was hiermit überhaupt als das Vermittelte erscheint, ist die Allgemeinheit des A mit der Einzelnheit. Das Vermittelnde aber ist dieses A, welches die allgemeine Sphäre seiner Besonderungen und ein als Einzelnes Bestimmtes ist. Was sie Wahrheit des hypothetischen Schlusses ist, die Einheit des Vermittelnden und Vermittelten, ist somit im disjunktiven Schlusse gesetzt, der aus diesem Grunde ebenso sehr kein Schluß mehr ist. Die Mitte, welche in ihm als die Totalität des Begriffes gesetzt ist, enthält nämlich selbst die beiden Extreme in ihrer vollständigen Bestimmtheit. Die Extreme, im Unterschiede von dieser Mitte, sind nur als ein Gesetztseyn, dem keine eigenthümliche Bestimmtheit gegen die Mitte mehr zukommt.
Dieß noch in bestimmterer Rücksicht auf den hypothetischen Schluß betrachtet, so war in ihm eine substantielle Identität, als das innere Band der Nothwendigkeit, und eine davon unterschiedene negative Einheit – nämlich die Thätigkeit oder die Form, welche ein Daseyn in ein anderes übersetzte, – vorhanden. Der disjunktive Schluß ist überhaupt in der Bestimmung der Allgemeinheit, seine Mitte ist das A als Gattung und als vollkommen Bestimmtes; durch diese Einheit ist jener vorher innere Inhalt auch gesetzt, und umgekehrt das Gesetztseyn oder die Form ist nicht die äußerliche negative Einheit dagegen ein gleichgültiges Daseyn, sondern identisch mit jenem gediegenen Inhalte. Die ganze Formbestimmung des Begriffs ist in ihrem bestimmten Unterschied und zugleich in der einfachen Identität des Begriffes gesetzt.
Dadurch hat sich nun der Formalismus des Schließens, hiermit die Subjektivität des Schlusses und des Begriffes überhaupt aufgehoben. Dieß Formelle oder Subjektive bestand darin daß das Vermittelnde der Extreme, der Begriff als abstrakte Bestimmung, und dadurch von ihnen, deren Einheit sie ist, verschieden ist. In der Vollendung des Schlusses dagegen, worin die objektive Allgemeinheit ebenso sehr als Totalität der Formbestimmungen gesetzt ist, ist der Unterschied des Vermittelnden und Vermittelten weggefallen. Das, was vermittelt ist, ist selbst wesentliches Moment seines Vermittelnden, und jedes Moment ist als die Totalität der Vermittelten. Die Figuren des Schlusses stellen jede Bestimmtheit des Begriffs einzeln als die Mitte dar, welche zugleich der Begriff als Sollen ist, als Forderung, daß das Vermittelnde seine Totalität sey. Die verschiedenen Gattungen der Schlüsse aber stellen die Stufen der Erfüllung oder Konkretion der Mitte dar. In dem formalen Schlusse wird die Mitte nur dadurch als Totalität gesetzt, daß alle Bestimmtheiten, aber jede einzeln, die Funktion der Vermittelung durchlaufen. In den Schlüssen der Reflexion ist die Mitte als die, die Bestimmungen der Extreme äußerlich zusammenfassende Einheit. Im Schlusse der Nothwendigkeit hat sie sich zur ebenso entwickelten und totalen, als einfachen Einheit bestimmt, und die Form des Schlusses, der in dem Unterschiede der Mitte gegen seine Extreme bestand hat sich dadurch aufgehoben.
Damit ist der Begriff überhaupt realisirt worden; bestimmter hat er eine solche Realität gewonnen, welche Objektivität ist. Die nächste Realität war, daß der Begriff als die in sich negative Einheit sich dirimirt, und als Urtheil seine Bestimmungen in bestimmtem und gleichgültigem Unterschiede setzt, und im Schlusse sich selbst ihnen entgegenstellt. Indem er so noch das Innerliche dieser seiner Aeußerlichkeit ist, so wird durch den Verlauf der Schlüssse diese Aueßerlichkeit mit der innerlichen Einheit ausgeglichen; die verschiedenen Bestimmungen kehren durch die Vermittelung, in welcher sie zunächst nur in einem Dritten eins sind, in diese Einheit zurück, und die Aeußerlichkeit stellt dadurch den Begriff an ihr selbst dar, der hiermit ebenso sehr nicht mehr als innerliche Einheit von ihr unterschieden ist.
Jene Bestimmung des Begriffs aber, welche als Realität betrachtet worden, ist umgekehrt ebenso sehr ein Gesetztseyn. Denn nicht nur in diesem Resultate hat sich als die Wahrheit des Begriffs die Identität seiner Innerlichkeit und Aeußerlichkeit dargestellt, sondern schon die Momente des Begriffs im Urtheile bleiben auch in ihrer Gleichgültigkeit gegen einander, Bestimmungen, die ihre Bedeutung nur in ihrer Beziehung haben. Der Schluß ist Vermittelung, der vollständige Begriff in seinem Gesetztseyn. Seine Bewegung ist das Aufheben dieser Vermittelung, in welcher nichts an und für sich, sondern jedes nur vermittelst eines Andern ist. Das Resultat ist daher eine Unmittelbarkeit, die durch Aufheben der Vermittelung hervorgegangen, ein Seyn, das ebenso sehr identisch mit der Vermittelung und der Begriff ist, der aus und in seinem Andersseyn sich selbst hergestellt hat. Dieß Seyn ist daher eine Sache, die an und für sich ist, – die Objektivität.
Im ersten Buche der objektiven Logik wurde das abstrakte Seyn dargestellt als übergehend in das Daseyn, aber ebenso zurückgehend in das Wesen. Im zweiten zeigt sich das Wesen, daß es sich zum Grunde bestimmt, dadurch in die Existenz tritt und sich zur Substanz realisirt, aber wieder in den Begriff zurückgeht. Vom Begriffe ist nun zunächst gezeigt worden, daß er sich zur Objektivität bestimmt. Es erhellt von selbst, daß dieser letztere Uebergang seiner Bestimmung nach dasselbe ist, was sonst in der Metaphysik als der Schluß vom Begriffe, nämlich vom Begriffe Gottes auf sein Daseyn, oder als der sogenannte ontologische Beweis vom Daseyn Gottes vorkam. – Es ist ebenso bekannt, daß der erhabenste Gedanke Deskartes, daß der Gott das ist, dessen Begriff sein Seyn in sich schließt, nachdem er in die schlechte Form des formalen Schlusses, nämlich in die Form jenes Beweises herabgesunken, endlich der Kritik der Vernunft, und dem Gedanken, daß sich das Daseyn nicht aus dem Begriffe herausklauben lasse, unterlegen ist. Einiges diesen Beweis Betreffende ist schon früher beleuchtet worden; im ersten Theile S. 83 ff., indem das Seyn in seinem nächsten Gegensatze dem Nichtseyn verschwunden und als die Wahrheit beider sich das Werden gezeigt hat, ist die Verwechslung bemerklich gemacht worden, wenn bei einem bestimmten Daseyn nicht das Seyn desselben, sondern sein bestimmter Inhalt festgehalten und daher gemeint wird, wenn dieser bestimmte Inhalt, z. B. hundert Thaler, mit einem andern bestimmten Inhalte, z. B. dem Kontexte meiner Wahrnehmung, meinem Vermögenszustand verglichen und dabei ein Unterschied gefunden wird, ob jener Inhalt zu diesem hinzukomme oder nicht, – als ob dann vom Unterschiede des Seyns und Nichtseyns, oder gar vom Unterschiede des Seyns und des Begriffes gesprochen werde. Ferner ist daselbst S. 116 und II. Th. S. 71 die in dem ontologischen Beweise vorkommende Bestimmung eines Inbegriffs aller Realitäten beleuchtet worden. – Den wesentlichen Gegenstand jenes Beweises, den Zusammenhang des Begriffes und des Daseyns, betrifft aber die eben geschlossene Betrachtung des Begriffs und des ganzen Verlaufs, durch den er sich zu Objektivität bestimmt. Der Begriff ist als absolut mit sich identische Negativität das sich selbst Bestimmende; es ist bemerkt worden, daß er schon, indem er sich in der Einzelnheit zum Urtheil entschließt, sich als Reales, Seyendes setzt; diese noch abstrakte Realität vollendet sich in der Objektivität.
Wenn es nun scheinen möchte, als ob der Uebergang des Begriffs in die Objektivität etwas Anderes sey, als der Uebergang vom Begriff Gottes zu dessen Daseyn, so wäre einer Seits zu betrachten, daß der bestimmte Inhalt, Gott, im logischen Gange keinen Unterschied machte, und der ontologische Beweis nur eine Anwendung dieses logischen Ganges auf jenen besondern Inhalt wäre. Auf der andern Seite aber ist sich wesentlich an die oben gemachte Bemerkung zu erinnern, daß das Subjekt erst in seinem Prädikate Bestimmtheit und Inhalt erhält, vor demselben aber, er mag für das Gefühl, Anschauung und Vorstellung so der Bestimmtheit aber zugleich die Realisation überhaupt. – Die Prädikate müssen aber gefaßt werden, als selbst noch in den Begriff eingeschlossen, somit als etwas Subjektives, mit dem noch nicht zum Daseyn herausgekommen ist; insofern ist einer Seits allerdings die Realisation des Begriffs im Urtheil noch nicht vollendet. Anderer Seits bleibt aber auch die bloße Bestimmung eines Gegenstandes durch Prädikate, ohne daß sie zugleich die Realisation und Objektivierung des Begriffes ist, etwas so Subjektives, daß sie auch nicht einmal die wahrhafte Erkenntniß und Bestimmung des Begriffs des Gegenstandes ist; – ein Subjektives in dem Sinne von abstrakter Reflexion und unbegriffenen Vorstellungen. – Gott als lebendiger Gott, und noch mehr als absoluter Geist wird nur in seinem Thun erkannt. Früh ist der Mensch angewiesen worden, ihn in seinen Werken zu erkennen; aus diesen können erst die Bestimmungen hervorgehen, welche seine Eigenschaften genannt werden; so wie darin auch sein Seyn enthalten ist. So faßt das begreifende Erkennen seines Wirkens, d. i. seiner selbst, den Begriff Gottes in seinem Seyn, und sein Seyn in seinem Begriffe. Das Seyn für sich oder gar das Daseyn ist eine so arme und beschränkte Bestimmung, daß die Schwierigkeit, sie im Begriffe zu finden, wohl nur daher hat kommen können, daß nicht betrachtet worden ist, was denn das Seyn oder Daseyn selbst ist. – Das Seyn, als die ganz abstrakte, unmittelbare Beziehung auf sich selbst, ist nichts Anderes als das abstrakte Moment des Begriffs, welches abstrakte Allgemeinheit ist, die auch das, was man an das Seyn verlangt, leistet, außer dem Begriff zu seyn; denn so sehr sie Moment des Begriffs ist, ebenso sehr ist sie der Unterschied, oder das abstrakte Urtheil desselben, indem er sich selbst sich gegenüberstellt. Der Begriff, auch als formaler, enthält schon unmittelbar das Seyn in einer wahrern und reichern Form, indem er als sich auf sich beziehende Negativität, Einzelnheit ist.
Unüberwindlich aber wird allerdings die Schwierigkeit, im Begriffe überhaupt, und ebenso im Begriffe Gottes das Seyn zu finden, wenn es ein solches seyn soll, das im Kontexte der äußern Erfahrung oder in der Form der sinnlichen Wahrnehmung, wie die hundert Thaler in meinem Vermögenszustande, nur als ein mit der Hand, nicht mit dem Geiste Begriffenes, wesentlich dem äußern, nicht dem innern Auge Sichtbares vorkommen soll – wenn dasjenige Seyn, Realität, Wahrheit genannt wird, was die Dinge als sinnliche, zeitliche und vergängliche haben. – Wenn ein Philosophiren sich beim Seyn nicht über die Sinne erhebt, so gesellt sich dazu, daß es auch beim Begriffe nicht den bloß abstrakten Gedanken verläßt; dieser steht dem Seyn gegenüber.
Die Gewöhnung, den Begriff nur als etwas so Einseitiges, wie der abstrakte Gedanke ist, zu nehmen, wird schon Anstand finden, das, was vorhin vorgeschlagen wurde, anzuerkennen, nämlich den Uebergang vom Begriffe Gottes zu seinem Seyn, als eine Anwendung von dem dargestellten logischen Verlauf der Objektivirung des Begriffs, anzusehen. Wenn jedoch wie gewöhnlich geschieht, zugegeben wird, daß das Logische als das Formale die Form für das Erkennen jedes bestimmten Inhalts ausmache, so müßte wenigstens jenes Verhältniß zugestanden werden, wenn nicht überhaupt eben bei dem Gegensatze des Begriffes gegen die Objektivität, bei dem unwahren Begriffe und einer ebenso unwahren Realität, als einem Letzten stehen geblieben wird. – Allein bei der Exposition des reinen Begriffes ist noch weiter angedeutet worden, daß derselbe der absolute, göttliche Begriff selbst ist, so daß in Wahrheit nicht das Verhältniß einer Anwendung Statt finden würde, sondern jener logische Verlauf die unmittelbare Darstellung der Selbstbestimmung Gottes zum Seyn wäre. Es ist aber hierüber zu bemerken, daß, indem der Begriff als der Begriff Gottes dargestellt werden soll, er aufzufassen ist, wie er schon in die Idee aufgenommen ist. Jener reine Begriff durchläuft die endlichen Formen des Urtheils und des Schlusses darum, weil er noch nicht als an und für sich eins mit der Objektivität gesetzt, sondern erst im Werden zu ihr begriffen ist. So ist auch diese Objektivität noch nicht die göttliche Existenz, noch nicht die in der Idee scheinende Realität. Doch ist die Objektivität gerade um so viel reicher und höher als das Seyn oder Daseyn des ontologischen Beweises, als der reine Begriff reicher und höher ist, als jene metaphysische Leere des Inbegriffs aller Realität. – Ich erspare es jedoch auf eine andere Gelegenheit, den vielfachen Mißverstand, der durch den logischen Fomalismus in den ontologischen, so wie in die übrigen sogenannten Beweise vom Daseyn Gottes gebracht worden ist, wie auch die kantische Kritik derselben näher zu beleuchten, und durch Herstellen ihrer wahren Bedeutung die dabei zu Grunde liegenden Gedanken in ihren Werth und Würde zurückzuführen.
Es sind, wie bereits erinnert worden, schon mehrere Formen der Unmittelbarkeit vorgekommen; aber in verschiedenen Bestimmungen. In der Sphäre des Seyns ist sie das Seyn selbst und das Daseyn; in der Sphäre des Wesens die Existenz und dann die Wirklichkeit und Substantialität, in der Sphäre des Begriffs außer der Unmittelbarkeit, als abstrakter Allgemeinheit, nunmehr die Objektivität. – Diese Ausdrücke mögen, wenn es nicht um die Genauigkeit philosophischer Begriffsunterschiede zu thun ist, als synonym gebraucht werden; jene Bestimmungen sind aus der Nothwendigkeit des Begriffs hervorgegangen; – Seyn ist überhaupt die erste Unmittelbarkeit, und Daseyn dieselbe mit der ersten Bestimmtheit. Die Existenz mit dem Dinge ist die Unmittelbarkeit, welche aus dem Grunde hervorgeht, – aus der sich aufhebenden Vermittelung der einfachen Reflexion des Wesens. Die Wirklichkeit aber und die Substantialität ist die aus dem aufgehobenen Unterschiede der noch unwesentlichen Existenz als Erscheinung und ihrer Wesentlichkeit hervorgegangene Unmittelbarkeit. Die Objektivität endlich ist die Unmittelbarkeit, zu der sich der Begriff durch Aufhebung seiner Abstraktion und Vermittelung bestimmt. – Die Philosophie hat das Recht aus der Sprache des gemeinen Lebens, welche für die Welt der Vorstellungen gemacht ist, solche Ausdrücke zu wählen, welche den Bestimmungen des Begriffs nahe zu kommen scheinen. Es kann nicht darum zu thun seyn, für ein aus der Sprache des gemeinen Lebens gewähltes Wort zu erweisen, daß man auch im gemeinen Leben denselben Begriff damit verbinde, für welchen es die Philosophie gebraucht, denn das gemeine Leben hat keine Begriffe, sondern Vorstellungen, und es ist die Philosophie selbst, den Begriff dessen zu erkennen, was sonst bloße Vorstellung ist. Es muß daher genügen, wenn der Vorstellung bei ihren Ausdrücken, die für philosophische Begriffen gebraucht werden, so etwas Ungefähres von ihrem Unterschiede vorschwebt; wie es bei jenen Ausdrücken der Fall seyn mag, daß man in ihnen Schattirungen der Vorstellung erkennt, welche sich näher auf die entsprechenden Begriffe beziehen. – Man wird vielleicht schwerer zugeben, daß Etwas seyn könne, ohne zu existiren: aber wenigstens wird man z. B. das Seyn als Kopula des Urtheils nicht wohl mit dem Ausdruck existiren vertauschen, und nicht sagen: diese Waare existirt theuer, passend u. s. f., das Geld existirt Metall, oder metallisch, statt: diese Waare ist theuer, passend u. s. f., das Geld ist Metall;In einem französischen Berichte, worin der Befehlshaber angiebt, daß er den sich bei der Insel gewöhnlich gegen Morgen erhebenden Wind erwartete, um ans Land zu steuern, kommt der Ausdruck vor: le vent ayant été longtems sans exister
; hier ist der Unterschied bloß aus der sonstigen Redensart, z. B. il a été longtems sans m'écrire
, entstanden. Seyn aber und Erscheinen, Erscheinung und Wirklichkeit, wie auch bloßes Seyn gegen Wirklichkeit, werden auch wohl sonst unterschieden, so wie alle diese Ausdrücke noch mehr von der Objektivität. – Sollten sie aber auch synonym gebraucht werden, so wird die Philosophie ohnehin die Freiheit haben, solchen leeren Ueberfluß der Sprache für ihre Unterschiede zu benutzen.
Es ist beim apodiktischen Urtheil, wo, als in der Vollendung des Urtheils, das Subjekt seine Bestimmtheit gegen das Prädikat verliert, an die daher stammende gedoppelte Bedeutung der Subjektivität erinnert worden, nämlich des Begriffs und ebenso der ihm sonst gegenüberstehenden Aeußerlichkeit und Zufälligkeit. So erscheint auch für die Objektivität die gedoppelte Bedeutung, dem selbstständigen Begriffe gegenüber zu stehen, aber auch das An- und Fürsichseyende zu seyn. Indem das Objekt in jenem Sinne dem im subjektiven Idealismus als das absolute Wahre ausgesprochenen Ich = Ich gegenübersteht, ist es die mannigfaltige Welt in ihrem unmittelbaren Daseyn, mit welcher Ich oder der Begriff sich nur in den unendlichen Kampf setzt, um durch die Negation dieses an sich nichtigen Andern der ersten Gewißheit seiner selbst die wirkliche Wahrheit seiner Gleichheit mit sich zu geben. – In unbestimmterem Sinne bedeutet es so einen Gegenstand überhaupt für irgend ein Interesse und Thätigkeit des Subjekts.
In dem entgegengesetzten Sinne aber bedeutet das Objektive das An- und Fürsichseyende, das ohne Beschränkung und Gegensatz ist. Vernünftige Grundsätze, vollkommene Kunstwerke u. s. f. heißen insofern objektive, als sie frei und über aller Zufälligkeit sind. Obschon vernünftige, theoretische oder sittliche Grundsätze nur dem Subjektiven, dem Bewußtseyn angehören, so wird das An- und Fürsichseyende desselben doch objektiv genannt; die Erkenntniß der Wahrheit wird darein gesetzt, das Objekt, wie es als Objekt frei von Zuthat subjektiver Reflexion, zu erkennen, und das Rechtthun in Befolgung von objektiven Gesetzen, die ohne subjektiven Ursprung und keiner Willkür und ihre Nothwendigkeit verkehrenden Behandlung fähig sind.
Auf dem gegenwärtigen Standpunkte unserer Abhandlung hat zunächst die Objektivität die Bedeutung des an- und fürsichseyenden Seyns des Begriffes, des Begriffes, der die in seiner Selbstbestimmung gesetzte Vermittelung, zur unmittelbaren Beziehung auf sich selbst, aufgehoben hat. Diese Unmittelbarkeit ist dadurch selbst unmittelbar und ganz vom Begriffe durchdrungen, so wie seine Totalität unmittelbar mit seinem Seyn identisch ist. Aber indem ferner der Begriff ebenso sehr das freie Fürsichseyn seiner Subjektivität herzustellen hat, so tritt ein Verhältniß desselben als Zwecks zur Objektivität ein, worin deren Unmittelbarkeit das gegen ihn Negative, und durch seine Thätigkeit zu Bestimmende wird, hiermit die andere Bedeutung, das an und für sich Nichtige, insofern es dem Begriff gegenübersteht, zu seyn, erhält.
Vor's Erste nun ist die Objektivität in ihrer Unmittelbarkeit, deren Momente, um der Totalität aller Momente willen, in selbstständiger Gleichgültigkeit als Objekte außereinander bestehen, und in ihrem Verhältnisse die subjektive Einheit des Begriffs nur als innere oder als äußere haben; der Mechanismus. – Indem in ihm aber
Zweitens jene Einheit sich als immanentes Gesetz der Objekte selbst zeigt, so wird ihr Verhältniß ihre eigenthümliche durch ihr Gesetz begründete Differenz, und eine Beziehung, in welcher ihre bestimmte Selbstständigkeit sich aufhebt; der Chemismus.
Drittens diese wesentliche Einheit der Objekte ist eben damit als unterschieden von ihrer Selbstständigkeit gesetzt, sie ist der subjektive Begriff aber gesetzt als an und für sich selbst bezogen auf die Objektivität, als Zweck; die Teleologie.
Indem der Zweck der Begriff ist, der gesetzt ist, als an ihm selbst sich auf die Objektivität zu beziehen, und seinen Mangel, subjektiv zu seyn, durch sich aufzuheben, so wird die zunächst äußere Zweckmäßigkeit durch die Realisirung des Zwecks zur innern und zur Idee.
Da die Objektivität die in ihre Einheit zurückgegangene Totalität des Begriffes ist, so ist damit ein Unmittelbares gesetzt, das an und für sich jene Totalität und auch als solche gesetzt ist, in der aber die negative Einheit des Begriffs sich noch nicht von der Unmittelbarkeit dieser Totalität abgeschieden hat; – oder die Objektivität ist noch nicht als Urtheil gesetzt. Insofern sie den Begriff immanent in sich hat, so ist der Unterschied desselben an ihr vorhanden; aber um der objektiven Totalität willen sind die Unterschiedenen vollständige und selbstständige Objekte, die sich daher auch in ihrer Beziehung nur als selbstständige zu einander verhalten, und sich in jeder Verbindung äußerlich bleiben. – Dieß macht den Charakter des Mechanismus aus, daß, welche Beziehung zwischen den Verbunden Statt findet, diese Beziehung ihnen eine fremde ist, welche ihre Natur nichts angeht, und wenn sie auch mit dem Schein eines Eins verknüpft ist, nichts weiter als Zusammensetzung, Vermischung, Haufen u. s. f. bleibt. Wie der materielle Mechanismus, so besteht auch der geistige darin, daß die im Geiste bezogenen sich einander und ihm selbst äußerlich bleiben. Eine mechanisch Vorstellungsweise, ein mechanisches Gedächtniß, die Gewohnheit, eine mechanische Handlungsweise bedeuten, daß die eigenthümliche Durchdringung und Gegenwart des Geistes bei demjenigen fehlt, was er auffaßt oder thut. Ob zwar sein theoretischer oder praktischer Mechanismus nicht ohne seine Selbsthätigkeit, einen Trieb und Bewußtseyn Statt finden kann, so fehlt darin doch die Freiheit der Individualität, und weil sie nicht darin erscheint, erscheint solches Thun als ein bloß äußerliches.
1. Das Objekt ist, wie sich ergeben hat, der Schluß, dessen Vermittelung ausgeglichen und daher unmittelbare Identität geworden ist. Es ist daher an und für sich Allgemeines; die Allgemeinheit nicht im Sinne einer Gemeinschaftlichkeit von Eigenschaften, sondern welche die Besonderheit durchdringt, und in ihr unmittelbare Einzelnheit ist.
1. Vor's Erste unterscheidet sich daher das Objekt nicht in Materie und Form, deren jene selbstständige Allgemeine des Objekts, diese aber das Besondere und Einzelne seyn würde; ein solcher abstrakter Unterschied von Einzelnheit und Allgemeinheit ist nach seinem Begriffe an ihm nicht vorhanden; wenn es als Materie betrachtet wird, so muß es als an sich selbst geformte Materie genommen werden. Ebenso kann es als Ding mit Eigenschaften, als Ganzes aus Theilen bestehend, als Substanz mit Accidenzen und nach den anderen Verhältnissen der Reflexion bestimmt werden; aber diese Verhältnisse sind überhaupt schon im Begriffe untergegangen; das Objekt hat daher nicht Eigenschaften noch Accidenzen, denn solche sind vom Dinge oder der Substanz trennbar; im Objekt ist aber die Besonderheit schlechthin in die Totalität reflektirt. In den Theilen eines Ganzen ist zwar diejenige Selbstständigkeit vorhanden, welche den Unterschieden des Objekts zukommt, aber diese Unterschiede sind sogleich wesentlich selbst Objekte, Totalitäten, welche nicht, wie die Theile, diese Bestimmtheit gegen das Ganze haben.
Das Objekt ist daher zunächst insofern unbestimmt, als es keinen bestimmten Gegensatz an ihm hat; denn es ist die zur unmittelbaren Identität zusammengegangene Vermittelung. Insofern der Begriff wesentlich bestimmt ist, hat es die Bestimmtheit als eine zwar vollständige, übrigens aber unbestimmte, d. i. verhältnißlose Mannigfaltigkeit an ihm, welche eine ebenso zunächst nicht weiter bestimmte Totalität ausmacht; Seiten, Theile, die an ihm unterschieden werden können, gehören einer äußern Reflexion an. Jener ganz unbestimmte Unterschied ist daher nur, daß es mehrere Objekte giebt, deren jedes seine Bestimmtheit nur in seine Allgemeinheit reflektirt enthält, und nicht nach Außen scheint. – Weil ihm diese unbestimmte Bestimmtheit wesentlich ist, ist es in sich selbst eine solche Mehrheit, und muß daher als Zusammengesetztes als Aggregat betrachtet werden. – Es besteht jedoch nicht aus Atomen, denn diese sind keine Objekte, weil sie keine Totalitäten sind. Die leibnitzische Monade würde mehr ein Objekt seyn, weil sie eine Totalität der Weltvorstellung ist, aber in ihre intensive Subjektivität eingeschlossen, soll sie wenigstens wesentlich Eins in sich seyn. Jedoch ist die Monade, als ausschließendes Eins bestimmt, nur ein von der Reflexion angenommenes Princip. Sie ist aber Theils insofern Objekt, als der Grund ihrer mannigfaltigen Vorstellungen, der entwickelten, d. h. der gesetzten Bestimmungen ihrer bloß an sich seyenden Totalität, außer ihr liegt, Theils insofern es der Monade ebenso gleichgültig ist, mit anderen zusammen ein ausschließendes, für sich selbst bestimmtes.
2. Indem das Objekt nun Totalität des Bestimmtseyns ist, aber um seiner Unbestimmtheit und Unmittelbarkeit willen nicht die negative Einheit desselben, so ist es gegen die Bestimmungen als einzelne, an und für sich bestimmte, so wie diese selbst gegeneinander gleichgültig. Diese sind daher nicht aus ihm, noch auseinander begreiflich; seine Totalität ist die Form des allgemeinen Reflektirtseyns seiner Mannigfaltigkeit in die an sich selbst nicht bestimmte Einzelnheit überhaupt. Die Bestimmtheiten, die es an ihm hat, kommen ihm also zwar zu; aber die Form, welche ihren Unterschied ausmacht, und sie zu einer Einheit verbindet, ist eine äußerliche gleichgültige; sie sey eine Vermischung, oder weiter eine Ordnung, ein gewisses Arrangement von Theilen und Seiten, so sind dieß Verbindungen, die denen so bezogenen gleichgültig sind.
Das Objekt hat hiermit, wie ein Daseyn überhaupt, die Bestimmtheit seiner Totalität außer ihm, in anderen Objekten, diese ebenso wieder außer ihnen, und sofort ins Unendliche. Die Rückkehr dieses Hinausgehens ins Unendliche in sich muß zwar gleichfalls angenommen und als eine Totalität vorgestellt werden, als eine Welt, die aber nichts als die durch die unbestimmte Einzelnheit in sich abgeschlossene Allgemeinheit, ein Universum ist.
Indem also das Objekt in seiner Bestimmtheit ebenso gleichgültig gegen sie ist, weist es durch sich selbst für sein Bestimmtseyn außer sich hinaus, wieder zu Objekten, denen es aber auf gleiche Weise gleichgültig ist, bestimmend zu seyn. Es ist daher nirgend ein Princip der Selbstbestimmung vorhanden; – der Determinismus, – der Standpunkt, auf dem das Erkennen steht, insofern ihm das Objekt, wie es sich hier zunächst ergeben hat, das Wahre ist, – giebt für jede Bestimmung desselben die eines andern Objekts an, aber dieses Andere ist gleichfalls indifferent, sowohl gegen sein Bestimmtseyn, als gegen sein aktives Verhalten. – Der Determinismus ist darum selbst auch so unbestimmt, ins Unendliche fortzugehen; er kann beliebig allenthalben stehen bleiben, und befriedigt seyn, weil das Objekt, zu welchem er übergegangen, als eine formale Totalität in sich beschlossen und gleichgültig gegen das Bestimmtseyn durch ein anderes ist. Darum ist das Erklären der Bestimmung eines Objekts, und das zu diesem Behufe gemachte Fortgehen dieser Vorstellung nur ein leeres Wort, weil in dem andern Objekt, zu dem sie fortgeht, keine Selbstbestimmung liegt.
3. Indem nun die Bestimmtheit eines Objekts in einem andern liegt, so ist keine bestimmte Verschiedenheit zwischen ihnen vorhanden; die Bestimmtheit ist nur doppelt, einmal an dem einen, dann an dem andern Objekt, ein schlechthin nur Identisches, und die Erklärung oder das Begreifen insofern tautologisch. Diese Tautologie ist das äußerliche, leere Hin- und Hergehen; da die Bestimmtheit von den dagegen gleichgültigen Objekten keine eigenthümliche Unterschiedenheit erhält, und deswegen nur identisch ist, ist nur Eine Bestimmtheit vorhanden; und daß sie doppelt sey, drückt eben diese Aeußerlichkeit und Nichtigkeit eines Unterschiedes aus. Aber zugleich sind die Objekte selbstständig gegeneinander; sie bleiben sich darum in jener Identität schlechthin äußerlich. – Es ist hiermit der Widerspruch vorhanden zwischen der vollkommenen Gleichgültigkeit der Objekte gegen einander, und zwischen der Identität der Bestimmtheit derselben, oder ihrer vollkommenen Aeußerlichkeit in der Identität ihrer Bestimmtheit. Dieser Widerspruch ist somit die negative Einheit mehrerer sich in ihr schlechthin abstoßender Objekte, – der mechanische Proceß.
Wenn die Objekte nur als in sich abgeschlossene Totalitäten betrachtet werden, so können sie nicht auf einander wirken. Sie sind in dieser Bestimmung dasselbe, was die Monaden, die eben deswegen ohne alle Einwirkung auf einander gedacht worden. Aber der Begriff einer Monade ist eben darum eine mangelhafte Reflexion. Denn erstlich ist sie eine bestimmte Vorstellung ihrer nur an sich seyenden Totalität; als ein gewisser Grad der Entwickelung und des Gesetztseyns ihrer Weltvorstellung ist sie ein Bestimmtes; indem sie nun die in sich geschlossene Totalität ist, so ist sie gegen diese Bestimmtheit auch gleichgültig; es ist daher nicht ihre eigene, sondern eine durch ein anders Objekt gesetzte Bestimmtheit. Zweitens ist sie ein Unmittelbares überhaupt, insofern sie ein nur Vorstellendes seyn soll; ihre Beziehung auf sich ist daher die abstrakte Allgemeinheit; dadurch ist sie ein für Andere offenes Daseyn. – Es ist nicht hinreichend, um die Freiheit der Substanz zu gewinnen, sie als eine Totalität vorzustellen, die in sich vollständig, nichts von Außen her zu erhalten habe. Vielmehr ist gerade die begrifflose, bloß vorstellende Beziehung auf sich selbst eine Passivität gegen Anderes. – Ebenso ist die Bestimmtheit, sie mag nun als die Bestimmtheit eines Seyenden, oder eines Vorstellenden, als ein Grad eigener aus dem Innern kommenden Entwickelung gefaßt werden, ein Aeußerliches; – der Grad, welchen die Entwickelung erreicht, hat seine Grenze in einem Andern. Die Wechselwirkung der Substanzen in eine vorherbestimmte Harmonie hinauszuschieben, heißt weiter nichts, als sie zu einer Voraussetzung machen, d. i. zu Etwas, das dem Begriffe entzogen wird. – Das Bedürfniß, der Einwirkung der Substanzen zu entgehen, gründete sich auf das Moment der absoluten Selbstständigkeit und Ursprünglichkeit, welches zu Grunde gelegt wurde. Aber da diesem Ansichseyn des Gesetztseyn, der Grad der Entwickelung, nicht entspricht, so hat es eben darum seinen Grund in einem Andern.
Vom Substantialitäts-Verhältnisse ist seiner Zeit gezeigt worden, daß es in das Kausalitäts-Verhältniß übergeht. Aber das Seyende hat hier nicht mehr die Bestimmung einer Substanz, sondern eines Objekts; das Kausalitäts-Verhältniß ist im Begriffe untergegangen; die Ursprünglichkeit einer Substanz gegen die andere hat sich als ein Schein, ihr Wirken als ein Uebergehen in das Entgegengesetzte gezeigt. Dieß Verhältniß hat daher keine Objektivität. Insofern daher das eine Objekt in der Form der subjektiven Einheit als wirkende Ursache gesetzt ist, so gilt dieß nicht mehr für eine ursprüngliche Bestimmung, sondern als etwas Vermitteltes; das wirkende Objekt hat diese seine Bestimmung nur vermittelst eines andern Objekts. – Der Mechanismus, da er der Sphäre des Begriffs angehört, hat an ihm dasjenige gesetzt, was sich als die Wahrheit des Kausalitäts-Verhältnisses erwies; daß die Ursache, die das An- und Fürsichseyende seyn soll, wesentlich ebenso wohl Wirkung, Gesetztseyn ist. Im Mechanismus ist daher unmittelbar die Ursachlichkeit des Objekts eine Nichtursprünglichkeit; es ist gleichgültig gegen diese seine Bestimmung; daß es Ursache ist, ist ihm daher etwas Zufälliges. – Insofern könnte man wohl sagen, daß die Kausalität der Substanzen nur ein Vorgestelltes ist. Aber eben diese vorgestellte Kausalität ist der Mechanismus, indem er dieß ist, daß die Kausalität, als identische Bestimmtheit verschiedener Substanzen, somit als das Untergehen ihrer Selbstständigkeit in dieser Identität, ein bloßes Gesetztseyn ist; die Objekte sind gleichgültig gegen diese Einheit, und erhalten sich gegen sie. Aber ebenso sehr ist auch diese ihre gleichgültige Selbstständigkeit ein bloßes Gesetztseyn; sie sind darum fähig, sich zu vermischen und zu aggregiren, und als Aggregat zu Einem Objekte zu werden. durch diese Gleichgültigkeit, ebenso wohl gegen ihren Uebergang, als gegen ihre Selbstständigkeit, sind die Substanzen Objekte.
Der mechanische Proceß ist das Setzen dessen, was im Begriffe der Mechanismus enthalten ist, zunächst also eines Widerspruchs.
1. Das Einwirken der Objekte ergiebt sich aus dem aufgezeigten Begriffe so, daß es das Setzen der identischen Beziehung der Objekte ist. Dieß besteht nur darin, daß der Bestimmtheit, welche bewirkt wird, die Form der Allgemeinheit gegeben wird; – was die Mittheilung ist, welche ohne Uebergehen ins Entgegengesetzte ist. – Die geistige Mittheilung, die ohnehin in dem Elemente vorgeht, welches das Allgemeine in der Form der Allgemeinheit ist, ist für sich selbst eine ideelle Beziehung, worin sich ungetrübt eine Bestimmtheit von einer Person in die andere kontinuirt, und ohne alle Veränderung sich verallgemeinert, – wie ein Duft in der widerstandslosen Atmosphäre sich frei verbreitet. Aber auch in der Mittheilung zwischen materiellen Objekten macht sich ihre Bestimmtheit auf eine ebenso ideelle Weise, so zu sagen, breit; die Persönlichkeit ist eine unendlich intensivere Härte, als die Objekte haben. Die formelle Totalität des Objekts überhaupt, welche gegen die Bestimmtheit gleichgültig, somit keine Selbstbestimmung ist, macht es zum Ununterschiedenen vom andern, und die Einwirkung daher zunächst zu einer ungehinderten Kontinuirung der Bestimmtheit des einen in dem andern.
Im Geistigen ist es nun ein unendlich mannigfaltiger Inhalt, der mittheilungsfähig ist, indem er in die Intelligenz aufgenommen, diese Form der Allgemeinheit erhält, in der er ein Mittheilbares wird. Aber das nicht nur durch die Form, sondern an und für sich Allgemeine ist das Objektive als solches, sowohl im Geistigen als im Körperlichen, wogegen die Einzelnheit der äußeren Objekte, wie auch der Personen, ein Unwesentliches ist, das ihm keinen Widerstand leisten kann. Die Gesetze, Sitten, vernünftige Vorstellungen überhaupt, sind im Geistigen solche Mittheilbare, welche die Individuen auf eine bewußtlose Weise durchdringen, und sich in ihnen geltend machen. Im Körperlichen sind es Bewegung, Wärme, Magnetismus, Elektricität und dergleichen – die, wenn man sie auch als Stoffe oder Materien sich vorstellen will, als imponderable Agentien bestimmt werden müssen, – Agentien, die dasjenige der Materialität nicht haben, was ihre Vereinzelung begründet.
2. Wenn nun im Einwirken der Objekte auf einander zuerst ihre identische Allgemeinheit gesetzt wird, so ist ebenso nothwendig das andere Begriffs-Moment, die Besonderheit zu setzen; die Objekte beweisen daher auch ihre Selbstständigkeit, erhalten sich als einander äußerlich, und stellen die Einzelnheit in jener Allgemeinheit her. Diese Herstellung ist die Reaktion überhaupt. Zunächst ist sie nicht zu fassen, als ein bloßes Aufheben der Aktion und der mitgetheilten Bestimmtheit; das Mitgetheilte ist als Allgemeines positiv in den besondern Objekten und besondert sich nur an ihrer Verschiedenheit. Insofern bleibt also das Mitgetheilte, was es ist; nur vertheilt es sich an die Objekte, oder wird durch deren Partikularität bestimmt. – Die Ursache geht in ihrem Andern, der Wirkung, die Aktivität der ursachlichen Substanz in ihrem Wirken verloren; das einwirkende Objekt aber wird nur ein Allgemeines; sein Wirken ist zunächst nicht ein Verlust seiner Bestimmtheit, sondern eine Partikularisation, wodurch es, welches zuerst jene ganze, an ihm einzelne Bestimmtheit war, nun eine Art derselben, und die Bestimmtheit erst dadurch als ein Allgemeines gesetzt wird. Beides, die Erhebung der einzelnen Bestimmtheit zur Allgemeinheit, in der Mittheilung, und die Partikularisation derselben oder die Herabsetzung derselben, die nur Eine war, zu einer Art, in der Vertheilung, ist ein und dasselbe.
Die Reaktion ist nun der Aktion gleich. – Dieß erscheint zunächst so, daß das andere Objekt das ganze Allgemeine in sich aufgenommen, und nun so Aktives gegen das Erste ist. So ist seine Reaktion dieselbe als die Aktion, ein gegenseitiges Abstoßen des Stoßes. Zweitens ist das Mitgetheilte das Objektive; es bleibt also substantielle Bestimmung der Objekte bei der Voraussetzung ihrer Verschiedenheit; das Allgemeine specificirt sich somit zugleich in ihnen, und jedes Objekt giebt daher nicht die ganze Aktion nur zurück, sondern hat seinen specifischen Antheil. Aber drittens ist die Reaktion insofern ganz negative Aktion, als jedes durch die Elasticität seiner Selbstständigkeit das Gesetztseyn eines Andern in ihm ausstößt, und seine Beziehung auf sich erhält. Die specifische Besonderheit der mitgetheilten Bestimmtheit in den Objekten, was vorhin Art genannt wurde, geht zur Einzelnheit zurück, und das Objekt behauptet seine Aeußerlichkeit gegen die mitgetheilte Allgemeinheit. Die Aktion geht dadurch in Ruhe über. Sie erweist sich als eine an der in sich geschlossenen gleichgültigen Totalität des Objekts nur oberflächliche, transiente Veränderung.
3. Dieses Rückgehen macht das Produkt des mechanischen Processes aus. Unmittelbar ist das Objekt vorausgesetzt als Einzelnes, ferner als Besonderes gegen andere, drittens aber als Gleichgültiges gegen seine Besonderheit, als Allgemeines. Das Produkt ist jene vorausgesetzte Totalität des Begriffes nun als eine gesetzte. Er ist der Schlußsatz, worin das mitgetheilte Allgemeine durch die Besonderheit des Objekts mit der Einzelnheit zusammengeschlossen ist; aber zugleich ist in der Ruhe die Vermittelung als eine solche gesetzt, die sich aufgehoben hat, oder daß das Produkt gegen dieß sein Bestimmtwerden gleichgültig und die erhaltene Bestimmtheit eine äußerliche an ihm ist.
Sonach ist das Produkt dasselbe, was das in den Proceß erst eingehende Objekt. Aber zugleich ist es erst durch diese Bewegung bestimmt; das mechanische Objekt ist überhaupt nur Objekt als Produkt, weil das, was es ist erst durch Vermittelung eines Andern an ihm ist. So als Produkt ist es, was es an und für sich seyn sollte, ein zusammengesetztes vermischtes, eine gewisse Ordnung und Arrangement der Theile, überhaupt ein solches, dessen Bestimmtheit nicht Selbstbestimmung, sondern ein gesetztes ist.
Auf der andern Seite ist ebenso sehr das Resultat des mechanischen Processes nicht schon vor ihm selbst vorhanden; sein Ende ist nicht in seinem Anfang, wie beim Zwecke. Das Produkt ist eine Bestimmtheit am Objekt als äußerlich gesetzte. Dem Begriffe nach ist daher dieß Produkt wohl dasselbe, was das Objekt schon von Anfang ist. Aber im Anfange ist die äußerliche Bestimmtheit noch nicht als gesetzte. Das Resultat ist insofern ein ganz anderes, als das erste Daseyn des Objekts, und ist als etwas schlechthin für dasselbe zufälliges.
Der mechanische Proceß geht in Ruhe über. Die Bestimmtheit nämlich, welche das Objekt durch ihn erhält, ist nur eine äußerliche. Ein ebenso Aeußerliches ist ihm diese Ruhe selbst, indem dieß die dem Wirken des Objekts entgegengesetzte Bestimmtheit, aber jede dem Objekte gleichgültig ist; die Ruhe kann daher auch angesehen werden, als durch eine äußerliche Ursache hervorgebracht, so sehr es dem Objekte gleichgültig war, wirkendes zu seyn.
Indem nun ferner die Bestimmtheit eine gesetzte, und der Begriff des Objekts durch die Vermittelung hindurch zu sich selbst zurückgegangen ist, so hat das Objekt die Bestimmtheit als eine in sich reflektirte an ihm. Die Objekte haben daher nunmehr im mechanischen Processe und dieser selbst ein näher bestimmtes Verhältniß. Sie sind nicht bloß verschiedene, sondern bestimmt unterschiedene gegen einander. Das Resultat des formalen Processes, welches einer Seits die bestimmungslose Ruhe ist, ist somit anderer Seits durch die in sich reflektirte Bestimmtheit die Vertheilung des Gegensatzes, den das Objekt überhaupt an ihm hat, unter mehrere sich mechanisch zu einander verhaltende Objekte. Das Objekt, einer Seits das Bestimmungslose, das sich unelastisch und unselbstständig verhält, hat anderer Seits eine für andere undurchbrechbare Selbstständigkeit. Die Objekte haben nun auch gegen einander diesen bestimmteren Gegensatz der selbstständigen Einzelnheit und unselbstständigen Allgemeinheit. – Der nähere Unterschied kann als ein bloß quantitativer der verschiedenen Größe der Masse im körperlichen, oder der Intensität, oder auf vielfache andere Weise gefaßt werden. Ueberhaupt aber ist er nicht bloß in jener Abstraktion festzuhalten; beide sind auch als Objekte positive Selbstständige.
Das erste Moment dieses realen Processes ist nun wie vorhin die Mittheilung. Das Schwächere kann vom Stärkeren nur insofern gefaßt und durchdrungen werden, als es dasselbe aufnimmt und Eine Sphäre mit ihm ausmacht. Wie im Materiellen das Schwache gegen das unverhältnißmäßig Starke gesichert ist (wie ein in der Luft freihängendes Leintuch von einer Flintenkugel nicht durchschossen; eine schwache organische Receptivität nicht sowohl von den starken als von den schwachen Reizmitteln angegriffen wird), so ist der ganz schwache Geist sicherer gegen den starken als ein solcher, der diesem näher steht; wenn man sich ein ganz Dummes, Unedles vorstellen will, so kann auf dasselbe hoher Verstand, kann das Edle keinen Eindruck machen; das einzig konsequente Mittel gegen die Vernunft ist, sich mit ihr gar nicht einzulassen. – Insofern das Unselbstständige mit dem Selbstständigen nicht zusammengehen und keine Mittheilung zwischen ihnen Statt finden kann, kann das Letztere auch keinen Widerstand leisten, d. h. das mitgetheilte Allgemeine nicht für sich specificiren. – Wenn sie sich nicht in Einer Sphäre befänden, so wäre ihre Beziehung auf einander ein unendliches Urtheil, und kein Proceß zwischen ihnen möglich.
Der Widerstand ist das nähere Moment der Ueberwältigung des einen Objekts durch das andere, indem er das beginnende Moment der Vertheilung des mitgetheilten Allgemeinen, und des Setzens der sich auf sich beziehenden Negativität, der herzustellenden Einzelnheit, ist. Der Widerstand wird überwältigt, insofern seine Bestimmtheit dem mitgetheilten Allgemeinen, welches vom Objekte aufgenommen worden, und sich in ihm singularisiren soll, nicht angemessen ist. Seine relative Unselbstständigkeit manifestirt sich darin, daß seine Einzelnheit nicht die Kapacität für das Mitgetheilte hat, daher von demselben zersprengt wird, weil es sich an diesem Allgemeinen nicht als Subjekt konstituiren, dasselbe nicht zu seinem Prädikate machen kann. – Die Gewalt gegen ein Objekt ist nur nach dieser zweiten Seite Fremdes für dasselbe. Die Macht wird dadurch zur Gewalt, daß sie, eine objektive Allgemeinheit, mit der Natur des Objekts identisch ist, aber ihre Bestimmtheit oder Negativität nicht dessen eigene negative Reflexion in sich ist, nach welcher es ein Einzelnes ist. Insofern die Negativität des Objekts nicht an der Macht sich in sich reflektirt, die Macht nicht dessen eigene Beziehung auf sich ist, ist sie gegen dieselbe nur abstrakte Negativität, deren Manifestation der Untergang ist.
Die Macht, als die objektive Allgemeinheit und als Gewalt gegen das Objekt, ist, was Schicksal genannt wird; – ein Begriff, der innerhalb des Mechanismus fällt, insofern es blind genannt, d. h. dessen objektive Allgemeinheit vom Subjekte in seiner specifischen Eigenheit nicht erkannt wird. – Um einiges Weniges hierüber zu bemerken, so ist das Schicksal des Lebendigen überhaupt die Gattung, welche sich durch die Vergänglichkeit der lebendigen Individuen, die sie in ihrer wirklichen Einzelnheit nicht als Gattung haben, manifestirt.
Als bloße Objekte haben die nur lebendigen Naturen wie die übrigen Dinge von niedrigerer Stufe kein Schicksal; was ihnen widerfährt, ist eine Zufälligkeit; aber sie sind in ihrem Begriffe als Objekte sich äußerliche; die fremde Macht des Schicksals ist daher ganz nur ihre eigene unmittelbare Natur, die Aeußerlichkeit und Zufälligkeit selbst. Ein eigentliches Schicksal hat nur das Selbstbewußtseyn; weil es frei, in der Einzelnheit seines Ich daher schlechthin an und für sich ist, und seiner objektiven Allgemeinheit sich gegenüberstellen, und sich gegen sie entfremden kann. Aber durch diese Trennung selbst erregt es gegen sich das mechanische Verhältniß eines Schicksals. Damit also ein solches Gewalt über dasselbe haben könne, muß es irgend eine Bestimmtheit gegen die wesentliche Allgemeinheit sich gegeben, eine That begangen haben. Hierdurch hat es sich zu einem Besondern gemacht, und dieß Daseyn ist als die abstrakte Allgemeinheit zugleich die für die Mittheilung seines ihm entfremdeten Wesens offene Seite; an dieser wird es in den Proceß gerissen. Das thatlose Volk ist tadellos; es ist in die objektive, sittliche Allgemeinheit eingehüllt und darin aufgelöst, ohne die Individualität, welche das Unbewegte bewegt, sich ein Bestimmtheit nach Außen, und eine von der objektiven abgetrennte abstrakte Allgemeinheit giebt, womit aber auch das Subjekt zu einem seines Wesens Entäußerten, einem Objekte wird, und in das Verhältniß der Aeußerlichkeit gegen seine Natur und des Mechanismus getreten ist.
Das Produkt des formalen Mechanismus ist das Objekt überhaupt, eine gleichgültige Totalität, an welcher die Bestimmtheit als gesetzte ist. Indem hierdurch das Objekt als Bestimmtes in den Proceß eingetreten ist, so ist einer Seits in dem Untergange desselben die Ruhe als der ursprüngliche Formalismus des Objekts, die Negativität seines Für-sich-bestimmtseyns, das Resultat. Anderer Seits aber ist es das Aufheben des Bestimmtseyns, als positive Reflexion desselben in sich, die in sich gegangene Bestimmtheit oder die gesetzte Totalität des Begriffs; die wahrhafte Einzelnheit des Objekts. Das Objekt, zuerst in seiner unbestimmten Allgemeinheit, dann als Besonderes, ist nun als objektiv Einzelnes bestimmt; so daß darin jener Schein von Einzelnheit, welche nur eine sich der substantiellen Allgemeinheit gegenüberstellende Selbstständigkeit ist, aufgehoben worden.
Diese Reflexion in sich ist nun, wie sie sich ergeben hat, das objektive Einsseyn der Objekte, welches individuelle Selbstständigkeit, – das Centrum ist. Zweitens ist die Reflexion der Negativität die Allgemeinheit, die nicht ein der Bestimmtheit gegenüberstehendes, sondern in sich bestimmtes, vernünftiges Schicksal ist, – eine Allgemeinheit, die sich an ihr selbst besondert, der ruhige, in der unselbstständigen Besonderheit der Objekte und ihrem Processe feste Unterschied, das Gesetz. Dieß Resultat ist die Wahrheit, somit auch die Grundlage des mechanischen Processes.
Die leere Mannigfaltigkeit des Objekts ist nun erstens in die objektive Einzelnheit, in den einfachen selbst bestimmenden Mittelpunkt gesammelt. Insofern zweitens das Objekt als unmittelbare Totalität seine Gleichgültigkeit gegen die Bestimmtheit behält, so ist diese an ihm auch als unwesentliche oder als ein Außereinander von vielen Objekten vorhanden. Die erstere, die wesentliche Bestimmtheit macht dagegen die reelle Mitte zwischen den vielen mechanisch auf einander wirkenden Objekten aus, durch welche sie an und für sich zusammen geschlossen sind, und ist deren objektive Allgemeinheit. Die Allgemeinheit zeigte sich zuerst im Verhältnisse der Mittheilung als eine nur durchs Setzen vorhandene; als objektive aber ist sie das durchdringende, immanente Wesen der Objekte.
In der materiellen Welt ist es der Central-Körper, der die Gattung, aber individuelle Allgemeinheit der einzelnen Objekte und ihres mechanischen Processes ist. Die unwesentlichen einzelnen Körper verhalten sich stoßend und drückend zu einander; solches Verhältniß findet nicht zwischen dem Central-Körper und den Objekten Statt, deren Wesen er ist; denn ihre Aeußerlichkeit macht nicht mehr ihre Grundbestimmung aus. Ihre Identität mit ihm ist also vielmehr die Ruhe, nämlich das Seyn in ihrem Centrum; diese Einheit ist ihr an und für sich seyender Begriff. Sie bleibt jedoch nur ein Sollen, da die zugleich noch gesetzte Aeußerlichkeit der Objekte jener Einheit nicht entspricht. Das Streben, das sie daher nach dem Centrum haben, ist ihre absolute, nicht durch Mittheilung gesetzte Allgemeinheit; sie macht die wahre, selbst konkrete, nicht von Außen gesetzte Ruhe aus, in welche der Proceß der Unselbstständigkeit zurückgehen muß. – Es ist deswegen eine leere Abstraktion, wenn in der Mechanik angenommen wird, daß ein in Bewegung gesetzter Körper überhaupt sich in gerader Linie ins Unendliche fortbewegen würde, wenn er nicht durch äußerlichen Widerstand seine Bewegung verlöre. Die Reibung, oder welche Form der Widerstand sonst hat, ist nur die Erscheinung der Centralität; diese ist es welche ihn absolut zu sich zurückbringt; denn das, woran sich der bewegte Körper reibt, hat allein die Kraft eines Widerstands durch sein Einsseyn mit dem Centrum. – Im Geistigen nimmt das Centrum und das Einsseyn mit demselben höhere Formen an; aber die Einheit des Begriffs und deren Realität, welche hier zunächst mechanische Centralität ist, muß auch dort die Grundbestimmung ausmachen.
Der Central-Körper hat insofern aufgehört, ein bloßes Objekt zu seyn, da an diesem die Bestimmtheit ein Unwesentliches ist; denn er hat nicht nicht mehr nur das An-sich-, sondern auch das Für-sichseyn der objektiven Totalität. Er kann deswegen als ein Individuum angesehen werden. Seine Bestimmtheit ist wesentlich von einer bloßen Ordnung oder Arrangement und äußerlichen Zusammenhang von Theilen verschieden; sie ist als an und für sich seyende Bestimmtheit eine immanente Form, selbst bestimmendes Princip, welchem die Objekte inhäriren, und wodurch sie zu einem wahrhaften Eins verbunden sind.
Dieses Central-Individuum ist aber so nur erst Mitte, welche noch keine wahrhaften Extreme hat; als negative Einheit des totalen Begriffs dirimirt es sich aber in solche. Oder: die vorhin unselbstständigen sich äußerlichen Objekte werden durch den Rückgang des Begriffs gleichfalls zu Individuen bestimmt; die Identität des Central-Körpers mit sich, die noch ein Streben ist, ist mit Aeußerlichkeit behaftet, welcher, da sie in seine objektive Einzelnheit aufgenommen ist, diese mitgetheilt ist. Durch diese eigene Centralität sind sie, außer jenem ersten Centrum gestellt, selbst Centra für die unselbstständigen Objekte. Diese zweiten Centra und die unselbstständigen Objekte sind durch jene absolute Mitte zusammengeschlossen.
Die relativen Central-Individuen machen aber auch selbst die Mitte eines zweiten Schlusses aus, welche einer Seits unter ein höheres Extrem, die objektive Allgemeinheit und Macht des absoluten Centrums, subsumirt ist, auf der andern Seite die unselbstständigen Objekte unter sich subsumirt, deren oberflächliche oder formale Vereinzelung von ihr getragen werden. – Auch diese Unselbstständigen sind die Mitte eines dritten, des formalen Schlusses; indem sie das Band zwischen der absoluten und der relativen Centralindividualität insofern sind, als die letztere in ihnen ihre Aeußerlichkeit hat, durch welche die Beziehung auf sich zugleich ein Streben nach einem absoluten Mittelpunkt ist. Die formalen Objekte haben zu ihrem Wesen die identische Schwere ihres unmittelbaren Central-Körpers, dem sie als ihrem Subjekte und Extreme der Einzelnheit inhäriren; durch die Aeußerlichkeit, welche sie ausmachen, ist er unter den absoluten Central-Körper subsumirt; sie sind also die formale Mitte der Besonderheit. – Das absolute Individuum aber ist die objektiv-allgemeine Mitte, welche das Insichseyn des relativen Individuums und seine Aeußerlichkeit zusammenschließt und festhält. – So sind auch die Regierung, die Bürger-Individuen und die Bedürfnisse oder das äußerliche Leben der Einzelnen drei Termini, deren jeder die Mitte der zwei andern ist. Die Regierung, die Bürger-Individuen und die Bedürfnisse oder das äußerliche Leben der Einzelnen drei Termini, deren jeder die Mitte der zwei andern ist. Die Regierung ist das absolute Centrum, worin das Extrem der Einzelnen mit ihrem äußerlichen Bestehen zusammengeschlossen wird; ebenso sind die Einzelnen Mitte, welche jenes allgemeine Individuum zur äußerlichen Existenz bethätigen, und ihr sittliches Wesen in das Extrem der Wirklichkeit übersetzen. Der dritte Schluß ist der formale, der Schluß des Scheins, daß die einzelnen durch ihre Bedürfnisse und des äußerlichen Daseyn an diese allgemeine absolute Individualität geknüpft sind; ein Schluß, der als der bloß subjektive in die anderen übergeht, und in ihnen seine Wahrheit hat.
Diese Totalität, deren Momente selbst die vollständigen Verhältnisse des Begriffes, die Schlüsse, sind, worin jedes der drei unterschiedenen Objekte die Bestimmung der Mitte und der Extreme durchläuft, macht den freien Mechanismus aus. In ihm haben die unterschiedenen Objekte die objektive Allgemeinheit, die durchdringende in der Besonderung sich identisch erhaltende Schwere, zu ihrer Grundbestimmung. Die Beziehung von Druck, Stoß, Anziehen und dergleichen, so wie Aggregirungen oder Vermischungen, gehören dem Verhältnisse der Aeußerlichkeit an, die den dritten der zusammengestellten Schlüsse begründet. Die Ordnung, welches die bloß äußerliche Bestimmtheit der Objekt ist, ist in die immanente und objektive Bestimmung übergegangen; diese ist das Gesetz.
In dem Gesetze thut sich der bestimmtere Unterschied von ideeller Realität der Objektivität gegen die äußerliche hervor. Das Objekt hat als unmittelbare Totalität des Begriffs die Aeußerlichkeit noch nicht als von dem Begriffe unterschieden, der nicht für sich gesetzt ist. Indem es durch den Proceß in sich gegangen, ist der Gegensatz der einfachen Centralität gegen eine Aeußerlichkeit eingetreten, welche nun als Aeußerlichkeit bestimmt, d. i. als nicht An- und Für-sich- seyendes gesetzt ist. Jenes Identische oder Ideelle der Individualität ist um der Beziehung auf die Aeußerlichkeit willen ein Sollen; es ist die an- und für-sich bestimmte und selbstbestimmende Einheit des Begriffs, welcher jene äußerliche Realität nicht entspricht, und daher nur bis zum Streben kommt. Aber die Individualität ist an und für sich das konkrete Princip der negativen Einheit, als solches selbst Totalität; eine Einheit, die sich in die Bestimmten Begriffsunterschiede dirimirt, und in ihrer sich selbst gleichen Allgemeinheit bleibt; somit der innerhalb seiner reinen Idealität durch den Unterschied erweiterte Mittelpunkt. – Diese Realität, die dem Begriffe entspricht, ist die ideelle, von jener nur strebenden unterschieden; der Unterschied, der zunächst eine Vielheit von Objekten ist, in seiner Wesentlichkeit und in die reine Allgemeinheit aufgenommen. Diese reelle Idealität ist die Seele der vorhin entwickelten, objektiven Totalität, die an und für sich bestimmte Identität des Systems.
Das objektive An- und Für-sichseyn ergiebt sich daher in seiner Totalität bestimmter als die negative Einheit des Centrums, welche sich in die subjektive Individualität und die äußerliche Objektivität theilt, in dieser jene erhält und in ideellem Unterschiede bestimmt. Diese selbstbestimmende, die äußerliche Objektivität in die Idealität absolut zurückführende Einheit ist Princip von Selbstbewegung; die Bestimmtheit dieses Beseelenden, welche der Unterschied des Begriffes selbst ist, ist das Gesetz. – Der todte Mechanismus war der betrachtete mechanische Proceß von Objekten, die unmittelbar als selbstständig erschienen, aber eben deswegen in Wahrheit unselbstständig sind, und ihr Centrum außer ihnen haben; dieser Proceß, der in Ruhe übergeht, zeigt entweder Zufälligkeit und unbestimmte Ungleichheit, oder formale Gleichförmigkeit. Diese Gleichförmigkeit ist wohl eine Regel, aber nicht Gesetz. Nur der freie Mechanismus hat ein Gesetz, die eigene Bestimmung der reinen Individualität oder des für sich seyenden Begriffes; es ist als Unterschied an sich selbst unvergängliche Quelle sich selbst entzündender Bewegung; indem es in der Idealität seines Unterschiedes sich nur auf sich bezieht, freie Nothwendigkeit.
Diese Seele ist jedoch in ihren Körper noch versenkt; der nunmehr bestimmte, aber innere Begriff der objektiven Totalität ist so; so freie Nothwendigkeit, daß das Gesetz seinem Objekte noch nicht gegenüber getreten ist; es ist die konkrete Centralität als in ihre Objektivität unmittelbar verbreitete Allgemeinheit. Jene Idealität hat daher nicht die Objekte selbst zu ihrem bestimmten Unterschied; diese sind selbstständige Individuen der Totalität, oder auch, wenn wir auf die formale Stufe zurücksehen, nicht individuelle, äußerliche Objekte. Das Gesetz ist ihnen wohl immanent und macht ihre Natur und Macht aus; aber sein Unterschied ist in seine Idealität eingeschlossen, und die Objekte sind nicht selbst in die ideelle Differenz des Gesetzes unterschieden. Aber das Objekt hat an der ideellen Centralität und deren Gesetze allein seine wesentliche Selbstständigkeit; es hat daher keine Kraft, dem Urtheile des Begriffs Widerstand zu thun, und sich in abstrakter, unbestimmter Selbstständigkeit und Verschlossenheit zu erhalten. Durch den ideellen, ihm immanenten Unterschied ist sein Daseyn eine durch den Begriff gesetzte Bestimmtheit. Seine Unselbstständigkeit ist auf diese Weise nicht mehr nur ein Streben nach dem Mittelpunkte, gegen den es eben, weil seine Beziehung nur ein Streben ist, noch die Erscheinung eines selbstständigen äußerlichen Objektes hat; sondern es ist ein Streben nach dem bestimmt ihm entgegengesetzten Objekt; so wie das Centrum dadurch selbst auseinander, und seine negative Einheit in den objektivirten Gegensatz übergegangen ist. Die Centralität ist daher jetzt Beziehung dieser gegen einander negativen und gespannten Objektivitäten. So bestimmt sich der freie Mechanismus zum Chemismus.
Der Chemismus macht im Ganzen der Objektivität das Moment des Urtheils, der objektiv gewordenen Differenz und des Processes aus. Da er mit der Bestimmtheit und dem Gesetztseyn schon beginnt, und das chemische Objekt zugleich objektive Totalität ist, ist sein nächster Verlauf einfach, und durch seine Voraussetzung vollkommen bestimmt.
Das chemische Objekt unterscheidet sich von dem mechanischen dadurch, daß das letztere eine Totalität ist, welche gegen die Bestimmtheit gleichgültig ist; bei dem chemischen dagegen gehört die Bestimmtheit, somit die Beziehung auf Anderes, und die Art und Weise dieser Beziehung, seiner Natur an. – Diese Bestimmtheit ist wesentlich zugleich Besonderung, d. h. in die Allgemeinheit aufgenommen; sie ist so Princip – die allgemeine Bestimmtheit, nicht nur die des eines einzelnen Objekts, sondern auch die des andern. Es unterscheidet sich daher nun an demselben sein Begriff, als die innere Totalität beider Bestimmtheiten, und die Bestimmtheit, welche die Natur des einzelnen Objekts in seiner Aeußerlichkeit und Existenz ausmacht. Indem es auf diese Weise an sich der ganze Begriff ist, so hat es an ihm selbst die Nothwendigkeit und den Trieb, sein entgegengesetztes, einseitiges Bestehen aufzuheben, und sich zu dem realen Ganzen im Daseyn zu machen, welches es seinem Begriffe nach ist.
Ueber den Ausdruck: Chemismus, für das Verhältniß der Differenz der Objektivität, wie es sich ergeben hat, kann übrigens bemerkt werden, daß er hier nicht so verstanden werden muß, als ob sich dieß Verhältniß nur in derjenigen Form der elementarischen Natur darstellte, welche der eigentliche sogenannte Chemismus heißt. Schon das meteorologische Verhältniß muß als ein Proceß angesehen werden, dessen Parthien mehr die Natur von physikalischen als chemischen Elementen haben. Im Lebendigen steht das Geschlechtsverhältniß unter diesem Schema; so wie es auch für die geistigen Verhältnisse der Liebe, Freundschaft u. s. f. die formale Grundlage ausmacht.
Näher betrachtet ist das chemische Objekt zunächst, als eine selbstständige Totalität überhaupt, ein in sich reflektirtes, das insofern von seinem Reflektirt-Seyn nach Außen unterschieden ist, – eine gleichgültige Basis, das noch nicht als different bestimmte Individuum; auch die Person ist eine solche sich erst nur auf sich beziehende Basis. Die immanente Bestimmtheit aber, welche seine Differenz ausmacht, ist erstlich so in sich reflektirt, daß diese Zurücknahme der Beziehung nach Außen nur formale abstrakte Allgemeinheit ist; so ist die Beziehung nach Außen Bestimmung seiner Unmittelbarkeit und Existenz. Nach dieser Seite geht es nicht an ihm selbst in die individuelle Totalität zurück; und die negative Einheit hat die beiden Momente ihres Gegensatzes an zwei besonderen Objekten. Sonach ist ein chemisches Objekt nicht aus ihm selbst begreiflich, und das Seyn des Einen ist das Seyn des Andern. – Zweitens aber ist die Bestimmtheit absolut in sich reflektirt, und das konkrete Moment des individuellen Begriffs des Ganzen, der das allgemeine Wesen, die reale Gattung des besondern Objekts ist. Das chemische Objekt, hiermit der Widerspruch seines unmittelbaren Gesetztseyns und seines immanenten individuellen Begriffs, ist ein Streben, die Bestimmtheit seines Daseyns aufzuheben, und der objektiven Totalität des Begriffes die Existenz zu geben. Es ist daher zwar gleichfalls ein unselbstständiges, aber so, daß es hiergegen durch seine Natur selbst gespannt ist, und den Proceß selbstbestimmend anfängt.
1. Er beginnt mit der Voraussetzung, daß die gespannten Objekte, so sehr sie es gegen sich selbst, es zunächst eben damit gegen einander sind; – ein Verhältniß, welches ihre Verwandtschaft heißt. Indem jedes durch seinen Begriff im Widerspruch gegen die eigene Einseitigkeit seiner Existenz steht, somit diese aufzuheben strebt, ist darin unmittelbar das Streben gesetzt, die Einseitigkeit des andern aufzuheben, und durch diese gegenseitige Ausgleichung und Verbindung die Realität dem Begriffe, der beide Momente enthält, gemäß zu setzen. Insofern jedes gesetzt ist, als an ihm selbst sich widersprechend und aufhebend, so sind sie nur durch äußere Gewalt in der Absonderung von einander und von ihrer gegenseitigen Ergänzung gehalten. Die Mitte, wodurch nun diese Extreme zusammengeschlossen werden, ist erstlich die ansichseyende Natur beider, der ganze beide in sich haltende Begriff. Aber zweitens, da sie in der Existenz gegeneinander stehen, so ist ihre absolute Einheit auch ein unterschieden von ihnen existirendes, noch formales Element; – das Element der Mittheilung, worin sie in äußerliche Gemeinschaft miteinander treten. Da der reale Unterschied den Extremen angehört, so ist diese Mitte nur die abstrakte Neutralität, die reale Möglichkeit derselben; – gleichsam das theoretische Element der Existenz von den chemischen Objekten, ihres Processes und seines Resultats; – im Körperlichen hat das Wasser die Funktion dieses Mediums; im Geistigen, insofern in ihm das Analogon eines solchen Verhältnisses Statt findet, ist das Zeichen überhaupt, und näher die Sprache dafür anzusehen.
Das Verhältniß der Objekte ist als bloße Mittheilung in diesem Elemente einer Seits ein ruhiges Zusammengehen, aber anderer Seits ebenso sehr ein negatives Verhalten, indem der konkrete Begriff, welcher ihre Natur ist, in der Mittheilung in Realität gesetzt, hiermit die realen Unterschiede der Objekte zu seiner Einheit reducirt werden. Ihre vorherige selbstständige Bestimmtheit wird damit in der dem Begriffe, der in beiden ein und derselbe ist, gemäßen Vereinigung aufgehoben, ihr Gegensatz und Spannung hierdurch abgestumpft; womit das Streben in dieser gegenseitigen Ergänzung seine ruhige Neutralität erlangt.
Der Proceß ist auf diese Weise erloschen; indem der Widerspruch des Begriffes und der Realität ausgeglichen, haben die Extreme des Schlusses ihren Gegensatz verloren, hiermit aufgehört, Extreme gegeneinander und gegen die Mitte zu seyn. Das Produkt ist ein neutrales, d. h. ein solches, in welchem die Ingredienzien, die nicht mehr Objekte genannt werden können, ihre Spannung und damit die Eigenschaften nicht mehr haben, die ihnen als gespannten zukamen, worin sich aber die Fähigkeit ihrer vorigen Selbstständigkeit und Spannung erhalten hat. Die negative Einheit des Neutralen geht nämlich von einer vorausgesetzten Differenz aus; die Bestimmtheit des chemischen Objekts ist identisch mit seiner Objektivität, sie ist ursprünglich. Durch den betrachteten Proceß ist diese Differenz nur erst unmittelbar aufgehoben, die Bestimmtheit ist daher noch nicht als absolut in sich reflektirte, somit das Produkt des Processes nur eine formale Einheit.
2. In diesem Produkte ist nun zwar die Spannung des Gegensatzes und die negative Einheit als Thätigkeit des Processes erloschen. Da diese Einheit aber dem Begriffe wesentlich, und zugleich selbst zur Existenz gekommen ist, so ist sie noch vorhanden, aber außer dem neutralen Objekte getreten. Der Proceß facht sich nicht von selbst wieder an, insofern er die Differenz nur zu seiner Voraussetzung hatte, nicht sie selbst setzte. – Diese außer dem Objekte selbstständige Negativität, die Existenz der abstrakten Einzelnheit, deren Fürsichseyn seine Realität an dem indifferenten Objekte hat, ist nun in sich selbst gegen ihre Abstraktion gespannt, eine in sich unruhige Thätigkeit, die sich verzehrend nach Außen kehrt. Sie bezieht sich unmittelbar auf das Objekt, dessen ruhige Neutralität die reale Möglichkeit ihres Gegensatzes ist; dasselbe ist nunmehr die Mitte der vorhin bloß formalen Neutralität, nun in sich selbst konkret, und bestimmt.
Die nähere unmittelbare Beziehung des Extrems der negativen Einheit auf das Objekt ist, daß dieses durch sie bestimmt und hierdurch dirimirt wird. Diese Diremtion kann zunächst für die Herstellung des Gegensatzes der gespannten Objekte angesehen werden, mit welchem der Chemismus begonnen. Aber diese Bestimmung macht nicht das andere Extrem des Schlusses aus, sondern gehört zur unmittelbaren Beziehung des differentiirenden Princips auf die Mitte, an der sich dieses seine unmittelbare Realität giebt; es ist die Bestimmtheit, welche im disjunktiven Schlusse die Mitte, außer dem, daß sie allgemeine Natur des Gegenstandes ist, zugleich hat, wodurch dieser ebenso wohl objektive Allgemeinheit als bestimmte Besonderheit ist. Das andere Extrem des Schlusses steht dem äußern selbstständigen Extrem der Einzelnheit gegenüber; es ist daher das ebenso selbstständige Extrem der Allgemeinheit die Diremtion, welche die reale Neutralität der Mitte daher in ihm erfährt, ist, daß sie nicht in gegeneinander differente, sondern indifferente Momente zerlegt wird. Diese Momente sind hiermit die abstrakte, gleichgültige Basis einer Seits, und das begeistende Princip derselben anderer Seits, welches durch seine Trennung von der Basis ebenfalls die Form gleichgültiger Objektivität erlangt.
Dieser disjunktive Schluß ist die Totalität des Chemismus, in welcher dasselbe objektive Ganze sowohl, als die selbsständige negative Einheit, dann in der Mitte als reale Einheit, – endlich aber die chemische Realität in ihre abstrakten Momente aufgelöst, dargestellt ist. In diesen letzteren ist die Bestimmtheit, nicht wie im Neutralen, an einem Andern zu ihrer Reflexion-in-sich gekommen, sondern ist an sich in ihre Abstraktion zurückgegangen, ein ursprünglich bestimmtes Element.
3. Diese elementarischen Objekte sind hiermit von der chemischen Spannung befreit; es ist ihn ihnen die ursprüngliche Grundlage derjenigen Voraussetzung, mit welcher der Chemismus begann, durch den realen Proceß gesetzt worden. Insofern nun weiter einer Seits ihre innerliche Bestimmtheit als solche, wesentlich der Widerspruch ihres einfachen gleichgültigen Bestehens, und ihrer als Bestimmtheit, und der Trieb nach Außen ist, der sich dirimirt, und an ihrem Objekte und an einem Andern die Spannung setzt, um ein solches zu haben, wogegen es sich als differentes verhalten, an dem es sich neutralisiren und seiner einfachen Bestimmtheit die daseyende Realität geben könne, so ist damit der Chemismus in seinen Anfang zurückgegangen, in welchem gegeneinander gespannte Objekte einander suchen, und dann durch eine formale, äußerliche Mitte zu einem Neutralen sich vereinigen. Auf der andern Seite hebt der Chemismus durch diesen Rückgang in seinen Begriff sich auf, und ist in eine höhere Sphäre übergegangen.
Die gewöhnliche Chemie schon zeigt Beispiele von chemischen Veränderungen, worin ein Körper z. B. einem Theil seiner Masse eine höhere Oxydation zutheilt, und dadurch einen andern Theil in einen geringern Grad derselben herabsetzt, in welchem er erst mit einem an ihn gebrachten andern differenten Körper eine neutrale Verbindung eingehen kann, für die er in jenem ersten unmittelbaren Grade nicht empfänglich gewesen wäre. Was hier geschieht, ist, daß sich das Objekt nicht nach einer unmittelbaren, einseitigen Bestimmtheit auf ein Anderes bezieht, sondern nach der innern Totalität eines ursprünglichen Verhältnisses die Voraussetzung, deren es zu einer realen Beziehung bedarf, setzt, und dadurch sich eine Mitte giebt, durch welche es seinen Begriff mit seiner Realität zusammenschließt; es ist die an und für sich bestimmte Einzelnheit, der konkrete Begriff als Princip der Disjunktion in Extreme, deren Wiedervereinigung die Thätigkeit desselben negativen Princips ist, das dadurch zu seiner ersten Bestimmung, aber objektivirt zurückkehrt. Der Chemismus selbst ist die erste Negation der gleichgültigen Objektivität, und der Aeußerlichkeit der Bestimmtheit; er ist also noch mit der unmittelbaren Selbstständigkeit des Objekts und mit der Aeußerlichkeit behaftet. Er ist daher für sich noch nicht jene Totalität der Selbstbestimmung, welche aus ihm hervorgeht, und in welcher er sich vielmehr aufhebt. – Die drei Schlüsse, welche sich ergeben haben, machen seine Totalität aus; der erste hat zur Mitte die formale Neutralität und zu den Extremen die gespannten Objekte, der zweite hat das Produkt des ersten, die reelle Neutralität zur Mitte und die dirimirende Thätigkeit, und ihr Produkt, das gleichgültige Element, zu den Extremen; der dritte aber ist der sich realisirende Begriff, der sich die Voraussetzung setzt, durch welche der Proceß seiner Realisirung bedingt ist, – ein Schluß, der das Allgemeine zu seinem Wesen hat. Um der Unmittelbarkeit und Aeußerlichkeit willen jedoch, in deren Bestimmung die chemische Objektivität steht, fallen diese Schlüsse noch auseinander. Der erste Proceß, dessen Produkt die Neutralität der gespannten Objekte ist, erlischt in seinem Produkte, und es ist eine äußerlich hinzukommende Differentiirung, welche ihn wieder anfacht; bedingt durch eine unmittelbare Voraussetzung, erschöpft er sich in ihr. – Ebenso muß die Ausscheidung der differenten Extreme aus dem Neutralen, ingleichen ihre Zerlegung in ihre abstrakten Elemente, von äußerlich hinzukommenden Bedingungen und Erregungen der Thätigkeit ausgehen. Insofern aber auch die beiden wesentlichen Momente des Processes, einer Seits die Neutralisirung, anderer Seits die Scheidung und Reduktion, in einem und demselben Processe verbunden sind, und Vereinigung und Abstumpfung der gespannten Extreme auch eine Trennung in solche ist, so machen sie um der noch zu Grunde liegenden Aeußerlichkeit willen zwei verschiedene Seiten aus; die Extreme, welche in demselben Processe ausgeschieden werden, sind andere Objekte oder Materien, als diejenigen, welche sich in ihm einigen; insofern jene daraus wieder different hervorgehen, müssen sie sich nach Außen wenden; ihre neue Neutralisirung ist ein anderer Proceß, als die, welche in dem ersten Statt hatte.
Aber diese verschiedenen Processe, welche sich als nothwendig ergeben haben, sind ebenso viele Stufen, wodurch die Aeußerlichkeit und das Bedingtseyn aufgehoben wird, woraus der Begriff als an und für sich bestimmte, und von der Aeußerlichkeit nicht bedingte Totalität hervorgeht. Im ersten hebt sich die Aeußerlichkeit der die ganze Realität ausmachenden, differenten Extreme gegeneinander, oder die Unterschiedenheit des ansich seyenden bestimmten Begriffes von seiner daseyenden Bestimmtheit auf; im zweiten wird die Aeußerlichkeit der realen Einheit, die Vereinigung als bloß neutrale aufgehoben; – näher hebt sich die formale Thätigkeit zunächst in ebenso formalen Basen, oder indifferenten Bestimmtheiten auf, deren innerer Begriff nun die in sich gegangene, absolute Thätigkeit, als an ihr selbst sich realisirend ist, d. i. die in sich die bestimmten Unterschiede setzt, und durch diese Vermittelung sich als reale Einheit konstituirt, – eine Vermittelung, welche somit die eigene Vermittelung des Begriffs, seine Selbstbestimmung, und in Rücksicht auf seine Reflexion daraus in sich, immanentes Voraussetzen ist. Der dritte Schluß, der einer Seits die Wiederherstellung der vorhergehenden Processe ist, hebt anderer Seits noch das letzte Moment gleichgültiger Basen auf, – die ganz abstrakte äußerliche Unmittelbarkeit, welche auf diese Weise eigenes Moment der Vermittelung des Begriffes durch sich selbst wird. Der Begriff, welcher hiermit alle Momente seines objektiven Daseyns als äußerliche aufgehoben und in seine einfache Einheit gesetzt hat, ist dadurch von der objektiven Aeußerlichkeit vollständig befreit, auf welche er sich nur als eine unwesentliche Realität bezieht; dieser objektive freie Begriff ist der Zweck.
Wo Zweckmäßigkeit wahrgenommen wird, wird ein Verstand als Urheber derselben angenommen, für den Zweck also die eigene, freie Existenz des Begriffes gefordert. Die Teleologie wird vornehmlich dem Mechanismus entgegengestellt, in welchem die an dem Objekt gesetzte Bestimmtheit wesentlich als äußerliche eine solche ist, an der sich keine Selbstbestimmung manifestirt. Der Gegensatz von Causis efficientibus
und Causis finalibus
, bloß wirkenden und Endursachen, bezieht sich auf jenen Unterschied, auf den, in konkreter Form genommen, auch die Untersuchung zurückgeht, ob das absolute Wesen der Welt als blinder Natur-Mechanismus, oder als ein nach Zwecken sich bestimmender Verstand zu fassen sey. Die Antinomie des Fatalismus mit dem Determinismus und der Freiheit betrifft ebenfalls den Gegensatz des Mechanismus und der Teleologie; denn das Freie ist der Begriff in seiner Existenz.
Die vormalige Metaphysik ist mit diesen Begriffen, wie mit ihren anderen verfahren; sie hat Theils eine Weltvorstellung vorausgesetzt, und sich bemüht, zu zeigen, daß der eine oder der andere Begriff auf sie passe, und der entgegengesetzte mangelhaft sey, weil sich nicht aus ihm erklären lasse; Theils hat sie dabei den Begriff der mechanischen Ursache und des Zwecks nicht untersucht, welcher an und für sich Wahrheit habe. Wenn dieß für sich festgestellt ist, so mag die objektive Welt mechanische und Endursachen darbieten; ihre Existenz ist nicht der Maaßstab des Wahren, sondern das Wahre vielmehr das Kriterium, welche von diesen Existenzen ihre wahrhafte sey. Wie der subjektive Verstand auch Irrthümer an ihm zeigt, so zeigt die objektive Welt auch diejenigen Seiten und Stufen der Wahrheit, welche für sich erst einseitig, unvollständig, und nur Erscheinungsverhältnisse sind. Wenn Mechanismus und Zweckmäßigkeit sich gegenüber stehen, so können sie eben deswegen nicht als gleich-gültige genommen, deren jedes für sich ein richtiger Begriff sey und so viele Gültigkeit habe als der andere, wobei es nur darauf ankomme, wo der eine oder der andere angewendet werden könne. Diese gleiche Gültigkeit beider beruht nur darauf, weil sie sind, nämlich weil wir beide haben. Aber die nothwendige erste Frage ist, weil sie entgegengesetzt sind, welcher von beiden der wahre sey; und die höhere eigentliche Frage ist, ob nicht ein Drittes ihre Wahrheit, oder ob einer die Wahrheit des andern ist. – Die Zweckbeziehung hat sich aber als die Wahrheit des Mechanismus erwiesen. – Das, was sich als Chemismus darstellte, wird mit dem Mechanismus insofern zusammengenommen, als der Zweck der Begriff in freier Existenz ist, und ihm überhaupt die Unfreiheit desselben, sein Versenktseyn in die Aeußerlichkeit gegenübersteht; beides, Mechanismus so wie Chemismus, wird also unter der Naturnothwendigkeit zusammengefaßt, indem im ersten der Begriff nicht am Objekte existirt, weil es als mechanisches die Selbstbestimmung nicht enthält, im andern aber der Begriff entweder eine gespannte, einseitige Existenz hat, oder, insofern er als die Einheit hervortritt, welche das neutrale Objekt in die Extreme spannt, sich selbst, insofern er diese Trennung aufhebt, äußerlich ist.
Je mehr das teleologische Princip mit dem Begriffe eines außerweltlichen Verstandes zusammengehängt und insofern von der Frömmigkeit begünstigt wurde, desto mehr schien es sich von der wahren Naturforschung zu entfernen, welche die Eigenschaften der Natur nicht als fremdartige, sondern als immanente Bestimmtheiten erkennen will, und nur solches Erkennen als ein Begreifen gelten läßt. Da der Zweck der Begriff selbst in seiner Existenz ist, so kann es sonderbar scheinen, daß das Erkennen der Objekte aus ihrem Begriffe vielmehr als ein unberechtigter Ueberschritt in ein heterogenes Element erscheint, der Mechanismus dagegen, welchem die Bestimmtheit eines Objekts als ein äußerlich an ihm und durch ein Anderes gesetzte Bestimmtheit ist, für eine immanentere Ansicht gilt, als die Teleologie. Der Mechanismus, wenigstens der gemeine unfreie, so wie der Chemismus, muß allerdings insofern als ein immanentes Princip angesehen werden, als das bestimmende Aeußerliche, selbst wieder nur ein solches Objekt, ein äußerlich bestimmtes und gegen solche Bestimmtwerden gleichgültiges, oder im Chemismus das andere Objekt ein gleichfalls chemisch bestimmtes ist, überhaupt ein wesentliches Moment der Totalität immer in einem Aeußern liegt. Diese Principien bleiben daher innerhalb derselben Naturform der Endlichkeit stehen; ob sie aber gleich das Endliche nicht überschreiten wollen, und für die Erscheinungen nur zu endlichen Ursachen, die selbst das Weitergehen verlangen, führen, so erweitern sie sich doch zugleich Theils zu einer formellen Totalität in dem Begriffe von Kraft, Ursache und dergleichen Reflexions-Bestimmungen, die eine Ursprünglichkeit bezeichnen sollen, Theils aber durch die abstrakte Allgemeinheit von einem All der Kräfte, einem Ganzen von gegenseitigen Ursachen. Der Mechanismus zeigt sich selbst dadurch als ein Streben der Totalität, daß er die Natur für sich als ein Ganzes zu fassen sucht, das zu seinem Begriffe keines Andern bedarf, – eine Totalität, die sich in dem Zwecke und dem damit zusammenhängenden außerweltlichen Verstand nicht findet.
Die Zweckmäßigkeit nun zeigt sich zunächst als ein Höheres überhaupt; als ein Verstand der äußerlich die Mannigfaltigkeit der Objekte durch eine an und für sich seyende Einheit bestimmt, so daß die gleichgültigen Bestimmtheiten der Objekte durch diese Beziehung wesentlich werden. Im Mechanismus werden sie es durch die bloße Form der Nothwendigkeit, wobei ihr Inhalt gleichgültig ist, denn sie sollen äußerliche bleiben, und nur der Verstand als solcher sich befriedigen, indem er seinen Zusammenhang, die abstrakte Identität, erkennt. In der Teleologie dagegen wird der Inhalt wichtig, weil sie einen Begriff, ein an und für sich Bestimmtes und damit Selbstbestimmendes voraussetzt, also von der Beziehung der Unterschiede und ihres Bestimmtseyns durcheinander, von der Form, die in sich reflektirte Einheit, ein an und für sich Bestimmtes, somit einen Inhalt unterschieden hat. Wenn dieser aber sonst ein endlicher und unbedeutender ist, so widerspricht er dem, was er seyn soll, denn der Zweck ist seiner Form eine in sich unendliche Totalität; – besonders wenn das nach Zwecken wirkende Handeln als absoluter Willen und Verstand angenommen ist. Die Teleologie hat sich den Vorwurf des Läppischen deswegen so sehr zugezogen, weil die Zwecke, die sie aufzeigte, wie es sich trifft, bedeutender oder auch geringfügiger sind, und die Zweckbeziehung der Objekte mußte so häufig als eine Spielerei erscheinen, weil diese Beziehung so äußerlich und daher zufällig erscheint. Der Mechanismus dagegen läßt den Bestimmtheiten der Objekte dem Gehalte nach ihren Werth von Zufälligen, gegen welche das Objekt gleichgültig ist, und die weder für sie, noch für den subjektiven Verstand ein höheres Gelten haben sollen. Dieß Princip giebt daher in seinem Zusammenhange von äußerer Nothwendigkeit das Bewußtseyn unendlicher Freiheit gegen die Teleologie, welche die Geringfügigkeiten, und selbst Verächtlichkeiten ihres Inhalts als etwas Absolutes aufstellt, in dem sich der allgemeinere Gedanke nur unendlich beengt, und selbst ekelhaft afficirt finden kann.
Der formelle Nachtheil, in welchem diese Teleologie zunächst steht, ist, daß sie nur bis zur äußern Zweckmäßigkeit kommt. Indem der Begriff hierdurch als ein Formelles gesetzt ist, so ist ihr der Inhalt auch ein ihm äußerlich in der Mannigfaltigkeit der objektiven Welt Gegebenes, – in eben jenen Bestimmtheiten, welche auch Inhalt des Mechanismus, aber als ein Aeußerliches, Zufälliges sind. Um dieser Gemeinschaftlichkeit willen macht die Form der Zweckmäßigkeit für sich allein das Wesentliche des Teleologischen aus. In dieser Rücksicht, ohne noch auf den Unterschied von äußerer und innerer Zweckmäßigkeit zu sehen, hat sich die Zweckbeziehung überhaupt an und für sich als die Wahrheit des Mechanismus erwiesen. – Die Teleologie hat im Allgemeinen das höhere Princip, den Begriff in seiner Existenz, der an und für sich das Unendliche und Absolute ist; – ein Princip der Freiheit, das seiner Selbstbestimmung schlechthin gewiß, dem äußerlichen Bestimmtwerden des Mechanismus absolut entrissen ist.
Eines der großen Verdienste Kant's um die Philosophie besteht in der Unterscheidung, die er zwischen relativer oder äußerer und zwischen innerer Zweckmäßigkeit aufgestellt hat; in letzterer hat er den Begriff des Lebens, die Idee, aufgeschlossen und damit die Philosophie, was die Kritik der Vernunft nur unvollkommen, in einer sehr schiefen Wendung und nur negativ thut, positiv über die Reflexions-Bestimmungen und die relative Welt der Metaphysik erhoben. – Es ist erinnert worden, daß der Gegensatz der Teleologie und des Mechanismus zunächst der allgemeinere Gegensatz von Freiheit und Nothwendigkeit ist. Kant hat den Gegensatz in dieser Form unter den Antinomien der Vernunft, und zwar als den dritten Widerstreit der transcendentalen Ideen aufgeführt. – Ich führe seine Darstellung, auf welche früher verwiesen worden, ganz kurz an, indem das Wesentliche derselben so einfach ist, daß es keiner weitläufigen Auseinandersetzung bedarf, und die Art und Weise der kantischen Antinomien anderwärts ausführlicher beleuchtet worden ist.
Die Thesis der hier zu betrachtenden lautet: die Kausalität nach Gesetzen der Natur ist nicht die einzige, aus welcher die Erscheinungen der Welt insgesammt abgeleitet werden können. Es ist noch eine Kausalität durch Freiheit zu Erklärung derselben anzunehmen nothwendig.
Die Antithesis: Es ist keine Freiheit, sondern Alles in der Welt geschieht lediglich nach Gesetzen der Natur.
Der Beweis geht wie bei den übrigen Antinomien erstens apagogisch zu Werke, es wird das Gegentheil jeder Thesis angenommen; zweitens, um das Widersprechende dieser Annahme zu zeigen, wird umgekehrt das Gegentheil derselben, das ist somit der zu beweisende Satz, angenommen und als geltend vorausgesetzt; – der ganze Umweg des Beweisens konnte daher erspart werden; es besteht in nichts als der assertorischen Behauptung der beiden gegenüberstehenden Sätze.
Zum Beweise der Thesis soll nämlich zuerst angenommen werden: es gebe keine andere Kausalität, als nach Gesetzen der Natur, d. i. nach der Nothwendigkeit des Mechanismus überhaupt, den Chemismus mit eingeschlossen. Dieser Satz widerspreche sich aber darum, weil das Gesetz der Natur gerade darin bestehe, daß ohne hinreichend a priori
bestimmte Ursache, welche somit eine absolute Spontaneität in sich enthalte, nichts geschehe; – d. h. die der Thesis entgegengesetzte Annahme ist darum widersprechend, weil sie der Thesis widerspricht.
Zum Behufe des Beweises der Antithesis solle man setzen: es gebe eine Freiheit als eine besondere Art von Kausalität, einen Zustand, mithin auch eine Reihe von Folgen desselben schlechthin anzufangen. Da nun aber ein solches Anfangen einen Zustand voraussetzt, der mit dem vorhergehenden derselben gar keinen Zusammenhang der Kausalität hat, so widerspricht es dem Gesetze der Kausalität, nach welchem allein Einheit der Erfahrung und Erfahrung überhaupt möglich ist; – d. h. die Annahme der Freiheit, die der Antithesis entgegen ist, kann darum nicht gemacht werden, weil sie der Antithesis widerspricht.
Dem Wesen nach kehrt dieselbe Antinomie in der Kritik der teleologischen Urtheilskraft als der Gegensatz wieder, daß Alle Erzeugung materieller Dinge nach bloß mechanischen Gesetzen geschieht und daß einige Erzeugung derselben nach solchen Gesetzen nicht möglich ist. Die kantische Auflösung dieser Antinomie ist dieselbige, wie die allgemeine Auflösung der übrigen; daß nämlich die Vernunft weder den einen noch den andern Satz beweisen könne, weil wir von Möglichkeit der Dinge nach bloß empirischen Gesetzen der Natur kein bestimmendes Princip a priori
haben können; – daß daher ferner beide nicht als objektive Sätze, sondern als subjektive Maximen angesehen werden müssen; daß ich einer Seits jederzeit über alle Naturereignisse nach dem Princip des bloßen Natur-Mechanismus reflektiren solle, daß aber dieß nicht hindere, bei gelegentlicher Veranlassung einigen Naturformen nach einer andern Maxime, nämlich nach dem Princip der Endursachen, nachzuspüren; – als ob nun diese zwei Maximen, die übrigens bloß für die menschliche Vernunft nöthig seyn sollen, nicht in demselben Gegensatze wären, in dem sich jene Sätze befinden. – Es ist, wie vorhin bemerkt, auf diesem ganzen Standpunkte dasjenige nicht untersucht, was allein das philosophische Interesse fordert, nämlich welches von beiden Principien an und für sich Wahrheit habe; für diesen Gesichtspunkt aber macht es keinen Unterschied, ob die Principien als objektive, das heißt hier äußerlich existirende Bestimmungen der Natur, oder als bloße Maximen eines subjektiven Erkennens betrachtet werden sollen; – es ist vielmehr dieß ein subjektives, d. h. zufälliges Erkennen, welches auf gelegentliche Veranlassung die eine oder andere Maxime anwendet, je nachdem es sie für gegebene Objekte für passend hält, übrigens nach der Wahrheit dieser Bestimmungen selbst, sie seyen beide Bestimmungen der Objekte oder des Erkennens, nicht fragt. So ungenügend daher die kantische Erörterung des teleologischen Princips in Ansehung des wesentlichen Gesichtspunkts ist, so ist immer die Stellung bemerkenswerth, welche Kant demselben giebt. Indem er es einer reflektirenden Urtheilskraft zuschreibt, macht er es zu einem verbindenden Mittelgliede zwischen dem Allgemeinen der Vernunft und dem Einzelnen der Anschauung; – er unterscheidet ferner jene reflektirende Urtheilskraft von der bestimmenden, welche letztere das Besondere bloß unter das Allgemeine subsumire. Solches Allgemeine, welches nur subsumirend ist, ist ein Abstraktes, welches erst an einem Andern, am Besondern, konkret wird. Der Zweck dagegen ist das konkrete Allgemeine, das in ihm selbst das Moment der Besonderheit und Aeußerlichkeit hat, daher thätig und der Trieb ist, sich von sich selbst abzustoßen. Der Begriff ist als Zweck allerdings ein objektives Urtheil, worin die eine Bestimmung das Subjekt, nämlich der konkrete Begriff als durch sich selbst bestimmt, die andere aber nicht nur ein Prädikat, sondern die äußerliche Objektivität ist. Aber die Zweckbeziehung ist darum nicht ein reflektirendes Urtheilen, das die äußerlichen Objekte nur nach einer Einheit betrachtet, als ob ein Verstand sie zum Behuf unsers Erkenntnißvermögens gegeben hätte, sondern sie ist das an und für sich seyende Wahre, das objektiv urtheilt, und die äußerliche Objektivität absolut bestimmt. Die Zweckbeziehung ist dadurch mehr als Urtheil, sie ist der Schluß des selbstständigen freien Begriffs, der sich durch die Objektivität mit sich selbst zusammenschließt.
Der Zweck hat sich als das Dritte zum Mechanismus und Chemismus ergeben; er ist ihre Wahrheit. Indem er selbst noch innerhalb der Sphäre der Objektivität, oder der Unmittelbarkeit des totalen Begriffs steht, ist er von der Aeußerlichkeit als solcher noch afficirt, und hat eine objektive Welt sich gegenüber, auf die er sich bezieht. Nach dieser Seite erscheint die mechanische Kausalität, wozu im Allgemeinen auch der Chemismus zu nehmen ist, noch bei dieser Zweckbeziehung, welche die äußerliche ist, aber als ihr untergeordnet, als an und für sich aufgehoben. Was das nähere Verhältniß betrifft, so ist das mechanische Objekt als unmittelbare Totalität gegen sein Bestimmtseyn, und damit dagegen, ein Bestimmendes zu seyn, gleichgültig. Dieß äußerliche Bestimmtseyn ist nun zur Selbstbestimmung fortgebildet, und damit der im Objekte nur innere, oder was dasselbe ist, nur äußere Begriff nunmehr gesetzt; der Zweck ist zunächst eben dieser dem mechanischen äußerliche Begriff selbst. So ist der Zweck auch für den Chemismus das Selbstbestimmende, welches das äußerliche Bestimmtwerden, durch welches er bedingt ist, zur Einheit des Begriffes zurückbringt. – Die Natur der Unterordnung der beiden vorherigen Formen des objektiven Processes ergiebt sich hieraus; das Andere, das an ihnen in dem unendlichen Progreß liegt, ist der ihnen zunächst als äußerlich gesetzte Begriff, welcher Zweck ist; der Begriff ist nicht nur ihre Substanz, sondern auch die Aeußerlichkeit ist das ihnen wesentliche, ihre Bestimmtheit ausmachende Moment. Die mechanische oder chemische Technik bietet sich also durch ihren Charakter, äußerlich bestimmt zu seyn, von selbst der Zweckbeziehung dar, die nun näher zu betrachten ist.
Der subjektive Begriff hat in der Centralität der objektiven Sphäre, die eine Gleichgültigkeit gegen die Bestimmtheit ist, zunächst den negativen Einheitspunkt wieder gefunden und gesetzt; in dem Chemismus aber die Objektivität der Begriffsbestimmungen, wodurch er erst als konkreter objektiver Begriff gesetzt ist. Seine Bestimmtheit oder sein einfacher Unterschied hat nunmehr an ihm selbst die Bestimmtheit der Aeußerlichkeit, und seine einfache Einheit ist dadurch die sich von sich selbst abstoßende und darin sich erhaltende Einheit. Der Zweck ist daher der subjektive Begriff, als wesentliches Streben und Trieb sich äußerlich zu setzen. Er ist dabei dem Uebergehen entnommen. Er ist weder eine Kraft, die sich äußert, noch eine Substanz und Ursache, die in Accidenzen und Wirkungen sich manifestirt. Die Kraft ist nur ein abstrakt Inneres, indem sie sich nicht geäußert hat; oder sie hat erst in der Aeußerung, zu der sie sollicitirt werden muß, Daseyn; ebenso die Ursache und die Substanz; weil sie nur in den Accidenzen und in der Wirkung Wirklichkeit haben, ist ihre Thätigkeit der Uebergang, gegen den sie sich nicht in Freiheit erhalten. Der Zweck kann wohl auch als Kraft und Ursache bestimmt werden, aber diese Ausdrücke erfüllen nur eine unvollkommene Seite seiner Bedeutung; wenn sie von ihm nach seiner Wahrheit ausgesprochen werden sollen, so können sie es nur auf eine Weise, welche ihren Begriff aufhebt; als eine Kraft, welche sich selbst zur Aeußerung sollicitirt, als eine Ursache, welche Ursache ihrer selbst, oder deren Wirkung unmittelbar die Ursache ist.
Wenn das Zweckmäßige einem Verstande zugeschrieben wird, wie vorhin angeführt wurde, so ist dabei auf das Bestimmte des Inhaltes Rücksicht genommen. Er ist aber überhaupt als das Vernünftige in seiner Existenz zu nehmen. Er manifestirt darum Vernünftigkeit, weil er der konkrete Begriff ist, der den objektiven Unterschied in seiner absoluten Einheit hält. Er ist daher wesentlich der Schluß an ihm selbst. Er ist das sich gleiche Allgemeine, und zwar als die sich von sich abstoßende Negativität enthaltend; zunächst die allgemeine, insofern noch unbestimmte Thätigkeit; aber weil diese die negative Beziehung auf sich selbst ist, bestimmt sie sich unmittelbar, und giebt sich das Moment der Besonderheit, welche als die gleichfalls in sich reflektirte Totalität der Form Inhalt gegen die gesetzten Unterschiede der Form ist. Eben unmittelbar ist diese Negativität durch ihre Beziehung auf sich selbst absolute Reflexion der Form in sich und Einzelnheit. Einer Seits ist diese Reflexion die innere Allgemeinheit des Subjekts, anderer Seits aber Reflexion nach Außen; und insofern ist der Zweck noch ein Subjektives und seine Thätigkeit gegen äußerliche Objektivität gerichtet.
Der Zweck ist nämlich der an der Objektivität zu sich selbst gekommene Begriff; die Bestimmtheit, die er sich an ihr gegeben, ist die der objektiven Gleichgültigkeit und Aeußerlichkeit des Bestimmtseyns; seine sich von sich abstoßende Negativität ist daher eine solche, deren Momente, indem sie nur die Bestimmungen des Begriffs selbst sind, auch die Form von objektiver Gleichgültigkeit gegen einander haben. – Im formellen Urtheile sind Subjekt und Prädikat schon als selbstständige gegen einander bestimmt; aber ihre Selbstständigkeit ist nur erst abstrakte Allgemeinheit; sie hat nunmehr die Bestimmung von Objektivität erlangt; aber als Moment des Begriffs ist diese vollkommene Verschiedenheit in die einfache Einheit des Begriffs eingeschlossen. Insofern nun der Zweck diese totale Reflexion der Objektivität in sich und zwar unmittelbar ist, so ist erstlich die Selbstbestimmung oder die Besonderheit als einfache Reflexion in sich von der konkreten Form unterschieden, und ist ein bestimmter Inhalt. Der Zweck ist hiernach endlich, ob er gleich seiner Form nach unendliche Subjektivität ist. Zweitens, weil seine Bestimmtheit die Form objektiver Gleichgültigkeit hat, hat sie die Gestalt einer Voraussetzung, und seine Endlichkeit besteht nach dieser Seite darin, daß er eine objektive, mechanische und chemische Welt vor sich hat, auf welche sich seine Thätigkeit, als auf ein Vorhandenes bezieht, seine selbstbestimmende Thätigkeit ist so in ihrer Identität unmittelbar sich selbst äußerlich und so sehr als Reflexion in sich, so sehr Reflexion nach Außen. Insofern hat er noch eine wahrhaft außerweltliche Existenz, insofern ihm nämlich jene Objektivität gegenübersteht, so wie diese dagegen als ein mechanisches und chemisches, noch nicht vom Zweck bestimmtes und durchdrungenes Ganzes ihm gegenübersteht.
Die Bewegung des Zwecks kann daher nun so ausgedrückt werden, daß sie darauf gehe, seine Voraussetzung aufzuheben, das ist die Unmittelbarkeit des Objekts, und es zu setzen als durch den Begriff bestimmt. Dieses negative Verhalten gegen das Objekt ist ebenso sehr ein negatives gegen sich selbst, ein Aufheben der Subjektivität des Zwecks. Positiv ist es die Realisation des Zwecks, nämlich die Vereinigung des objektiven Seyns mit demselben, so daß dasselbe, welches als Moment des Zwecks unmittelbar die mit ihm identische Bestimmtheit ist, als äußerliche sey, und umgekehrt das Objektive als Voraussetzung vielmehr als durch Begriff bestimmt, gesetzt werde. – Der Zweck ist in ihm selbst der Trieb seiner Realisirung; die Bestimmtheit der Begriffs-Momente ist die Aeußerlichkeit, die Einfachheit derselben in der Einheit des Begriffes ist aber dem, was sie ist, unangemessen und der Begriff stößt sich daher von sich selbst ab. Dieß Abstoßen ist der Entschluß überhaupt, der Beziehung der negativen Einheit auf sich, wodurch sie ausschließende Einzelnheit ist; aber durch dieß Ausschließen entschließt sie sich, oder schließt sich auf, weil es Selbstbestimmen, Setzen seiner selbst ist. Einer Seits, indem die Subjektivität sich bestimmt, macht sie sich zur Besonderheit, giebt sich einen Inhalt, der in die Einheit des Begriffs eingeschlossen noch ein innerlicher ist; dieß Setzen, die einfache Reflexion in sich, ist aber, wie sich ergeben, unmittelbar zugleich ein Voraussetzen; und in demselben Momente, in welchem das Subjekt des Zwecks sich bestimmt, ist es auf eine gleichgültige, äußerliche Objektivität bezogen, die von ihm jener innern Bestimmtheit gleich gemacht, d. h. als ein durch den Begriff Bestimmtes gesetzt werden soll, zunächst als Mittel.
Das erste unmittelbare Setzen im Zwecke ist zugleich das Setzen eines Innerlichen, d. h. als gesetzt Bestimmten, und zugleich das Voraussetzen einer objektiven Welt, welche gleichgültig gegen die Zweckbestimmung ist. Die Subjektivität des Zwecks ist aber die absolute negative Einheit; ihr zweites Bestimmen ist daher das Aufheben dieser Voraussetzung überhaupt; dieß Aufheben ist insofern die Rückkehr in sich, als dadurch jenes Moment der ersten Negation, das Setzen des Negativen gegen das Subjekt, das äußerliche Objekt, aufgehoben wird. Aber gegen die Voraussetzung oder gegen die Unmittelbarkeit des Bestimmens, gegen die objektive Welt ist es nur erst die erste, selbst unmittelbare und daher äußerliche Negation. Dieß Setzen ist daher noch nicht der ausgeführte Zweck selbst, sondern erst der Anfang dazu. Das so bestimmte Objekt ist erst das Mittel.
Der Zweck schließt sich durch ein Mittel mit der Objektivität und in dieser mit sich selbst zusammen. Das Mittel ist die Mitte des Schlusses. Der Zweck bedarf eines Mittels zu seiner Ausführung, weil er endlich ist; – eines Mittels, das heißt einer Mitte, welche zugleich die Gestalt eines Aeußerlichen gegen den Zweck selbst und dessen Ausführung gleichgültigen Daseyns hat. Der absolute Begriff hat in sich selbst so die Vermittelung, daß das erste Setzen desselben nicht ein Voraussetzen ist, in dessen Objekt die gleichgültige Aeußerlichkeit die Grundbestimmung wäre; sondern die Welt als Geschöpf hat nur die Form solcher Aeußerlichkeit, aber ihre Negativität und das Gesetztseyn macht vielmehr deren Grundbestimmung aus. – Die Endlichkeit des Zweckes besteht sonach darin, daß sein Bestimmen überhaupt sich selbst äußerlich ist, somit sein erstes, wie wir gesehen, in ein Setzen und in ein Voraussetzen zerfällt; die Negation dieses Bestimmens ist daher auch nur nach einer Seite schon Reflexion in sich, nach der andern ist sie vielmehr nur erste Negation; – oder: die Reflexion-in-sich ist selbst auch sich äußerlich und Reflexion nach Außen.
Das Mittel ist daher die formale Mitte eines formalen Schlusses; es ist ein Aeußerliches gegen das Extrem des subjektiven Zwecks, so wie daher auch gegen das Extrem des objektiven Zwecks; wie die Besonderheit im formalen Schlusse ein gleichgültiger medius terminus
ist, an dessen Stelle auch andere treten können. Wie dieselbe ferner Mitte nur dadurch ist, daß sie in Beziehung auf das eine Extrem Bestimmtheit, in Beziehung aber auf das andere Extrem Allgemeines ist, ihre vermittelnde Bestimmung also relativ durch Andere hat, so ist auch das Mittel die vermittelnde Mitte nur erstlich, daß es ein unmittelbares Objekt ist, zweitens daß es Mittel durch die ihm äußerliche Beziehung auf das Extrem des Zweckes; – welche Beziehung für dasselbe eine Form ist, wogegen es gleichgültig ist.
Begriff und Objektivität sind daher im Mittel nur äußerlich verbunden; es ist insofern ein bloß mechanisches Objekt. Die Beziehung des Objekts auf den Zweck ist eine Prämisse, oder die unmittelbare Beziehung, welche in Ansehung des Zwecks, wie gezeigt, Reflexion in sich selbst ist, das Mittel ist inhärirendes Prädikat; seine Objektivität ist unter die Zweckbestimmung, welche ihrer Konkretion willen Allgemeinheit ist, subsumirt. Durch diese Zweckbestimmung, welche an ihm ist, ist es nun auch gegen das andere Extrem, der vorerst noch unbestimmten Objektivität, subsumirend. – Umgekehrt hat das Mittel gegen den subjektiven Zweck, als unmittelbare Objektivität, Allgemeinheit des Daseyns, welches die subjektive Einzelnheit des Zweckes noch entbehrt. – Indem so zunächst der Zweck nur als äußerliche Bestimmtheit am Mittel ist, ist er selbst als die negative Einheit außer demselben, so wie das Mittel mechanisches Objekt, das ihn nur als eine Bestimmtheit, nicht als einfache Konkretion der Totalität an ihm hat. Als das Zusammenschließende aber muß die Mitte selbst die Totalität des Zwecks seyn. Es hat sich gezeigt, daß die Zweckbestimmung am Mittel zugleich Reflexion in sich selbst ist; insofern ist sie formelle Beziehung auf sich, da die Bestimmtheit, als reale Gleichgültigkeit, als die Objektivität des Mittels gesetzt ist. Aber eben deswegen ist diese einer Seits reine Subjektivität zugleich auch Thätigkeit. – Im subjektiven Zweck ist die negative Beziehung auf sich selbst noch identisch mit der Bestimmtheit als solcher, dem Inhalt und der Aeußerlichkeit. In der beginnenden Objektivirung des Zweckes aber, einem Anderswerden des einfachen Begriffes treten jene Momente auseinander, oder umgekehrt besteht hierin dieß Anderswerden, oder die Aeußerlichkeit selbst.
Diese ganze Mitte ist somit selbst die Totalität des Schlusses, worin die abstrakte Thätigkeit und das äußere Mittel die Extreme ausmachen, deren Mitte die Bestimmtheit des Objekts durch den Zweck, durch welche es Mittel ist, ausmacht. – Ferner aber ist die Allgemeinheit die Beziehung der Zweckthätigkeit und des Mittels. Das Mittel ist Objekt, an sich die Totalität des Begriffs; es hat keine Kraft des Widerstands gegen den Zweck, wie es zunächst gegen ein anderes unmittelbares Objekt hat. Dem Zweck, welcher der gesetzte Begriff ist, ist es daher schlechthin durchdringlich, und dieser Mittheilung empfänglich, weil es an sich identisch mit ihm ist. Es ist aber nunmehr auch gesetzt als das dem Begriffe Durchdringliche, denn in der Centralität ist es ein Strebendes nach der negativen Einheit; ebenso im Chemismus ist es als Neutrales so wie als Differentes ein Unselbstständiges geworden. – Seine Unselbstständigkeit besteht eben darin, daß es nur an sich die Totalität des Begriffs ist; dieser aber ist das Fürsichseyn. Das Objekt hat daher gegen den Zweck den Charakter, machtlos zu seyn, und ihm zu dienen; er ist dessen Subjektivität oder Seele, die an ihm ihre äußerliche Seite hat.
Das Objekt, auf diese Weise dem Zwecke unmittelbar unterworfen, ist nicht ein Extrem des Schlusses; sondern diese Beziehung macht eine Prämisse desselben aus. Aber das Mittel hat auch eine Seite, nach welcher es noch Selbstständigkeit gegen den Zweck hat. Die im Mittel mit ihm verbundene Objektivität ist, weil sie es nur unmittelbar ist, ihm noch äußerlich; und die Voraussetzung besteht daher noch. Die Thätigkeit des Zwecks durch das Mittel ist deswegen noch gegen diese gerichtet, und der Zweck ist eben insofern Thätigkeit, nicht mehr bloß Trieb und Streben, als im Mittel das Moment der Objektivität in seiner Bestimmtheit als Aeußerliches gesetzt ist, und die einfache Einheit des Begriffs sie als solche nun an sich hat.
1. Der Zweck ist in seiner Beziehung auf das Mittel schon in sich reflektirt; aber es ist seine objektive Rückkehr in sich noch nicht gesetzt. Die Thätigkeit des Zwecks durch sein Mittel ist noch gegen die Objektivität als ursprüngliche Voraussetzung gerichtet; sie ist eben dieß, gleichgültig gegen die Bestimmtheit zu seyn. Insofern die Thätigkeit wieder bloß darin bestünde, die unmittelbare Objektivität zu bestimmen, so würde das Produkt wieder nur ein Mittel seyn und so fort ins Unendliche; es käme nur ein zweckmäßiges Mittel heraus, aber nicht die Objektivität des Zweckes selbst. Der in seinem Mittel thätige Zweck muß daher nicht als ein Aeußerliches das unmittelbare Objekt bestimmen, somit dieses durch sich selbst zur Einheit des Begriffes zusammengehen; oder jene äußerliche Thätigkeit des Zwecks durch sein Mittel muß sich als Vermittelung bestimmen und selbst aufheben.
Die Beziehung der Thätigkeit des Zwecks durch das Mittel auf das äußerliche Objekt ist zunächst die zweite Prämisse des Schlusses, – eine unmittelbare Beziehung der Mitte auf das andere Extrem. Unmittelbar ist sie, weil die Mitte ein äußerliches Objekt an ihr hat, und das andere Extrem ein eben solches ist. Das Mittel ist wirksam und mächtig gegen letzteres, weil sein Objekt mit der selbstbestimmenden Thätigkeit verbunden, diesem aber die unmittelbare Bestimmtheit, welche es hat, eine gleichgültige ist. Ihr Proceß in dieser Beziehung ist kein anderer als der mechanische oder chemische; es treten in dieser objektiven Aeußerlichkeit die vorigen Verhältnisse, aber unter der Herrschaft des Zweckes hervor. – Diese Processe aber gehen durch sich selbst, wie sich an ihnen gezeigt, in den Zweck zurück. Wenn also zunächst die Beziehung des Mittels auf das zu bearbeitende äußere Objekt eine unmittelbare ist, so hat sie sich schon früher als ein Schluß dargestellt, indem sich der Zweck als ihre wahrhafte Mitte und Einheit erwiesen hat. Indem das Mittel also das Objekt ist, welches auf der Seite des Zwecks steht und dessen Thätigkeit in sich hat, so ist der Mechanismus, der hier Statt findet, zugleich die Rückkehr der Objektivität in sich selbst, in den Begriff, der aber schon als der Zweck vorausgesetzt ist; das negative Verhalten der zweckmäßigen Thätigkeit gegen das Objekt ist insofern nicht ein äußerliches, sondern die Veränderung und der Uebergang der Objektivität an ihr selbst in ihn.
Daß der Zweck sich unmittelbar auf ein Objekt bezieht, und dasselbe zum Mittel macht, wie auch daß er durch dieses ein anderes bestimmt, kann als Gewalt betrachtet werden, insofern der Zweck als von ganz anderer Natur erscheint, als das Objekt, und die beiden Objekte ebenso gegen einander selbstständige Totalitäten sind. Daß der Zweck sich aber in die mittelbare Beziehung mit dem Objekt setzt, und zwischen sich und dasselbe ein anderes Objekt einschiebt, kann als die List der Vernunft angesehen werden. Die Endlichkeit die Vernünftigkeit hat, wie bemerkt, diese Seite, daß der Zweck sich zu der Voraussetzung, d. h. zur Aeußerlichkeit des Objekts verhält. In der unmittelbaren Beziehung auf dasselbe träte er selbst in den Mechanismus oder Chemismus und wäre damit der Zufälligkeit und dem Untergange seiner Bestimmung, an und für sich seyender Begriff zu seyn, unterworfen. So aber stellt er ein Objekt als Mittel hinaus, läßt dasselbe statt seiner sich äußerlich abarbeiten, giebt es der Aufreibung Preis, und erhält sich hinter ihm gegen die mechanische Gewalt.
Indem der Zweck endlich ist, hat er ferner einen endlichen Inhalt; hiernach ist er nicht ein Absolutes, oder schlechthin an und für sich ein Vernünftiges. Das Mittel aber ist die äußerliche Mitte des Schlusses, welcher die Ausführung des Zweckes ist; an demselben giebt sich daher die Vernünftigkeit in ihm als solche kund, in diesem äußerlichen Andern und gerade durch diese Aeußerlichkeit sich zu erhalten. Insofern ist das Mittel ein Höheres als die endlichen Zwecke der äußern Zweckmäßigkeit; – der Pflug ist ehrenvoller, als unmittelbar die Genüsse sind, welche durch ihn bereitet werden und die Zwecke sind. Das Werkzeug erhält sich, während die unmittelbaren Genüsse vergehen und vergessen werden. An seinen Werkzeugen besitzt der Mensch die Macht über die äußerliche Natur, wenn er auch nach seinen Zwecken ihr vielmehr unterworfen ist.
Der Zweck hält sich aber nicht nur außerhalb des mechanischen Processes, sondern erhält sich in demselben und ist dessen Bestimmung. Der Zweck als der Begriff, der frei gegen das Objekt und dessen Proceß existirt, und sich selbst bestimmende Thätigkeit ist, geht, da er ebenso sehr die an und für sich seyende Wahrheit des Mechanismus ist, in demselben nur mit sich selbst zusammen. Die Macht des Zwecks über das Objekt ist diese für sich seyende Identität; und seine Thätigkeit ist die Manifestation derselben. Der Zweck als Inhalt ist die an und für sich seyende Bestimmtheit, welche am Objekt als gleichgültige und äußerliche ist, die Thätigkeit desselben aber ist einer Seits die Wahrheit des Processes und als negative Einheit das Aufheben des Scheins der Aeußerlichkeit. Nach der Abstraktion ist es die gleichgültige Bestimmtheit des Objekts, welche ebenso äußerlich durch eine andere ersetzt wird; aber die einfach Abstraktion der Bestimmtheit ist in ihrer Wahrheit die Totalität des Negativen, der konkrete und in sich die Aeußerlichkeit setzende Begriff.
Der Inhalt des Zwecks ist seine Negativität als einfache in sich reflektirte Besonderheit, von seiner Totalität als Form unterschieden. Um dieser Einfachheit willen, deren Bestimmtheit an und für sich die Totalität des Begriffes ist, erscheint der Inhalt als das identisch Bleibende in der Realisirung des Zweckes. Der teleologische Proceß ist Uebersetzung des distinkt als Begriffs existirenden Begriffs in die Objektivität; es zeigt sich, daß dieses Uebersetzen in ein vorausgesetztes Anderes das Zusammengehen des Begriffes durch sich selbst, mit sich selbst ist. Der Inhalt des Zwecks ist nun diese in der Form des Identischen existirende Identität. In allem Uebergehen erhält sich der Begriff, z. B. indem die Ursache zur Wirkung wird, ist es die Ursache, die in der Wirkung nur mit sich selbst zusammengeht; im teleologischen Uebergehen ist es aber der Begriff, der als solcher schon als Ursache existirt, als die absolute gegen die Objektivität und ihre äußerliche Bestimmbarkeit freie konkrete Einheit. Die Aeußerlichkeit, in welche sich der Zweck übersetzt, ist, wie wir gesehen, schon selbst als Moment des Begriffs, als Form seiner Unterscheidung in sich, gesetzt. Der Zweck hat daher an der Aeußerlichkeit sein eigenes Moment; und der Inhalt, als Inhalt der konkreten Einheit, ist seine einfache Form, welche sich in den unterschiedenen Momenten des Zwecks, als subjektiver Zweck, als Mittel und vermittelte Thätigkeit, und als objektiver, sich nicht nur an sich gleich bleibt, sondern auch als das sich Gleichbleibende existirt.
Man kann daher von der teleologischen Thätigkeit sagen, daß in ihr das Ende der Anfang, die Folge der Grund, die Wirkung die Ursache sey, daß sie ein Werden des Gewordenen sey, daß in ihr nur das schon Existirende in die Existenz komme u. s. f., das heißt, daß überhaupt alle Verhältnißbestimmungen, die der Sphäre der Reflexion oder des unmittelbaren Seyns angehören, ihre Unterschiede verloren haben, und was als ein Anderes wie Ende, Folge, Wirkung u. s. f. ausgesprochen wird, in der Zweckbeziehung nicht mehr die Bestimmung eines Andern habe, sondern vielmehr als identisch mit dem einfachen Begriffe gesetzt ist.
2. Das Produkt der teleologischen Thätigkeit nun näher betrachtet, so hat es den Zweck nur äußerlich an ihm, insofern es absolute Voraussetzung gegen den subjektiven Zweck ist, insofern nämlich dabei stehen geblieben wird, daß die zweckmäßige Thätigkeit durch ihr Mittel sich nur mechanisch gegen das Objekt verhält, und statt einer gleichgültigen Bestimmtheit desselben eine andere, ihm ebenso äußerliche setzt. Eine solche Bestimmtheit, welche ein Objekt durch den Zweck hat, unterscheidet sich im Allgemeinen von einer andern bloß mechanischen, daß jenes Moment eine Einheit, somit ob sie wohl dem Objekte äußerlich, doch in sich selbst nicht ein bloß äußerliches ist. Das Objekt, das eine solche Einheit zeigt, ist ein Ganzes, wogegen seine Theile, seine eigene Aeußerlichkeit, gleichgültig ist; eine bestimmte, konkrete Einheit, welche unterschiedenen Beziehungen und Bestimmtheiten in sich vereinigt. Diese Einheit, welche aus der specifischen Natur des Objekts nicht begriffen werden kann, und dem bestimmten Inhalte nach ein anderer ist, als der eigenthümliche Inhalt des Objekts, ist für sich selbst nicht eine mechanische Bestimmtheit, aber sie ist am Objekte noch mechanisch. Wie an diesem Produkte der zweckmäßigen Thätigkeit der Inhalt des Zwecks und der Inhalt des Objekts sich äußerlich sind, so verhalten sich auch in den anderen Momenten des Schlusses die Bestimmungen derselben gegeneinander, – in der zusammenschließenden Mitte die zweckmäßige Thätigkeit und das Objekt, welches Mittel ist, und im subjektiven Zweck, dem andern Extreme, die unendliche Form als Totalität des Begriffes, und sein Inhalt. Nach der Beziehung, durch welche der subjektive Zweck mit der Objektivität zusammengeschlossen wird, ist sowohl die eine Prämisse, nämlich die Beziehung des als Mittel bestimmten Objekts auf das noch äußerliche Objekt, als die andere, nämlich des subjektiven Zwecks auf das Objekt, welches zum Mittel gemacht wird, eine unmittelbare Beziehung. Der Schluß hat daher den Mangel des formalen Schlusses überhaupt, daß die Beziehungen, aus welchen er besteht, nicht selbst Schlußsätze oder Vermittelungen sind, daß sie vielmehr den Schlußsatz, zu dessen Hervorbringung sie als Mittel dienen sollen, schon voraussetzen.
Wenn wir die eine Prämisse, die unmittelbare Beziehung des